Fachplanung Technische Ausruestung E Anlagengruppen: 1.1.4 / KG440 - Starkstrom und 1.1.5 / KG 450 – Fernmelde
Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätt...
Angebotsfrist:12. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (M...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Staatliches Bauamt München 2
- Veröffentlicht: 14. Mai 2026
- Frist: 12. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (Maximilianeum) statt. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Technikflächen und neuen Sicherheitsanforderungen wird in den Stützbauwerken unter den westlichen Auffahrtsrampen nicht genutztes Raumvolumen erschlossen, hergerichtet und für Techniknutzung umgebaut. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen hergestellt. Diese Trogbauwerke dienen zur Unterbringung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Erschließung des Gebäudes für Besuchergruppen und damit einhergehend die Verbesserung der Sicherheitsbelange des Landtages optimiert. Im Zuge der Herstellung eines neuen Besucherzugangs wird auch eine barrierefreie Erschließung von Westen geschaffen. Dafür wird das Westfoyer im Erdgeschoss des Altbaus entkernt, statisch ertüchtigt und für eine repräsentative und öffentlich wirksame Nutzung hergerichtet. Die Maßnahme MSK (MSK2+3) wird in mehreren Bauabschnitten in Abhängigkeit zur Baulogistik und zum Landtagsbetrieb ausgeführt. Die vorhandenen Räume sind baulich und technisch sehr stark verwoben und eine enge Verbindung der beiden Teilbaumaßnahmen (MSK2+3) ist damit obligatorisch. Bei der Ausführung der Bauaufgabe und den jeweiligen Umverlegungen ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass der Betrieb des Landtags während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten ist. Die Baustellenabwicklung und Terminplanung müssen, entsprechend mit dem allgemeinen Betrieb des Landtags abgestimmt werden. Für den Betrieb des Landtags sind mehrere Verwaltungs-, Lager-, Werkstätten-, und Archivprovisorien erforderlich. Der Betrieb der Gaststätte im Kellergeschoss muss während der gesamten Bauzeit ebenfalls aufrechterhalten werden, inkl. der allfälligen Entsorgungsnotwendigkeiten. Die Erreichbarkeit der Lagerbereiche der Küche ist trotz der Provisorien zu gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten dürfen nicht zu Zeiten der Vollversammlungen (Plenarsitzungen) des Landtags ausgeführt werden. Der Brandschutz muss auch während der Baudurchführung und in allen Bauabschnitten gewährleistet sein. Aufgrund der frühzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen ELT-Planer wurden nicht alle Leistungsphasen vollumfänglich abgeschlossen und sind nun im Zuge der Neubeauftragung zu prüfen, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-029721_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphasen 5-9 in Honorarzone II und III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-029721_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. Ergänzung Zutrittsberechtigung zum Maximilianeum Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden. Die Überprüfung erfolgt durch das Landeskriminalamt. Der Vertragsabschluss setzt das Einverständnis der vorgesehenen Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Überprüfung durch das LKA voraus. Nach erfolgter positiver Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten die betroffenen Personen einen Berechtigungsschein zum Betreten der Liegenschaft, dieser Berechtigungsschein muss ständig mit sich geführt werden. Falls sich schwerwiegende Bedenken über die Zuverlässigkeit einer Person ergeben, darf diese nicht im Bereich des Bayerischen Landtags eingesetzt werden; hieraus können keine Terminüberschreitungen abgeleitet werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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6- Staatliches Bauamt München 2MünchenFrist: 12. Juni
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Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (Maximilianeum) statt. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Technikflächen und neuen Sicherheitsanforderungen wird in den Stützbauwerken unter den westlichen Auffahrtsrampen nicht genutztes Raumvolumen erschlossen, hergerichtet und für Techniknutzung umgebaut. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen hergestellt. Diese Trogbauwerke dienen zur Unterbringung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Erschließung des Gebäudes für Besuchergruppen und damit einhergehend die Verbesserung der Sicherheitsbelange des Landtages optimiert. Im Zuge der Herstellung eines neuen Besucherzugangs wird auch eine barrierefreie Erschließung von Westen geschaffen. Dafür wird das Westfoyer im Erdgeschoss des Altbaus entkernt, statisch ertüchtigt und für eine repräsentative und öffentlich wirksame Nutzung hergerichtet. Die Maßnahme MSK (MSK2+3) wird in mehreren Bauabschnitten in Abhängigkeit zur Baulogistik und zum Landtagsbetrieb ausgeführt. Die vorhandenen Räume sind baulich und technisch sehr stark verwoben und eine enge Verbindung der beiden Teilbaumaßnahmen (MSK2+3) ist damit obligatorisch. Bei der Ausführung der Bauaufgabe und den jeweiligen Umverlegungen ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass der Betrieb des Landtags während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten ist. Die Baustellenabwicklung und Terminplanung müssen, entsprechend mit dem allgemeinen Betrieb des Landtags abgestimmt werden. Für den Betrieb des Landtags sind mehrere Verwaltungs-, Lager-, Werkstätten-, und Archivprovisorien erforderlich. Der Betrieb der Gaststätte im Kellergeschoss muss während der gesamten Bauzeit ebenfalls aufrechterhalten werden, inkl. der allfälligen Entsorgungsnotwendigkeiten. Die Erreichbarkeit der Lagerbereiche der Küche ist trotz der Provisorien zu gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten dürfen nicht zu Zeiten der Vollversammlungen (Plenarsitzungen) des Landtags ausgeführt werden. Der Brandschutz muss auch während der Baudurchführung und in allen Bauabschnitten gewährleistet sein. Aufgrund der frühzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen ELT-Planer wurden nicht alle Leistungsphasen vollumfänglich abgeschlossen und sind nun im Zuge der Neubeauftragung zu prüfen, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-029721_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphasen 5-9 in Honorarzone II und III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-029721_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. Ergänzung Zutrittsberechtigung zum Maximilianeum Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden. Die Überprüfung erfolgt durch das Landeskriminalamt. Der Vertragsabschluss setzt das Einverständnis der vorgesehenen Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Überprüfung durch das LKA voraus. Nach erfolgter positiver Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten die betroffenen Personen einen Berechtigungsschein zum Betreten der Liegenschaft, dieser Berechtigungsschein muss ständig mit sich geführt werden. Falls sich schwerwiegende Bedenken über die Zuverlässigkeit einer Person ergeben, darf diese nicht im Bereich des Bayerischen Landtags eingesetzt werden; hieraus können keine Terminüberschreitungen abgeleitet werden.
- Staatliches Bauamt München 2
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen AWG, WVA, LTA, ELT, FMT, FÖD, NSA, GA Leistungsphasen 1-9 LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss
Der Bayerische Landtag führt eine Generalsanierung und Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums durch. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen für die technische Erschließung hergestellt. Die zu vergebende Aufgabe beinhaltet die Planung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann
- Staatliches Bauamt München 2Frist: 13. Juni
Fachplanung Technische Ausrüstung E+M Anlagengruppen AWG, WVA, LTA, ELT, FMT, FÖD, NSA, GA Leistungsphasen 1-9 LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss
Generalsanierung und Neustrukturierung des Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden neue Raumvolumen für die technische Erschließung geschaffen. Die Aufgabe umfasst die Fachplanung (Leistungsphasen 1-9) für die Anlagengruppen AWG, WVA, LTA, ELT, FMT, FÖD, NSA und GA. Dies beinhaltet die Planung, den Aufbau und die Inbetriebnahme neuer technischer Anlagen parallel zum Bestand sowie den anschließenden Rückbau der Altanlagen.
Fachplanung Technische Ausruestung E
Maßnahmennummer: B14H E 152290001(HaSta) Bezeichnung d. Maßnahme: Klinikum der Universität München LMUK, Campus Innenstadt, Centrum für Inflammation und Metabolismus (CIM), Neubau Laborgebäude Vergabenummer: 26-001332 (HaSta) Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2, beabsichtigt, am Standort Goethestraße 69, 80336 München die Neuerrichtung eines Laborgebäudes. Geplant ist ein viergeschossiges Laborgebäude mit einem UG und einer Technikzentrale im Dachgeschoss. Der Bauplatz befindet sich im internen Klinikgelände und umfasst ca. 1.000 m². An der Stelle steht ein eingeschossiges Gebäude, das im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen wird. Die Problematik des Bauplatzes im internen Klinikgelände: Notfallvorfahrten zur Kinderklinik müssen während der Bauzeit zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Feuerwehrzufahrten müssen zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Logistik Anlieferung, für die im internen Klinikgelände liegenden Kliniken und Forschungseinrichtungen muss, aufrechterhalten werden. Planung der Baustellenlogistik als besondere Leistung beim Architekten. Es handelt sich um eine Fördermaßnahme des Bundes nach § 91b GG. Das Gebäude ist innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2030 an den Nutzer betriebsbereit zu übergeben, ansonsten verfällt die Förderung des Bundes. Flächen-Kenndaten, nach DIN 277: Nutzfläche NUF 1-6 ca. 2.559 m² Nutzfläche NUF 1-7 ca. 2.974 m² Verkehrsfläche (VF) ca. 1.515 m² Technikfläche (TF) ca. 854 m² Bebaute Fläche (BF) ca. 1.250 m² Das Gebäude umfasst folgende Nutzungsbereiche: UG: Labore S1/S2 mit Großgeräten sowie Technikzentralen und Nebenräumen EG: Seminarbereich im eingeschossigen Anbau / Büros für Leiter der Forschungsgruppen und Nebenräume. 1-3.OG: Je zwei Großraumlabore für zwei Forschergruppen mit vorgelagerten Auswertebereichen. In der den Laboren angelagerten Mittelspange befinden sich Neben- und Technikräume. In der östlichen Spange des Zweibundes kleinere Zellkultur und Virenlabore, je ein Facs Labor oder ein Histologie-Labor. Sämtliche Labore im Zweibund haben eine S2 Klassifikation. Der Seminarraum im EG ist teilbar, sowie auch zum Foyer öffenbar. Vom Nutzer ist hier ein multifunktional bespielbarer Raum gewünscht, der die Chance des Austausches von internen und externen Forschungsgruppen eröffnet und die Möglichkeit bietet, das eigene Institut zu repräsentieren. Im Süden, dem S2 Bereich vorgelagert, befinden sich Aufenthalts- und Besprechungsräume 4.OG: Technikzentrale für Lüftung und Kälte ohne Aufenthaltsräume Angaben zu TGA-M Voraussichtlich Anschluss an bestehende Hauswasseranschlussleitung TWL auf dem Gelände möglich SW-Anschluss an neu erstellten Anschluss an den Hauptkanal der SWM/MSE aus der Vorabmaßnahme FW-Anschluss an Leitungen in der Goethestraße Angaben zu TGA-E Installation im Neubau CIM nach Vorgaben des Standardkataloges des Klinikums und MIT, unter anderem: - Zwei seilbetriebenen Aufzugsanlagen - Photovoltaikanlagen auf dem Flachdach im 4. OG, weitere vertikale PV-Anlagen sind nach EGB 40 zu prüfen - Blitzschutzanlagen - Sonnenschutzanlagen - Sicherheitsbeleuchtungen in LED-Technik - Innen- und Außenbeleuchtungen in LED-Technik - USV-Anlagen - Brandmeldeanlagen - Zutrittskontrolle - Übertragungsnetze - Telekommunikationsanlagen - Seminar- und Besprechungsräume Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-001332_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen (LPH 3 und LPH 5-9) und Besondere Leistungen (LPH 1-9, ohne 4) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in Honorarzone II und III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt vergeben werden: Grundleistungen: LPH 3 Besondere Leistungen: LPH 1-3 Siehe hierzu alle Informationen in 26-001332_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Staatliches Bauamt München 2.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.