Rahmenvereinbarung Vermessung - Vermessungsdienstleistungen
Rahmenvereinbarung für Vermessungsdienstleistungen: Einmessung von ca. 30 Grundstücksanschlüssen, ca. 25 weiteren Anschlüssen im gleichen Einsatz am selben Grundstück, Einmessung von ca. 95 Schächten sowie Vermessungsleistungen für Bestand Planung und Bestand Bau auf Basis eines Stundensatzes.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für Vermessungsdienstleistungen: Einmessung von ca. 30 Grundstücksanschlüssen, ca. 25 weiteren Anschlüssen im gleichen Einsatz am selben Grundstück, Einmessung von ca. 95 Schächten sowie Vermessungsleistungen für Bestand Planung und Bestand Bau auf Basis eines Stundensatzes.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts
- Veröffentlicht: 29. Januar 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Vermessung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Vermessungsdienstleistungen: Einmessung von ca. 30 Grundstücksanschlüssen, ca. 25 weiteren Anschlüssen im gleichen Einsatz am selben Grundstück, Einmessung von ca. 95 Schächten sowie Vermessungsleistungen für Bestand Planung und Bestand Bau auf Basis eines Stundensatzes.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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RZV Fortführungsvermessung nach BFR Vermessung Stetten akM
Am Standort Stetten a.k.M. sind in zwei Bereichen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbau der veränderte Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation zu übernehmen. Bereich 1 - umfasst die Kaserne mit Regenwasserbehandlungsanlage sowie Kläranlage Kohltal und WW-Thiergarten. Bereich 2 - umfasst den Standort- und Truppenübungsplatz inkl. dem Bereich Meßstetten und Ausfeuerstellungen. Folgende Arbeiten sind auszuführen: 1. Aufnahme am offenen Graben mit ein- bis zweimal wöchentlicher Erfassung vor Ort nach o.g. Erfassungsregeln inkl. Plausibilitätsprüfung. 2. Einheitliche Darstellung der Objekte bei der Visualisierung der Bestandsdaten sowohl in digitaler als auch in analoger Form zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. Inkl. Vorhalten und Wartung der Software zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. 3. Koordination und Absprache der Aufnahmen anhand der laufenden Baumaßnahmen mit den ausführenden Firmen. 4. Regelmäßige Pflege und Fortführung der Festpunktfelde. 5. Bauvermessung im geringen Umfang bis 2.500,00 € nach Abschätzung des Umfanges durch den AN in Abstimmung mit AG im Rahmen der Fortführungstermine, einschl. der Aufnahmegeräte. In den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Ausgabe 01.07.2024 wird im Abschnitt F3 unter anderem eine digitale Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes gefordert. Die Liegenschaftsbestandsdokumentation erfolgt dabei einheitlich nach den Vorgaben und Festlegungen der Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand). Die bestandsrelevanten topografischen und fachlichen Daten mit Raumbezug sind im Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) in einem Katalogwerk festgelegt. Neu-, Um- und Rückbau ist im Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation als Fortschreibung zu übernehmen. Damit bildet die Bestandsdokumentation eine aktuelle, verlässliche und einheitliche Grundlage für die im Rahmen der Planung, des Bauens und der Nutzung anfallenden vielfältigen Aufgaben. Das Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) legt den Umfang und die Struktur der Liegenschaftsbestandsdokumentation fest. Im Katalogwerk LgBestMod sind alle Festlegungen zum Datenmodell inklusive der zu verwendenden Signaturierung für die Planausgabe in einer einheitlichen Form dokumentiert. Geschätzte Kosten für 7 Jahre = 1.000.000 € netto Vertragslaufzeit Beginn: 01.08.2026 / Ende: 31.07.2033 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (50%) - Fachl. Qualifikation (20%) - Soziale Interaktion im Team (10%) - Auslastung und Verfügbarkeit (20%) 30 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (40%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (25%) - Präsenz vor Ort (10%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Siehe hierzu auch die Aufgabenbeschreibung in der Anlage. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-16008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
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- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
BLB NRW BI / WE 1990 / Universität Bielefeld / Hauptgebäude 3. Bauabschnitt / Teilabbruch und Neubau / Sanierung und Modernisierung inkl. Planung - Bau TGA HKLS
Universität Bielefeld, Universitätshauptgebäude, 3. Bauabschnitt - Teilabbruch und Neubau / Sanierung und Modernisierung inkl. Planung - Bau Ausbau Die Universität Bielefeld wurde in den Jahren 1972 - 1976 erbaut und stellt sich als eine 410m lange und 230m breite Baustruktur mit bis zu 11 Vollgeschossen ab der Ebene 0 (Hallenebene) und zwei weiteren Untergeschossen dar. Der Gesamtkomplex umfasst im Bestand ca. 314.000 m2 BGF und wird gemäß LBO NRW als Hochhaus eingestuft. Sämtliche Bauteile befinden sich am Ende ihrer regulären Nutzungsdauer. Schadstoffbefunde, funktionale und bauliche Mängel sowie der nicht zeitgemäße energetische Baustandard erfordern eine umfassende Modernisierung des Universitätshauptgebäudes (kurz UHG). Die aktuelle Planung sieht eine Sanierung und Modernisierung des UHGs in sechs Bauabschnitten (kurz BA) vor. Das Projekt 3. BA soll auf der Grundlage eines Mehrparteien-Vertragsmodells (MPV) mit integrierter Projektabwicklung (IPA) realisiert werden. Der Mehrparteienvertrag ist darauf ausgerichtet, dass die Vertragspartner auf Basis gemeinsamer Projektgrundsätze und in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit den Projekterfolg als gemeinsames Ziel verfolgen. Neben dem Bauherrn sollen an dem Mehrparteienvertrag nach derzeitigem Stand sieben Auftragnehmer beteiligt werden.
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Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 // Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen hat in nunmehr 53 Betriebsjahren zahlreiche Erweiterungen, Umstrukturierungen und Erneuerungen erfahren, die der medizinischen und medizintechnischen Entwicklung Rechnung getragen haben. Im letzten Bauabschnitt BA 7 lag der Fokus bei der Sanierung des Bettentraktes. In der aktuell im Jahr 2020 erarbeiteten Bestandsbewertung des Klinikums - sowohl aus baulicher als auch aus medizinischer Sicht - wurden notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Strukturverbesserung identifiziert. Diese liegen schwerpunktmäßig in Strukturen und Flächen der Intensivmedizin, der Zentralen Notfallaufnahme wie auch der gegebenen Struktur des Mutter-Kind Zentrums mit Entbindung, Neonatologie und Kinderintensivmedizin. Darauf aufbauend wurde im nächsten Schritt ein Raum- und Funktionsprogramm mit Soll- Ist – Vergleich erstellt. Auf Basis dieser Flächenwerte wurden im Anschluss die Varianten der Ziel- und Entwicklungsplanung erarbeitet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandenen Schwachstellen und Flächendefizite nur mit Flächenzugewinn in einem Erweiterungsbauteil zu lösen sind. Mitzubeachten sind die Folgeschritte der Zielplanung, die nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Ersatzbauten mit den erforderlichen Rochaden möglich sein werden. -- Das Projekt Strukturverbesserung und Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen (8. Bauabschnitt) umfasst folgende Bauteile: • Einen Erweiterungsbaukörper mit zwei unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen • Die Anbindung der Ver- und Entsorgungsfunktionen an das Flursystem im UG • Ein neues Wertstoff- und Entsorgungszentrum für das gesamte Klinikum • Eine Elektrozentrale • Einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Klinikum und der geplanten Energiezentrale -- Das Bauvorhaben umfasst ebenfalls die Herstellung zahlreicher Provisorien zur temporären Unterbringung von während der Bauzeit zu verlagernden Funktionen (dem Wertstoffzentrum, der Kapelle, Verbindungsfluren usw.), bauliche Anpassungen und Ertüchtigungen im Bestand im Bereich des Anschlusses an das bestehende Klinikgebäude sowie umfassende Schutzmaßnahmen und infrastrukturelle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines durchgängig funktionsfähigen, sicheren und reibungslosen Klinikbetriebs während der gesamten Bauausführung. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Bauwerkskosten gem. DIN 276 in Euro brutto (nur KG 410,420,430, 470 sowie 480) sind auf ca. 30 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Baubeginn BA8 ist für den Mai 2027 vorgesehen, Inbetriebnahme geplant im April 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform /Boorberg orientieren.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
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- KfW BankengruppeFrankfurt am Main
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An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
VE 303 - erweiterter Rohbau
In Leipzig ist im Stadtteil Mitte der Umbau und Erweiterung des ehemaligen Bowlingtreffs vorgesehen. Bauherr ist die Stadt Leipzig. Es handelt sich insgesamt um 3 leerstehende Gebäudeteile, welche zum Großteil unterirdisch verortet sind. Lediglich der achteckige Verwaltungsbau ist oberirdisch angeordnet. Bei dem Bauwerk handelt es sich um ein aus den 1920er Jahren errichtetes unterirdisches Umspannwerk, welches in den 1980er Jahren zu einem Bowlingtreff umgenutzt wurde. 1997 wurde das Gebäudeensemble geschlossen und steht seitdem leer. Die Stadt Leipzig beabsichtigt den Umbau des ehemaligen Bowlingtreffs zum "Naturkundemuseum Leipzig, Museum für Naturkunde und Biodiversität". Das Bauvorhaben befindet sich südlich der Leipziger Innenstadt und des Innenstadtrings an der nördlichen Grenze des Wilhelm-Leuschner-Platzes. Das Geländeniveau ist weitgehend eben und bewegt sich bei ca. 116,5 m ü. NHN. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken Nr. 3754, 1207 und 4016/3 und hat in seiner Gesamtheit einen polygonalen Zuschnitt. Die Außenanlagen sind und werden frei zugängig und dienen als öffentliche Freifläche. Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Leistungen am Naturkundemuseum Leipzig: - Gerüstarbeiten - Abbrucharbeiten - Abdichtungsarbeiten - Stahlbauarbeiten - Stahlbeton- und Betonarbeiten - Betonerhaltungsarbeiten - Spezialtiefbauarbeiten - Betonkerntemperierung Die Arbeiten gliedern sich in die Bereiche Osthalle, Oktagon/Mittelbau und Westhalle und beinhalten unter anderem den Abbruch von Decken, Massiv- und Trennwänden. Die spezifischen Bauteilangaben zu LxBXT sind den Allgemeinen Vorbemerkungen zu entnehmen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die sortenreine Trennung, Entsorgung und teilweise Lagerung der Abbruchmaterialien gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorgaben. Zusätzlich sind Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen sowie Konzepterstellungen Bestandteil des Leistungsumfangs. 3. Art und Umfang der Massnahme: Bei den Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um: - ca. 4.900 cbm Erdarbeiten, - ca. 3.045 cbm Abbruch Stahlbeton, Mauerwerk, - ca. 1300 qm Mauerwerk versch. Wandstärke, - ca. 1400 qm Abdichtung, - ca. 3.170 cbm Beton- und Stahlbeton, - ca. 500 qm Trägerbohlwand mit Rückverankerung, - a. 9.000 qm Betonerhaltungsarbeiten. 4. Besondere Eignungskriterien - Mindestanforderungen: Nichtvorlage bzw. Nichtnachweis der folgenden besonderen Eignungskriterien führen ohne weitere Aufklärung zum Ausschluss des Angebotes: - Vorlage von mindestens drei in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, Referenzen im Hochbau, Verwaltungs-, Wohn- und Sozialbauten, Bauen im Bestand, Sanierung, Umbau - vorzugsweise mittels vom jeweiligen AG bestätigter Referenzbescheinigung nach Muster FB 444 des VHB/B, - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 15 Mio € Netto für vergleichbare Rohbau- und Betonarbeiten im Hochbau, - Jeweils mit Angebot Vorlage Zulassung bzw. Zertifikat für o Sachkunde gem. TRGS 521 o Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 Mindestanforderungen an Referenzen 1 Referenz aus den letzten 10 Jahren, die folgende oder zumindest größer/gleich drei der folgenden Arbeiten beinhaltet haben sollen: Bauen im Bestand, Sanierung, statische Eingriffe in Tragwerk und Decken, Deckenfelderneuerung, Altbausanierung, Mischbauweise Mauerwerk/ Stahlbeton, Betonkosmetik, Betonerhaltungsarbeiten, Abdichtungen, Projektvolumen mindestens 3,25 Mio € Netto.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts.
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