60_2026 Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen. Die Leistungen umfassen die technische Inspektion und Zustandsbewertung des Kanalnetzes gemäß den geltenden Vertragsbedingungen und technischen Standards. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28.07.2026 ...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen. Die Leistungen umfassen die technische Inspektion und Zustandsbewertung des Kanalnetzes gemäß den geltenden Vertragsbedingungen und technischen Standards. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28.07.2026 um 10:00 Uhr.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Göttingen -
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
- Thema: Abwasser
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für TV-Untersuchungen und Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen. Die Leistungen umfassen die technische Inspektion und Zustandsbewertung des Kanalnetzes gemäß den geltenden Vertragsbedingungen und technischen Standards. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28.07.2026 um 10:00 Uhr.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
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- Stadt LeipzigLeipzig
Rahmenvereinbarung für die Bewachung verschiedener Veranstaltungen der Stadt Leipzig
Rahmenvereinbarung zur Bewachung des Leipziger Ostermarktes, Weinfestes, der Markttage und des Weihnachtsmarktes. Die Leistung erfolgt vorrangig außerhalb der Öffnungszeiten (18:00 bis 10:00 Uhr). Der jährliche Umfang beträgt ca. 10.360 Stunden für diese Märkte sowie ca. 2.450 Stunden für weitere Veranstaltungen. Der finanzielle Höchstwert der Vereinbarung liegt bei 1.150.000 Euro (netto); bei Erreichen dieses Wertes endet der Vertrag vorzeitig.
- Stadt LeipzigLeipzig
Rahmenvereinbarung für die Bewachung verschiedener Veranstaltungen der Stadt Leipzig
Rahmenvereinbarung zur Bewachung des Leipziger Ostermarktes, Weinfestes, der Markttage und des Weihnachtsmarktes. Die Leistung erfolgt vorrangig außerhalb der Öffnungszeiten (18:00 bis 10:00 Uhr). Der jährliche Umfang beträgt ca. 10.360 Stunden für diese Märkte sowie ca. 2.450 Stunden für weitere Veranstaltungen. Der finanzielle Höchstwert der Vereinbarung liegt bei 1.150.000 Euro (netto); bei Erreichen dieses Wertes endet der Vertrag vorzeitig.
- Stadt LeipzigLeipzig
Rahmenvereinbarung für die Bewachung verschiedener Veranstaltungen der Stadt Leipzig
Rahmenvereinbarung zur Bewachung des Leipziger Ostermarktes, Weinfestes, der Markttage und des Weihnachtsmarktes. Die Leistung erfolgt vorrangig außerhalb der Öffnungszeiten (18:00 bis 10:00 Uhr). Der jährliche Umfang beträgt ca. 10.360 Stunden für diese Märkte sowie ca. 2.450 Stunden für weitere Veranstaltungen. Der finanzielle Höchstwert der Vereinbarung liegt bei 1.150.000 Euro (netto); bei Erreichen dieses Wertes endet der Vertrag vorzeitig.
- Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Abt. Einkauf, Permoserstraße 15, 04318 LeipzigFrist: 17. Apr.
Vhv 041_26 UFZ - Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten
Veröffentlichung - HIER EIN AUSZUG - KOMPLETT siehe LINK Angefragt und Veröffentlicht: Donnerstag, 26.03.2026 Frist zur Einreichung von Bieterfragen:Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr Veröffentlichung der Bieterfragen und Antworten:Freitag, 10.04.2026 Angebotsfrist:Freitag, 17.04.2026, 10:00 Uhr Bindefrist:Montag, 01.06.2026 Beschaffung betrifft eine Rahmenvereinbarung: Ja Losaufteilung vorgesehen: Nein Nebenangebote zugelassen:Nein Vergabeverfahren gemäß UVgO:Verhandlungsvergabe (Vhv) /Verfahrensnummer:Vhv 041_26 UFZ Beschaffungsgegenstand:Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten, wobei die Transportgeräte auch gleichzeitig als Lager-/Aufbewahrungvariante geeignet sind. Die in den Mindestkriterien benannten Mengen, stellen den Erstbeauftragungswert dieser Rahmenvereinbarung, welche eine Laufzeit von 6 Jahren und einem Maximalbetrag von 90.000,00 EUR netto hat, dar. Bitte benennen Sie für Abrufe, welche nach dem Erstbeauftragungswert möglich sind, pauschale Anlieferungskosten für die UFZ Standorte: Magdeburg, Leipzig und Halle. Die benannte finanzielle RV-Obergrenze bezieht sich auf die gesamte Dauer der Vereinbarung, ist abzüglich der Auftragssumme für den Erstbeauftragungswert und nicht als Auftragswert zu verstehen. Die Definition der Obergrenze dient der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und bedeutet, dass bei Erreichen dieser möglichen Obergrenze die Rahmenvereinbarung endet. Kurze Beschreibung:Für den Standort Magdeburg der Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ werden für einen Veranstaltungsraum hochwertige Konferenztische und -stühle beschafft. Der auszustattende Raum wird u. a. auch für Repräsentationszwecke und Veranstaltungen mit Stakeholdern und Externen genutzt. Es ist vorgesehen, die angebotenen Produkte zu begutachten. Die Vor-Ort-Begutachtung der angebotenen Modelle soll in der 18. od. 19. KW 2026 am UFZ-Standort Magdeburg (Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg) stattfinden. Dabei spielt die Farbgebung der bemusterten Modellen keine Rolle. Es müssen aber alle Funktionalitäten gemäß der Leistungsbeschreibung ersichtlich sein. Anzahl Erstbeauftragung:3 Möbelarten und 2 Transportvehikel Liefer- bzw. Leistungsort Erstbeauftragung:Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg Die Lieferung muss frei Verwendungsstelle erfolgen. Der Zugang ist ebenerdig bzw. mit Fahrstuhl erreichbar (Incoterms 2020: DPU entladen). Hinweis zur Angebotsabgabe:Jedes eingereichte Angebot muss detailliert aufgeschlüsselt sein (Komponenten mit Einzelpreisen, technische Datenblätter zur Verifizierung von Angaben), den angebotenen Gegenstand klar benennen und außerdem unter Einhaltung der Mindestanforderungen, folgende Angaben enthalten: ° Die Gesamtkosten für den benannten Beschaffungsgegenstand inklusive Anlieferung, Vor-Ort-Aufbau bzw. Installation, Inbetrieb- und Abnahme sowie die für den Betrieb notwendige Einweisung/Schulungen ° Optionale Positionen, welche unter dem Punk: "Zwingend als Option ist anzubieten" aufgelistet sind. Bieterfragen:Im Vergabeverfahren sind bis zum 08.04.2026, 10:00 Uhr Bieterfragen möglich. Die Fragen sind schriftlich per E-Mail mit dem Betreff: *Bieterfrage zu Vhv 041_26 UFZ* an Frau Nadine Parchwitz (nadine.parchwitz@ufz.de) und an Herrn Tilo Prenzel (tilo.prenzel@ufz.de) zu richten. Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten wird bis zum 10.04.2026 erfolgen. WICHTIGER HINWEIS:Die Anfragen der Bewerber haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann. Ansonsten ist der Auftraggeber zu einer Beantwortung dieser Anfragen nicht verpflichtet. Spätestens ab Samstag, dem 11.04.2026 stehen Ihnen dann die veröffentlichten Fragen und Antworten zu Verfügung. Bitte informieren Sie sich, damit Ihr einzureichendes Angebot den Verfahrensbedingungen entspricht. Erläuterungen, Ergänzungen, alle Download-Dokumente finden Sie unter:https://www.ufz.de/index.php?de=34273 ES WERDEN KEINE DOKUMENTE VERSANDT.Bitte nutzen Sie den freien Zugang zu allen Unterlagen. LINK:https://www.ufz.de/index.php?de=34273&ek_data[mvc]=Ausschreibung/detailVergabe&ek_data[aseid]=1278 Konferenzmöbel, Tisch, Stuhl, Tische, Stühle
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Göttingen -.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.