Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereic...
Angebotsfrist:16. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Lini...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Handwerkskammer Südwestfalen
- Veröffentlicht: 14. Mai 2026
- Frist: 16. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Projektsteuerung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meis
- Handwerkskammer SüdwestfalenFrist: 16. Juni
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Freiberufliche Planungsleistungen für die Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg, einschließlich Technischer Ausrüstung, Werkstattfachplanung und optional Feuerlöschanlagen, gemäß HOAI § 55 und Anlage 15, in Leistungsphasen 1-9.
- Landeshauptstadt München, Baureferat
Planungsleistungen, Technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-3 und 5-9 für das Schulzentrum, Ganztagsgerechte Neu- und Umbau + Erweiterung, Peslmüllerstraße 6-8, 81243 München. Die Grund- und Mittelschule an der Peslmüllerstraße 8 stammt aus dem Jahr 1971. Der 4-geschossige Bau (UG+EG.1.OG+2.OG) besteht aus einem Klassentrakt, sowie einem Sporttrakt mit einer 3-fach-Sporthalle, einer 1-fach Sporthalle und einer Schwimmhalle. Die Grund- und Mittelschule mit Sporttrakt und der Vorplatz mit Amphitheater stehen unter Denkmalschutz (Einzeldenkmal). Die Grund- und Mittelschule sowie der Sporttrakt weisen zahlreiche bauliche Mängel auf. Sie entsprechen weder hinsichtlich des Brandschutzes, der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) noch der energetischen Anforderungen dem Stand der Technik. Zudem ist das Gebäude stark schadstoffbelastet. Dementsprechend sind die Energiekosten sowie die Bauunterhaltungskosten hinsichtlich Instandsetzung und Instandhaltung seit langem unwirtschaftlich und eine Sanierung dringend erforderlich. Um den Bedarf im GS-Bereich abzudecken, wurde 2016 ein Pavillon als Interimslösung errichtet, der neben Klassenräumen auch eine Mensa für die GS und MS enthält. Das Bertolt-Brecht-Gymnasium an der Peslmüllerstraße 6 aus dem Jahr 1972 ist ein Nachfolgebau des Willi-Graf-Gymnasiums und ein städtisches Mädchengymnasium. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Altersbedingt bestehen auch hier ähnliche bauliche Mängel, die eine Grundsanierung erforderlich machen. Im UG ist ein 2-gruppiger Hort untergebracht. Mittig zwischen GS/MS und Gymnasium befindet sich ein Trakt mit Fachlehrsälen. Das Bertold-Brecht-Gymnasium hat eine externe Versammlungsstätte in der Aula für den Stdbz. 21, welche beibehalten werden soll. Unter dieser Prämisse wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und 2023 abgeschlossen. Diese umfasste Untersuchungen zum Neubau eines Auslagerungspavillons, zur GI und zum ganztagsgerechten Ausbau einer 4-zügigen GS nach Lernhauskonzept, zum ganztagsgerechten Neubau einer 4-zügigen MS nach Lernhauskonzept, abweichend vom Standardraumprogramm mit 4 Cluster à 6 Klassen, zum ganztagsgerechten Ausbau des 3-zügigen Gymnasiums nach Lernhauskonzept sowie zur möglichen Erweiterung des Gymnasiums um einen Zug mit Neubau einer 2-fach Sporthalle, zur Errichtung einer zentralen Versorgungsküche für alle Schularten mit getrennten Speisesälen für GS/MS und Gym., zur GI des Sporthallen- und Schwimmhallentraktes und die Prüfung der Nachweisbarkeit der geforderten Freisportflächen von 5 ÜE. Schülerzahlen: GS 319, MS 410, GYM 593 Folgende Maßnahmen sind in Teilbauabschnitten durchzuführen: - Neubau Auslagerungspavillon als Ausweichquartier für alle Schultypen mit Klassenräumen und Fachlehrsälen. Die Größe ist abhängig vom Auslagerungskonzept und der Synergien mit der Baumaßnahme am Karlsgymnasium - Provisorische Technikzentrale (Prüfung) - Abbruch Fachlehrsaaltrakt GYM - Neubau Mittelschule 4-zg., abweichend vom Standardraumprogramm 4 Cluster à 6 Klassen - Neubau 1-fach Sporthalle (UG-EG) mit Vereinsnutzung - Zentrale Versorgungsküche für alle Schularten mit getrennten Speisesälen für GS / MS / GYM - Ersatzneubau Fachlehrsäle Gymnasium - Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) der GS unter Denkmalschutzauflagen - Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) 3-fach Sporthalle, 1-fach Sporthalle, 1 Schwimmhalle (Pesl 8) - Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) Gymnasium (Pesl 6) - Aufstockung Gymnasium - Abbruch Pavillon Grundschule - Abbruch Auslagerungspavillon - Herstellung der Freisportflächen 5 ÜE mit Verzicht auf 1x kleines Rasenspielfeld (1x Rasenspielfeld 60x90m, 2x Allwetterplatz 28x44m, 2x Allwetterplatz 22x28m, 1x Rundlaufbahn, 2x multifunktionales Beachfeld mit integriert 1x Kugelstoßen (Gesamt 5 ÜE) - Rückbau Provisorien / Fertigstellung Freisport- und Pausenflächen - Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze (Anpassung GYM 3-zügig)
Projektsteuerung für die Modernisierung der Bildungsakademie der HWK Ulm mit Neubauteil
Die Handwerkskammer Ulm, Olgastraße 72 in 89073 Ulm beabsichtigt, eine grundlegende Modernisierung der Bildungsakademie Ulm, Köllestraße 55 in 89077 Ulm durchzuführen und hierzu einen Förderantrag zu stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie das Land Baden-Württemberg haben die grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Maßnahme bestätigt. Das Heinz-Piest-lnstitut (HPI) wurde seitens des BAFA am 28.01.2021 für die gutachterliche Stellungnahme zum Vorhaben beauftragt. Ergebnis war die Empfehlung einer Teilmodernisierung mit Teilabriss und Erstellung von Neubauten auf dem bestehenden Gebiet, da dieses sowohl in Bezug auf die funktionalen und organisatorischen Problemstellungen der BIA Ulm als auch in Bezug auf die Kosten, die angemessenste Lösung darstellt. Für das Projekt sollen Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO Heft Nr. 9, Stand März 2020 erbracht werden. Es wird beabsichtigt alle erforderlichen Leistungen aus den Projektstufen 1-5 zu beauftragen. Derzeit läuft ein VgV-Verfahren mit Projektskizze für die Objektplanung mit dem Ziel die Planung ab April 2026 zu beginnen und den Entwurf bis Juli 2027 abzuschließen, um eine qualifizierte Kostenberechnung nach DIN 276 im Fördermittelantrag vorzulegen. Mit dem Zuwendungsbescheid wird Ende 2027 gerechnet. Ein Baubeginn ist bis Ende 2028 vorgesehen, die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis 2032/33. Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers stufenweise. Das 2-stufige VgV-Verfahren mit Stufe 1: Teilnahmeantrag und Stufe 2: Angebotsabgabe wurde mit den Fördermittelgebern abgestimmt. Die detaillierte Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Bewertungsmatrix sind in den Vergabeunterlagen hinterlegt.
- Staatliches Bauamt München 2MünchenFrist: 12. Juni
Fachplanung Technische Ausruestung E Anlagengruppen: 1.1.4 / KG440 - Starkstrom und 1.1.5 / KG 450 – Fernmelde
Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (Maximilianeum) statt. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Technikflächen und neuen Sicherheitsanforderungen wird in den Stützbauwerken unter den westlichen Auffahrtsrampen nicht genutztes Raumvolumen erschlossen, hergerichtet und für Techniknutzung umgebaut. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen hergestellt. Diese Trogbauwerke dienen zur Unterbringung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Erschließung des Gebäudes für Besuchergruppen und damit einhergehend die Verbesserung der Sicherheitsbelange des Landtages optimiert. Im Zuge der Herstellung eines neuen Besucherzugangs wird auch eine barrierefreie Erschließung von Westen geschaffen. Dafür wird das Westfoyer im Erdgeschoss des Altbaus entkernt, statisch ertüchtigt und für eine repräsentative und öffentlich wirksame Nutzung hergerichtet. Die Maßnahme MSK (MSK2+3) wird in mehreren Bauabschnitten in Abhängigkeit zur Baulogistik und zum Landtagsbetrieb ausgeführt. Die vorhandenen Räume sind baulich und technisch sehr stark verwoben und eine enge Verbindung der beiden Teilbaumaßnahmen (MSK2+3) ist damit obligatorisch. Bei der Ausführung der Bauaufgabe und den jeweiligen Umverlegungen ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass der Betrieb des Landtags während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten ist. Die Baustellenabwicklung und Terminplanung müssen, entsprechend mit dem allgemeinen Betrieb des Landtags abgestimmt werden. Für den Betrieb des Landtags sind mehrere Verwaltungs-, Lager-, Werkstätten-, und Archivprovisorien erforderlich. Der Betrieb der Gaststätte im Kellergeschoss muss während der gesamten Bauzeit ebenfalls aufrechterhalten werden, inkl. der allfälligen Entsorgungsnotwendigkeiten. Die Erreichbarkeit der Lagerbereiche der Küche ist trotz der Provisorien zu gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten dürfen nicht zu Zeiten der Vollversammlungen (Plenarsitzungen) des Landtags ausgeführt werden. Der Brandschutz muss auch während der Baudurchführung und in allen Bauabschnitten gewährleistet sein. Aufgrund der frühzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen ELT-Planer wurden nicht alle Leistungsphasen vollumfänglich abgeschlossen und sind nun im Zuge der Neubeauftragung zu prüfen, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-029721_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphasen 5-9 in Honorarzone II und III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-029721_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. Ergänzung Zutrittsberechtigung zum Maximilianeum Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden. Die Überprüfung erfolgt durch das Landeskriminalamt. Der Vertragsabschluss setzt das Einverständnis der vorgesehenen Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Überprüfung durch das LKA voraus. Nach erfolgter positiver Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten die betroffenen Personen einen Berechtigungsschein zum Betreten der Liegenschaft, dieser Berechtigungsschein muss ständig mit sich geführt werden. Falls sich schwerwiegende Bedenken über die Zuverlässigkeit einer Person ergeben, darf diese nicht im Bereich des Bayerischen Landtags eingesetzt werden; hieraus können keine Terminüberschreitungen abgeleitet werden.
- Staatliches Bauamt München 2Frist: 12. Juni
Fachplanung Technische Ausruestung E Anlagengruppen: 1.1.4 / KG440 - Starkstrom und 1.1.5 / KG 450 – Fernmelde
Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (Maximilianeum) statt. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Technikflächen und neuen Sicherheitsanforderungen wird in den Stützbauwerken unter den westlichen Auffahrtsrampen nicht genutztes Raumvolumen erschlossen, hergerichtet und für Techniknutzung umgebaut. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen hergestellt. Diese Trogbauwerke dienen zur Unterbringung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Erschließung des Gebäudes für Besuchergruppen und damit einhergehend die Verbesserung der Sicherheitsbelange des Landtages optimiert. Im Zuge der Herstellung eines neuen Besucherzugangs wird auch eine barrierefreie Erschließung von Westen geschaffen. Dafür wird das Westfoyer im Erdgeschoss des Altbaus entkernt, statisch ertüchtigt und für eine repräsentative und öffentlich wirksame Nutzung hergerichtet. Die Maßnahme MSK (MSK2+3) wird in mehreren Bauabschnitten in Abhängigkeit zur Baulogistik und zum Landtagsbetrieb ausgeführt. Die vorhandenen Räume sind baulich und technisch sehr stark verwoben und eine enge Verbindung der beiden Teilbaumaßnahmen (MSK2+3) ist damit obligatorisch. Bei der Ausführung der Bauaufgabe und den jeweiligen Umverlegungen ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass der Betrieb des Landtags während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten ist. Die Baustellenabwicklung und Terminplanung müssen, entsprechend mit dem allgemeinen Betrieb des Landtags abgestimmt werden. Für den Betrieb des Landtags sind mehrere Verwaltungs-, Lager-, Werkstätten-, und Archivprovisorien erforderlich. Der Betrieb der Gaststätte im Kellergeschoss muss während der gesamten Bauzeit ebenfalls aufrechterhalten werden, inkl. der allfälligen Entsorgungsnotwendigkeiten. Die Erreichbarkeit der Lagerbereiche der Küche ist trotz der Provisorien zu gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten dürfen nicht zu Zeiten der Vollversammlungen (Plenarsitzungen) des Landtags ausgeführt werden. Der Brandschutz muss auch während der Baudurchführung und in allen Bauabschnitten gewährleistet sein. Aufgrund der frühzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen ELT-Planer wurden nicht alle Leistungsphasen vollumfänglich abgeschlossen und sind nun im Zuge der Neubeauftragung zu prüfen, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-029721_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphasen 5-9 in Honorarzone II und III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-029721_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. Ergänzung Zutrittsberechtigung zum Maximilianeum Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden. Die Überprüfung erfolgt durch das Landeskriminalamt. Der Vertragsabschluss setzt das Einverständnis der vorgesehenen Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Überprüfung durch das LKA voraus. Nach erfolgter positiver Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten die betroffenen Personen einen Berechtigungsschein zum Betreten der Liegenschaft, dieser Berechtigungsschein muss ständig mit sich geführt werden. Falls sich schwerwiegende Bedenken über die Zuverlässigkeit einer Person ergeben, darf diese nicht im Bereich des Bayerischen Landtags eingesetzt werden; hieraus können keine Terminüberschreitungen abgeleitet werden.
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Planungsleistungen für Strangsanierung in bewohnten Wohngebäuden
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die integrierte Erbringung sämtlicher Planungsleistungen für das Bauvorhaben durch einen Generalplaner (im Folgenden AN). Ziel des Vergabeverfahrens ist die frühzeitige Einbindung eines leistungsfähigen Generalplaners, um eine technisch, organisatorisch und wirtschaftlich optimale sowie förderfähige Gesamtlösung zu entwickeln. Gegenstand des Bauvorhabens ist die Strangsanierung der Wohngebäude Paul-Junius-Straße 36–42 und Alfred-Jung-Straße 16–22 in Berlin-Lichtenberg im bewohnten Bestand, einschließlich der vollständigen Erneuerung der Trinkwasser-, Warmwasser-, Zirkulations- und Abwasserleitungen sowie der Sammelleitungen im Kellergeschoss. Parallel hierzu sind die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung eines integrierten Systems zur Grauwassernutzung und Abwasserwärmerückgewinnung (IWIQ – Integrierte Wasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier) zu planen. Das Bauvorhaben wird als Reallabor im Rahmen des Forschungsprojekts IWIQ umgesetzt. Die fachtechnische Konzeption, Dimensionierung sowie die Anlagenplanung der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung erfolgen durch ein vom Auftraggeber bereits beauftragtes Fachplanungsbüro (Nolde) und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Der Generalplaner hat die hieraus resultierenden Anforderungen vollständig in seine Gesamtplanung, Koordination sowie Genehmigungsplanung zu integrieren und sämtliche hierfür erforderlichen planerischen Leistungen einschließlich der Schnittstellenkoordination zu erbringen. Die Planung des zweiten Leitungsnetzes sowie sämtliche hierfür erforderlichen TGA-Planungsleistungen sind durch den Generalplaner zu erbringen. Alle für die Planung des Bauvorhabens erforderlichen Koordinations-, Integrations-, Genehmigungs- und Planungsleistungen einschließlich der Abstimmung der IWIQ-bezogenen Maßnahmen, der Vorbereitung der Umsetzung, der Kostenaufteilung im Hinblick auf die Förderfähigkeit sowie der konzeptionellen Vorbereitung von Monitoring- und Betriebskonzepten sind Bestandteil der Leistung des Generalplaners. Alle Leistungen sind unter besonderer Berücksichtigung der Ausführung im bewohnten Bestand, einer mieterfreundlichen Bauabwicklung sowie der erhöhten Anforderungen aus dem Forschungs- und Reallaborcharakter des Projekts zu erbringen. Die Leistungen im Zusammenhang mit dem IWIQ-System gliedern sich funktional in zwei Leistungsbausteine: (1) Planung des zweiten Leitungsnetzes einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen sowie (2) Integration der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Fachplanung. Diese Struktur dient ausschließlich der fachlichen, kalkulatorischen und fördermittelbezogenen Abgrenzung der Leistungen und begründet keine Losaufteilung. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. 1. Grundlagenermittlung, Vorplanung (vgl. LP 1 und 2 HOAI) 2. Entwurfsplanung (vgl. LP 3 HOAI) 3. Genehmigungsplanung (vgl. LP 4 HOAI) 4. Ausführungsplanung , Vorbereitung der Vergabe (vgl. LP 5, 6 HOAI) und Mitwirkung bei der Vergabe (vgl. LP 7 HOAI) 4. Führung und Überwachung der Bauausführung sowie Betreuung des Bauvorhabens nach Fertigstellung (vgl. LP 8 -9 HOAI) Der AG beauftragt den AN mit Vertragsschluss zunächst mit den Planungsleistungen: - Grundlagenermittlung, Vorplanung bis 1/2027
- Stadt Hückelhoven
Planungsleistungen "Umgestaltung 'Grüne Lunge' (ISEK Ratheim)"
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild "Freianlagen" für die Einzelmaßnahmen 8.5.2 bis 8.5.5 zu vergeben. Zusätzlich sind für die Maßnahme "8.5.1 Campus Wallstraße" die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild "Verkehrsanlagen" zu vergeben. Hierbei soll dem Planer auch die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Verkehrsanlagen übertragen werden. Da die einzelnen Maßnahmen aufeinander abzustimmen sind, und es sich um ein eng zusammenhängendes Planungsgebiet handelt, sollen alle Planungsleistungen aus einer Hand erbracht werden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Bachlauf des Mühlenbachs umzulegen und aufzuweiten ist (siehe Maßnahme 8.5.3). Dies ergibt sich auch aus der Dimensionierung der in Planung befindlichen Mehrzweckhalle. Die Planung der Umlegung des Baches auf einer Länge von ca. 50 Metern um ca. 5-6 Metern in westliche Richtung ist notwendiger Bestandteil des Auftrages (siehe hierzu insgesamt die Anlage "Bachumlegung (Bestandsaufnahme_Skizzen"). Nach derzeitigem Kenntnisstand wird ein förmliches Genehmigungsverfahren für die Maßnahme nach Rücksprache mit der betreffenden Behörde nicht erforderlich werden. Unabhängig davon wird die Erstellung von Planunterlagen für die Maßnahme seitens der Auftraggeberin als notwendig erachtet. Es wird darum gebeten, diesen Umstand in der Honorarkalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Teile des zu beplanenden Gebietes (insbesondere im Bereich der Maßnahmen 8.52 und 8.5.3) liegen im Bereich des ehemaligen Mühlenteiches, der nach dem 2. Weltkrieg verfüllt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Altlastenverdachtfläche. Im Jahr 2019 und 2025 wurden verschiedene Boden- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind (vgl. hierzu insgesamt die Anlagen "Bodengutachten 2019 Teilfläche 1 (Grüne Lunge Nord)", "Bodengutachten 2019 Teilfläche 2 (Grüne Lunge Nord)", "Bodengutachten Kirmesplatz 2025", "Geotechnischer Bericht Baugrund Gründung MZH 2025"). Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel vorgefunden werden können. Die v. g. Problematiken sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zur Steuerung der Gesamtmaßnahme in der Städtebauförderung und zur kontinuierlichen Fortschreibung der Antragsunterlagen wird ein Fachbüro mit dem Förderantragsmanagement beauftragt werden. Es wird ein enger und stetiger Austausch des Auftragnehmers der Frei- und Verkehrsanlagenplanung mit dem Fachbüro für das Förderantragsmanagement erwartet. Auch dieser Umstand ist in der Honorarkalkulation zu berücksichtigen. Hinweis: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden ausschließlich die Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Einzelmaßnahmen übertragen. Bei Fortsetzung und Durchführung der Maßnahme werden die weiteren Leistungsphasen für die jeweils durchzuführende Einzelmaßnahme - einzeln oder im Ganzen - übertragen. Mit der Planung ist zwingend unmittelbar nach Vertragsabschluss zu beginnen. Im Juni 2026 soll eine Vorentwurfsplanung im Bauausschuss bzw. Rat der Stadt Hückelhoven vorgestellt werden. Die entsprechende Planung soll bis Ende Mai 2026 vorgelegt werden. Die Leistungsphase 3 ist bis zum 31.08.2026 abzuschließen, damit der Fortsetzungsantrag in der Städtebauförderung für die Durchführung des ISEK Ratheim rechtzeitig zum 30.09.2026 bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden kann. Der derzeitige Zeitplan für die bauliche Umsetzung ist wie folgt anvisiert: - Grüne Lunge Nord (8.5.2 + 8.5.3) 2028 - 2030 - Grüne Lunge Süd (8.5.5) 2029 - 2030 - Grüne Lunge Mitte (8.5.4) 2030 - 2031 - Campus (8.5.1) 2031 - 2032 Im zeitlichen Ablauf der baulichen Umsetzung können sich aufgrund planerischer Entscheidungen, förderrechtlicher Gegebenheiten o. ä. Änderungen ergeben. Der v. g. Zeithorizont der baulichen Umsetzung ist daher als Richtwert anzusehen.
- Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation c/o ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Modernisierung Großmarkt Hamburg - Planungsleistungen Baufeldfreimachung - 1. Angebot
Gegenstand der Leistung ist die Erbringung der erforderlichen Gutachter- und Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung in Bezug auf die drei zu erarbeitenden Varianten der Machbarkeitsstudie (MBS) sowie in enger Koordination und Abstimmung mit den Planern der Machbarkeitsstudie und dem Ersteller der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dazu sind technisch und wirtschaftlich funktionsfähige Konzepte zu entwickeln sowie für die Varian-ten entsprechende Kosten- und Terminrahmen aufzustellen. Besonderes Augenmerk liegt auf den im Untergeschoss befindlichen, hohlraumüberbrückenden Bauteilen, die aus Resten der ehemaligen Hochwasserschutzwände bestehen. Diese Bauteile müssen nach dem neuesten Stand der Technik und unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen aufgewertet werden. Es ist eine wirtschaftliche, technisch umsetzbare Planung zu erstellen, welche eine spätere Genehmigungsfähigkeit dieser Planung sicherstellt. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Teilbereiche bzw. Leistungsdisziplinen: - Rückbau und Freimachung des Bestandes (Baufeldfreimachung), - Altlastensanierung, - Erdarbeiten und Geländemodellierung, - Kampfmittelsondierung In einem gesonderten Projekt (nicht Planungsbestandteil) soll die westlich des Großmarktes gelegene "Fläche Hammerbrook-Schleuse (ca. 1,25 ha)" zu einem Übergangsbereich entwickelt werden, der eine stärkere Öffnung des Areals zur Stadt ermöglicht. Diese Fläche soll jedoch in einer Variante nur als eine mögliche Zusatzoption mitbetrachtet werden. Ziel der vertieften Machbarkeitsstudie ist es, die Durchführbarkeit einer Modernisierung des Groß-marktes für Obst, Gemüse und Blumen samt einer Flächen- und Sortimentserweiterung Fleisch unter Einbeziehung der bisherigen Magnus-Hall Fläche umfassend zu analysieren und zu untersuchen, entsprechende Varianten dafür auszuarbeiten sowie fundierte Entscheidungsgrundlagen für eine Realisierung zu liefern. Dabei sollen sowohl technisch-funktionale Aspekte untersucht werden als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsstudie unter-sucht werden. Neben der Planung der Freimachung und Herrichtung des Geländes zur Realisierung des modernisierten Großmarkts ist ein wesentliches Ziel die Entwicklung einer wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Lösung für den Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz und den Altlasten. Der Auftragnehmer (AN) hat sich im Zuge seiner Leistungserbringung mit dem Planungsteam Machbarkeitsstudie (MBS) zur zeitlich parallelen Variantenentwicklung eng abzustimmen und die Ergebnisse in seine eigene Planung zu berücksichtigen sowie eigene Ergebnisse für die MBS und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Um die vielzähligen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen der avisierten Modernisierung des Großmarkts Hamburg vorzubereiten und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mitzuplanen, wird eine umfassende Betrachtung einer abschnittsweisen Baufeldfreimachung erforderlich werden. Sowohl die Neustrukturierung als auch die dafür erforderliche Baufeldfreimachung erfolgen abschnittsweise im laufenden Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren). Der laufende Betrieb ist dabei so gering wie möglich einzuschränken. Im Zuge der angedachten Neustrukturierung der Bauwerke, wird voraussichtlich ein Großteil der Bestandsbauten rückgebaut werden. Die unter Denkmalschutz stehenden Objekte (z.B. Großmarkthalle) sind möglichst zu erhalten. Weiter sind die freiwerdenden Baufelder für die anschließen-de Neubebauung vorzubereiten. Die Baufeldfreimachung bildet somit einen zentralen Baustein für die Realisierung eines zukunftsfähigen Großmarkts und sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung parallel mitbetrachtet und vorgeplant werden. Als übergeordnete Aufgaben sind u.a. die Verifizierung und erforderlichenfalls Vervollständigung der vorliegenden Planungsgrundlagen zu verstehen (vgl. Anlagen). Hierbei sind insbesondere die heterogenen Baugrundverhältnisse, Leitungsbestände und Bestandsbebauung (über- und unterirdisch) mit uneinheitlichem Umfang an Bestandsdokumenten zu beachten. Innerhalb seines Leistungspaketes ist der AN für die Terminplanung und Koordination seiner Gutachter- und Planungsleistungen verantwortlich. Unter Berücksichtigung übergeordneter Rahmentermine und Meilensteine der Machbarkeitsstudie (Fremdleistung) hat er zu Beginn seiner Tätigkeit einen Planungsterminplan zu entwickeln, der auf den übergebenen Terminplan (siehe Vertragsanlage) des AG aufbaut. Für die Ausführungsphase der Maßnahmen zur Baufeldfreimachung im laufen-den Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren) ist ein Grobterminkonzept im Austausch mit den Planern der Machbarkeitsstudie (MBS) zu entwickeln. Für die Maßnahmen der Baufeldfreimachung ermittelt der AN für die drei erarbeiteten Varianten BE-Flächenkonzepte sowie zugehörige Kosten- und Terminrahmen aufgeteilt nach Bauwerken sowohl für das Großmarktgelände als auch separat für die Magnus-Hall-Fläche. Die Planungsergebnisse und Konzepte für die möglichen drei Varianten der MBS sind durch den AN in einem abschließenden Bericht mit dazugehörigen Unterlagen zusammenfassend an den Auftraggeber (AG) zu übergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Handwerkskammer Südwestfalen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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