Rathausmagazin Stadt Kitzingen
Das Los 1 besteht aus dem Layout und der Gestaltung des Rathausmagazins der Stadt Kitzingen sowie der online Ausgabe inklusiver sämtlicher für die Gestaltung erforderlicher Leistungen, wie beispielsweise Einarbeitung der Anzeigen, Herstellung einer druckfähigen Datei bzw. online Ausgabe, etc.
Angebotsfrist:23. April 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Das Los 1 besteht aus dem Layout und der Gestaltung des Rathausmagazins der Stadt Kitzingen sowie der online Ausgabe inklusiver sämtlicher für die Gestaltung erforderlicher Leistungen, wie beispielsweise Einarbeitung der Anzeigen, Herstellung einer druckfähigen Datei bzw. online Ausgabe, etc.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Kitzingen
- Veröffentlicht: 10. März 2026
- Frist: 23. April 2026
- Thema: Werbung
Ausschreibungsbeschreibung
Das Los 1 besteht aus dem Layout und der Gestaltung des Rathausmagazins der Stadt Kitzingen sowie der online Ausgabe inklusiver sämtlicher für die Gestaltung erforderlicher Leistungen, wie beispielsweise Einarbeitung der Anzeigen, Herstellung einer druckfähigen Datei bzw. online Ausgabe, etc.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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Dokumente und Anhänge
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Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 1), - Objektplanung Ingenieurbauwerk: Kanalbau (Los 2), Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt in Los 1 zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle sieben Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit eine Genehmigungsplanung erforderlich ist. Der Auftraggeber beauftragt in Los 2 zunächst nur die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Im Anschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle erforderlichen Maßnahmen vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Die Stadt Bad Fallingbostel ist eine entwicklungsstarke Kreisstadt mit rund 12.900 Einwohnern im verkehrsgünstig gelegenen Dreieck Hannover-Hamburg-Bremen. Als potenzielle Flächen zur Entwicklung weiterer Gewerbeflächen wurden von Rat und Verwaltung mit Priorität die Erweiterung des Gewerbegebietes "An der Autobahn" in den Fokus genommen. Aufgrund der Komplexität des Projektes und der Vielzahl an Planungsaufgaben, die bereits im Vorfeld der Gewerbegebietsentwicklung zu leisten sind, sollen der Erwerb, die Baureifmachung und der Verkauf der betreffenden Grundstücke als städtebauliche Maßnahme an ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden. Das Unternehmen sollte daher in der Lage sein, die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Planungsleistungen - Leistungen der Bauleitplanung Leistungen der Bauleitplanung umfassen die Vorbereitung der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie die Mitwirkung beim Verfahren und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Landschaftsplanung Landschaftsplanerische Leistungen umfassen das Vorbereiten und das Erstellen der für die nachfolgend benannten Pläne erforderlichen Ausarbeitungen und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Objektplanung Leistungen der Objektplanung umfassen die Grundlagenermittlung, die Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung (Bauüberwachung und Bauoberleitung) sowie die Objektbetreuung und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Tragwerksplanung Leistungen der Tragwerksplanung sind die statische Fachplanung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und umfassen die Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Tragwerksplanung werden vom AN erbracht. 2. Erschließungsmaßnahmen - die Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Nebenanlagen für Straßenentwässerung, -beleuchtung und -begrünung, - die Herstellung der für den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation erforderlichen Anlagen, - die Herstellung von Anlagen zur Rückhaltung, Ableitung und Versickerung von Regenwasser, - die Herstellung von Lärmschutzanlagen und Kompensationsmaßnahmen nach Bedarf, - die Bauüberwachung und Objektbetreuung für alle Baumaßnahmen, die zur Erschließung der Flächen sowie zum Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz erforderlich sind. 3. Erwerb und Finanzierung - die Vorbereitung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, Dienstbarkeiten, Gestattungen und sonstigen Grundstücksrechten inkl. der Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern (Vertragsmanagement), - die Vorfinanzierung von Grunderwerb einschließlich der Entschädigungen inkl. Lasten und Abgaben für erworbene Flächen (Finanzmanagement) und Refinanzierung durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen, - die Vorfinanzierung der Herstellung der Erschließungsanlagen, - die Verwaltung der erworbenen Grundstücksflächen, Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen, Regelungen zu Pacht/ Pachtaufhebungen, etc. (Flächenmanagement) 4. Grundstücksvermarktung Die Vermarktung der neuen Gewerbeflächen und die Betreuung von Interessenten wird im Rahmen der bestehenden Standortmarketingaktivitäten durch die Wirtschaftsförderung Del-taland wahrgenommen. Die Grundlage hierfür ist der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag des Trägervereins Deltaland mit der Deltaland GmbH. Das Dienstleistungsunternehmen - unterstützt bei der Grundstücksvermarktung und tauscht sich dazu regelmäßig mit der Deltaland GmbH aus. - übernimmt die Erfassung der Daten für die Ansiedlung von Unternehmen sowie Verwaltung der Interessentenlisten, - unterstützt die Stadt und die Wirtschaftsförderung bei der Beratung und Betreuung von Unternehmen in allen Ansiedlungsphasen vom Erstgespräch bis zur Beurkundung, - bereitet die Vorschläge für die städt. Gremien zur Entscheidung über die Vergabe von Bauplätzen vor, - bereitet die Kaufverträge vor, übernimmt die Koordination mit dem Notariat und betreut die weitere Abwicklung der Kaufverträge. 5. Projektsteuerung (1) Projektvorbereitung (2) Planung (3) Ausführungsvorbereitung (4) Ausführung (5) Projektabschluss Im Ergebnis dieses EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens wird ein Dienstleister beauftragt, der den gegebenenfalls notwendigen Ankauf weiterer Flächen, die Verwaltung der benötigten Grundstücke, die Bauleitplanung, Erschließung sowie Finanzierung der Gesamtmaßnahme einschließlich des Finanzmanagements im Einvernehmen mit der Stadt Bad Falingbostel durchführt. Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Nach Vertragsschluss sollen die Honorarzonen einvernehmlcih festgelegt werden.
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- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
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§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. 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- Stadtbeleuchtung Potsdam GmbHFrist: 29. Mai
RV Kabelfehler
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Behebung von Kabelfehlern an elektrischen Versorgungsleitungen im öffentlichen und privaten Verkehrsraum. Die Leistungen umfassen Tiefbau-, elektrotechnische sowie Oberflächenwiederherstellungsarbeiten und dienen der Instandhaltung und Reparatur bestehender Kabelanlagen. Die Maßnahmen werden überwiegend als kleinflächige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten mit wechselnden Einsatzstellen und kurzen Ausführungszeiträumen ausgeführt. Die Beauftragung erfolgt einsatzstellenbezogen nach Einzelabruf durch den Auftraggeber; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Leistungen oder Mengen besteht nicht. Zum Leistungsumfang gehören sämtliche allgemeinen baustellenbezogenen und organisatorischen Leistungen je Schadenstelle. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Arbeitsvorbereitung einschließlich Sichtung und Bewertung der jeweiligen Störungsmeldung, Prüfung vorhandener Bestands- und Leitungsunterlagen, Disposition von Personal, Geräten, Fahrzeugen und Materialien sowie die baustellenbezogene Einsatz- und Ablaufplanung. Bestandteil der Leistung sind ferner die Erstellung verkehrsrechtlicher Sperr- und Beschilderungspläne, die Beantragung und Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen, die Einrichtung, Vorhaltung, Überwachung und Räumung verkehrssicherer Kleinbaustellen sowie die Erstellung einer digitalen Foto- und Leistungsdokumentation je Einsatzstelle. Die Erdarbeiten umfassen insbesondere die Herstellung von Muffengruben, überwiegend in Handschachtung unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Leitungen und Anlagen, das vorsichtige Freilegen der Kabel, den Ausbau und das Lagern des Aushubmaterials sowie die fachgerechte Wiederverfüllung und lagenweise Verdichtung. Soweit erforderlich sind tragfähige Unterbauten für die anschließende Oberflächenwiederherstellung herzustellen sowie Verdichtungsnachweise zu erbringen. Kann das anstehende Bodenmaterial nicht wiederverwendet werden, umfasst der Leistungsumfang auch die Lieferung von geeignetem, verdichtungsfähigem Füll? bzw. Verfüllmaterial. Die elektrotechnischen Leistungen beinhalten das fachgerechte Freilegen, Reinigen und Vorbereiten der beschädigten Kabel, das Abmanteln im Reparaturbereich, die Durchführung erforderlicher Isolations- und Funktionsprüfungen an freigeschalteten Anlagen sowie die Lieferung und Montage von Kabelverbindungsmuffen für Erdkabel bis 1 kV in unterschiedlichen Querschnitten. Ergibt sich im Zuge der Öffnung und Prüfung ein weiterer Reparaturbedarf innerhalb derselben Muffengrube, können zusätzliche Muffenleistungen nach gesonderter Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. Weiterer Bestandteil der Leistung ist die Wiederherstellung der betroffenen Oberflächen entsprechend Art, Aufbau und Ausführung des jeweiligen Bestandes. Dies umfasst insbesondere Asphaltbefestigungen einschließlich Aufbruch, Ausbau, Entsorgung, Herstellung von Tragschichten, Einbau von Asphalt- oder Gussasphalt sowie erforderliche Fugen? und Anschlussarbeiten. Darüber hinaus sind Pflasterflächen, insbesondere Klein- und Mosaikpflaster in gebundener und ungebundener Bauweise, nach Abschluss der Kabelarbeiten höhen-, flucht- und verkehrssicher wiederherzustellen. Die Wiederherstellung erfolgt überwiegend in kleinflächigen Reparaturbereichen. Zur Abgeltung des erhöhten Aufwands infolge beengter Baustellenverhältnisse, geringer Flächengrößen, eingeschränkter Geräteeinsatzmöglichkeiten sowie unverhältnismäßig hoher Rüst- und Nebenzeiten sind im Leistungsverzeichnis gesonderte Zulagen für Kleinbaustellen und Kleinflächen vorgesehen. Diese Zulagen stellen keine eigenständigen Leistungen dar, sondern sind ausschließlich in Verbindung mit den jeweiligen Grundleistungen abrechenbar und erfassen sämtliche Mehrkosten aus der Kleinbaustellensituation. Ergänzend sind Bedarfspositionen für die Wiederherstellung weiterer Oberflächenarten, wie beispielsweise Betonplatten-, Großpflaster- oder Rasengitterflächen, Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der beauftragten Gesamtleistung und werden ausschließlich nach gesonderter Anordnung durch den Auftraggeber ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis festgelegten Einheiten auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Mengen gemäß bestätigtem Aufmaß. Die ausgeschriebenen Positionen stellen jeweils fachlich und technisch vollständige Leistungen dar und umfassen alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Neben? und Hilfsleistungen. Vertragsgrundlage sind die VOB/B sowie die VOB/C in der jeweils gültigen Fassung.
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHFrist: 18. Mai
Qualitätssicherung Neue Jakobstr. neben 42 und Melchiorstr. neben 37-44
Die Auftraggeberin WBM plant auf dem Grundstück Neue Jakobstraße neben 42 plant ein neues Wohn- und Geschäfts-haus inklusive neuer Außenanlagen zu errichten. Das Gebäude wird nicht unterkellert und erhält 8 Vollgeschosse. Es sollen ca. 35 Wohnungen entstehen, mit 50% WFB- gefördertem Wohnraum. Im Erdgeschoss (EG) des Neubaus sollen 2 Gewerbeeinheiten entstehen. Die Auftraggeberin WBM plant auf dem Grundstück Melchiorstraße 37 - 44 / Engeldamm 40 - 48 ein neues Wohnhaus inklusive neuer Außenanlagen zu errichten. Das Gebäude wird unterkellert und erhält 6 oberirdische Vollgeschosse. Für die Planung und Errichtung beider Gebäude ist ein Totalübernehmer (TÜ) mit den Planungs- und Ausführungsleistungen für die schlüsselfertige Gebäudeerrichtung beauftragt. Die Erbringung und Koordination aller erforderlichen Leistungen (Planung und Ausführung) ist Bestandteil der TÜ-Beauftragung. Dies betrifft auch sämtliche benötigte Leistungen für Herrichtung und Erschließung des Grundstückes (KG 200 u.a. inkl. Abbruch, ggf. Leitungsumverlegung, etc.) sowie die Außenraumgestaltung. Gegenstand der Ausschreibung: Qualitätssicherung Durch den Auftragnehmer (AN) sollen - zugeschnitten auf die vorhandenen Vorleistungen und die TÜ-Vergabe -Teilleistungen der Leistungsphase 8 und 9 (in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI) erbracht werden. Die Ausschreibung der angefragten Leistungen erfolgt für 2 Lose, wobei Los 1 die Leistungen für das Bauvorhaben Neubau Neue Jakobstraße beinhaltet und Los 2 die Leistungen für das Neubauvorhaben Melchiorstraße / Engeldamm beinhaltet. Beide Neubau - Vorhaben wurden an denselben Totalübernehmer vergeben.
- WBMFrist: 18. Mai
OV 2026-0070 Qualitätssicherung Neue Jakobstr. neben 42 und Melchiorstr. neben 37-44
Wohn und Geschäftshaus inklusive neuer Außenanlagen zu errichten. Das Gebäude wird nicht unterkellert und erhält 8 Vollgeschosse. Es sollen ca. 35 Wohnungen entstehen, mit 50% WFB gefördertem Wohnraum. Im Erdgeschoss (EG) des Neubaus sollen 2 Gewerbeeinheiten entstehen. Die Auftraggeberin WBM plant auf dem Grundstück Melchiorstraße 37 44 / Engeldamm 40 48 ein neues Wohnhaus inklusive neuer Außenanlagen zu errichten. Das Gebäude wird unterkellert und erhält 6 oberirdische Vollgeschosse. Für die Planung und Errichtung beider Gebäude ist ein Totalübernehmer (TÜ) mit den Planungs und Ausführungsleistungen für die schlüsselfertige Gebäudeerrichtung beauftragt. Die Erbringung und Koordination aller erforderlichen Leistungen (Planung und Ausführung) ist Bestandteil der TÜBeauftragung. Dies betrifft auch sämtliche benötigte Leistungen für Herrichtung und Erschließung des Grundstückes (KG 200 u.a. inkl. Abbruch, ggf. Leitungsumverlegung, etc.) sowie die Außenraumgestaltung. Gegenstand der Ausschreibung: Qualitätssicherung Durch den Auftragnehmer (AN) sollen zugeschnitten auf die vorhandenen Vorleistungen und die TÜVergabe Teilleistungen der Leistungsphase 8 und 9 (in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI) erbracht werden. Die Ausschreibung der angefragten Leistungen erfolgt für 2 Lose, wobei Los 1 die Leistungen für das Bauvorhaben Neubau Neue Jakobstraße beinhaltet und Los 2 die Leistungen für das Neubauvorhaben Melchiorstraße / Engeldamm beinhaltet. Beide Neubau Vorhaben wurden an denselben Totalübernehmer vergeben. Kennung des Verfahrens: 7565be34909c4f85a8561a3fcb76df65 Interne Kennung: OV 20260070 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur, Konstruktions und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Berlin Postleitzahl: 10178 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
- ZV KD Oberland Zentrale BeschaffungsstelleFrist: 13. Mai
EU-3-2-vw-26-166 Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg
von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr. Kennung des Verfahrens: cc2f557b84c7424a8a0d1a94ce2dc6d9 Interne Kennung: EU32vw26166 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Starnberg Postleitzahl: 82319 Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen,
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Kitzingen.
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