Planungsleistung: Erneuerung der Stromversorgung der Weichenheizungsanlage (Stw. Oro)
Erneuerung der Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 im Stellwerksbereich Oro im Bahnhof Oberhausen West. Aufgrund des perspektivischen Entfalls des Stellwerks Oro im Zuge eines ESTW-Ersatzes erfolgt eine Umplanung, bei der ausschließlich die Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 Gegenstand der weiteren P...
Angebotsfrist:31. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Erneuerung der Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 im Stellwerksbereich Oro im Bahnhof Oberhausen West. Aufgrund des perspektivischen Entfalls des Stellwerks Oro im Zuge eines ESTW-Ersatzes erfolgt eine Umplanung, bei der ausschließlich die Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 Gegenstand der weiteren Planung ist.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Veröffentlicht: 11. März 2026
- Frist: 31. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Erneuerung der Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 im Stellwerksbereich Oro im Bahnhof Oberhausen West. Aufgrund des perspektivischen Entfalls des Stellwerks Oro im Zuge eines ESTW-Ersatzes erfolgt eine Umplanung, bei der ausschließlich die Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 Gegenstand der weiteren Planung ist.
Weiterführende Details
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10- DB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frist: 31. März
Planungsleistung: Erneuerung der Stromversorgung der Weichenheizungsanlage (Stw. Oro)
Erneuerung der Stromversorgung der Weichenheizungsanlage 15 im Stellwerksbereich Oro, Bahnhof Oberhausen West. Ursprünglich war auch das elektromechanische Stellwerk Oro eingeplant, wurde aber aufgrund eines geplanten ESTW-Ersatzes gestrichen. Die Planung konzentriert sich nun ausschließlich auf die Weichenheizungsanlage.
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Cornberger Tunnel, VE06 - Elektrische Energieanlagen
Der neue zweigleisige Cornberger Tunnel (Strecke 3600 Frankfurt am Main-Göttingen) weist eine Länge von 681 m auf und ist daher mit einer Tunnelsicherheitsbeleuchtung auszurüsten. Die vorhandenen Niederspannungseinspeisungen bieten keine ausreichenden Reserven, um die neuen Anlagen der DB Netz zu versorgen. Es ist daher eine neue Mittelspannungseinspeisung über eine Trafostation der DB Energie zu errichten. Des Weiteren sind die Technikgebäude Ost (ESTW-Modulgebäude) und das Technikgebäude West mit Strom zu versorgen und den inneren und äußeren Blitzschutz herzustellen. Um die Stromversorgung des ESTW-Z Cornberg bei einem Ausfall des Verteilnetzes sicher zu stellen, ist eine Netzersatzanlage (NEA) gespeist aus dem 15 kV Oberleitungsnetz zu errichten. Die Bedienung des ESTW Cornberg erfolgt von einem abgesetzten Bedienplatz in Bebra. Die bestehende 50 Hz Unterverteilung im Fahrdienstleiterraum des Stw Bpf im Bf Bebra ist aufgrund fehlender Reserveabgänge durch eine neue UV zu ersetzen. Im Zuge dieser Vergabe sind zudem drei neue Weichenheizstationen zu errichten.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das, Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5, , Landesbetrieb Gewässer, Ref. 53.3Frist: 29. Mai
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
- Stadt Köln - Amt für Straßen- und RadwegebauKöln
Generalplanerleistungen für die unterirdische Stadtbahnführung im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse
Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Der Tunnel soll westlich der Deutzer Brücke beginnen und an die neue unterirdische Haltestelle Heumarkt, welche im Zuge des Baus der Nord-Süd Stadtbahn bereits in Vorleistung vorbereitet wurde, in der oberen Tiefenlage anschließen. Die vorhandene Haltestelle Neumarkt, mit der zentralen Verknüpfungsfunktion in der Innenstadt, ist in Ost West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Um auch die Verknüpfungsfunktion entlang der Ringe zu ermöglichen, ist auch die vorhandene Haltestelle Rudolfplatz in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Derzeit ist die oberirdische Haltestelle Moltkestraße, stadtauswärts auf der Aachener Straße und stadteinwärts auf der Richard-Wagner-Straße, getrennt geführt. Die neue Tunnelhaltestelle soll in der Aachener Straße geplant werden. Westlich der Haltestelle Moltkestraße, auf Höhe des Eisenbahnringes, liegt die Tunnelrampe. Alle oberirdischen Haltestellen entfallen. Als Grundlage für die politische Entscheidung, ob einer oberirdischen oder einer unterirdischen Lösung (vgl. Los 1) der Vorzug zu geben ist, sind zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu erarbeiten. Die Planung der Oberfläche ist hierbei, mit Ausnahme der Verbindungsbauwerke zwischen Tunnel und Oberfläche, nicht Gegenstand dieses Loses. Die Planung dient der Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Entscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI sind nur nach positiver Entscheidung für die unterirdische Lösung zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel, ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen (Leistungsphase 1-9 HOAI, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet): — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, ggf. Lph. 5 nur in Teilen — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, nur Lph. 1 bis 3 sowie ggf. Lph. 6 in Teilen, — Fachplanung technische Ausrüstung Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen (soweit erforderlich), Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen) gem. § 55 HOAI, die Fachplanung der stadtbahnspezifischen Technischen Ausrüstung wie Bahnstrom, Fahrleitungen, Signalanlagen und Zugsicherung etc. ist nicht Gegenstand dieses Loses, sondern wird durch die Kölner Verkehrsbetriebe erbracht, — Die Planung des architektonischen Ausbaus der U-Bahnhöfe wird separat vergeben. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Gutachterleistungen sowie die Planung der Oberfläche sind nicht Gegenstand dieses Loses.
- Stadt Bad DürkheimN/AFrist: 29. Mai
Architekten-/ Objektplanungsleistungen zum Neubau einer Mensa für die Grundschule Grethen Bad Dürkheim
Der Neubau der Mensa mit Küche ist als eingeschossiger Baukörper geplant, der in den Hang in Richtung der Klosterruine Limburg (Limburgberg) eingegliedert werden soll. Der Haupteingang des Neubaus soll sich zum bestehenden Schulgebäude in Richtung Schulhof öffnen. Der Neubau und das Bestandsgebäude sollen durch den Schulhof weiterhin voneinander getrennt sein. Der Neubau sollte so nahe wie möglich an die angrenzende Straße "Prof.Dr. Dillinger Weg" gebaut warden, damit in der Zukunft eine Turnhalle in Richtung Sportplatz angebaut werden kann. Die Mensa soll für zwei Essensschichten mit jeweils 97 Kinder ausgelegt werden. Die Küche ist als Frischküche konzipiert, die zudem für den Kindergarten Grethen und den Kindergarten Hardenburg weitere 125 Essen im Cook & Chill-Verfahren zubereiten soll. Die Mensa soll nicht als Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung geplant werden. Das Raumprogramm umfasst zudem die notwendige Nebenräume für das Küchenpersonal sowie WC-Anlagen für Schüler:innen, Besucher, die bei einem späteren Anbau der Turnhalle mitgenutzt werden sollen. Weiterhin sind Lager-, Müll- und Technikräume vorzusehen. Das Dach soll mit einer PV-Anlage versehen warden, die im Zuge eines Contactings von den Stadtwerken Bad Dürkheim GmbH errichtet und betrieben wird. Die technische Ausrüstung des Neubau erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Hausanschluss HLSE soll aus dem Bestandsgebäude in den Neubau geführt werden. Im Neubau ist folglich ein Technikraum zur Übergabe der Heizung und für die Elektroinstallation sowie für die Luftsteuerung vorgesehen des Neubaus vorzuehen. Ein Fettabscheider aus der Küche zum öffentlichen Kanal ist zwingend. Die Barrierfreiheit des Gebäudes nach LBauO wird voraus gesetzt. Aufgrund der Nähe zur Klosterruine ist mit möglichen archäologischen Funden im Baufeld zu rechnen. Das gesamte Grundstück steht folglich unter Denkmalschutz. Der Neubau soll im Sinne der Nachhaltigkeit und Ökologie geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwege, Raumgrößen, Belichtung sowie sicherheitstechnische Anforderungen im Schulbetrieb.Die Umsetzung des Projekts ist in einem Bauabschnitt durchzuführen und findet im laufenden Schulbetrieb statt. Die Stadt Bad Dürkheim schreibt die Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule Grethen durch eine Mensa mit Küche und Nebenräumen mit den Leistungsphasen 1-9 Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz verwendet. Insofern sind die besonderen Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigen die Stadt Bad Dürkheim die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie des Tragwerks. Hinsichtlich des Bauablaufs ist zu beachten, dass die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu erfolgen hat.
- Stadt Bad DürkheimBad DürkheimFrist: 29. Mai
Architekten-/ Objektplanungsleistungen zum Neubau einer Mensa für die Grundschule Grethen Bad Dürkheim
Der Neubau der Mensa mit Küche ist als eingeschossiger Baukörper geplant, der in den Hang in Richtung der Klosterruine Limburg (Limburgberg) eingegliedert werden soll. Der Haupteingang des Neubaus soll sich zum bestehenden Schulgebäude in Richtung Schulhof öffnen. Der Neubau und das Bestandsgebäude sollen durch den Schulhof weiterhin voneinander getrennt sein. Der Neubau sollte so nahe wie möglich an die angrenzende Straße "Prof.Dr. Dillinger Weg" gebaut warden, damit in der Zukunft eine Turnhalle in Richtung Sportplatz angebaut werden kann. Die Mensa soll für zwei Essensschichten mit jeweils 97 Kinder ausgelegt werden. Die Küche ist als Frischküche konzipiert, die zudem für den Kindergarten Grethen und den Kindergarten Hardenburg weitere 125 Essen im Cook & Chill-Verfahren zubereiten soll. Die Mensa soll nicht als Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung geplant werden. Das Raumprogramm umfasst zudem die notwendige Nebenräume für das Küchenpersonal sowie WC-Anlagen für Schüler:innen, Besucher, die bei einem späteren Anbau der Turnhalle mitgenutzt werden sollen. Weiterhin sind Lager-, Müll- und Technikräume vorzusehen. Das Dach soll mit einer PV-Anlage versehen warden, die im Zuge eines Contactings von den Stadtwerken Bad Dürkheim GmbH errichtet und betrieben wird. Die technische Ausrüstung des Neubau erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Hausanschluss HLSE soll aus dem Bestandsgebäude in den Neubau geführt werden. Im Neubau ist folglich ein Technikraum zur Übergabe der Heizung und für die Elektroinstallation sowie für die Luftsteuerung vorgesehen des Neubaus vorzuehen. Ein Fettabscheider aus der Küche zum öffentlichen Kanal ist zwingend. Die Barrierfreiheit des Gebäudes nach LBauO wird voraus gesetzt. Aufgrund der Nähe zur Klosterruine ist mit möglichen archäologischen Funden im Baufeld zu rechnen. Das gesamte Grundstück steht folglich unter Denkmalschutz. Der Neubau soll im Sinne der Nachhaltigkeit und Ökologie geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwege, Raumgrößen, Belichtung sowie sicherheitstechnische Anforderungen im Schulbetrieb.Die Umsetzung des Projekts ist in einem Bauabschnitt durchzuführen und findet im laufenden Schulbetrieb statt. Die Stadt Bad Dürkheim schreibt die Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule Grethen durch eine Mensa mit Küche und Nebenräumen mit den Leistungsphasen 1-9 Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz verwendet. Insofern sind die besonderen Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigen die Stadt Bad Dürkheim die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie des Tragwerks. Hinsichtlich des Bauablaufs ist zu beachten, dass die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu erfolgen hat.
- Stadt Bad Dürkheim
Architekten-/ Objektplanungsleistungen zum Neubau einer Mensa für die Grundschule Grethen Bad Dürkheim
Der Neubau der Mensa mit Küche ist als eingeschossiger Baukörper geplant, der in den Hang in Richtung der Klosterruine Limburg (Limburgberg) eingegliedert werden soll. Der Haupteingang des Neubaus soll sich zum bestehenden Schulgebäude in Richtung Schulhof öffnen. Der Neubau und das Bestandsgebäude sollen durch den Schulhof weiterhin voneinander getrennt sein. Der Neubau sollte so nahe wie möglich an die angrenzende Straße "Prof.Dr. Dillinger Weg" gebaut warden, damit in der Zukunft eine Turnhalle in Richtung Sportplatz angebaut werden kann. Die Mensa soll für zwei Essensschichten mit jeweils 97 Kinder ausgelegt werden. Die Küche ist als Frischküche konzipiert, die zudem für den Kindergarten Grethen und den Kindergarten Hardenburg weitere 125 Essen im Cook & Chill-Verfahren zubereiten soll. Die Mensa soll nicht als Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung geplant werden. Das Raumprogramm umfasst zudem die notwendige Nebenräume für das Küchenpersonal sowie WC-Anlagen für Schüler:innen, Besucher, die bei einem späteren Anbau der Turnhalle mitgenutzt werden sollen. Weiterhin sind Lager-, Müll- und Technikräume vorzusehen. Das Dach soll mit einer PV-Anlage versehen warden, die im Zuge eines Contactings von den Stadtwerken Bad Dürkheim GmbH errichtet und betrieben wird. Die technische Ausrüstung des Neubau erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Hausanschluss HLSE soll aus dem Bestandsgebäude in den Neubau geführt werden. Im Neubau ist folglich ein Technikraum zur Übergabe der Heizung und für die Elektroinstallation sowie für die Luftsteuerung vorgesehen des Neubaus vorzuehen. Ein Fettabscheider aus der Küche zum öffentlichen Kanal ist zwingend. Die Barrierfreiheit des Gebäudes nach LBauO wird voraus gesetzt. Aufgrund der Nähe zur Klosterruine ist mit möglichen archäologischen Funden im Baufeld zu rechnen. Das gesamte Grundstück steht folglich unter Denkmalschutz. Der Neubau soll im Sinne der Nachhaltigkeit und Ökologie geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwege, Raumgrößen, Belichtung sowie sicherheitstechnische Anforderungen im Schulbetrieb.Die Umsetzung des Projekts ist in einem Bauabschnitt durchzuführen und findet im laufenden Schulbetrieb statt. Die Stadt Bad Dürkheim schreibt die Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule Grethen durch eine Mensa mit Küche und Nebenräumen mit den Leistungsphasen 1-9 Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz verwendet. Insofern sind die besonderen Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigen die Stadt Bad Dürkheim die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie des Tragwerks. Hinsichtlich des Bauablaufs ist zu beachten, dass die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu erfolgen hat.
- Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleFrist: 29. Mai
Projektsteuerungsleistungen - Insel-Campus Pforzheim - gemäß AHO Schriftenreihe Nr.9, 6.Auflage
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr. 9 (6. Auflage) für die Gesamtmaßnahme auf dem Insel-Areal der Stadt Pforzheim. Das Gesamtprojekt umfasst ein Investitionsvolumen von ca. 150 Mio. EUR Brutto. 1.AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKTBESCHREIBUNG: Die Stadt Pforzheim möchte das Insel Areal, auf dem derzeit eine Grundschule, eine Werkrealschule, eine Realschule, eine Sporthalle samt außenliegender Sportfläche sowie drei denkmalgeschützte Pavillons untergebracht sind, im Zuge einer Neustrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahme gänzlich erneuern. Die bestehenden Gebäude, die in den 50ern und 60ern gebaut wurden, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen größtenteils ersetzt werden. Die Idee des Insel-Campus reicht bis ins Jahr 2013 zurück, auf Basis der Nutzungsüberlegungen resultierte ein architektonisch-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Jahr 2019. Ziel des Wettbewerbs war es, für den Standort "Insel-Areal" eine Lösung für ein qualitätvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Nachzuweisen waren eine vierzügige Grundschule, eine sechszügige Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule) jeweils als Ganztagsschule mit Mensa, ein Sporthallenkomplex mit 4 Sporthallenteilen, eine Kindertagesstätte und zusätzliche Räume für Jugendarbeit. Die im Osten gelegenen als Pavillonschule konzipierten denkmalgeschützten Gebäude sind nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz zu erhalten, wobei die anderen Gebäude zur Disposition standen. Mit der Würdigung des Beitrags des Architekturbüros Bruno/ Fioretti/ Marquez, Berlin, mit dem Landschaftsarchitekturbüro Atelier Loidl, Berlin, liegt ein erster Preis zum Planungswettbewerb vor, der nun in die weitere Planungsphase überführt werden soll. Der Beitrag sieht anstelle der Bestandsbauten Holzhybrid-Gebäude vor, die denkmalgeschützten Gebäude werden dabei erhalten. Die Realisierung des Insel-Campus ist in 5 Bauabschnitten mit einem Zeithorizont von 10 bis maximal 15 Jahren geplant. Bei günstigen Interimslösungen und entsprechender Haushaltslage ist eine Beschleunigung möglich. Der Gesamtkostenrahmen beläuft sich auf circa 150 mio. . Die Leistung wird stufenweise von der Verwaltung abgerufen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. 2.BAUABSCHNITTE: Wesentliche Bauabschnitte des Insel-Campus sind: -Bauabschnitt 0: Übergreifende Betrachtung des gesamten Insel-Areals, im Hinblick auf die infrastrukturellen Maßnahmen (Versorgung/Medien), Logistik, Baustelleneinrichtung, Zuwege und Erschließung, Feuerwehrzufahrten und Bauausführung im Betrieb. Betrachtung der erforderlichen Interimsmaßnahmen bis zum Abschluss der Baumaßnahme. Die übergreifende Betrachtung des Areals soll von den Objekt- und Fachplanern bis zur Leistungsphase 2 (HOAI), erstellt werden. -Bauabschnitt 1: Versetzen der bestehenden Containeranlage, Abriss und Rückbau der Sporthalle, Neubau der Grundschule. -Bauabschnitt 2: Rückbau der Werkrealschule sowie des Hausmeisterwohngebäudes und Neubau einer Dreifeldsporthalle als Versammlungsstätte mit zusätzlichem Hallenteil und Mensa. -Bauabschnitt 3: Rückbau der Realschule und Neubau des Schulgebäudes für die Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule). -Bauabschnitt 4: Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten Pavillongebäude zur Kindertagesstätte sowie Räumlichkeiten für den Jugend- und Sozialraum. -Bauabschnitt 5: Rückbau bestehendes Grundschulgebäude und Neubau der schulischen Außenflächen sowie der Sportanlagen. Hinweis: Bauabschnitt 5 stellt kein eigenständiges Bauwerk dar, sondern umfasst die Außenanlagen der Bauabschnitte 1 und 3. Das bestehende Grundschulgebäude soll als Interimsfläche genutzt werden, weshalb der Rückbau und die Herstellung der Außenanlagen erst nach Fertigstellung der anderen Bauabschnitte erfolgen kann. Daher erfolgt die separate Ausweisung. Das Honorar und jegliche Kosten sind in die Bauabschnitte 1 und 3 zu integrieren. 3.BAULICHE UMSETZUNG Das gesamte Areal soll im laufenden Betrieb, schrittweise erneuert werden. Die Bedürfnisse der Schüler und Lehrer sollen durch die bauliche Umsetzung möglichst wenig gestört werden. Hierfür sind geeignete Interimsmaßnahmen und sichere Zuwegungen zu den Bestandsgebäuden zu berücksichtigen. Schulgebäude und Sporthalle sind untereinander mit unterirdischen, z.T. begehbaren, gemauerten Kanälen verbunden, in denen Versorgungsleitungen (Fernwärmeleitungen, Trinkwasser, Strom) verlaufen. Es bestehen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Gebäuden hinsichtlich der Medienversorgung, die bei der Bauabschnittsbildung und beim Abbruch zu berücksichtigen sind. Für die Dauer der baulichen Umsetzung ist zu gewährleisten, dass die Bestandsgebäude in ihrer Funktion als Schulgebäude nicht beeinträchtigt werden. 4.PLANUNGSORT/ GELÄNDE Das Baufeld befindet sich auf dem Grundstück, Gemarkung Pforzheim, Flurstück Nr.952, zwischen Altstädter Kirchenweg und Emma-Jaeger-Straße. Die Baufeldgröße beträgt insgesamt ca. 26.700 m² (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) 5.RAHMENTERMINE Dem Verfahren ist ein vorläufiger Rahmenterminplan (Anlage 01) beigefügt, der die zeitliche Zielvorstellung der Auftraggeberin für das Projekt abbildet. Dieser Terminplan dient ausschließlich zur Orientierung im Vergabeverfahren und stellt keine verbindliche Vorgabe für die späteren Leistungen dar (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) Detailierte Angaben zum Gesamtprojekt finden Sie in der ausfühlichen Projektbeschreibung und der Teilnahmeantragsunterlagen.
- Stadt Pforzheim
Projektsteuerungsleistungen - Insel-Campus Pforzheim - gemäß AHO Schriftenreihe Nr.9, 6.Auflage
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr. 9 (6. Auflage) für die Gesamtmaßnahme auf dem Insel-Areal der Stadt Pforzheim. Das Gesamtprojekt umfasst ein Investitionsvolumen von ca. 150 Mio. EUR Brutto. 1.AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKTBESCHREIBUNG: Die Stadt Pforzheim möchte das Insel Areal, auf dem derzeit eine Grundschule, eine Werkrealschule, eine Realschule, eine Sporthalle samt außenliegender Sportfläche sowie drei denkmalgeschützte Pavillons untergebracht sind, im Zuge einer Neustrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahme gänzlich erneuern. Die bestehenden Gebäude, die in den 50ern und 60ern gebaut wurden, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen größtenteils ersetzt werden. Die Idee des Insel-Campus reicht bis ins Jahr 2013 zurück, auf Basis der Nutzungsüberlegungen resultierte ein architektonisch-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Jahr 2019. Ziel des Wettbewerbs war es, für den Standort "Insel-Areal" eine Lösung für ein qualitätvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Nachzuweisen waren eine vierzügige Grundschule, eine sechszügige Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule) jeweils als Ganztagsschule mit Mensa, ein Sporthallenkomplex mit 4 Sporthallenteilen, eine Kindertagesstätte und zusätzliche Räume für Jugendarbeit. Die im Osten gelegenen als Pavillonschule konzipierten denkmalgeschützten Gebäude sind nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz zu erhalten, wobei die anderen Gebäude zur Disposition standen. Mit der Würdigung des Beitrags des Architekturbüros Bruno/ Fioretti/ Marquez, Berlin, mit dem Landschaftsarchitekturbüro Atelier Loidl, Berlin, liegt ein erster Preis zum Planungswettbewerb vor, der nun in die weitere Planungsphase überführt werden soll. Der Beitrag sieht anstelle der Bestandsbauten Holzhybrid-Gebäude vor, die denkmalgeschützten Gebäude werden dabei erhalten. Die Realisierung des Insel-Campus ist in 5 Bauabschnitten mit einem Zeithorizont von 10 bis maximal 15 Jahren geplant. Bei günstigen Interimslösungen und entsprechender Haushaltslage ist eine Beschleunigung möglich. Der Gesamtkostenrahmen beläuft sich auf circa 150 mio. . Die Leistung wird stufenweise von der Verwaltung abgerufen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. 2.BAUABSCHNITTE: Wesentliche Bauabschnitte des Insel-Campus sind: -Bauabschnitt 0: Übergreifende Betrachtung des gesamten Insel-Areals, im Hinblick auf die infrastrukturellen Maßnahmen (Versorgung/Medien), Logistik, Baustelleneinrichtung, Zuwege und Erschließung, Feuerwehrzufahrten und Bauausführung im Betrieb. Betrachtung der erforderlichen Interimsmaßnahmen bis zum Abschluss der Baumaßnahme. Die übergreifende Betrachtung des Areals soll von den Objekt- und Fachplanern bis zur Leistungsphase 2 (HOAI), erstellt werden. -Bauabschnitt 1: Versetzen der bestehenden Containeranlage, Abriss und Rückbau der Sporthalle, Neubau der Grundschule. -Bauabschnitt 2: Rückbau der Werkrealschule sowie des Hausmeisterwohngebäudes und Neubau einer Dreifeldsporthalle als Versammlungsstätte mit zusätzlichem Hallenteil und Mensa. -Bauabschnitt 3: Rückbau der Realschule und Neubau des Schulgebäudes für die Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule). -Bauabschnitt 4: Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten Pavillongebäude zur Kindertagesstätte sowie Räumlichkeiten für den Jugend- und Sozialraum. -Bauabschnitt 5: Rückbau bestehendes Grundschulgebäude und Neubau der schulischen Außenflächen sowie der Sportanlagen. Hinweis: Bauabschnitt 5 stellt kein eigenständiges Bauwerk dar, sondern umfasst die Außenanlagen der Bauabschnitte 1 und 3. Das bestehende Grundschulgebäude soll als Interimsfläche genutzt werden, weshalb der Rückbau und die Herstellung der Außenanlagen erst nach Fertigstellung der anderen Bauabschnitte erfolgen kann. Daher erfolgt die separate Ausweisung. Das Honorar und jegliche Kosten sind in die Bauabschnitte 1 und 3 zu integrieren. 3.BAULICHE UMSETZUNG Das gesamte Areal soll im laufenden Betrieb, schrittweise erneuert werden. Die Bedürfnisse der Schüler und Lehrer sollen durch die bauliche Umsetzung möglichst wenig gestört werden. Hierfür sind geeignete Interimsmaßnahmen und sichere Zuwegungen zu den Bestandsgebäuden zu berücksichtigen. Schulgebäude und Sporthalle sind untereinander mit unterirdischen, z.T. begehbaren, gemauerten Kanälen verbunden, in denen Versorgungsleitungen (Fernwärmeleitungen, Trinkwasser, Strom) verlaufen. Es bestehen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Gebäuden hinsichtlich der Medienversorgung, die bei der Bauabschnittsbildung und beim Abbruch zu berücksichtigen sind. Für die Dauer der baulichen Umsetzung ist zu gewährleisten, dass die Bestandsgebäude in ihrer Funktion als Schulgebäude nicht beeinträchtigt werden. 4.PLANUNGSORT/ GELÄNDE Das Baufeld befindet sich auf dem Grundstück, Gemarkung Pforzheim, Flurstück Nr.952, zwischen Altstädter Kirchenweg und Emma-Jaeger-Straße. Die Baufeldgröße beträgt insgesamt ca. 26.700 m² (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) 5.RAHMENTERMINE Dem Verfahren ist ein vorläufiger Rahmenterminplan (Anlage 01) beigefügt, der die zeitliche Zielvorstellung der Auftraggeberin für das Projekt abbildet. Dieser Terminplan dient ausschließlich zur Orientierung im Vergabeverfahren und stellt keine verbindliche Vorgabe für die späteren Leistungen dar (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) Detailierte Angaben zum Gesamtprojekt finden Sie in der ausfühlichen Projektbeschreibung und der Teilnahmeantragsunterlagen.
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- Der Auftraggeber ist DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
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