Rahmenvereinbarung Straßenplanung NÖ Straßennetz
Das Land Niederösterreich (Gruppe Straße, Abteilung Landesstraßenplanung) beabsichtigt die Planung diverser Straßenprojekte. Zur Befriedigung dieses Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Rahmenvereinbarungspartnern über Planungsleistungen für sämtliche Straßenprojekte in Niederösterreich im Zeitraum der ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Land Niederösterreich (Gruppe Straße, Abteilung Landesstraßenplanung) beabsichtigt die Planung diverser Straßenprojekte. Zur Befriedigung dieses Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Rahmenvereinbarungspartnern über Planungsleistungen für sämtliche Straßenprojekte in Niederösterreich im Zeitraum der Laufzeit der Rahm...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Land Niederösterreich (Gruppe Straße, Abteilung Landesstraßenplanung) beabsichtigt die Planung diverser Straßenprojekte. Zur Befriedigung dieses Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Rahmenvereinbarungspartnern über Planungsleistungen für sämtliche Straßenprojekte in Niederösterreich im Zeitraum der Laufzeit der Rahmenvereinbarung und allen damit im Zusammenhang stehenden Leistungen abgeschlossen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart
Rahmenvereinbarung für Objektplanungsleistungen über Bauunterhaltungsarbeiten für 2025ff
Rahmenvereinbarung für Objektplanungsleistungen für Bauunterhaltungsarbeiten sowie kleine Um- und Erweiterungsbauten am Haus der Wirtschaft, Willy-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart. Die Laufzeit beträgt vier Jahre ab 2025. Das Gebäude umfasst ca. 16.882,74 m² NUF 1-7 und dient als Büro- sowie Veranstaltungsort für Ausstellungen, Kongresse und Tagungen.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und GrundvermögenHamburg
Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau. Davon umfasst sind Bestanderfassungen im Plangebiet (z. B. Topografie, Nutzungsstruktur im Ist-Zustand inkl. Erschließung etc.) sowie Standortanalysen, welche u. a. die Bewertung der Lage- und Standortqualität und die Nutzungsstrukturen des Umfelds umfasst. Weitere Leistungen beziehen sich auf Flächenplanungen und -konkretisierungen. Dies umfasst die Koordination von Fachgutachten sowie Planungs- und Vermessungsleistungen, Flächenplanungen auf Vorentwurfsbasis, vertiefende Erläuterungen der Vorentwürfe anhand von Modellen, Skizzen, Perspektiven und kleinmaßstäblichen Konkretisierungen, die Ermittlung von Kenndaten (z. B. GFZ/GRZ, BGF), die Beurteilung von Bauvorhaben, die Prüfung möglicher einschlägiger Ausnahmetatbestände (z. B. für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts) sowie die Begleitung von Baureifmachungen. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Leistungen auch sog. prozessbegleitende Leistungen beauftragt werden können, wie beispielsweise die Abstimmung des Rahmenterminplans und der Festlegung ggf. notwendiger ergänzender Fachleistungen. Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die vorstehend skizzierten Planungs- und Beratungsleistungen mit drei Unternehmen abzuschließen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung der Rahmenvereinbarung ist begrenzt auf ein maximales Volumen von 1,0 Mio. Euro netto (Höchstwert).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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