Los 3: Leistungsbild Freianlagen mit den Leistungsphasen 5 bis 8
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichs...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendeha...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Gifhorn
- Veröffentlicht: 24. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Landkreis Gifhorn
Los 2, Technische Ausrüstung
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Landkreis Gifhorn
Los 1: Gebäude und Innenräume
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Planungsleistungen für Freianlagen (Lph. 5-9) für die ca. 1,4 km lange Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode. Die Ausführungsplanung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Beauftragung erfolgt phasenweise, da die Realisierung des Gesamtvorhabens vom Planfeststellungsbeschluss (erwartet Anfang 2026) abhängt. Ein Rechtsanspruch auf weitere Leistungsphasen besteht nicht. Die Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung sind bereits vergeben.
- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Planungsleistungen für Freianlagen (Lph. 5-9) für die ca. 1,4 km lange Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode. Die Ausführungsplanung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Beauftragung erfolgt phasenweise, da die Realisierung des Gesamtvorhabens vom Planfeststellungsbeschluss (erwartet Anfang 2026) abhängt. Ein Rechtsanspruch auf weitere Leistungsphasen besteht nicht. Die Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung sind bereits vergeben.
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SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Planungsleistungen für Freianlagen (Lph. 5-9) für die ca. 1,4 km lange Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode. Die Ausführungsplanung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Beauftragung erfolgt phasenweise, da die Realisierung des Gesamtvorhabens vom Planfeststellungsbeschluss (erwartet Anfang 2026) abhängt. Ein Rechtsanspruch auf weitere Leistungsphasen besteht nicht. Die Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung sind bereits vergeben.
- Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"Vetschau (Spreewald) OT RadduschFrist: 22. Mai
Planungsleistungen LP 1 bis 4 HOAI, Ersatzneubau Wehr 116 "Mutnitzaschleuse" im Großen Fließ
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen der HOAI und in Besondere Leistungen. Der Auftrag bezieht sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI. Die im Rahmen dieser Leistungsphasen vorgesehenen Grundleistungen sind vollständig zu erbringen. Die Maßnahme beinhaltet zunächst die Erarbeitung einer Vorplanung. Nach der Freigabe der Vorzugsvariante durch die Begutachtungskommission des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Erteilung der entsprechenden Finanzierungszusage erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung mit dem Ziel der Erreichung der Baugenehmigung für das o.a. Vorhaben. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt hierbei durch das Bauordnungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz oder des Landkreises Dahme-Spreewald. Da das Bauwerk auf der Grenze der beiden Landkreise liegt, ist hier ein entsprechender Abstimmungsbedarf im Zuge der Planung notwendig.
- Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"
Planungsleistungen LP 1 bis 4 HOAI, Ersatzneubau Wehr 116 "Mutnitzaschleuse" im Großen Fließ
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen der HOAI und in Besondere Leistungen. Der Auftrag bezieht sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI. Die im Rahmen dieser Leistungsphasen vorgesehenen Grundleistungen sind vollständig zu erbringen. Die Maßnahme beinhaltet zunächst die Erarbeitung einer Vorplanung. Nach der Freigabe der Vorzugsvariante durch die Begutachtungskommission des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Erteilung der entsprechenden Finanzierungszusage erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung mit dem Ziel der Erreichung der Baugenehmigung für das o.a. Vorhaben. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt hierbei durch das Bauordnungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz oder des Landkreises Dahme-Spreewald. Da das Bauwerk auf der Grenze der beiden Landkreise liegt, ist hier ein entsprechender Abstimmungsbedarf im Zuge der Planung notwendig.
- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung der beiden Auftraggeberinnen Braunschweiger Verkehrs-GmbH (80%) und Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr (20%) - Details s. Datei D.0_Vertragsentwurf als Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im August 2024 eingeleitet und läuft aktuell. Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen soll im Sommer 2025 beginnen. Für die Freianlagen soll die Ausführungsplanung unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Planungsbereich umfasst eine ca. 1,4 km lange Verlängerung von der heutigen Haltestelle „Moorhüttenweg“ bis zum zukünftigen Endpunkt am nördlichen Ende des Stadtteils Volkmarode. Mit dem Ausbau sollen im Stadtteil Volkmarode die Verkehrsverhältnisse für den ÖPNV verbessert werden. Durch die Verlängerung der Stadtbahnstrecke soll eine durchgehende Fahrbeziehung ohne Umsteigen ermöglicht und Busleistungen reduziert werden. Es werden an der neuen Endhaltestelle neue Umsteigebeziehungen in die weiterführenden, innerstädtischen Buslinien ermöglicht sowie ein erweiterter Erschließungsradius realisiert. Auch zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages kann ggf. noch nicht feststehen, ob das Vorhaben tatsächlich und in welchem Umfang realisiert wird. Insofern können durch den AG zunächst die Leistungen nur phasenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers (im nachfolgenden AN) auf die Beauftragung mit weiteren bzw. nachfolgenden Leistungen besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlagen als auch die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung sind bereits beauftragt und befinden sich in der finalen Entwurfsplanung. Parallel läuft das Planfeststellungserfahren. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird ab Anfang 2026 gerechnet. Weiterhin sind bereits diverse Fachgutachter (z. B. Schallschutz, Erschütterungsschutz, Baugrund) gebunden. Durch den AN sind die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (Leistungsbild Freianlagen Lph 5-9) unter Berücksichtigung des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags weiterzuentwickeln. Im Zuge der Planungen zu den Verkehrsanlagen durch den betreffenden Hauptplaner sind die weiteren erforderlichen Freianlagenplanungen in enger Abstimmung mit dem AG und dessen Fachabteilungen durchzuführen. Die Schnittstelle zum Hauptplaner der Verkehrsanlagen ist wahrzunehmen. Hier sind enge Abstimmungen mit dem Ziel einer vollständigen und ganzheitlichen Planung vorzunehmen. Die Planung ist eng mit den beteiligten Fachplanern, dem Energieversorger und dem Behindertenbeirat abzustimmen. Zu erbringende Leistungen: • Umsetzung LBP in Freianlagenplanung (ab LPH 5) • Begleitung vorgezogener Leistungen wie Grünrückschnitt und die CEF / FCS - Maßnahmen • Ökologischen Baubegleitung gemäß LBP • Bodenkundlichen Baubegleitung gemäß LBP • Überwachung der Entwicklungspflege Unmittelbar nach Auftragserteilung sind durch den AN die Abstimmungen zur Gestaltung mit dem AG und dessen Fachabteilungen zu initiieren.
- Landkreis Mecklenburgische SeenplatteFrist: 20. Apr.
Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 1 Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI sowie Brandschutzplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Baugrundgutachten, Ba
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI sowie Brandschutzplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Baugrundgutachten, Baugru
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Gifhorn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.