Präventionsprogramm zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung mit einem Schulbeet
Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen auf Basis entgeltlicher Verträge. Es wird dafür ein Rahmenvertrag im Sinne von § 21 VgV geschlossen. Zweck des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung der nachhaltigen Umsetzung des vom Dienstleister entwickelten Präventionsprogramms in verschiedenen Schulen auf Basis von Abrufe...
Angebotsfrist:03. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen auf Basis entgeltlicher Verträge. Es wird dafür ein Rahmenvertrag im Sinne von § 21 VgV geschlossen. Zweck des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung der nachhaltigen Umsetzung des vom Dienstleister entwickelten Präventionsprogramms in verschiedenen Schulen auf Basis von Abrufen der jeweiligen ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Veröffentlicht: 01. Mai 2026
- Frist: 03. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen auf Basis entgeltlicher Verträge. Es wird dafür ein Rahmenvertrag im Sinne von § 21 VgV geschlossen. Zweck des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung der nachhaltigen Umsetzung des vom Dienstleister entwickelten Präventionsprogramms in verschiedenen Schulen auf Basis von Abrufen der jeweiligen beauftragenden AOK. Die Abrufe erfolgen je Schule nach Bedarf. Jeder Abruf stellt einen Einzelvertrag dar. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre, beginnend zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einzelaufträge je Schule in Gestalt von Abrufen aus diesem Vertrag können in Abhängigkeit der Programmlaufzeit eine abweichende Vertragslaufzeit über das Ende der des Rahmenvertrages hinaus haben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXP4YDKMADG.zip
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Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen auf Basis entgeltlicher Verträge. Es wird dafür ein Rahmenvertrag im Sinne von § 21 VgV geschlossen. Zweck des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung der nachhaltigen Umsetzung des vom Dienstleister entwickelten Präventionsprogramms in verschiedenen Schulen auf Basis von Abrufen der jeweiligen beauftragenden AOK. Die Abrufe erfolgen je Schule nach Bedarf. Jeder Abruf stellt einen Einzelvertrag dar. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre, beginnend zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einzelaufträge je Schule in Gestalt von Abrufen aus diesem Vertrag können in Abhängigkeit der Programmlaufzeit eine abweichende Vertragslaufzeit über das Ende der des Rahmenvertrages hinaus haben.
- Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durchFrist: 03. Juni
Präventionsprogramm zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung mit einem Schulbeet
Die AOK - Die Gesundheitskasse führt seit mehreren Jahren gemäß § 20a SGB V Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung im Setting Schule durch. Ein wichtiger Schwerpunkt der Prävention und Gesundheitsförderung liegt in der Förderung einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Das Präventionsprogramm verfolgt den Ansatz, dass die Kinder und Jugendlichen durch den eigenen Anbau von Gemüseunverarbeitete Lebensmittel in ihrer Ursprünglichkeit kennenlernen, wertschätzen und dadurch der Konsum gesunder und nachhaltiger Lebensmittel gesteigert wird. Das Ziel des Programms ist die Verbesserung der Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen und die Förderung von Wissen zu dem Themenkomplex Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit mit Hilfe eines Gemüsebeetes und didaktischen Begleitmaterialien. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Gesundheitsförderungsprozesses an der Schule implementiert. Primäre Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche an Grund- und weiterführenden Schulen. Lehrkräften und Eltern sollen ebenfalls in dem Programm adressiert und für die Themen sensibilisiert werden.
- Bundesamt für StrahlenschutzSalzgitterFrist: 05. Mai
Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin Los 2 Glasreinigung
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur Unterhaltsreinigung sowie zur Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt dabei in zwei Losen. Die Leistungen für die Unterhaltsreinigung Los 1 unter der Verfahrensnummer 1145/25, erfolgen dabei auf Basis eines Vertrages, der im Schwerpunkt werkvertraglich geprägt ist, daneben jedoch auch dienstvertragliche Elemente beinhaltet. Eine Besonderheit stellt die vertragliche Pflicht zur Erbringung der angebotenen Stundenzahlen durch den Bieter dar. Die Leistungen für die Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung Los 2 erfolgen dabei auf Basis eines Rahmenabrufvertrags. Die Schätzmengen sind 2 Abrufe pro Kalenderjahr, jeweils im Frühjar und Herbst. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Bundesamt für Strahlenschutz
Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin Los 2 Glasreinigung
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur Unterhaltsreinigung sowie zur Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt dabei in zwei Losen. Die Leistungen für die Unterhaltsreinigung Los 1 unter der Verfahrensnummer 1145/25, erfolgen dabei auf Basis eines Vertrages, der im Schwerpunkt werkvertraglich geprägt ist, daneben jedoch auch dienstvertragliche Elemente beinhaltet. Eine Besonderheit stellt die vertragliche Pflicht zur Erbringung der angebotenen Stundenzahlen durch den Bieter dar. Die Leistungen für die Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung Los 2 erfolgen dabei auf Basis eines Rahmenabrufvertrags. Die Schätzmengen sind 2 Abrufe pro Kalenderjahr, jeweils im Frühjar und Herbst. Eine Objektbesichtigung wird empfohlen. Terminanfragen sind per E-Mail unter Angabe der Verfahrensnummer 1412/25- 001 an angebote@bfs.de bis spätestens zum 03. März 2026 zu richten. Die Besichtigung wird am Freitag, den 06.03.2026 um 9:30 Uhr für ca. eine Stunde angeboten. Es können aufgrund von Verwaltungs- oder sonstiger Vorschriften keine Ersatztermine angeboten werden.
- Frist: 21. Apr.
Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin Los 1 Gebäudereinigung
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur Unterhaltsreinigung sowie zur Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt dabei in zwei Losen. Die Leistungen für die Unterhaltsreinigung Los 1 erfolgen dabei auf Basis eines Vertrages, der im Schwerpunkt werkvertraglich geprägt ist, daneben jedoch auch dienstvertragliche Elemente beinhaltet. Eine Besonderheit stellt die vertragliche Pflicht zur Erbringung der angebotenen Stundenzahlen durch den Bieter dar. Die Leistungen für die Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung Los 2 unter der Verfahrensnummer 1412/25 erfolgen dabei auf Basis eines Rahmenabrufvertrags. Die Schätzmengen sind 2 Abrufe pro Kalenderjahr, jeweils im Frühjar und Herbst. Eine Objektbesichtigung wird empfohlen. Terminanfragen sind per E-Mail unter Angabe der Verfahrensnummer 1145/25- 001 an angebote@bfs.de bis spätestens zum 03. März 2026 zu richten. Die Besichtigung wird am Freitag, den 06.03.2026 um 9:30 Uhr für ca. eine Stunde angeboten. Es können aufgrund von Verwaltungs- oder sonstiger Vorschriften keine Ersatztermine angeboten werden.
- Stadt Karlsruhe HauptamtFrist: 19. Juni
HA26005 Rahmenvereinbarung für Büromöbel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung der im Leistungsverzeichnis/Preisblatt aufgeführten Büromöbel für die Dienststellen, Eigenbetriebe und Schulen der Stadt Karlsruhe. Die beauftragenden Stellen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet in Karlsruhe. Die Bestellungen erfolgen direkt bei dem Auftragnehmer über die städtische Bestellplattform - Kaufhaus der Stadt. Die Lieferung der fabrikneuen und mängelfreien Büromöbel umfasst auch das Vertragen, das Aufstellen und die Montage frei Verwendungsstelle (direkt an den Nutzenden) nach vorheriger Absprache mit der jeweils bestellenden Dienststelle. Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen für die Stadt Karlsruhe sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis/Preisblatt zu entnehmen (Zweijahresbedarf). Sie orientieren sich an den geschätzten Bedarfen der Nutzenden sowie den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre und können je nach Verbrauch der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Karlsruhe keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Die Schätzmenge des Gesamtwerts brutto darf um maximal 40% für die Vertragslaufzeit bzw. bei Verlängerung auch für das dritte und vierte Vertragsjahr überschritten werden. Ist diese Höchstmenge (Obergrenze) erreicht, gilt der Vertrag bereits als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Mobil ISC GmbH
RVH2026 - Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
- LMBV LeipzigFrist: 05. Mai
2605700118 - Rahmenvereinbarung Betriebsführung E-Anlagen Gröbern
Das Linienobjekt inkl. 2 Trafos berührt auch den Ortsteil Zschornewitz der Stadt Gräfenhainichen (PLZ: 06772) sowie den Ortsteil Burgkemnitz (PLZ: 06774) sowie Gröbern (PLZ: 06774) der Gemeinde Muldestausee. Technische Betriebsführung und Bereitschaftsdienst für 2 Transformatorstationen und einer 7,3 km langen 20kV-Freileitung samt Kabelanlage im Bereich Gröbern mit folgenden Teilleistungen: - Sämtlichen Aufgaben sowie Verwaltungs-/Organisationsaufgaben, die für den technisch einwandfreien Zustand der elektrische Anlagen erforderlich sind - Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen mit schaltbefähigtem Personal bis 30 kV sowie Eintragung ins Stationsbuch - Abstimmung/ Information mit dem AG bzw. Netzbetreiber - Erreichbarkeit des schaltberechtigten Personals, Absicherung 24 h Bereitschaft - Instandhaltung, Änderung und Erweiterung der elektrischen Anlagen u.a. Revision/ Prüfung/ Inspektion - Mängelbeseitigung - Pflege und Fortschreibung der Bestandsdokumentation - Bautechnische/ malermäßige Wartung und Instandhaltung der Baukörper der Trafostationen und Freileitungsanlagen - Pflegemaßnahmen der Freileitungstrasse (Mulchen, Holzen, Freischneiden) - Bereitschaftsdienst zur kurzfristigen Störungsbeseitigung Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit fest zu beauftragenden Leistungen und Abrufleistungen (Abschnitt 03 des Leistungsverzeichnisses) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Abrufleistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Die im Leistungsverzeichnis Abschnitt 03 aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Planungsstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 5 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen. Wartung E-Anlagen
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.