Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeic...
Angebotsfrist:10. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 10. Juni 2026
- Thema: Vermessung
Ausschreibungsbeschreibung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen.
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Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Rahmenvereinbarung über baubegleitende Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Der AN erkundet vorhandene Daten, erfasst ober- und unterirdische Topographie und bereitet Daten DV-konform auf. Qualitätssicherung erfolgt durch vorläufige DWG/DXF-Pläne und Vollständigkeitsprüfung. Mängelbeseitigung bei Konformitätsfehlern erfolgt nach Nachfristsetzung gemäß BFR LBestand A-1.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Vergabebekanntmachung - Rahmenvereinabrung, Leistungsbild Objekplanung Gebäude HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1: §34 Gebäude und Innenräume.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 30.000.000 Euro netto anrechenbare Kosten. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weni-ger Auftragnehmern (mindestens 1 Auftragnehmer) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auf-traggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, welche(s) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 6 Einzelaufträge erwartet, davon ca. 25% der anrechenbaren Kosten Umbauten und Modernisierungen und 75% Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Objekte aus der Objektliste Gebäude, Anlage 10 HOAI sind - Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung - Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bezüglich der Baukosten größere und kleine-re Bauprojekte (von 400.000 EUR bis 2.130.000 EUR/netto Auftragswert) enthalten.
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Vergabebekanntmachung - Rahmenvereinabrung, Leistungsbild Objekplanung Gebäude HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1: §34 Gebäude und Innenräume.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 30.000.000 Euro netto anrechenbare Kosten. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weni-ger Auftragnehmern (mindestens 1 Auftragnehmer) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auf-traggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, welche(s) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 6 Einzelaufträge erwartet, davon ca. 25% der anrechenbaren Kosten Umbauten und Modernisierungen und 75% Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Objekte aus der Objektliste Gebäude, Anlage 10 HOAI sind - Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung - Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bezüglich der Baukosten größere und kleine-re Bauprojekte (von 400.000 EUR bis 2.130.000 EUR/netto Auftragswert) enthalten.
- Frist: 30. Apr.
RZV Fortführungsvermessung nach BFR Vermessung Stetten akM
Am Standort Stetten a.k.M. sind in zwei Bereichen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbau der veränderte Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation zu übernehmen. Bereich 1 - umfasst die Kaserne mit Regenwasserbehandlungsanlage sowie Kläranlage Kohltal und WW-Thiergarten. Bereich 2 - umfasst den Standort- und Truppenübungsplatz inkl. dem Bereich Meßstetten und Ausfeuerstellungen. Folgende Arbeiten sind auszuführen: 1. Aufnahme am offenen Graben mit ein- bis zweimal wöchentlicher Erfassung vor Ort nach o.g. Erfassungsregeln inkl. Plausibilitätsprüfung. 2. Einheitliche Darstellung der Objekte bei der Visualisierung der Bestandsdaten sowohl in digitaler als auch in analoger Form zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. Inkl. Vorhalten und Wartung der Software zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. 3. Koordination und Absprache der Aufnahmen anhand der laufenden Baumaßnahmen mit den ausführenden Firmen. 4. Regelmäßige Pflege und Fortführung der Festpunktfelde. 5. Bauvermessung im geringen Umfang bis 2.500,00 € nach Abschätzung des Umfanges durch den AN in Abstimmung mit AG im Rahmen der Fortführungstermine, einschl. der Aufnahmegeräte. In den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Ausgabe 01.07.2024 wird im Abschnitt F3 unter anderem eine digitale Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes gefordert. Die Liegenschaftsbestandsdokumentation erfolgt dabei einheitlich nach den Vorgaben und Festlegungen der Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand). Die bestandsrelevanten topografischen und fachlichen Daten mit Raumbezug sind im Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) in einem Katalogwerk festgelegt. Neu-, Um- und Rückbau ist im Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation als Fortschreibung zu übernehmen. Damit bildet die Bestandsdokumentation eine aktuelle, verlässliche und einheitliche Grundlage für die im Rahmen der Planung, des Bauens und der Nutzung anfallenden vielfältigen Aufgaben. Das Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) legt den Umfang und die Struktur der Liegenschaftsbestandsdokumentation fest. Im Katalogwerk LgBestMod sind alle Festlegungen zum Datenmodell inklusive der zu verwendenden Signaturierung für die Planausgabe in einer einheitlichen Form dokumentiert. Geschätzte Kosten für 7 Jahre = 1.000.000 € netto Vertragslaufzeit Beginn: 01.08.2026 / Ende: 31.07.2033 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (50%) - Fachl. Qualifikation (20%) - Soziale Interaktion im Team (10%) - Auslastung und Verfügbarkeit (20%) 30 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (40%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (25%) - Präsenz vor Ort (10%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Siehe hierzu auch die Aufgabenbeschreibung in der Anlage. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-16008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
- Staatl. Hochbauamt StuttgartFrist: 17. Mai
RZV Fortführungsvermessung nach BFR Vermessung Stetten akM
Am Standort Stetten a.k.M. sind in zwei Bereichen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbau der veränderte Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation zu übernehmen. Bereich 1 - umfasst die Kaserne mit Regenwasserbehandlungsanlage sowie Kläranlage Kohltal und WW-Thiergarten. Bereich 2 - umfasst den Standort- und Truppenübungsplatz inkl. dem Bereich Meßstetten und Ausfeuerstellungen. Folgende Arbeiten sind auszuführen: 1. Aufnahme am offenen Graben mit ein- bis zweimal wöchentlicher Erfassung vor Ort nach o.g. Erfassungsregeln inkl. Plausibilitätsprüfung. 2. Einheitliche Darstellung der Objekte bei der Visualisierung der Bestandsdaten sowohl in digitaler als auch in analoger Form zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. Inkl. Vorhalten und Wartung der Software zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. 3. Koordination und Absprache der Aufnahmen anhand der laufenden Baumaßnahmen mit den ausführenden Firmen. 4. Regelmäßige Pflege und Fortführung der Festpunktfelde. 5. Bauvermessung im geringen Umfang bis 2.500,00 € nach Abschätzung des Umfanges durch den AN in Abstimmung mit AG im Rahmen der Fortführungstermine, einschl. der Aufnahmegeräte. In den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Ausgabe 01.07.2024 wird im Abschnitt F3 unter anderem eine digitale Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes gefordert. Die Liegenschaftsbestandsdokumentation erfolgt dabei einheitlich nach den Vorgaben und Festlegungen der Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand). Die bestandsrelevanten topografischen und fachlichen Daten mit Raumbezug sind im Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) in einem Katalogwerk festgelegt. Neu-, Um- und Rückbau ist im Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation als Fortschreibung zu übernehmen. Damit bildet die Bestandsdokumentation eine aktuelle, verlässliche und einheitliche Grundlage für die im Rahmen der Planung, des Bauens und der Nutzung anfallenden vielfältigen Aufgaben. Das Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) legt den Umfang und die Struktur der Liegenschaftsbestandsdokumentation fest. Im Katalogwerk LgBestMod sind alle Festlegungen zum Datenmodell inklusive der zu verwendenden Signaturierung für die Planausgabe in einer einheitlichen Form dokumentiert. Geschätzte Kosten für 7 Jahre = 1.000.000 € netto Vertragslaufzeit Beginn: 01.08.2026 / Ende: 31.07.2033 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (50%) - Fachl. Qualifikation (20%) - Soziale Interaktion im Team (10%) - Auslastung und Verfügbarkeit (20%) 30 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (40%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (25%) - Präsenz vor Ort (10%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Siehe hierzu auch die Aufgabenbeschreibung in der Anlage. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-16008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvertrag für die Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen u. Gutachten im Bundesbau
Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet.
- NRW.BANK AöRFrist: 28. Mai
Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken
Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.
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Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken
Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz.
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