RV Kabelfehler
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Behebung von Kabelfehlern an elektrischen Versorgungsleitungen im öffentlichen und privaten Verkehrsraum. Die Leistungen umfassen Tiefbau-, elektrotechnische sowie Oberflächenwiederherstellungsarbeiten und dienen der Instandhaltung und R...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Behebung von Kabelfehlern an elektrischen Versorgungsleitungen im öffentlichen und privaten Verkehrsraum. Die Leistungen umfassen Tiefbau-, elektrotechnische sowie Oberflächenwiederherstellungsarbeiten und dienen der Instandhaltung und Reparatur bestehen...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
- Auftragswert: 25.000 €
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Behebung von Kabelfehlern an elektrischen Versorgungsleitungen im öffentlichen und privaten Verkehrsraum. Die Leistungen umfassen Tiefbau-, elektrotechnische sowie Oberflächenwiederherstellungsarbeiten und dienen der Instandhaltung und Reparatur bestehender Kabelanlagen. Die Maßnahmen werden überwiegend als kleinflächige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten mit wechselnden Einsatzstellen und kurzen Ausführungszeiträumen ausgeführt. Die Beauftragung erfolgt einsatzstellenbezogen nach Einzelabruf durch den Auftraggeber; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Leistungen oder Mengen besteht nicht. Zum Leistungsumfang gehören sämtliche allgemeinen baustellenbezogenen und organisatorischen Leistungen je Schadenstelle. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Arbeitsvorbereitung einschließlich Sichtung und Bewertung der jeweiligen Störungsmeldung, Prüfung vorhandener Bestands- und Leitungsunterlagen, Disposition von Personal, Geräten, Fahrzeugen und Materialien sowie die baustellenbezogene Einsatz- und Ablaufplanung. Bestandteil der Leistung sind ferner die Erstellung verkehrsrechtlicher Sperr- und Beschilderungspläne, die Beantragung und Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen, die Einrichtung, Vorhaltung, Überwachung und Räumung verkehrssicherer Kleinbaustellen sowie die Erstellung einer digitalen Foto- und Leistungsdokumentation je Einsatzstelle. Die Erdarbeiten umfassen insbesondere die Herstellung von Muffengruben, überwiegend in Handschachtung unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Leitungen und Anlagen, das vorsichtige Freilegen der Kabel, den Ausbau und das Lagern des Aushubmaterials sowie die fachgerechte Wiederverfüllung und lagenweise Verdichtung. Soweit erforderlich sind tragfähige Unterbauten für die anschließende Oberflächenwiederherstellung herzustellen sowie Verdichtungsnachweise zu erbringen. Kann das anstehende Bodenmaterial nicht wiederverwendet werden, umfasst der Leistungsumfang auch die Lieferung von geeignetem, verdichtungsfähigem Füll? bzw. Verfüllmaterial. Die elektrotechnischen Leistungen beinhalten das fachgerechte Freilegen, Reinigen und Vorbereiten der beschädigten Kabel, das Abmanteln im Reparaturbereich, die Durchführung erforderlicher Isolations- und Funktionsprüfungen an freigeschalteten Anlagen sowie die Lieferung und Montage von Kabelverbindungsmuffen für Erdkabel bis 1 kV in unterschiedlichen Querschnitten. Ergibt sich im Zuge der Öffnung und Prüfung ein weiterer Reparaturbedarf innerhalb derselben Muffengrube, können zusätzliche Muffenleistungen nach gesonderter Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. Weiterer Bestandteil der Leistung ist die Wiederherstellung der betroffenen Oberflächen entsprechend Art, Aufbau und Ausführung des jeweiligen Bestandes. Dies umfasst insbesondere Asphaltbefestigungen einschließlich Aufbruch, Ausbau, Entsorgung, Herstellung von Tragschichten, Einbau von Asphalt- oder Gussasphalt sowie erforderliche Fugen? und Anschlussarbeiten. Darüber hinaus sind Pflasterflächen, insbesondere Klein- und Mosaikpflaster in gebundener und ungebundener Bauweise, nach Abschluss der Kabelarbeiten höhen-, flucht- und verkehrssicher wiederherzustellen. Die Wiederherstellung erfolgt überwiegend in kleinflächigen Reparaturbereichen. Zur Abgeltung des erhöhten Aufwands infolge beengter Baustellenverhältnisse, geringer Flächengrößen, eingeschränkter Geräteeinsatzmöglichkeiten sowie unverhältnismäßig hoher Rüst- und Nebenzeiten sind im Leistungsverzeichnis gesonderte Zulagen für Kleinbaustellen und Kleinflächen vorgesehen. Diese Zulagen stellen keine eigenständigen Leistungen dar, sondern sind ausschließlich in Verbindung mit den jeweiligen Grundleistungen abrechenbar und erfassen sämtliche Mehrkosten aus der Kleinbaustellensituation. Ergänzend sind Bedarfspositionen für die Wiederherstellung weiterer Oberflächenarten, wie beispielsweise Betonplatten-, Großpflaster- oder Rasengitterflächen, Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der beauftragten Gesamtleistung und werden ausschließlich nach gesonderter Anordnung durch den Auftraggeber ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis festgelegten Einheiten auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Mengen gemäß bestätigtem Aufmaß. Die ausgeschriebenen Positionen stellen jeweils fachlich und technisch vollständige Leistungen dar und umfassen alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Neben? und Hilfsleistungen. Vertragsgrundlage sind die VOB/B sowie die VOB/C in der jeweils gültigen Fassung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
10- 813473551
Rasenmahd Spülfeld Rohrplan
Gegenstand der Leistung sind regelmäßige Grünschnitt‑ und Mulcharbeiten zur Unterhaltung der Dammkronen sowie der Innen‑ und Außenböschungen der vier Polder des Spülfeldes Rohrplan. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 110.000 m² und umfasst ausschließlich die umlaufenden Dammflächen; Flächen innerhalb der Polder sind nicht Bestandteil der Leistung und können nur optional und nach gesonderter Beauftragung bearbeitet werden. Die Vegetation besteht überwiegend aus natürlichem Aufwuchs nährstoffreicher Frischwiesen mit Wuchshöhen von ca. 80–120 cm. Die Mahd erfolgt als Mulchschnitt, das Mulchmaterial verbleibt auf der Fläche. Die maximale Schnitthöhe beträgt ≤ 10 cm. Pro Kalenderjahr ist mindestens ein vollständiger Mähdurchgang durchzuführen; ein zweiter Mähdurchgang kann in Abhängigkeit vom Betrieb erforderlich sein und wird gesondert beauftragt. Zusätzlich umfasst die Leistung den Rückschnitt bzw. die Entfernung von niedrigem Gehölz‑ und Strauchaufwuchs. Aufgrund unebenen Geländes und möglicher Wühlschäden ist mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu rechnen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz‑, Umwelt‑ und naturschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere Brut‑ und Setzzeiten) auszuführen. Für die Ausführung sind geeignete, bodenschonende Maschinen einzusetzen, z. B. Schlegelmäher sowie bei Bedarf Spezialgeräte für schwer zugängliche Bereiche (z. B. Langarmgeräte).
- Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk
VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen. Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden. Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben. Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen. Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt. Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
- Industrie-Center Neustadt GmbHNeustadt in SachsenFrist: 26. Mai
Bauvorhaben "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C"
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch) HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10 (Abbruch) zu den §§ 34 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto) 5.156.867,93 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
- Industrie-Center Neustadt GmbH
Verkehrsanlagenplanung gemäß § 45 ff. HOAI i.V. Anlage 13
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 45 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13 HOAI zu den §§ 45 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 485.261,70 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 48 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage Konvolut B zu entnehmen.
- Kulturstiftung Sachsen-AnhaltFrist: 14. Apr.
Gerüstbau - Los 1
: Gerüstbauarbeiten : Gegenstand der Ausschreibung sind die Baustelleneinrichtung und die Gerüstarbeiten für die Sanierung des Nordturmes der Klosterkirche St. Pankratius in Hamersleben. Das Bauvorhaben betrifft ein Denkmal von internationaler Bedeutung, sodass sämtliche Leistungen mit besonderer Sorgfalt, hoher fachlicher Qualität und in enger Abstimmung mit Bauleitung, Auftraggeber und Denkmalpflege auszuführen sind. Aufgrund der erschwerten Zugänglichkeit zum Nordturm, der beengten Verhältnisse im Klosterareal sowie unebener Standflächen im Innenhof sind alle logistischen Besonderheiten, Transportwege und Erschwernisse vollständig in die Kalkulation einzubeziehen. Zur Leistung gehören die komplette Baustelleneinrichtung mit Kranleistungen, Baustrom- und Bauwasserversorgung sowie die erforderliche Organisation und Vorhaltung der Baustelle über die gesamte Bauzeit. Die Gerüstarbeiten umfassen darüber hinaus die statische Planung und Ausführungsunterlagen für Trag- und Arbeitsgerüste, vorbereitende Maßnahmen wie Kernbohrungen, Schutzlagen und lastverteilende Beläge sowie die Herstellung komplexer Traggerüst- und Bühnenkonstruktionen im Kreuzhof, an der Sakristei und im Bereich des Nordturmes. Vorgesehen sind außerdem Überbrückungen mit Stahl- und Gitterträgern, Arbeits- und Lagerbühnen, Personen- und Materialaufzüge, Treppenaufgänge sowie das eigentliche Turmgerüst ab etwa 16 m Höhe bis zur oberen Turmzone. Ergänzend sind Sicherungs- und Schutzmaßnahmen wie Gerüstbekleidungen mit Netzen und Planen, Schutznetze, Trapezblechbekleidungen und weitere Maßnahmen zur Sicherung von Bestand, Nutzern und Baustellenablauf Bestandteil der Ausschreibung. Alle Leistungen sind denkmalgerecht und nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses einschließlich der geforderten Nachweise auszuführen.
- Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergFrist: 04. Mai
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
- Deutsche Stiftung für Engagement und EhrenamtFrist: 11. Mai
Relaunch und Betreuung der Webseite der DSEE
Leistungsgegenstand ist der Relaunch der mit WordPress betriebenen Websites www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de und www.machen-wettbewerb.de auf Basis des Government Site Builder (GSB) der Bundesverwaltung auf Grundlage der aktuellen technischen Ist-Gegebenheiten (Details siehe 2.1.3). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist in zwei Phasen gegliedert: Leistungsphase 1: Sie beginnt mit Vertragsschluss, beinhaltet den Go-Live von www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de und www.machen-wettbewerb.de spätestens zum 12.12.2026 (Stufe 1, siehe Kapitel 3.5) und endet mit deren Abnahme. Diese Phase umfasst folgende Leistungen: -konzeptionelle Weiterentwicklung der beiden Websites in inhaltlicher, redaktioneller, gestalterischer, struktureller und technischer Hinsicht sowie die Einbindung sich ergebender neuer Funktionalitäten -Umsetzung der konzeptionellen Weiterentwicklung und Go-Live beider Websites -Die spezifischen Anforderungen hierfür sind in Kapitel 3.5 aufgeführt. Leistungsphase 2: Sie beginnt mit Go-Live der beiden Websites spätestens zum 12.12.2026 und erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate und verlängert sich anschließend automatisch bis zu zweimal um jeweils weitere 12 Monate. Die Phase 2 umfasst folgende Leistungen: -Erbringung der erforderlichen technischen Betreuungsleistungen (Hosting, Betrieb und Wartung) -Beratung und Support durch den Auftragnehmer bedarfsbezogene konzeptionelle und technische Weiterentwicklung der Websites redaktionelle --Betreuung und Unterstützung bei der Erstellung von Content Weiterentwicklung (Stufe 2 gemäß Kapitel 3.5 aufgeführt) Die Live-Schaltung der aktualisierten Websites hat in Abstimmung mit der Auftraggeberin spätestens zum 12.12.2026 zu erfolgen. Zum Zeitpunkt der Live-Schaltung noch offene Arbeitspakete aus Leistungsphase 1, die der Durchführung des Go-Live nicht entgegenstehen, sind unverzüglich im Anschluss abzuschließen. Die vollständige Abnahme der Websites erfolgt nach Abschluss sämtlicher Aufgaben aus Leistungsphase 1. Hierdurch wird es zu einer zeitlichen Überschneidung der Leistungsphasen 1 und 2 kommen. Für die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen steht ein maximaler Budgetrahmen von bis zu 500.000 € brutto im Jahr 2026 zur Verfügung. Ein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Budgetrahmens besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Leistungsbestandteile zu priorisieren, zu reduzieren oder optional abzurufen. Das Budget umfasst sämtliche Kosten für alle anfallenden Leistungen und Entgelte einschließlich Nebenleistungen. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen beschreiben den wesentlichen Leistungsumfang des Projekts. Sie sind im Sinne einer funktionsfähigen, vollständigen und betriebsbereiten Umsetzung der Websites auszulegen. Alle Leistungen, die zur vertragsgemäßen Umsetzung der beschriebenen Funktionen, zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Datenschutz und IT-Sicherheit) sowie zu einem stabilen Betrieb der Websites erforderlich sind, gelten als Bestandteil des Leistungsumfangs, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Detail aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin frühzeitig auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende technische Voraussetzungen hinzuweisen. Ziel ist eine vollständige und funktionsfähige Umsetzung der Websites im Sinne der Zielsetzungen dieser Leistungsbeschreibung. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH.
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