Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten
Art der Leistung Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, un-terhält ca. 86 Liegenschaften mit 219 Nutzungseinheiten. Für Bodenbelagsarbeiten soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Au...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Art der Leistung Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, un-terhält ca. 86 Liegenschaften mit 219 Nutzungseinheiten. Für Bodenbelagsarbeiten soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Aus...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Isernhagen
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
- Thema: Bodenbelag
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, un-terhält ca. 86 Liegenschaften mit 219 Nutzungseinheiten. Für Bodenbelagsarbeiten soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN- und Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Anbieter muss für die Bodenbelagsarbeiten als Meisterbetrieb qualifiziert sein. Die Zertifikate sind vor Auftragserteilung vorzulegen. Grundlage für die Bodenbelagsarbeiten in gemeindeeigenen Liegenschaften sind die Bau- und Qualitätsvorgaben der Gemeinde Isernhagen in der jeweils gültigen Fassung. Diese beinhalten auch die Umweltschutzrichtlinie. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Bezogen auf die voraussichtliche Jahresauftragssumme beträgt der Anteil an Lohnkosten 60% (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 1): - Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfskraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen 2. Auf- und Abgebot auf Standardleistungsbücher bzw. Preislisten Auf-/Abgebot (gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.1) auf alle anfallenden Positionen des STLB 665 Ausgabe 07.2023, der Anteil beträgt 40 % (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 2). Falls eine Position nicht im STLB-BauZ 665 enthalten ist, wird für das Material ein Auf-schlag von 20 % vom Nettogrundpreis gewährt. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten Die Fahrtkosten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Die Kosten (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 3) bestehen aus: - Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge. - Rüstzeiten - Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit - Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag. Kosten für die An- und Abfahrten werden gesondert gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 abgefragt. Abrechenbar ist maximal eine Fahrt pro Tag. Die Preise verstehen sich für eine fertige übergabereife Arbeit einschließlich der Baustelleneinrichtung und aller erforderlichen Anschlüsse und Abdeckungen sowie aller Stoffe und Transporte auch wenn Einzelheiten nicht ausdrücklich im Text aufgeführt sind. Baustelleneinrichtung: Anlagen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen bzw. betriebsfertig aufzustellen einschließlich aller dafür notwendigen Arbeiten. Die Aufträge können auch Kleinstmengen enthalten. Die Einheitspreise sind entsprechend zu kalkulieren.
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0Y62YTPV8WV9G.zip
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Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Isernhagen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.