Rahmenvereinbarung über Instandhaltung POL-Lager FlPl Laage und MSpt Hohe Düne
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: L-10.33-2026-00110 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Leipzig, Amt für Digitalisierung und Organisation Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zas-vol@leipzig.de Internet-Adresse: https://www.leipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung Mietmöbel für Wahlen Menge und Umfang: Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Mietmöbeln nach Stellplan. Die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig, wenn der Höchstwert von 180.000,00 Euro netto erreicht ist. Ort der Leistung: agra Messepark Leipzig Bornaische Straße 210 04279 Leipzig e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung alle Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 04.01.2027 Ende: 31.12.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 11.06.2026 08:00 Ablauf der Bindefrist: 17.08.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Leipzig für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen - ZAV Stadt Leipzig (jeweils aktueller Stand ist den Vergabeunterlagen beigefügt). l) die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, für die Beurteilung der Eignung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: können dem beigefügten Fragebogen zur Eignungsprüfung entnommen werden Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c98dd24ca-13b418388771d917 m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Möbel (Sonstige)
- Stadt LeipzigFrist: 20. Mai
Rahmenvereinbarung Signaletik
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: L-10.33-2026-00054 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zas-vol@leipzig.de Internet-Adresse: https://www.leipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Signaletik sowie Sicherheits- und Gefahrstoffkennzeichnung Menge und Umfang: Rahmenvereinbarung Signaletik (Hinweisschilder, Lagepläne, Wand- und Etagenwegweiser, Türschilder, Deckenabhängungen, Wechselrahmen, Folierungen, Piktogramme, Schaukästen) sowie Sicherheits- und Gefahrstoffkennzeichnung. Für die Rahmenvereinbarung wird folgender Höchstwert (ohne Umsatzsteuer) festgesetzt: 143.000 EURO. Der Vertrag endet unabhängig der Vertragslaufzeit vorfristig bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes. Ort der Leistung: Stadtgebiet Leipzig e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung alle Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026 Ende: 31.08.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.05.2026 09:00 Ablauf der Bindefrist: 17.08.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Leipzig für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen - ZAV Stadt Leipzig (jeweils aktueller Stand ist den Vergabeunterlagen beigefügt). l) die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, für die Beurteilung der Eignung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: können dem beigefügten Fragebogen zur Eignungsprüfung entnommen werden Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c03bd9a06-46df95dd41e10344 m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (90%), 2 Klimafreundliche Lieferung (10%) Werbeanlagen,Objektbeschilderung,Folierung (Fassaden/ Fenster)
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Deutsche Raumfahrtagentur im Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Marktuntersuchung Lebenserhaltungssysteme
Beschreibung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Nur ausnahmsweise dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Unter Teillosen versteht § 97 Abs. 4 S. 2 GWB die Aufteilung von Leistungen in der Menge. Eine Aufteilung in Teillose unterteilt den Auftrag quantitativ, zerlegt also den Gesamtauftrag in Teilmengen, die im Wesentlichen qualitativ gleichartig sind. Bei der Bildung von Fachlosen wird die zur Vergabe anstehende Leistung nach Art oder Fachgebiet, d.h. qualitativ, aufgeteilt (vgl. Ziekow/Völlink, 5. Auflage 2024, § 97, Rdnr, 79 u. 80). Bei Fachlosen findet demnach eine Unterteilung der Gesamtleistung in einzelne Fachgebiete oder Gewerke statt (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 97, Rdnr. 135). Die Losvergabe ist nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB grundsätzlich die Regel. Die Gesamtvergabe ist die Ausnahme. Fraglich ist, ob vorliegend die Aufteilung in Teil- und/oder Fachlose überhaupt möglich ist. a) Auftrag ist in mengenmäßiger und/oder fachlicher Sicht überhaupt nicht trennbar Der vorliegende Auftrag ist aus technischen Gründen nicht trennbar im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 3 GWB. Technische Gründe sind nicht allein technische Gesichtspunkte im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern alle Aspekte, die zu einem in Anbetracht des vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsprofils unauflöslichen Zusammenhang miteinander stehen. (Ziekow/Völlink/Ziekow, 5. Aufl. 2024, GWB § 97 Rn. 94, beck-online) Beim Vorhaben handelt es sich um eine reine „Papieranalyse“, die das Zusammentragen von bereits verfügbaren Informationen, deren Verknüpfung und Analyse beinhaltet. Alle Einzelleistungen stehen daher in enger räumlicher und technischer Verbindung und eine Aufspaltung in Bereiche wäre nicht sachgerecht, weil Informationen und Analysen umfassend aufeinander aufbauen. Die Integration aller Leistungsschritte in einer Hand ist hier eine erforderliche Maßnahme um die Qualität der Gesamtleistung zu sichern. Bei dem zu vergebenen Leistungsumfang handelt es sich um eine kohärente, räumlich oder mengenmäßig nicht weiter zerlegbare Leistung. Die Bildung von Teillosen ist daher nicht möglich. Die Bildung von Fachlosen kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine eindeutige Trennung der einzelnen zu vergebenden Aufgabengebiete unmöglich ist. b) Wirtschaftliche Gründe Nicht zutreffend. c) Technische Gründe Nicht zutreffend Im Ergebnis soll der Auftrag im Ganzen vergeben werden.
- Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V.Bonn
Marktuntersuchung Lebenserhaltungssysteme
Beschreibung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Nur ausnahmsweise dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Unter Teillosen versteht § 97 Abs. 4 S. 2 GWB die Aufteilung von Leistungen in der Menge. Eine Aufteilung in Teillose unterteilt den Auftrag quantitativ, zerlegt also den Gesamtauftrag in Teilmengen, die im Wesentlichen qualitativ gleichartig sind. Bei der Bildung von Fachlosen wird die zur Vergabe anstehende Leistung nach Art oder Fachgebiet, d.h. qualitativ, aufgeteilt (vgl. Ziekow/Völlink, 5. Auflage 2024, § 97, Rdnr, 79 u. 80). Bei Fachlosen findet demnach eine Unterteilung der Gesamtleistung in einzelne Fachgebiete oder Gewerke statt (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 97, Rdnr. 135). Die Losvergabe ist nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB grundsätzlich die Regel. Die Gesamtvergabe ist die Ausnahme. Fraglich ist, ob vorliegend die Aufteilung in Teil- und/oder Fachlose überhaupt möglich ist. a) Auftrag ist in mengenmäßiger und/oder fachlicher Sicht überhaupt nicht trennbar Der vorliegende Auftrag ist aus technischen Gründen nicht trennbar im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 3 GWB. Technische Gründe sind nicht allein technische Gesichtspunkte im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern alle Aspekte, die zu einem in Anbetracht des vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsprofils unauflöslichen Zusammenhang miteinander stehen. (Ziekow/Völlink/Ziekow, 5. Aufl. 2024, GWB § 97 Rn. 94, beck-online) Beim Vorhaben handelt es sich um eine reine „Papieranalyse“, die das Zusammentragen von bereits verfügbaren Informationen, deren Verknüpfung und Analyse beinhaltet. Alle Einzelleistungen stehen daher in enger räumlicher und technischer Verbindung und eine Aufspaltung in Bereiche wäre nicht sachgerecht, weil Informationen und Analysen umfassend aufeinander aufbauen. Die Integration aller Leistungsschritte in einer Hand ist hier eine erforderliche Maßnahme um die Qualität der Gesamtleistung zu sichern. Bei dem zu vergebenen Leistungsumfang handelt es sich um eine kohärente, räumlich oder mengenmäßig nicht weiter zerlegbare Leistung. Die Bildung von Teillosen ist daher nicht möglich. Die Bildung von Fachlosen kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine eindeutige Trennung der einzelnen zu vergebenden Aufgabengebiete unmöglich ist. b) Wirtschaftliche Gründe Nicht zutreffend. c) Technische Gründe Nicht zutreffend Im Ergebnis soll der Auftrag im Ganzen vergeben werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.