Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung
Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Au...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforder...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Bauüberwachung
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforderlich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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10- Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöRFrist: 08. Juni
Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung
Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung: Im Oktober 2025 erfolgte die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer. Erforderlich ist eine fachliche Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung.
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260501_BE_QS_Objekt Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung
Qualitätssichernde Begleitung (fachliche Kontrolle) der Planung und Ausführung für den Neubau Haus A ab LPH 5, einschließlich Ausführungsplanung durch Generalübernehmer. Verfahren: Verhandlungsverfahren in zwei Phasen (aktuell Phase 1: Teilnahmewettbewerb). Ort: Stuttgart. Dienstleistungen im Bereich Architektur- und Ingenieurbüros sowie Bauwesen.
- Messe Berlin GmbH
Verbinder Halle 8, hier: Objektplanung Lph 5-7, optional Lph 8
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeberin genannt, schreibt die Leistungen für die Ausführung von Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 als Objektplaner für die Sanierung und den Umbau des Verbindungsbauwerks zwischen der Halle 8 und der Halle 9 auf den Liegenschaften der Messe Berlin aus. Die auf dem Messegelände unterm Funkturm vorhandene Halle 9 soll abgerissen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt werden. Hierzu wurde zunächst eine Entwicklungsstudie erstellt auf deren Grundlage eine Bauvoranfrage zur Genehmigungsfähigkeit eingereicht wurde. Die Bauvoranfrage wurde positiv beschieden, so dass die Messe Berlin aktuell in einem parallel geführten Verfahren nach einem Generalübernehmer für die Planung und Bauausführung sucht. Zwischen der Bestandshalle 9 und somit auch zwischen der neuen Halle 9 und der Halle 8 existiert ein Verbindungsbauwerk, was im Wesentlichen die unterschiedlichen Hallenniveaus der Hallen 8 und 9 ausgleicht und miteinander verbindet. Das Verbindungsbauwerk bleibt grundsätzlich im Bestand erhalten, soll jedoch durch konstruktive und gestalterische Eingriffe aufgewertet und an den Neubau angepasst werden. Die Anlagen und Anlagenteile der Technischen Gebäudeausrüstung sollen vollständig über alle Kostengruppen erneuert werden. In diesem Zusammenhang wurden die Leistungsphasen 1 und 2 im November 2025 abgeschlossen. Die Leistungsphase 3 befindet sich aktuell in der Bearbeitung und wird Ende April 2026 fertiggestellt sein. Die Leistungsphase 4 schließt unmittelbar an den Abschluss der Leistungsphase 3 an. Der Bauantrag soll Anfang Juni 2026 eingereicht werden. In dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Planungsleistungen für die Sanierung/ den Umbau des Verbindungsbauwerks angefragt (LP 5 bis 8 nach HOAI). Aufbauend auf den Ergebnissen der Leistungsphase 3 soll die Leistungsphase 5 erbracht werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Leistungsverzeichnisse für die Vergabeeinheit Abbruch/Rohbau bereits ab 09/2026 erstellt werden sollen, um eine Vergabe dieser Leistungen im Januar 2027 zu erreichen, so dass ab 02/27 mit den Ausführungen auf der Baustelle begonnen werden kann. Die Leistungsphase 8 soll als optionale Leistung angeboten werden. Im Planungsprozess der Sanierungs- und Umbauarbeiten, sind auch Provisorien, Um- und Rückbauten für den Weiterbetrieb der technischen Anlagen und die Sicherstellung von Veranstaltungen zu planen und zu überwachen. Bei der Erstellung der Ausführungsplanung ist zu beachten, dass die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Verbindungsbauwerk aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in einem zusammenhängenden Zeitfenster erfolgen können. Die Sanierungs-/Umbauarbeiten müssen zur Sicherstellung von Veranstaltungen unterbrochen und Provisorien für den Veranstaltungsbetrieb geschaffen werden, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung, dass der Betrieb der direkt angrenzenden Halle 8 für Veranstaltungen, die diese Hallen nutzen, gewährleistet sein muss. Darüber hinaus müssen je nach Planungsstand der parallel in der Planung und Realisierung befindlichen Halle 9 Schnittstellen vorgegeben oder Vorgaben in der Planung berücksichtigt werden. Dazu werden gesonderte Abstimmungstermine mit den Planungsbeteiligten der Halle 9 sowohl zur Planung als auch später während der Ausführung erforderlich. Bei der Ausführung der Planungsleistungen für die Sanierungs- und Umbauarbeiten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und umzusetzen. Des Weiteren gelten: • Vorschriften zur Bauordnung, Feuerwehr und zum barrierefreien Bauen, die das Land Berlin betreffen • DIN- und DIN VDE-Normen • Bauaufsichtliche Normen über die brandschutztechnischen Anforderungen MLAR, MLÜAR • Richtlinien des VdS und VDI • ASR in den jeweils neuesten Fassungen. Für alle erstellten Planungs- und Revisionsunterlagen sowie Projektdokumentationen sind die Dokumentationsrichtlinien der Messe Berlin zu berücksichtigen und umzusetzen. Anrechenbare Kosten Verbindungsbauwerk (netto): • KG 300 > 4.500.000,00 € • KG 400 > 2.900.000,00 € Wichtiger Hinweis: Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der Abruf der Leistungsstufe 1 (LP 5). Der Abruf der weiteren Leistungsstufen 2 (LP 6+7) und 3 (optional Lph 8) erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers mit Fertigstellung / Abnahme der vorherigen Leistungsstufe. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen.
- SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH
Generalunternehmerleistungen (Planung ab LPH 5 HOAI und Bau) für den Erweiterungsneubau der Herbert-Grillo-Gesamtschule (HGG) in Duisburg)
Der Auftraggeber (AG) hat Generalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau einschließlich der zwingenden Sanierung angrenzender Bestandsbaukörper D und Rektorenhaus (RH) der Herbert-Grillo-Gesamtschule (HGG) einschließlich aller für den Erweiterungsneubau erforderlichen Frei- und Außenanlagen vergeben. Die HGG besteht derzeit aus den Bestandsbaukörpern A, B, Ba, C und D. Die Gebäude A, B und C stammen aus den Jahren 1900 bis 1928, wobei die Fassaden der Gebäude B und C sowie innere Strukturen des 1928 errichteten Gebäudes C unter Denkmalschutz stehen. In den 1990er-Jahren wurden die Gebäude D und Ba ergänzt. Das Rektorenhaus (RH) ist Teil des Gebäudes B. Zudem wird der Bestand durch den teils schulisch genutzten Campus Marxloh erweitert. Neben den Bestandsbaukörpern entsteht ein Erweiterungsneubau. Der Auftrag unterteilt sich zwischen Leistungen für den Erweiterungsneubau und Leistungen für die Bestandsbaukörper D und RH. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer auch mit weiteren Leistungen für den Bestand sowie einem möglichen Neubau einer Mensa/Aula (mit Sporthalle) zu beauftragen. Im Einzelnen: Hinsichtlich des Erweiterungsneubaus betrifft der Auftrag die Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Erweiterungsneubaus einschließlich aller für den Erweiterungsneubau erforderlichen Frei- und Außenanlagen. Dazu fragte der Auftraggeber im Vergabeverfahren einen Pauschalfestpreis ab. Für den Erweiterungsneubau sind, ergänzend zu den Planungen der LPH 1-4 HOAI, eine funktionale Leistungsbeschreibung sowie Leitdetails von einem Generalplaner erstellt worden. Der Erweiterungsneubau hat eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 4.450 m². Er ist als Stahlbeton-Skelettkonstruktion aus Stützen, Unterzügen und Betondecken mit wenigen tragenden und aussteifenden Kernwänden geplant. Der Erweiterungsneubau soll eine extensive Dachbegrünung und eine PV-Anlage erhalten. Der Erweiterungsneubau ist in der bauphysikalischen Qualität nach GEG 2024 und den erhöhten Anforderungen nach BEG 40 geplant. Zusätzlich soll das Gebäude eine vollflächige, mechanische Belüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung erhalten. Die Beheizung erfolgt über Röhrenradiatoren mittels Fernwärme. Der angrenzende Bestandsbaukörper D ist nicht unterkellert. Zur Herstellung des direkt angrenzenden Kellers des Erweiterungsneubaus muss das Bestandsgebäude unterfangen werden. Dem Bodengutachten folgend kann die Unterfangung nach DIN 4123 im Pilgerschrittverfahren erfolgen. Für die zu sanierenden Bestandsbaukörper D und RH stellte der Auftraggeber die Ausführungsplanung sowie Einheitspreis-Leistungsverzeichnisse zur Verfügung. Diese Einheitspreis-Leistungsverzeichnisse bepreisten die Bieter zur Bildung eines Angebotspreises für diese Bauteile. Die Bestandsbauteile werden dann auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Massen abgerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit weiteren Umbauten des Bestands (u.a. für die weiteren Bestandsbaukörper A, B und C sowie einem möglichen Neubau einer Mensa/Aula mit Sporthalle) zu beauftragen.
ABW: Stadt Bochum: Projektsteuerungsleistung zur Steuerung der Schulbauprojekte 5-7
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Nachdem die Vergabeverfahren zur Umsetzung der ersten drei Projekte begonnen haben, soll nunmehr die Planung der Projekte 4-6 beginnen. Es handelt sich um folgende schulische Einrichtungen: - Arnoldschule, Arnoldstr. 31, 44793 Bochum - Sonnenschule, Lange Malterse 18, 44795 Bochum - Grundschule an der Vöde, Castroper Str. 235, 44791 Bochum Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen in Form der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) nach Maßgabe der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: März 2020). Insbesondere hat der Auftragnehmer (funktionale) Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der jeweiligen Schulbaumaßnahmen zu erstellen. Die weiteren Leistungen zur Umsetzung der benannten Schulbauprojekte sollen nach der Erstellung der (funktionalen) Leistungsbeschreibungen jeweils an einen Totalunternehmer vergeben werden. Es gilt zu beachten, dass dem Auftragnehmer sowie den weiteren Projektsteuerern der bereits ausgeschrieben und der noch folgenden Schulbauprojekte ein einzelprojektübergreifender Multiprojektmanager im Sinne der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 übergeordnet wird. Dieser soll alle Einzelprojekte im Wege einer übergeordneten organisatorischen Ebene managen. Der Umfang der vom Multiprojektmanager zu erbringenden Multiprojektmanagement-Leistungen orientiert sich dabei an den Vorgaben der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Stand: Januar 2018). Insoweit ergeben sich für den Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vorlagepflichten im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Multiprojektmanager. Um den Bietern dahingehend einen Überblick zu verschaffen, wird das Leistungsverzeichnis des Multiprojektmanagers den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2025 zu rechnen. Mit den Projektsteuerungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Nutzungsbeginn der drei Schulbauprojekte ist für das zweite Quartal 2030 vorgesehen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHFrist: 09. Juni
Planungsleistungen für Strangsanierung in bewohnten Wohngebäuden
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die integrierte Erbringung sämtlicher Planungsleistungen für das Bauvorhaben durch einen Generalplaner (im Folgenden AN). Ziel des Vergabeverfahrens ist die frühzeitige Einbindung eines leistungsfähigen Generalplaners, um eine technisch, organisatorisch und wirtschaftlich optimale sowie förderfähige Gesamtlösung zu entwickeln. Gegenstand des Bauvorhabens ist die Strangsanierung der Wohngebäude Paul-Junius-Straße 36–42 und Alfred-Jung-Straße 16–22 in Berlin-Lichtenberg im bewohnten Bestand, einschließlich der vollständigen Erneuerung der Trinkwasser-, Warmwasser-, Zirkulations- und Abwasserleitungen sowie der Sammelleitungen im Kellergeschoss. Parallel hierzu sind die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung eines integrierten Systems zur Grauwassernutzung und Abwasserwärmerückgewinnung (IWIQ – Integrierte Wasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier) zu planen. Das Bauvorhaben wird als Reallabor im Rahmen des Forschungsprojekts IWIQ umgesetzt. Die fachtechnische Konzeption, Dimensionierung sowie die Anlagenplanung der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung erfolgen durch ein vom Auftraggeber bereits beauftragtes Fachplanungsbüro (Nolde) und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Der Generalplaner hat die hieraus resultierenden Anforderungen vollständig in seine Gesamtplanung, Koordination sowie Genehmigungsplanung zu integrieren und sämtliche hierfür erforderlichen planerischen Leistungen einschließlich der Schnittstellenkoordination zu erbringen. Die Planung des zweiten Leitungsnetzes sowie sämtliche hierfür erforderlichen TGA-Planungsleistungen sind durch den Generalplaner zu erbringen. Alle für die Planung des Bauvorhabens erforderlichen Koordinations-, Integrations-, Genehmigungs- und Planungsleistungen einschließlich der Abstimmung der IWIQ-bezogenen Maßnahmen, der Vorbereitung der Umsetzung, der Kostenaufteilung im Hinblick auf die Förderfähigkeit sowie der konzeptionellen Vorbereitung von Monitoring- und Betriebskonzepten sind Bestandteil der Leistung des Generalplaners. Alle Leistungen sind unter besonderer Berücksichtigung der Ausführung im bewohnten Bestand, einer mieterfreundlichen Bauabwicklung sowie der erhöhten Anforderungen aus dem Forschungs- und Reallaborcharakter des Projekts zu erbringen. Die Leistungen im Zusammenhang mit dem IWIQ-System gliedern sich funktional in zwei Leistungsbausteine: (1) Planung des zweiten Leitungsnetzes einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen sowie (2) Integration der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Fachplanung. Diese Struktur dient ausschließlich der fachlichen, kalkulatorischen und fördermittelbezogenen Abgrenzung der Leistungen und begründet keine Losaufteilung. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. 1. Grundlagenermittlung, Vorplanung (vgl. LP 1 und 2 HOAI) 2. Entwurfsplanung (vgl. LP 3 HOAI) 3. Genehmigungsplanung (vgl. LP 4 HOAI) 4. Ausführungsplanung , Vorbereitung der Vergabe (vgl. LP 5, 6 HOAI) und Mitwirkung bei der Vergabe (vgl. LP 7 HOAI) 4. Führung und Überwachung der Bauausführung sowie Betreuung des Bauvorhabens nach Fertigstellung (vgl. LP 8 -9 HOAI) Der AG beauftragt den AN mit Vertragsschluss zunächst mit den Planungsleistungen: - Grundlagenermittlung, Vorplanung bis 1/2027
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Planungsleistungen für Strangsanierung in bewohnten Wohngebäuden
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die integrierte Erbringung sämtlicher Planungsleistungen für das Bauvorhaben durch einen Generalplaner (im Folgenden AN). Ziel des Vergabeverfahrens ist die frühzeitige Einbindung eines leistungsfähigen Generalplaners, um eine technisch, organisatorisch und wirtschaftlich optimale sowie förderfähige Gesamtlösung zu entwickeln. Gegenstand des Bauvorhabens ist die Strangsanierung der Wohngebäude Paul-Junius-Straße 36–42 und Alfred-Jung-Straße 16–22 in Berlin-Lichtenberg im bewohnten Bestand, einschließlich der vollständigen Erneuerung der Trinkwasser-, Warmwasser-, Zirkulations- und Abwasserleitungen sowie der Sammelleitungen im Kellergeschoss. Parallel hierzu sind die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung eines integrierten Systems zur Grauwassernutzung und Abwasserwärmerückgewinnung (IWIQ – Integrierte Wasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier) zu planen. Das Bauvorhaben wird als Reallabor im Rahmen des Forschungsprojekts IWIQ umgesetzt. Die fachtechnische Konzeption, Dimensionierung sowie die Anlagenplanung der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung erfolgen durch ein vom Auftraggeber bereits beauftragtes Fachplanungsbüro (Nolde) und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Der Generalplaner hat die hieraus resultierenden Anforderungen vollständig in seine Gesamtplanung, Koordination sowie Genehmigungsplanung zu integrieren und sämtliche hierfür erforderlichen planerischen Leistungen einschließlich der Schnittstellenkoordination zu erbringen. Die Planung des zweiten Leitungsnetzes sowie sämtliche hierfür erforderlichen TGA-Planungsleistungen sind durch den Generalplaner zu erbringen. Alle für die Planung des Bauvorhabens erforderlichen Koordinations-, Integrations-, Genehmigungs- und Planungsleistungen einschließlich der Abstimmung der IWIQ-bezogenen Maßnahmen, der Vorbereitung der Umsetzung, der Kostenaufteilung im Hinblick auf die Förderfähigkeit sowie der konzeptionellen Vorbereitung von Monitoring- und Betriebskonzepten sind Bestandteil der Leistung des Generalplaners. Alle Leistungen sind unter besonderer Berücksichtigung der Ausführung im bewohnten Bestand, einer mieterfreundlichen Bauabwicklung sowie der erhöhten Anforderungen aus dem Forschungs- und Reallaborcharakter des Projekts zu erbringen. Die Leistungen im Zusammenhang mit dem IWIQ-System gliedern sich funktional in zwei Leistungsbausteine: (1) Planung des zweiten Leitungsnetzes einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen sowie (2) Integration der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Fachplanung. Diese Struktur dient ausschließlich der fachlichen, kalkulatorischen und fördermittelbezogenen Abgrenzung der Leistungen und begründet keine Losaufteilung. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. 1. Grundlagenermittlung, Vorplanung (vgl. LP 1 und 2 HOAI) 2. Entwurfsplanung (vgl. LP 3 HOAI) 3. Genehmigungsplanung (vgl. LP 4 HOAI) 4. Ausführungsplanung , Vorbereitung der Vergabe (vgl. LP 5, 6 HOAI) und Mitwirkung bei der Vergabe (vgl. LP 7 HOAI) 4. Führung und Überwachung der Bauausführung sowie Betreuung des Bauvorhabens nach Fertigstellung (vgl. LP 8 -9 HOAI) Der AG beauftragt den AN mit Vertragsschluss zunächst mit den Planungsleistungen: - Grundlagenermittlung, Vorplanung bis 1/2027
- Mindener Parkhaus GmbHMinden
Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen.
- Stadt Bochum, Referat Zentraler EinkaufFrist: 08. Juni
Stadt Bochum: Projektsteuerungsleistung zur Steuerung des Pakets 5
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Nachdem die Vergabeverfahren zur Umsetzung der ersten Projekte begonnen haben, soll nunmehr die Realisierung der Projekte 10 - 15 beginnen. Diese werden als "Paket 5" zusammengengefasst und beinhalten folgende schulische Einrichtungen: - Liboriusschule, Josephinenstraße 80, 44807 Bochum - Vels-Heide-Schule, Sanderweg 25, 44803 Bochum - Natorpschule, Natorstraße 51, 44795 Bochum - Glückaufschule, Bochumer Straße 69 + 71, 44866 Bochum - Katholische Grundschule Don-Bosco-Schule, Friederikastraße 21, 44789 Bochum - Junusz-Korczak-Schule, Alleestraße 117a + b, 44793 Bochum Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen in Form der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation(A), Qualitäten (B), Kosten (C), Termine (D) sowie Verträge (E) nach Maßgabe der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: Mai 2025). Zudem können optional besondere Leistungen nach § 3 AHO Heft Nr. 9 (Stand: Mai 2025) sowie das Leistungsbild Fördermanagement (optional) erbracht werden. Insbesondere hat der Auftragnehmer (funktionale) Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der jeweiligen Schulbaumaßnahmen zu erstellen sowie Planungsprüfungen durchzuführen. Die weiteren Leistungen zur Umsetzung der benannten Schulbauprojekte sollen nach der Erstellung der (funktionalen) Leistungsbeschreibung nach derzeitigem Stand wie folgt vergeben werden: - Planung und Errichtung der Liboriusschule an einen Totalunternehmer - Planung der Vels-Heide-Schule an einen Generalplaner - Planung der Natorpschule an einen Generalplaner - Errichtung der Vels-Heide-Schule an einen Generalunternehmer - Errichtung der Natorpschule an einen Generalunternehmer - Planung und Errichtung der Glückaufschule an einen Totalunternehmer - Planung und Errichtung der Katholische Grundschule Don-Bosco-Schule an einen Totalunternehmer - Planung und Errichtung der Junusz-Korczak-Schule an einen Totalunternehmer Es gilt zu beachten, dass dem Auftragnehmer sowie den weiteren Projektsteuerern der bereits ausgeschrieben und der noch folgenden Schulbauprojekte ein einzelprojektübergreifender Multiprojektmanager im Sinne der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 übergeordnet wird. Dieser soll alle Einzelprojekte im Wege einer übergeordneten organisatorischen Ebene managen. Der Umfang der vom Multiprojektmanager zu erbringenden Multiprojektmanagement-Leistungen orientiert sich dabei an den Vorgaben der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Stand: Januar 2018). Insoweit ergeben sich für den Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vorlagepflichten im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Multiprojektmanager. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im September 2026 zu rechnen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 08. Juni
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 3-9, Anlagengruppe 4, 5, 6-ELT
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 3 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Der Gemeinderat der Gemeinde Tuntenhausen hat in der Sitzung vom 16.04.2026 beschlossen, dass die Ausführung der Häuser A1 und A2 nicht wie bisher geplant ab dem Kellergeschoss in Holzbauweise, sondern in Massivbauweise erfolgen soll. Die diesbezügliche Umplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 sowie die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Maßnahmenbeschreibung im Konvolut als Anlage beigefügt Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 25./26. August 2026 (KW35/2026).
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR.
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