Rahmenvereinbarung Antidekubitusmatratzen - AGKAMED GmbH
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es ist beabsichtigt die Leistungen in 2 Lose aufzuteilen. Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und Iso-Normen ist mit der Angebotsabgabe zu gewährleisten. Die einzeln...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es ist beabsichtigt die Leistungen in 2 Lose aufzuteilen. Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und Iso-Normen ist mit der Angebotsabgabe zu gewährleisten. Die einzelnen Lose enthalten...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AGKAMED GmbH im Namen ihrer Mitgliedshäuser (gemäß Anlage 1)
- Veröffentlicht: 11. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Hilfsmittel
Ausschreibungsbeschreibung
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es ist beabsichtigt die Leistungen in 2 Lose aufzuteilen. Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und Iso-Normen ist mit der Angebotsabgabe zu gewährleisten. Die einzelnen Lose enthalten folgende Leistungen: Los 1.1: Antidekubitusmatratzen nonenergetisch Los 1.2: Antidekubitusmatratzen energetisch Los 2: Hybridsysteme
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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Rahmenvereinbarung Antidekubitusmatratzen - AGKAMED GmbH
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es ist beabsichtigt die Leistungen in 2 Lose aufzuteilen. Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und Iso-Normen ist mit der Angebotsabgabe zu gewährleisten. Die einzelnen Lose enthalten folgende Leistungen: Los 1.1: Antidekubitusmatratzen nonenergetisch Los 1.2: Antidekubitusmatratzen energetisch Los 2: Hybridsysteme
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaat SachsenFrist: 04. Mai
48-2026-40 Flussmeisterei Eibenstock - Anmietung von Hubarbeitsbühnen - Rahmenvereinbarung
Bei Fragen zur Ausschreibung richten Sie bitte eine Bieteranfrage über www.eVergabe.de an uns - siehe LINK zur Ausschreibung. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen für die maximale Laufzeit von 2 Jahren für den Flussmeistereistandort: Flussmeisterei Eibenstock Muldenstraße 3 08309 Eibenstock OT Neidhardtsthal. Die Mietgeräte werden vom Auftraggeber von der Mietstation abgeholt und in Eigenverantwortung zu den Baustellen verbracht. Die nächste Mietstation sollte daher nicht weiter als 25 km von der Flussmeisterei Eibenstock entfernt sein (Ausschlusskriterium!). Die Bereitstellung der Technik durch den Bieter zur Abholung durch Mitarbeiter des AG (Flussmeisterei Eibenstock) sollte spätestens 3 Tage nach Abruf durch die Flussmeisterei erfolgen. Im Hochwasserfall oder Havarie sollte der Bieter möglichst kurzfristig auf Abrufe der Flussmeisterei reagieren und entsprechend notwendige Mietgeräte zur Verfügung stellen können. Wir bitten zu beachten: Die folgenden Kriterien müssen zwingend erfüllt sein, um das Aufgabenportfolio der Flussmeisterei abzudecken bzw. den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden. Sind diese nicht erfüllt, ist dies ein Ausschlusskriterium. Die Bestätigung ist im Leistungsverzeichnis Teil B vorzunehmen: - Die nächste Mietstation sollte nicht weiter als 25 km von der Flussmeisterei Eibenstock, Muldenstraße 3, 08309 Eibenstock entfernt sein (siehe LV – Teil B 1.1); - Neben der Haftpflichtversicherung ist die Mietsache auch gegen Schäden aus Diebstahl, und Vandalismus versichert (siehe LV – Teil B 1.2); - Wenn es zum Schadenfall (Eigenverschuldung) kommt, besteht eine Pflicht zur Zahlung einer Selbstbeteiligung? (Eintragung der Höhe der Selbstbeteiligung ist im LV – Teil B 1.3 bei „Anmerkungen“ einzutragen); - Die Hubarbeitsbühnen müssen generell mit HLB22 Hydrauliköl ausgestattet sein (siehe LV Teil B 1.4). Für den Fall, dass keine Bestätigung erfolgen kann, kann kein Zuschlag erteilt werden und das Angebot ist von der Wertung auszuschließen! Weitergehende Regelungen siehe Ausschreibungsunterlagen (z. Bsp. Vorbemerkungen LV – Teil A sowie LV – Teil B) bzw. siehe auch Zuschlagskriterien und Ausschlusskriterien, siehe Bekanntmachungstext unter n) bzw. analog in der Anlage „Übersicht einzureichende Unterlagen“;
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Abt. Einkauf, Permoserstraße 15, 04318 LeipzigFrist: 17. Apr.
Vhv 041_26 UFZ - Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten
Veröffentlichung - HIER EIN AUSZUG - KOMPLETT siehe LINK Angefragt und Veröffentlicht: Donnerstag, 26.03.2026 Frist zur Einreichung von Bieterfragen:Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr Veröffentlichung der Bieterfragen und Antworten:Freitag, 10.04.2026 Angebotsfrist:Freitag, 17.04.2026, 10:00 Uhr Bindefrist:Montag, 01.06.2026 Beschaffung betrifft eine Rahmenvereinbarung: Ja Losaufteilung vorgesehen: Nein Nebenangebote zugelassen:Nein Vergabeverfahren gemäß UVgO:Verhandlungsvergabe (Vhv) /Verfahrensnummer:Vhv 041_26 UFZ Beschaffungsgegenstand:Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten, wobei die Transportgeräte auch gleichzeitig als Lager-/Aufbewahrungvariante geeignet sind. Die in den Mindestkriterien benannten Mengen, stellen den Erstbeauftragungswert dieser Rahmenvereinbarung, welche eine Laufzeit von 6 Jahren und einem Maximalbetrag von 90.000,00 EUR netto hat, dar. Bitte benennen Sie für Abrufe, welche nach dem Erstbeauftragungswert möglich sind, pauschale Anlieferungskosten für die UFZ Standorte: Magdeburg, Leipzig und Halle. Die benannte finanzielle RV-Obergrenze bezieht sich auf die gesamte Dauer der Vereinbarung, ist abzüglich der Auftragssumme für den Erstbeauftragungswert und nicht als Auftragswert zu verstehen. Die Definition der Obergrenze dient der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und bedeutet, dass bei Erreichen dieser möglichen Obergrenze die Rahmenvereinbarung endet. Kurze Beschreibung:Für den Standort Magdeburg der Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ werden für einen Veranstaltungsraum hochwertige Konferenztische und -stühle beschafft. Der auszustattende Raum wird u. a. auch für Repräsentationszwecke und Veranstaltungen mit Stakeholdern und Externen genutzt. Es ist vorgesehen, die angebotenen Produkte zu begutachten. Die Vor-Ort-Begutachtung der angebotenen Modelle soll in der 18. od. 19. KW 2026 am UFZ-Standort Magdeburg (Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg) stattfinden. Dabei spielt die Farbgebung der bemusterten Modellen keine Rolle. Es müssen aber alle Funktionalitäten gemäß der Leistungsbeschreibung ersichtlich sein. Anzahl Erstbeauftragung:3 Möbelarten und 2 Transportvehikel Liefer- bzw. Leistungsort Erstbeauftragung:Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg Die Lieferung muss frei Verwendungsstelle erfolgen. Der Zugang ist ebenerdig bzw. mit Fahrstuhl erreichbar (Incoterms 2020: DPU entladen). Hinweis zur Angebotsabgabe:Jedes eingereichte Angebot muss detailliert aufgeschlüsselt sein (Komponenten mit Einzelpreisen, technische Datenblätter zur Verifizierung von Angaben), den angebotenen Gegenstand klar benennen und außerdem unter Einhaltung der Mindestanforderungen, folgende Angaben enthalten: ° Die Gesamtkosten für den benannten Beschaffungsgegenstand inklusive Anlieferung, Vor-Ort-Aufbau bzw. Installation, Inbetrieb- und Abnahme sowie die für den Betrieb notwendige Einweisung/Schulungen ° Optionale Positionen, welche unter dem Punk: "Zwingend als Option ist anzubieten" aufgelistet sind. Bieterfragen:Im Vergabeverfahren sind bis zum 08.04.2026, 10:00 Uhr Bieterfragen möglich. Die Fragen sind schriftlich per E-Mail mit dem Betreff: *Bieterfrage zu Vhv 041_26 UFZ* an Frau Nadine Parchwitz (nadine.parchwitz@ufz.de) und an Herrn Tilo Prenzel (tilo.prenzel@ufz.de) zu richten. Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten wird bis zum 10.04.2026 erfolgen. WICHTIGER HINWEIS:Die Anfragen der Bewerber haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann. Ansonsten ist der Auftraggeber zu einer Beantwortung dieser Anfragen nicht verpflichtet. Spätestens ab Samstag, dem 11.04.2026 stehen Ihnen dann die veröffentlichten Fragen und Antworten zu Verfügung. Bitte informieren Sie sich, damit Ihr einzureichendes Angebot den Verfahrensbedingungen entspricht. Erläuterungen, Ergänzungen, alle Download-Dokumente finden Sie unter:https://www.ufz.de/index.php?de=34273 ES WERDEN KEINE DOKUMENTE VERSANDT.Bitte nutzen Sie den freien Zugang zu allen Unterlagen. LINK:https://www.ufz.de/index.php?de=34273&ek_data[mvc]=Ausschreibung/detailVergabe&ek_data[aseid]=1278 Konferenzmöbel, Tisch, Stuhl, Tische, Stühle
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 07. Mai
Lieferung Session Boarder Controller (SBC) - Firewall für neue TK-Anlage -
Die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll modernisiert und an aktuelle technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen angepasst werden. Im Zuge der Einführung einer Innovaphone-Telefonanlage wird ein Session-Border-Controller benötigt, der die Anbindung an SIP-Trunk sowie ggf. vorhandene ISDN- oder analoge Leitungen sicherstellt. Der Session-Border-Controller muss eine zuverlässige, ausfallsichere und interoperable Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der Innovaphone-PBX und weiteren internen Kommunikationskomponenten gewährleisten. Der Audiocodes Mediant 500 wird als technische Lösung vorgesehen, da er die erforderlichen Funktionen hinsichtlich Signalisierung, Medienverarbeitung, Sicherheitsmechanismen und Verwaltungsfunktionen erfüllt. Die zu vergebende Leistung umfasst nach Maßgabe der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen): Lieferung von 8 Stück Audiocodes Mediant 500 Enterprise Session Border Controller (ESBC)mit 2 Active/Standby pairs of GE einschließlich aller benötigten Lizenzen: 3.1 Redundanzpaar 1 - Bonn Redundante Ausführung 120 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.1.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.1.2 24 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.1.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.1.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.1.2 und 3.1.3. 3.1.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.2 Redundanzpaar 2 - Bonn Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.2.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.2.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.2.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.2.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.2.2 und 3.2.3. 3.2.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.3 Redundanzpaar 3 - Berlin Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.3.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.3.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.3.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.3.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.3.2 und 3.3.3. 3.3.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.4 Redundanzpaar 4 - Berlin Redundante Ausführung 30 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.4.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.4.2 6 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.4.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.4.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.4.2 und 3.4.3. 3.4.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. Die angebotene Hardware muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. jeweils zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle für die Hardware zu erfolgen, inklusive Vertragen. Die Aufteilung der Hardware-Lieferung auf die Standorte des BMUKN in Bonn und Berlin ergibt sich aus Nr. 3 der Leistungsbeschreibung. Lieferorte sind Stresemannstr. 128-130 (Anfahrt über Erna-Berger-Str.) in 10117 Berlin und im Robert-Schuman-Platz 3 (Anfahrt über Heinrich von Stephan-Str.), 53175 Bonn. Der Lieferort ist ebenerdig zu erreichen. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt per Mail.
- Kino Gmbh MeitingenFrist: 21. Apr.
Cineplex Meitingen PV - Anlage
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Kino Gmbh Meitingen; Straße, Hausnummer: Rudolf-Diesel-Straße 6a; Postleitzahl: 86551; Ort: Aichach; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: MEI / 26 / 02 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage auf dem Gebäude **Kino Meitingen**. **Leistungsumfang (schlüsselfertig):** * Planung und technische Auslegung der PV-Anlage * Lieferung sämtlicher Komponenten * Montage der PV-Anlage * Elektrischer Anschluss an die bestehende Gebäudeinstallation * Netzanschluss inkl. Abstimmung mit dem Netzbetreiber * Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister * Inbetriebnahme und Funktionsprüfung * Erstellung der Anlagendokumentation (Pläne, Datenblätter, Prüfprotokolle) --- Technische Rahmenbedingungen **Verfügbare Dachflächen:** * ca. **12,0 m × 5,0 m** (nicht rechtwinklig) * ca. **5,0 m × 6,0 m** * Gesamtfläche: ca. **90 m²** (unter Berücksichtigung von Geometrieabweichungen) **Zielvorgabe:** * **Maximale Nutzung der verfügbaren Fläche und maximale installierbare Leistung** unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten **Ausrichtung:** * Bevorzugt **Süd-West (~225°)** **Technische Anforderungen:** * Einsatz von **hocheffizienten, monokristallinen PV-Modulen** * Optimierte Belegung unter Berücksichtigung der nicht rechtwinkligen Fläche * Hybrid-Wechselrichter passend zur Anlagengröße inkl. Monitoring * Montagesystem statisch geeignet für die vorhandene Dachkonstruktion * Berücksichtigung von Verschattung, Wartungswegen und Sicherheitsabständen * Einhaltung aller einschlägigen Normen (DIN, VDE, TAB des Netzbetreibers) --- Ausführungsfrist * **Fertigstellung bis spätestens: 20.05.2026** --- ### 6. Ausführungsort Meitingen, Bayern --- ### 7. Anforderungen an den Auftragnehmer * Nachweisliche Erfahrung im Bau von PV-Anlagen vergleichbarer Größe * Eintragung im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers * Qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachbetrieb) * Referenzen der letzten 3 Jahre * Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung --- ### 8. Angebotsinhalt Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: * Technisches Anlagenkonzept (Belegungsplan, Stringplan) * Angabe der installierten Leistung (kWp) * Prognostizierter Jahresertrag (kWh/Jahr) * Hersteller und Typen der Komponenten * Detaillierte Preisaufstellung (Material, Montage, Anschluss, Nebenkosten) * Zeitplan zur Umsetzung * Garantiebedingungen (Produkt- und Leistungsgarantien) * Angaben zu Monitoring und optionalen Wartungsleistungen --- ### 9. Zuschlagskriterien * Preis (40 %) * Technische Qualität und Flächenausnutzung (25 %) * Referenzen und Erfahrung (10 %) * Garantien und Service (10 %) * Ausführungszeit / Terminplanung (15 %) Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: CINEPLEX Meitingen; Straße, Hausnummer: Donauwörther Str. 53; Postleitzahl: 86405; Ort: Meitingen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 27.04.2026, Ende: 20.05.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3365996/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 21.04.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 28.04.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Wir erbitten uns ein Zahlungziel von 28 Tagen rein netto. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen erbitten wir ein Skonto in Höhe von 2%. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Elektro ,Solartechnik
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Landeshauptstadt DresdenFrist: 12. Mai
RV Metallbau und Korrosionsschutz 2026-2028
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: mwappler@dresden.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026-66-00010 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Dresden f) Art und : : 2026-66-00010 Rahmenvereinbarung für Metallbau und Korrosionsschutz 2026 bis 2028 : Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Straßen- und Tiefbauamt, Abt. Brücken- und Ingenieurbau, Sachgebiet Brückeninspektion verfügt über eine Vielzahl von Brücken- und Stützbauwerken, die in der Regel durch ein Stahl- und in Ausnahmefällen durch ein Aluminiumgeländer gegen Absturz gesichert sind. Wesentliche Leistungen sind: Technische Vorbereitung und Hilfsleistungen zur Absicherung der jeweiligen Baustelle Erdarbeiten Geländerabbau Vorbereitung für den Korrosionsschutz Korrosionsschutz Geländerinstandsetzung Geländereinbau Geländer herstellen und einbauen Geländerverankerung Sonstige Schlosserleistungen im Bereich der Ingenieurbauwerke Beton- und Stahlbetonarbeiten Austausch Holzbohlenbelag gegen Kunstholzbelag Es ist beabsichtigt, mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Gesamtwertumfang maximal 500 TEUR brutto je Los. Einzelaufträge bis 75 TEUR brutto. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 17.08.2026 Ende: 31.07.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ce12c1299-6b7f176b102ed517 m) -entfällt- o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 12.05.2026 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 05.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 12.05.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : I. Der Bieter ist entweder präqualifiziert und im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen oder hat zum Nachweis seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsangabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1. Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation 2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Registereintragungen Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe Jahresumsatz und Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages 4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angabe mind. 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers) in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angabe, dass die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen II. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende Nachweise vorzulegen: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer je eine Referenzbescheinigung für die genannten Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an den Vordruck Referenzbescheinigung Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal III. Die Vergabestelle behält sich vor, die o. g. Angaben und Nachweise der Nachunternehmer abzufordern. IV. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende zusätzlichen Angaben und Nachweise vorzulegen: Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: post@lds.sachsen.de) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenbe - Telefax: Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Beton/ Stahlbeton,Korrosionsschutz,Metallbau/ Stahlbau (Ausbau),Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AGKAMED GmbH im Namen ihrer Mitgliedshäuser (gemäß Anlage 1).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.