Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Oracle nebst zugehörigen Services
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hi...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auft...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software. Der Auftraggeber betreibt im Auftrag der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie für eigene Zwecke verschiedene Fachverfahren, für die er unterschiedliche Oracle-Software-Produkte einsetzt. Daneben stattet der Auftraggeber seine Kunden aus der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Anfrage hin, mit Oracle-Lizenzen aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe sowohl des Auftraggebers als auch der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern an Oracle-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbHFrist: 20. Mai
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Veeam nebst zugehörigen Services
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software. Der Auftraggeber betreibt im Auftrag der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie für eigene Zwecke verschiedene Fachverfahren, für die er unterschiedliche Veeam-Software-Produkte einsetzt. Daneben stattet der Auftraggeber seine Kunden aus der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Anfrage hin, mit Veeam-Lizenzen aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe sowohl des Auftraggebers - für betriebsinterne Zwecke sowie im Rahmen von Services für die Endkunden des Auftraggebers - als auch der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern an Veeam-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Veeam nebst zugehörigen Services
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software. Der Auftraggeber betreibt im Auftrag der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie für eigene Zwecke verschiedene Fachverfahren, für die er unterschiedliche Veeam-Software-Produkte einsetzt. Daneben stattet der Auftraggeber seine Kunden aus der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Anfrage hin, mit Veeam-Lizenzen aus. Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe sowohl des Auftraggebers - für betriebsinterne Zwecke sowie im Rahmen von Services für die Endkunden des Auftraggebers - als auch der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern an Veeam-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbHFrist: 01. Apr.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Oracle nebst zugehörigen Services
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe sowohl des Auftraggebers als auch der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern an Oracle-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbHFrist: 01. Apr.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Oracle nebst zugehörigen Services
Der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Oracle-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen. Der Bedarf umfasst sowohl den Eigenbedarf des IT-Dienstleisters als auch den Bedarf der Landesverwaltung M-V, sonstiger Einrichtungen in Landesträgerschaft sowie landeseigener Unternehmen.
- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Schulungen zu E-Akte, DOMEA und Scanlösungen
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtig, zum Ausgleich mangelnder personeller Ressourcen eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages (Langfassung) zu schließen. Bei den abzurufenden Leistungen handelt es sich um IT-Dienstleistungen im Rahmen anstehender IT-Schulungen zu den Themen E-Akte, DOMEA sowie Scanlösung auf Basis von Kofax Total Agility, die der Auftraggeber für sich bzw. als IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine Kunden in der Landesverwaltung (Bedarfsträger) realisiert.Zur Umsetzung seiner Anforderungen sowie zur Sicherung der bedarfs- und zeitgerechten Bereitstellung von Leistungen benötigt der Auftraggeber zusätzliche Ressourcen für die Durchführung von IT-Schulungen.
- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Migration einer Endpoint Management Lösung nebst Migrationsdienstleistungen
Beschaffung und Migration einer neuen Endpoint Management Lösung (EMS) als Ersatz für das auslaufende System 'Ivanti DSM'. Ziel ist die Bereitstellung einer sicheren, stabilen und effizienten IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie den Auftraggeber selbst. Das neue System soll bestehende Funktionen abbilden, sinnvoll erweitern und eine mandantenfähige, ressourcenschonende Verwaltung der IT-Umgebungen ermöglichen.
- DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Migration einer Endpoint Management Lösung nebst Migrationsdienstleistungen
Beschaffung und Migration einer neuen Endpoint Management Lösung (EMS) als Ersatz für das auslaufende System 'Ivanti DSM'. Ziel ist die Bereitstellung einer sicheren, stabilen und effizienten IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie den Auftraggeber selbst. Das neue System soll bestehende Funktionen abbilden, sinnvoll erweitern und eine mandantenfähige, ressourcenschonende Verwaltung der IT-Umgebungen ermöglichen.
- Mobil ISC GmbH
RVH2026 - Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.