Planungs- und Analyseleistungen zur Identifizierung des Potenzials von Mobilstationen
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) vergibt Leistungen zur Potenzialanalyse, datenbasierten Standortidentifikation und verkehrstechnischen Vorplanung (in Anlehnung an Elemente der HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen) von Mobilstationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von Kre...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) vergibt Leistungen zur Potenzialanalyse, datenbasierten Standortidentifikation und verkehrstechnischen Vorplanung (in Anlehnung an Elemente der HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen) von Mobilstationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von Kreisen, Kommunen un...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) vergibt Leistungen zur Potenzialanalyse, datenbasierten Standortidentifikation und verkehrstechnischen Vorplanung (in Anlehnung an Elemente der HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen) von Mobilstationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von Kreisen, Kommunen und Verkehrsverbünden beim systematischen Aufbau lokaler Mobilstationsnetze und der Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen einschließlich LGVFG-Programmanmeldung. Gegenstand des Auftrags ist ein landesweites Pilotprojekt. Für teilnehmende Kreise bzw. kommunale Zusammenschlüsse sind geeignete Standorte für Mobilstationen zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren und planerisch so weit auszuarbeiten, dass eine belastbare Entscheidungsgrundlage sowie förderfähige Anmeldeunterlagen vorliegen. Die Leistungen umfassen insbesondere: Sichtung und Auswertung vorhandener Konzepte (z. B. Nahverkehrspläne, Klimamobilitätspläne, Konzepte für multimodale Knoten), GIS-gestützte Analyse potenzieller Standorte auf Basis verfügbarer Daten (u. a. ÖPNV-Haltepunkte, Bevölkerungs- und Nachfragepotenziale, relevante POIs), Entwicklung und Anwendung eines nachvollziehbaren Kriterien- und Scoring-Modells zur Bewertung und Priorisierung von Standorten (objektive und subjektive Faktoren), Erstellung von Standortsteckbriefen und Aufbau einer digitalen Standortkarte, Durchführung von Vor-Ort-Begehungen zur Bestandsaufnahme der priorisierten Standorte, Verkehrstechnische Vorplanung ausgewählter Vorzugstandorte in Anlehnung an HOAI Lph. 2 Verkehrsanlagen einschließlich überschlägiger Bemessung, Lageplänen, Modulverortung und Kostenschätzung, Entwicklung eines Modells zur standortbezogenen Wirkungsanalyse (u. a. verkehrliche Wirkung, Klimawirkung, sozioökonomische Effekte) sowie Durchführung der Analysen, Erstellung der für eine Programmanmeldung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erforderlichen Unterlagen (u. a. Erläuterungsbericht, Übersichtspläne, Kostenschätzung, Finanzierungsplan), Entwicklung standortbezogener Roadmaps zur weiteren Umsetzung. Die Planung hat grundsätzlich unter Berücksichtigung landesseitiger Gestaltungsvorgaben für Mobilstationsmodule sowie der förderrechtlichen Anforderungen der zuständigen Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg zu erfolgen. Die Leistungen sind interdisziplinär anzulegen und erfordern Kompetenzen in Verkehrsplanung, GIS-gestützter Analyse, konzeptioneller Standortbewertung sowie Förder- und Projektlogik. Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit der KEA-BW sowie den beteiligten Kreisen, Kommunen und Verkehrsverbünden. Neben regelmäßigen Abstimmungen sind Workshops und Präsentationen durchzuführen. Ziel ist es, belastbare, umsetzungsorientierte Ergebnisse zu erarbeiten, die eine schnelle Realisierung priorisierter Mobilstationen ermöglichen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Forderung der angewandten Forschung e.V. (ehemals: GMD - Forschungszentrum Informationstechnik GmbH) hat daher Mikrosimulationsmodelle und andere Analyseinstrumente fur die Planung and Folgenabschätzung von Steuer- and Transfergesetzen des Bundes entwickelt and wendet sie im Auftrag mehrerer Bundesministerien an. Für das BMBFSFJ betreut die Fraunhofer-Gesellschaft vier solcher Modelle: • das Analyse- and Planungssystem fur den Familienlastenausgleich (APF), • das Analysesystem Alterssicherung (AsA), • die Analysen zu Leistungen bei PflegebedOrftigkeit and schwerer Erkrankung (ALP) and • die Mikroökonomischen Analysen zur Gleichstellung and Chancengleichheit (MAGC). Die genannten Modelle schaffen rechnerische Grundlagen für fundierte Beitrage des BMBFSFJ zur Fortentwicklung des Familienlastenausgleichs, der Alterssicherungssysteme, der Leistungen bei PflegebedOrftigkeit und schwerer Erkrankung sowie zur gleichstellungspolitischen Orientierung der Arbeitsmarktpolitik
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Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Freianlagenplanung für den Neubau des Zentralklinikums - 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) errichtet als Maximalversorger mit rund 1.300 Betten ein neues Zentralklinikum, dessen erster Bauabschnitt (Herzzentrum) bereits realisiert wird. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Fachplanung der Freianlagen für den zweiten Bauabschnitt, der als Ersatzneubau für das Operative Zentrum vorgesehen ist. Der Neubau umfasst ein zentral organisiertes Klinikgebäude mit u. a. folgenden Funktionsbereichen: Zentral-OP mit ca. 16 OP-Sälen, Intensivpflegebereiche mit ca. 48 Betten, Allgemeinpflegebereiche mit ca. 130 Betten, Ambulanz- und Funktionsbereiche sowie radiologische Einrichtungen (CT/MRT). Die geplante Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 17.000 m². Das Gebäude ist mit Untergeschoss sowie mehreren Obergeschossen vorgesehen und wird in funktionalem und baulichem Zusammenhang mit dem bestehenden Herzzentrum entwickelt. Bestandteil der Planung sind zudem die zugehörigen Außenanlagen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Fachplanung der Freianlagen in Anlehnung an die HOAI 2021 (§ 39) einschließlich Grundleistungen und besonderer Leistungen über die Leistungsphasen 1 bis 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Freianlagenplanung ist integraler Bestandteil der Gesamtplanung und erfolgt in enger Abstimmung mit den bereits beauftragten Planungsdisziplinen, insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung sowie Brandschutzplanung. Die Planung erfolgt BIM-basiert; eine Mitwirkung an den BIM-Prozessen wird vorausgesetzt. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen insbesondere: Entwicklung und Fortschreibung von Freianlagenkonzepten, Planung der äußeren Erschließung (Wege, Zufahrten, Feuerwehrflächen), Planung von Aufenthalts- und Freiflächen unter funktionalen und gestalterischen Gesichtspunkten, Integration von Entwässerungs- und Versickerungskonzepten in Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung, Planung von Vegetationsflächen, Bepflanzungen und Ausstattungselementen, Berücksichtigung von Barrierefreiheit sowie Nutzer- und Patientenkomfort, Mitwirkung bei der Planung und Ausführung unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines Krankenhausbetriebs (24/7-Betrieb, Hygiene, Patientensicherheit), Mitwirkung an der BNB-Zertifizierung (mindestens Silber). Das Projekt unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich Funktionalität, Nachhaltigkeit, Klimaanpassung und Wirtschaftlichkeit. Ziel ist insbesondere die Entwicklung nachhaltiger und langlebiger Außenanlagen unter Berücksichtigung von Regenwassermanagement, mikroklimatischen Aspekten sowie der Aufenthaltsqualität. Die Leistungserbringung erfolgt im laufenden Klinikbetrieb und unter Berücksichtigung komplexer baulicher, logistischer und betrieblicher Rahmenbedingungen.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. 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HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH
453/ Frieda-Kahlo-Schule Neubau, Tragwerksplanung
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Tragwerkplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Projektdaten Nutzfläche ca. 7.500 m² Bruttogeschossfläche ca. 12.750 m² Bruttorauminhalt ca. 53.858 m³ Kostenschätzung KG 300 netto: € 28.900.060,- Kostenschätzung KG 400 netto: € 10.375.945,- Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Unter Zukauf des westlich anschließenden Grundstücks soll in voraussichtlich zwei Bauabschnitten ein Neubau errichtet werden. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau in Holzbauweise mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Das Raumprogramm umfasst 28 Klassen- und Gruppenräume, Fachunterrichtsräume, Küche, Mensa, Therapieräume, eine Zweifeld-Sporthalle, Therapieschwimmbad, Verwaltung, Nebenräume, Technikräume nach Erfordernissen. Mit der Planung des Neubaus wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ein Architekturbüro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Sommer 2025. Ein Konzept liegt bereits vor: Dabei handelt es sich handelt um ein überwiegend eingeschossiges, maximal zweigeschossiges Gebäude in Holzbauweise, zusätzlich werden einzelne Bereiche unterkellert. Das Tragwerk ist als ein regelmäßig und modular aufgebautes System in Holzbauweise konzipiert. Für das Schulgebäude wurde ein Regelrastermaß von 1,25 m gewählt. Die Decken bestehen im Wesentlichen aus einachsig gespannten Brettsperrholzelementen. Die gesamte Konstruktion der erdberührenden Bauteile Bodenplatte/Sockel sowie die Horizontalaussteifung ist in Beton geplant. Eine Zweifeld-Sporthalle und eine optionale Brücke als Verbindung der Baukörper über die bestehende Zufahrtsstraße sind ebenfalls Teil der Planungsaufgabe. Zur Neubaumaßnahme wird ein Barrierefreikonzept und eine Fachplanung für Nachhaltigkeit beauftragt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen für das Tragwerk sind bei der Planung und Umsetzung des Tragwerks mit umzusetzen. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 49 i. V. m. Anlage 14, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 vergeben, eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist darüber hinaus von den Beschlüssen der politischen Gremien abhängig. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt ca. 3 Jahre.
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- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
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