Rahmenvereinbarung zur Gestaltung von Kommunikationsmitteln für den Nationalpark Eifel
Art der Leistung Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) des Landes NRW beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Gestaltung von Kommunikationsmitteln des Nationalpark Eifel. Umfang der Leistung Die Rahmenvereinbarung wird über eine Vertragslaufzeit von einem Ja...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) des Landes NRW beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Gestaltung von Kommunikationsmitteln des Nationalpark Eifel. Umfang der Leistung Die Rahmenvereinbarung wird über eine Vertragslaufzeit von einem Jahr geschlossen. S...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 27. Mai 2026
- Thema: Grafikdesign
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) des Landes NRW beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Gestaltung von Kommunikationsmitteln des Nationalpark Eifel. Umfang der Leistung Die Rahmenvereinbarung wird über eine Vertragslaufzeit von einem Jahr geschlossen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf eines Vertragsjahres. Der Vertrag ver-längert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.03.2029, sofern beide Vertragspartner sich damit einverstanden erklären. Die nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - RS. C-23/20, zu beziffern-de Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beläuft sich auf einen maximalen Nettoauf-tragswert von 163.775,00 EUR bei einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- 412 01-2020 - Auftragsbekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS7YY7YTQFLYYSU.zip
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Rahmenvereinbarung Wohnen in München / SoWon 25
Leistungsgegenstand sind Serviceleistungen für die in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beschriebene Individualsoftware "Wohnen in München" (WIM), für das Onlineportal von WIM, "SozialesWohnenOnline" (SoWon), die zu SoWon und WIM gehörenden EAIs sowie für neu zu entwickelnde Module, mit denen der Auftraggeber schrittweise die Software WIM ablösen wird. Die Vertragsparteien schließen eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Hauptbestandteil sind Pflegeleistungen auf werkvertraglicher Basis. Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung (Abruf) durch den Auftraggeber. Gegenstand der Einzelabrufe können sowohl Werkleistungen als auch Dienstleistungen sein. Der Auftraggeber geht derzeit von folgender geschätzter Bedarfsmenge (Schätzmenge), auf vier Jahre gerechnet, aus: - Dienst-/Beratungs-/Unterstützungsleistungen: ca. 8.000 Personenstunden / pro Jahr Insgesamt ergibt sich damit ein Bedarf von ca. 32.000 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit von vier Jahren. Davon werden mindestens 19.200 Personenstunden abgenommen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 5.000.000,- Euro zzgl. USt.. Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die Leistungen erstrecken sich über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
- Stadt Karlsruhe HauptamtFrist: 19. Juni
HA26005 Rahmenvereinbarung für Büromöbel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung der im Leistungsverzeichnis/Preisblatt aufgeführten Büromöbel für die Dienststellen, Eigenbetriebe und Schulen der Stadt Karlsruhe. Die beauftragenden Stellen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet in Karlsruhe. Die Bestellungen erfolgen direkt bei dem Auftragnehmer über die städtische Bestellplattform - Kaufhaus der Stadt. Die Lieferung der fabrikneuen und mängelfreien Büromöbel umfasst auch das Vertragen, das Aufstellen und die Montage frei Verwendungsstelle (direkt an den Nutzenden) nach vorheriger Absprache mit der jeweils bestellenden Dienststelle. Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen für die Stadt Karlsruhe sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis/Preisblatt zu entnehmen (Zweijahresbedarf). Sie orientieren sich an den geschätzten Bedarfen der Nutzenden sowie den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre und können je nach Verbrauch der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Karlsruhe keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Die Schätzmenge des Gesamtwerts brutto darf um maximal 40% für die Vertragslaufzeit bzw. bei Verlängerung auch für das dritte und vierte Vertragsjahr überschritten werden. Ist diese Höchstmenge (Obergrenze) erreicht, gilt der Vertrag bereits als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk
VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen. Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden. Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben. Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen. Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt. Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.