Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Ener...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein. Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle. Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtungen. In der Regel handelt es sich um Verbundprojekte mit Partnern/-innen aus Industrie und Forschung. Neben nationalen Projekten werden internationale Kooperationen wie Energieforschungspartnerschaften und Projekte der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) gefördert. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderbereichs wird ein Projektträger-Vertrag vergeben. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft (PT) beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMFTR im Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Auftraggeber (AG) und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR. Die Entscheidung über Strukturen und forschungspolitische Schwerpunktsetzungen der Förderung, über Förderschwerpunkte wie auch über die Instrumente und Verfahren der Förderung liegt beim AG.
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Projektträgerschaft Internationaler Wasserstoff
Gegenstand der zu vergebenen Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben im Zusammenhang mit der direkten Projektförderung bei Vorhaben für den Aufbau von Erzeugungsanlagen von klimaneutralem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie von begleitenden Forschungsvorhaben im Sinne der nationalen Wasserstoffstrategie des BMWE sowie damit verbundene Zusatzaufgaben. Die Projektförderung umfasst gegenwärtig die Förderziele - Zeitnaher und zielgerichteter Aufbau eines globalen Marktes für erneuerb
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Evaluation der Forschungsprogramme der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ (2016 - 2026) „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ (2021-2026)
Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind ressortübergreifende Programme der Bundesregierung unter Federführung des BMFTR. Sie adressieren globale Herausforderungen im Rahmen des FONA-Programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ und sind als mehrjährige Förderperioden angelegt.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Los 33 - Kolumbien Modernisierung der Stromnetze und Energiespeicherung für ein flexibles und resilientes Energiesystem in Medellinn und Bogotá
Zielland: Kolumbien Anwendungsfeld: Energieinfrastruktur und Elektromobilität Möglicher Termin: Q2 2027 Zielsetzung: Ziel der Geschäftsreise ist es, deutschen Unternehmen aus den Bereichen Netzmodernisierung, Netztechnik und Energiespeicherung den Zugang zum kolumbianischen Markt zu erleichtern, konkrete Geschäftsmöglichkeiten zu identifizieren und den Aufbau nachhaltiger Geschäftsbeziehungen zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Anbahnung von Kontakten zu relevanten Marktakteuren sowie die gezielte Vorbereitung von Kooperationen und Projektansätzen im Kontext eines flexiblen und resilienten Energiesystems. Die Geschäftsreise soll deutschen Unternehmen insbesondere Einblicke in die aktuellen Entwicklungen, Bedarfe und Investitionspotenziale im Bereich der Modernisierung der Stromnetze und der Energiespeicherung in Medellín und Bogotá vermitteln. Zugleich soll sie dazu beitragen, deutsche Lösungen und Technologien in einem für die Energiewende zentralen Zukunftsfeld zu positionieren. Durch individuell organisierte Gespräche mit potenziellen Geschäftspartnerinnen und -partnern, den Austausch mit Fachakteuren sowie gegebenenfalls die Kontaktanbahnung zu lokalen Finanzierungsinstitutionen sollen konkrete Ansatzpunkte für den Markteintritt und die Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Site Visits sind ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen, sofern sie nachweislich der Unterstützung der Geschäftsanbahnung dienen. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Technische Hochschule UlmUlmFrist: 30. Mai
Versuchsstands zur Verdampfung von Flüssigwasserstoff im Rahmen des Forschungsprojekts DIPOR
Das Projekt „DIPOR“ (Digitale Produktentwicklung für Wasserstoffverdampfer) dient der Erforschung und Entwicklung von Technologien für eine dezentrale Wasserstoffinfrastruktur. Gegenstand der Beschaffung ist ein Versuchsstand zur Verdampfung von Flüssigwasserstoff, der insbesondere folgende Anforderungen erfüllt: Abbildung realer thermodynamischer Prozesse im kryogenen Bereich Untersuchung des Wärmeübergangs bei der Verdampfung Bereitstellung experimenteller Daten zur Validierung von Simulationsmodellen Integration in bestehende Energieinfrastruktur Die Leistung umfasst: Konzept- und Ausführungsplanung Lieferung aller erforderlichen Komponenten Aufbau und Montage vor Ort Inbetriebnahme und Funktionsnachweis Dokumentation und Einweisung Wartung Ziel ist die Übergabe einer betriebsbereiten, funktionsfähigen Gesamtanlage. Das Projekt DIPOR startet am 01.07.2026 und läuft bis zum 31.12.2029 (Ende der Wartung). Der Aufbau und Inbetriebnahme des Versuchstandes sollen bis Ende 2. Quartal 2027 realisiert werden.
- Technische Hochschule Ulm
Versuchsstands zur Verdampfung von Flüssigwasserstoff im Rahmen des Forschungsprojekts DIPOR
Das Projekt „DIPOR“ (Digitale Produktentwicklung für Wasserstoffverdampfer) dient der Erforschung und Entwicklung von Technologien für eine dezentrale Wasserstoffinfrastruktur. Gegenstand der Beschaffung ist ein Versuchsstand zur Verdampfung von Flüssigwasserstoff, der insbesondere folgende Anforderungen erfüllt: Abbildung realer thermodynamischer Prozesse im kryogenen Bereich Untersuchung des Wärmeübergangs bei der Verdampfung Bereitstellung experimenteller Daten zur Validierung von Simulationsmodellen Integration in bestehende Energieinfrastruktur Die Leistung umfasst: Konzept- und Ausführungsplanung Lieferung aller erforderlichen Komponenten Aufbau und Montage vor Ort Inbetriebnahme und Funktionsnachweis Dokumentation und Einweisung Wartung Ziel ist die Übergabe einer betriebsbereiten, funktionsfähigen Gesamtanlage. Das Projekt DIPOR startet am 01.07.2026 und läuft bis zum 31.12.2029 (Ende der Wartung). Der Aufbau und Inbetriebnahme des Versuchstandes sollen bis Ende 2. Quartal 2027 realisiert werden.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlinFrist: 02. Juni
Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU.
- Nordwasser GmbHRostockFrist: 06. Juni
Rahmenvertrag über Beratungsleistungen
Standardberatungsleistungen Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Beratungs-, Moderations- und Unterstützungsleistungen zur Begleitung der Nordwasser GmbH bei der weiteren Unternehmensentwicklung sowie bei strategischen, organisatorischen, kaufmännischen und technischen Fragestellungen. Die Leistungen werden bedarfsgerecht im Rahmen von Einzelabrufen erbracht. Der jeweilige Leistungsumfang wird durch den Auftraggeber anlass- und projektbezogen konkret festgelegt. Der jeweilige Leistungsumfang wird durch den Auftraggeber festgelegt. Die Leistungen erfordern vertiefte fachliche und methodische Expertise, insbesondere im Kontext der Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Ein Anspruch auf bestimmte Abrufe besteht nicht. Die Übernahme von Linienfunktionen durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Leistungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen: Im Bereich der Strategie- und Unternehmensentwicklung werden Strategien entwickelt, fortgeschrieben und überprüft. Es werden strategische Ziele, Programme und Maßnahmenportfolios abgeleitet sowie Entscheidungsgrundlagen erstellt. Zudem werden Steuerungssysteme aufgebaut und die Strategiekommunikation unterstützt. Im Bereich Governance und Gremienunterstützung werden Lenkungsausschüsse und Steuerkreise vorbereitet, moderiert und nachbereitet. Es werden Entscheidungsvorlagen erstellt sowie Governance- und Abstimmungsprozesse gestaltet und begleitet. Konflikt- und Eskalationssituationen können moderiert werden. Im Bereich Organisationsentwicklung, Change und Kultur werden Organisationsanalysen durchgeführt und Zielstrukturen entwickelt. Veränderungsprozesse werden konzipiert und begleitet. Workshops werden vorbereitet und moderiert sowie Kommunikations- und Beteiligungsformate gestaltet. Im Bereich Prozessmanagement werden Prozesse analysiert, standardisiert und optimiert. Es werden Kennzahlensysteme entwickelt und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen begleitet. Im Bereich Wirtschaftlichkeit und Steuerung werden Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalysen durchgeführt. Budget-, Planungs- und Steuerungsprozesse werden unterstützt. Zudem werden Vergabestrategien vorbereitet sowie Reporting- und Controllingansätze entwickelt. Im Bereich technische Themen, Innovationen und Energie werden Konzepte, Technologien und technische Optionen bewertet. Pilotprojekte werden begleitet und die Abstimmung zwischen technischen, wirtschaftlichen und strategischen Anforderungen unterstützt. Im Bereich Projektmanagement werden Projekte geplant, gesteuert und überwacht. Es werden Projektmanagementstrukturen aufgebaut, Fortschritte kontrolliert und Projektteams moderiert. Die genannten Leistungsbereiche sind nicht abschließend. Maßgeblich für die jeweilige Leistungserbringung sind ausschließlich die in den Einzelabrufen definierten Inhalte.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.