Planungs- und Analyseleistungen zur Identifizierung des Potenzials von Mobilstationen
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) vergibt Leistungen zur Potenzialanalyse, datenbasierten Standortidentifikation und verkehrstechnischen Vorplanung (in Anlehnung an Elemente der HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen) von Mobilstationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von Kre...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) vergibt Leistungen zur Potenzialanalyse, datenbasierten Standortidentifikation und verkehrstechnischen Vorplanung (in Anlehnung an Elemente der HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen) von Mobilstationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von Kreisen, Kommunen un...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 28. Mai 2026
- Thema: Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) vergibt Leistungen zur Potenzialanalyse, datenbasierten Standortidentifikation und verkehrstechnischen Vorplanung (in Anlehnung an Elemente der HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen) von Mobilstationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von Kreisen, Kommunen und Verkehrsverbünden beim systematischen Aufbau lokaler Mobilstationsnetze und der Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen einschließlich LGVFG-Programmanmeldung. Gegenstand des Auftrags ist ein landesweites Pilotprojekt. Für teilnehmende Kreise bzw. kommunale Zusammenschlüsse sind geeignete Standorte für Mobilstationen zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren und planerisch so weit auszuarbeiten, dass eine belastbare Entscheidungsgrundlage sowie förderfähige Anmeldeunterlagen vorliegen. Die Leistungen umfassen insbesondere: Sichtung und Auswertung vorhandener Konzepte (z. B. Nahverkehrspläne, Klimamobilitätspläne, Konzepte für multimodale Knoten), GIS-gestützte Analyse potenzieller Standorte auf Basis verfügbarer Daten (u. a. ÖPNV-Haltepunkte, Bevölkerungs- und Nachfragepotenziale, relevante POIs), Entwicklung und Anwendung eines nachvollziehbaren Kriterien- und Scoring-Modells zur Bewertung und Priorisierung von Standorten (objektive und subjektive Faktoren), Erstellung von Standortsteckbriefen und Aufbau einer digitalen Standortkarte, Durchführung von Vor-Ort-Begehungen zur Bestandsaufnahme der priorisierten Standorte, Verkehrstechnische Vorplanung ausgewählter Vorzugstandorte in Anlehnung an HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen einschließlich überschlägiger Bemessung, Lageplänen, Modulverortung und Kostenschätzung, Entwicklung eines Modells zur standortbezogenen Wirkungsanalyse (u. a. verkehrliche Wirkung, Klimawirkung, sozioökonomische Effekte) sowie Durchführung der Analysen, Erstellung der für eine Programmanmeldung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erforderlichen Unterlagen (u. a. Erläuterungsbericht, Übersichtspläne, Kostenschätzung, Finanzierungsplan), Entwicklung standortbezogener Roadmaps zur weiteren Umsetzung. Die Planung hat grundsätzlich unter Berücksichtigung landesseitiger Gestaltungsvorgaben für Mobilstationsmodule sowie der förderrechtlichen Anforderungen der zuständigen Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg zu erfolgen. Die Leistungen sind interdisziplinär anzulegen und erfordern Kompetenzen in Verkehrsplanung, GIS-gestützter Analyse, konzeptioneller Standortbewertung sowie Förder- und Projektlogik. Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit der KEA-BW sowie den beteiligten Kreisen, Kommunen und Verkehrsverbünden. Neben regelmäßigen Abstimmungen sind Workshops und Präsentationen durchzuführen. Ziel ist es, belastbare, umsetzungsorientierte Ergebnisse zu erarbeiten, die eine schnelle Realisierung priorisierter Mobilstationen ermöglichen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
- FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH
FiDT Technologie- und Gründerzentrum Kassel, Sanierung und Aufstockung Gebäude 8 - Leistungen der Generalplanung, Lph. 1-9 gemäß HOAI
Die FiDT mbH plant für das Technologie und Gründerzentrum Kassel die Sanierung und Aufstockung des ehemaligen Kasernengebäudes, Gebäude 8. Die Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH (FiDT), an der auch die Stadt Kassel mehrheitlich beteiligt ist, vermietet und verwaltet mehrere Bürogebäude am Standort Ludwig-Erhard-Straße in Kassel. Die Zielgruppe für das Vermietungskonzept sind Start-ups sowie technisch orientierte junge Unternehmen. Die Büroflächen können einzeln, geschossweise oder als Tagungsräume angemietet werden. Viele Firmen, die ursprünglich als Start-ups begonnen haben, sind an diesem Standort als Mieter geblieben. Darüber hinaus sind namhafte große Unternehmen mit ihren Kasseler Zweigstellen hier ansässig. Für das Gebäude Nr. 8 ist in einem ersten Schritt, einer perspektivischen Weiterentwicklung des Gesamtstandortes ein Sanierungsvorhaben mit einer Erweiterung durch Aufstockung um ein Voll-und ein Staffelgeschoss, basierend auf der Machbarkeitsstudie von 2024 geplant. Neben der Mietflächenerweiterung um ca. 2000qm BGF umfasst das Projekt die funktionale Optimierung der bestehenden Mietflächen, die technische Sanierung sowie die umfassende Renovierung und Aufwertung der Allgemeinbereiche, u.a. der WC-Anlagen, und der Außenflächen. Darüber hinaus ist die Grundsanierung und Neukonzeption der bestehenden Mensa und der angeschlossenen Gewerbeküche vorgesehen. Im Vorfeld zu dieser Ausschreibung wurde eine Machbarkeitsstudie erbracht. Die Ergebnisse finden Sie in der Vergabeunterlage G (Plan- und Informationsunterlagen). Die Entscheidung über die Vergabestrategie (z. B. losweise Vergabe, Bündelung von Gewerken oder Generalunternehmer‑ bzw. Generalübernehmermodelle) ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer zur Beschleunigung der Aufstockungsmaßnahme die Prüfung und Berücksichtigung alternativer Realisierungsmodelle, insbesondere modularer Bauweisen. Der gesamte Umfang aller erforderlichen Planungsleistungen umfasst in Anlehnung an die HOAI die Leistungsphasen 1-9 und die folgenden Leistungsbilder: • Generalplanung • Objektplanung Gebäude, vgl. § 34 HOAI • Tragwerksplanung, vgl. § 51 HOAI • Technische Ausrüstung (ALG 1 – 8), vgl. § 55 HOAI • Thermische Bauphysik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Schallschutz und Raumakustik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 • Objektplanung Freianlagen, vgl. § 39 HOAI Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: August 2026 direkt nach Abschluss des Verfahrens - Abschluss Leistungsphase 2: Mitte November 2026 - Abschluss Leistungsphase 3: Anfang 1.Q 2027 - Einreichung Bauantrag: Mitte 1.Q 2027 - Bauvorbereitung: 3. Quartal 2027 - Baubeginn: 4. Quartal 2027 - Fertigstellung Aufstockung: Ende 2. Quartal 2028 - Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 3. Quartal 2028 Die Kosten des Projektes (KG 300-500) werden auf ca. 7,62 Mio € Netto geschätzt und gliedern sich wie folgt: - KG 300 ca. 5,73 Mio € - KG 400 ca. 1,74 Mio € - KG 500 ca. 150.000 € Mit Abschluss des Vertrages wird der Generalplaner zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer darüber hinaus mit weiteren Leistungsphasen gemäß Vertrag ganz oder teilweise durch einen Leistungsabruf zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
- FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbHKasselFrist: 18. Mai
FiDT Technologie- und Gründerzentrum Kassel, Sanierung und Aufstockung Gebäude 8 - Leistungen der Generalplanung, Lph. 1-9 gemäß HOAI
Die FiDT mbH plant für das Technologie und Gründerzentrum Kassel die Sanierung und Aufstockung des ehemaligen Kasernengebäudes, Gebäude 8. Die Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH (FiDT), an der auch die Stadt Kassel mehrheitlich beteiligt ist, vermietet und verwaltet mehrere Bürogebäude am Standort Ludwig-Erhard-Straße in Kassel. Die Zielgruppe für das Vermietungskonzept sind Start-ups sowie technisch orientierte junge Unternehmen. Die Büroflächen können einzeln, geschossweise oder als Tagungsräume angemietet werden. Viele Firmen, die ursprünglich als Start-ups begonnen haben, sind an diesem Standort als Mieter geblieben. Darüber hinaus sind namhafte große Unternehmen mit ihren Kasseler Zweigstellen hier ansässig. Für das Gebäude Nr. 8 ist in einem ersten Schritt, einer perspektivischen Weiterentwicklung des Gesamtstandortes ein Sanierungsvorhaben mit einer Erweiterung durch Aufstockung um ein Voll-und ein Staffelgeschoss, basierend auf der Machbarkeitsstudie von 2024 geplant. Neben der Mietflächenerweiterung um ca. 2000qm BGF umfasst das Projekt die funktionale Optimierung der bestehenden Mietflächen, die technische Sanierung sowie die umfassende Renovierung und Aufwertung der Allgemeinbereiche, u.a. der WC-Anlagen, und der Außenflächen. Darüber hinaus ist die Grundsanierung und Neukonzeption der bestehenden Mensa und der angeschlossenen Gewerbeküche vorgesehen. Im Vorfeld zu dieser Ausschreibung wurde eine Machbarkeitsstudie erbracht. Die Ergebnisse finden Sie in der Vergabeunterlage G (Plan- und Informationsunterlagen). Die Entscheidung über die Vergabestrategie (z. B. losweise Vergabe, Bündelung von Gewerken oder Generalunternehmer‑ bzw. Generalübernehmermodelle) ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer zur Beschleunigung der Aufstockungsmaßnahme die Prüfung und Berücksichtigung alternativer Realisierungsmodelle, insbesondere modularer Bauweisen. Der gesamte Umfang aller erforderlichen Planungsleistungen umfasst in Anlehnung an die HOAI die Leistungsphasen 1-9 und die folgenden Leistungsbilder: • Generalplanung • Objektplanung Gebäude, vgl. § 34 HOAI • Tragwerksplanung, vgl. § 51 HOAI • Technische Ausrüstung (ALG 1 – 8), vgl. § 55 HOAI • Thermische Bauphysik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Schallschutz und Raumakustik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 • Objektplanung Freianlagen, vgl. § 39 HOAI Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: August 2026 direkt nach Abschluss des Verfahrens - Abschluss Leistungsphase 2: Mitte November 2026 - Abschluss Leistungsphase 3: Anfang 1.Q 2027 - Einreichung Bauantrag: Mitte 1.Q 2027 - Bauvorbereitung: 3. Quartal 2027 - Baubeginn: 4. Quartal 2027 - Fertigstellung Aufstockung: Ende 2. Quartal 2028 - Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 3. Quartal 2028 Die Kosten des Projektes (KG 300-500) werden auf ca. 7,62 Mio € Netto geschätzt und gliedern sich wie folgt: - KG 300 ca. 5,73 Mio € - KG 400 ca. 1,74 Mio € - KG 500 ca. 150.000 € Mit Abschluss des Vertrages wird der Generalplaner zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer darüber hinaus mit weiteren Leistungsphasen gemäß Vertrag ganz oder teilweise durch einen Leistungsabruf zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
- FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbHKasselFrist: 18. Mai
FiDT Technologie- und Gründerzentrum Kassel, Sanierung und Aufstockung Gebäude 8 - Leistungen der Generalplanung, Lph. 1-9 gemäß HOAI
Die FiDT mbH plant für das Technologie und Gründerzentrum Kassel die Sanierung und Aufstockung des ehemaligen Kasernengebäudes, Gebäude 8. Die Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH (FiDT), an der auch die Stadt Kassel mehrheitlich beteiligt ist, vermietet und verwaltet mehrere Bürogebäude am Standort Ludwig-Erhard-Straße in Kassel. Die Zielgruppe für das Vermietungskonzept sind Start-ups sowie technisch orientierte junge Unternehmen. Die Büroflächen können einzeln, geschossweise oder als Tagungsräume angemietet werden. Viele Firmen, die ursprünglich als Start-ups begonnen haben, sind an diesem Standort als Mieter geblieben. Darüber hinaus sind namhafte große Unternehmen mit ihren Kasseler Zweigstellen hier ansässig. Für das Gebäude Nr. 8 ist in einem ersten Schritt, einer perspektivischen Weiterentwicklung des Gesamtstandortes ein Sanierungsvorhaben mit einer Erweiterung durch Aufstockung um ein Voll-und ein Staffelgeschoss, basierend auf der Machbarkeitsstudie von 2024 geplant. Neben der Mietflächenerweiterung um ca. 2000qm BGF umfasst das Projekt die funktionale Optimierung der bestehenden Mietflächen, die technische Sanierung sowie die umfassende Renovierung und Aufwertung der Allgemeinbereiche, u.a. der WC-Anlagen, und der Außenflächen. Darüber hinaus ist die Grundsanierung und Neukonzeption der bestehenden Mensa und der angeschlossenen Gewerbeküche vorgesehen. Im Vorfeld zu dieser Ausschreibung wurde eine Machbarkeitsstudie erbracht. Die Ergebnisse finden Sie in der Vergabeunterlage G (Plan- und Informationsunterlagen). Die Entscheidung über die Vergabestrategie (z. B. losweise Vergabe, Bündelung von Gewerken oder Generalunternehmer‑ bzw. Generalübernehmermodelle) ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer zur Beschleunigung der Aufstockungsmaßnahme die Prüfung und Berücksichtigung alternativer Realisierungsmodelle, insbesondere modularer Bauweisen. Der gesamte Umfang aller erforderlichen Planungsleistungen umfasst in Anlehnung an die HOAI die Leistungsphasen 1-9 und die folgenden Leistungsbilder: • Generalplanung • Objektplanung Gebäude, vgl. § 34 HOAI • Tragwerksplanung, vgl. § 51 HOAI • Technische Ausrüstung (ALG 1 – 8), vgl. § 55 HOAI • Thermische Bauphysik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Schallschutz und Raumakustik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 • Objektplanung Freianlagen, vgl. § 39 HOAI Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: August 2026 direkt nach Abschluss des Verfahrens - Abschluss Leistungsphase 2: Mitte November 2026 - Abschluss Leistungsphase 3: Anfang 1.Q 2027 - Einreichung Bauantrag: Mitte 1.Q 2027 - Bauvorbereitung: 3. Quartal 2027 - Baubeginn: 4. Quartal 2027 - Fertigstellung Aufstockung: Ende 2. Quartal 2028 - Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 3. Quartal 2028 Die Kosten des Projektes (KG 300-500) werden auf ca. 7,62 Mio € Netto geschätzt und gliedern sich wie folgt: - KG 300 ca. 5,73 Mio € - KG 400 ca. 1,74 Mio € - KG 500 ca. 150.000 € Mit Abschluss des Vertrages wird der Generalplaner zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer darüber hinaus mit weiteren Leistungsphasen gemäß Vertrag ganz oder teilweise durch einen Leistungsabruf zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
- FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH
FiDT Technologie- und Gründerzentrum Kassel, Sanierung und Aufstockung Gebäude 8 - Leistungen der Generalplanung, Lph. 1-9 gemäß HOAI
Die FiDT mbH plant für das Technologie und Gründerzentrum Kassel die Sanierung und Aufstockung des ehemaligen Kasernengebäudes, Gebäude 8. Die Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH (FiDT), an der auch die Stadt Kassel mehrheitlich beteiligt ist, vermietet und verwaltet mehrere Bürogebäude am Standort Ludwig-Erhard-Straße in Kassel. Die Zielgruppe für das Vermietungskonzept sind Start-ups sowie technisch orientierte junge Unternehmen. Die Büroflächen können einzeln, geschossweise oder als Tagungsräume angemietet werden. Viele Firmen, die ursprünglich als Start-ups begonnen haben, sind an diesem Standort als Mieter geblieben. Darüber hinaus sind namhafte große Unternehmen mit ihren Kasseler Zweigstellen hier ansässig. Für das Gebäude Nr. 8 ist in einem ersten Schritt, einer perspektivischen Weiterentwicklung des Gesamtstandortes ein Sanierungsvorhaben mit einer Erweiterung durch Aufstockung um ein Voll-und ein Staffelgeschoss, basierend auf der Machbarkeitsstudie von 2024 geplant. Neben der Mietflächenerweiterung um ca. 2000qm BGF umfasst das Projekt die funktionale Optimierung der bestehenden Mietflächen, die technische Sanierung sowie die umfassende Renovierung und Aufwertung der Allgemeinbereiche, u.a. der WC-Anlagen, und der Außenflächen. Darüber hinaus ist die Grundsanierung und Neukonzeption der bestehenden Mensa und der angeschlossenen Gewerbeküche vorgesehen. Im Vorfeld zu dieser Ausschreibung wurde eine Machbarkeitsstudie erbracht. Die Ergebnisse finden Sie in der Vergabeunterlage G (Plan- und Informationsunterlagen). Die Entscheidung über die Vergabestrategie (z. B. losweise Vergabe, Bündelung von Gewerken oder Generalunternehmer‑ bzw. Generalübernehmermodelle) ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer zur Beschleunigung der Aufstockungsmaßnahme die Prüfung und Berücksichtigung alternativer Realisierungsmodelle, insbesondere modularer Bauweisen. Der gesamte Umfang aller erforderlichen Planungsleistungen umfasst in Anlehnung an die HOAI die Leistungsphasen 1-9 und die folgenden Leistungsbilder: • Generalplanung • Objektplanung Gebäude, vgl. § 34 HOAI • Tragwerksplanung, vgl. § 51 HOAI • Technische Ausrüstung (ALG 1 – 8), vgl. § 55 HOAI • Thermische Bauphysik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Schallschutz und Raumakustik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2 • Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17 • Objektplanung Freianlagen, vgl. § 39 HOAI Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: August 2026 direkt nach Abschluss des Verfahrens - Abschluss Leistungsphase 2: Mitte November 2026 - Abschluss Leistungsphase 3: Anfang 1.Q 2027 - Einreichung Bauantrag: Mitte 1.Q 2027 - Bauvorbereitung: 3. Quartal 2027 - Baubeginn: 4. Quartal 2027 - Fertigstellung Aufstockung: Ende 2. Quartal 2028 - Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 3. Quartal 2028 Die Kosten des Projektes (KG 300-500) werden auf ca. 7,62 Mio € Netto geschätzt und gliedern sich wie folgt: - KG 300 ca. 5,73 Mio € - KG 400 ca. 1,74 Mio € - KG 500 ca. 150.000 € Mit Abschluss des Vertrages wird der Generalplaner zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer darüber hinaus mit weiteren Leistungsphasen gemäß Vertrag ganz oder teilweise durch einen Leistungsabruf zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinFrist: 21. Mai
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
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- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.
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