Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation
Struktur der Rahmenvereinbarung Die Toll Collect GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 VgV zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG abzuschließen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass st...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Struktur der Rahmenvereinbarung Die Toll Collect GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 VgV zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG abzuschließen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass stets ein bedarfsge...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Toll Collect GmbH
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Struktur der Rahmenvereinbarung Die Toll Collect GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 VgV zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG abzuschließen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass stets ein bedarfsgerechter Abruf von Leistungen möglich ist und dieser in kurzer Zeit konkret beauftragt werden kann. Die Toll Collect GmbH wird die Leistungen in sehr unterschiedlichen Bedarfslagen beauftragen, diese erstreckt sich von geplanten Vorhaben bis zu Adhoc-Leistungen, um den Personalbedarf zu jeder Zeit zu decken.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
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- Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Auftragserweiterung innerhalb der Vertragslaufzeit nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB für G191 „Rahmenvereinbarung RV – Service und Support eines Unified Communication Systems (UC) der Generalverwaltung GV, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (UC Dienstleistung VoIP 2022)“
Der gegenständliche Vertrag mit der Damovo Deutschland GmbH kam aufgrund der europaweiten Ausschreibung „Rahmenvereinbarung RV – Service und Support eines Unified Communication Systems (UC) der Generalverwaltung GV, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (UC Dienstleistung VoIP 2022)“ Az. 2204.0102.0303_10/21 (nachgängige Bekanntmachung vom 12.07.2022 Nr. 2022/S 132-377247 im EU-Amtsblatt) zustande. Die Auftragsbekanntmachung wurde am 15.04.2022 im Supplement „S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union (2022/S 075-202315) veröffentlicht. Nach Beendigung des Verfahrens haben sich nun Umstände ergeben, die zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen für die dringend notwendige Aufrechterhaltung der von der Fachabt. beschriebenen nahtlosen Versorgung und Betrieb der dringend notwendigen IT-Dienste während der Umstrukturierung der ehem. IKT der GV in die zentrale IT-Einheit der MPG & die Rollouts aufgrund der wachsenden Bedarfe der Max-Planck-Institute gem. des vorliegenden abgeschlossenen RV nötig machen, ein Wechsel des AN aber nur mit beträchtlichem Zeitaufwand, Schwierigkeiten und Zusatzkosten und Zusatzaufwand verbunden, somit nicht wirtschaftlich oder auch in machbarer Zeit nicht möglich wäre.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Toll Collect GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.