Planung teilhabegerechter Ausbau Bushaltestellen in Falkenberg/Elster und Ortsteile
18/26 VG-Fb-Pö Planung teilhabegerechter Ausbau Bushaltestellen in Falkenberg/Elster und Ortsteile Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich des teilhabegerechten öffentlichen Personennahverkehrs Mängel. Um diese zu beseitigen, plant die Verbandsgemeinde Liebenwerda den Ausbau von mehreren Bushaltestellen nach...
Angebotsfrist:12. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
18/26 VG-Fb-Pö Planung teilhabegerechter Ausbau Bushaltestellen in Falkenberg/Elster und Ortsteile Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich des teilhabegerechten öffentlichen Personennahverkehrs Mängel. Um diese zu beseitigen, plant die Verbandsgemeinde Liebenwerda den Ausbau von mehreren Bushaltestellen nach Stand der Techni...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Verbandsgemeinde Liebenwerda
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 12. Juni 2026
- Thema: Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
18/26 VG-Fb-Pö Planung teilhabegerechter Ausbau Bushaltestellen in Falkenberg/Elster und Ortsteile Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich des teilhabegerechten öffentlichen Personennahverkehrs Mängel. Um diese zu beseitigen, plant die Verbandsgemeinde Liebenwerda den Ausbau von mehreren Bushaltestellen nach Stand der Technik. Zur Planung Zur Beantragung von Fördermitteln muss eine Genehmigungsplanung beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Nach Zusage der Fördermittel wird eine Ausführungsplanung herbeigeführt, ausgeschrieben und der Bau ausgeführt. Für die genannten Leistungen wird ein Ingenieurbüro gesucht. Dieses wird im ersten Schritt mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI 2021 Leistungsbild 13.1 Verkehrsanlagen (§ 45 - 48 HOAI 2021) beauftragt. Nach Bestätigung der Zusage auf Förderung (ab Dezember) und vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel, wird das Büro Schrittweise zur Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, 7 Mitwirken bei der Vergabe und 9 Objektbetreuung beauftragt. Die Auftragserteilung kann aufgrund von Sitzungsfolgen erst zum 24.06.2026 hin erfolgen. Die Unterlagen für die Genehmigungsplanung haben zwingend bis zum 1. Mai 2027 zu erfolgen. Bau ist für das Jahr 2028 vorgesehen (Die Förderrichtlinie: Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest)). An der Allgemeinen Beschreibung ist ein Auszug der Fördermittelrichtlinie angehangen. Die dort notwendigen Forderungen müssen erfüllt werden. Angebotserstellung Für die Angebotserstellung soll durch das Ingenieurbüro die Honorarzone II angenommen werden. Es soll ein Angebot erstellt werden, in dem der Gesamtpreis für das Honorar der Lph. 1-9 inklusive örtlicher Bauüberwachung, Erstellung Leitungsbestandsplan, Bodengutachten inkl. Deklaration gem. Ersatzbaustoffverordnung und Planungsvermessung (Lp 1 bis 4) enthalten sind. Es wird ein HOAI Vertrag geschlossen, sodass die Kostenberechnung die Grundlage für das Honorar darstellt. Jede Haltestelle soll einzeln abrechenbar sein. Vergabe Die Vergabe erfolgt an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter. Es wird ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird ein Schwerpunkt auf Zeit und Eignung gelegt. Ein Muster der Bewertungsmatrix ist beigefügt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter des Bauamtes. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfung auch durch nicht technisches Personal erfolgt. Im Falle der gleichen Punktzahl, zwischen mehreren Bietern, erfolgt ein Bietergespräch. Sollte kein Zufriedenstellendes Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Der Planungsprozess wird Schrittweise weiterbeauftragt, da die Maßnahme abhängig von Fördermitteln ist.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9YJJHKXK.zip
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Verbandsgemeinde LiebenwerdaFrist: 02. Juni
Planung Gehweg an der L671 in Bad Liebenwerda, OT Burxdorf, Bereich Dorfstraße
17/26 VG-BaLi-Pö Planung Gehweg an der L671 in Bad Liebenwerda, OT Burxdorf, Bereich Dorfstraße Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich der teilhabegerechten öffentlichen Zuwegung Ausbau Bedarfe. So ist in Burxdorf die Ortslage nicht sicher erreichbar. Zur Beantragung von Fördermitteln muss eine Genehmigungsplanung beim Landesbetrieb Straßenwesen eingereicht werden. Nach Zusage der Fördermittel wird eine Ausführungsplanung herbeigeführt, Ausgeschrieben und der Bau ausgeführt. Für die genannten Leistungen wird ein Ingenieurbüro gesucht. Dieses wird im ersten Schritt mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI 2021 Leistungsbild 13.1 Verkehrsanlagen (§ 45 - 48 HOAI 2021) beauftragt. Nach Bestätigung der Zusage auf Förderung (ca. ab Dezember) und vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel, wird das Büro Schrittweise zur Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, 7 Mitwirken bei der Vergabe und 9 Objektbetreuung beauftragt. Die Auftragserteilung kann aufgrund von Sitzungsfolgen erst zum 24.06.2026 hin erfolgen. Die abgestimmte Genehmigungsplanung hat zwingend bis zum 1. Mai 2027 zu erfolgen. Bau ist für das Jahr 2028 vorgesehen (Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2024) vom 16. Mai 2024). An der Allgemeinen Beschreibung ist ein Auszug der Fördermittelrichtlinie angehangen. Die dort notwendigen Forderungen müssen erfüllt werden. Für die Angebotserstellung soll durch das Ingenieurbüro die Honorarzone III angenommen werden. Es soll ein Angebot erstellt werden, in dem der Gesamtpreis für das Honorar Verkehrsanlagen gem. §47 der Lph. 1-9 inklusive örtlicher Bauüberwachung, Erstellung Leitungsbestandsplan, Bodengutachten inkl. Deklaration gem. Ersatzbaustoffverordnung und Planungsvermessung (Lp 1 bis 4) enthalten sind. Technische Ausrüstung gem. § 55 Lp 1-9 i der Honorarzone II. Es wird ein Vertrag in Anlehnung an die Leistungsphasen der aktuellen HOAI geschlossen. Die Kostenberechnung bildet die Grundlage für das Honorar. Die übergaben der Leistungsphasen haben digital und 1x analog zu erfolgen. Weitere Angaben - siehe Leistungsbeschreibung ...
- Gemeinde Spiesen-Elversberg
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Grundschule Elversberg, Am Ring
Gegenstand der Beschaffung sind die Planungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau der Grundschule Elversberg, Am Ring. Geplant ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI, wobei in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben werden sollen. Alle weiteren Leistungsphasen sind optional und sollen stufenweise beauftragt werden. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen: Lph 1 Grundlagenermittlung, Lph 2 Vorplanung, Lph 3 Entwurfsplanung, Lph 4 Genehmigungsplanung. Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben: Lph 5: Ausführungsplanung, Lph 6: Vorbereitung der Vergabe. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel werden die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7 sowie Anlagengruppen 4,5,6 ausgeschrieben. Eine Teilnahme an mehreren oder allen drei Verfahren ist möglich. Eine Beauftragung von mehreren dieser Leistungen an einen Bieter ist ebenfalls möglich.
- Mindener Parkhaus GmbHMinden
Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen.
- Stadt DuderstadtDuderstadtFrist: 07. Mai
Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Duderstadt 2030
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, LP 1-9), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Die Vergütung für die Grundlagenermittlung wird in Anbetracht der Vorleistungen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung gekürzt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen müssen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewähr-leisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Alle Parkanlagen und Freiflächen werden in die Honorarzone V eingeordnet, sofern Auftragsgegenstand, werden Platzflächen und verkehrsberuhigte Bereiche in die Honorarzone IV eingeordnet. Die Regelungen zu anrechenbaren Kosten bei Fußgängerbereichen lt. § 38 HOAI Absatz 2 finden Anwendung. Ein Umbauzuschlag wird gewährt, eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz ist nicht vorgesehen. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Der ggf. zu beteiligende Ingenieur ist grundsätzlich Nachunternehmer des Landschaftsarchitekten. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2030 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten, die mit dem Vorhaben Landesgartenschau in Verbindung stehen.
- Studierendenwerk KasselKassel
Studierendenwohnheim mit Verwaltungsbereich, Witzenhausen
Los 1: Planungsleistungen Tragwerksplanung LPH 1-6 + Bauphysik LPH 1-7 + Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17: Tragwerksplanung, Leistungsphasen LPH 3-6 nach § 49 HOAI, Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung LPH 2-7 nach Anlage 1 HOAI, Bauphysik - Bauakustik LPH 2-7 nach Anlage 1 HOAI, Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17 Es werden dabei sämtliche Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung), Anlage 1 Nummer 1.2 (Leistungsbild Bauphysik) und Brandschutz gem. AHO Heft-Nr.17 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei ohne Stufen. Besondere Leistungen: - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - Teilnahme an Baubesprechungen im Büro des AG oder auf der Baustelle - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz inkl. Holzbau - Energetische Förderung/ Fördermittelmanagement Zur Bemessung des Planungsaufwandes soll von folgenden Anrechenbare Kosten ausgegangen werden: KG 300: 2.400.000,00 EUR, KG 400: 948.000,00 EUR Frühere Mitwirkung eines Unternehmens: Das Ingenieurbüro Albarus + Hentrich, 37269 Eschwege war im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens mit der Erstellung einer Konzeption der Technischen Ausrüstung inkl. Kostenprognose im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung einbezogen. Der Auftraggeber hat sämtliche Informationen und Erkenntnisse aus dieser Leistung, die für die Ausschreibung und die Angebotserstellung relevant sein könnten, vollständig in die Vergabeunterlagen aufgenommen und somit allen Bietern in gleicher Weise zugänglich gemacht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und dass alle Bieter gleichbehandelt werden sowie das zuvor genannte Büro bei einer Wettbewerbsteilnahme nicht unrechtmäßig bevorzugt wird.
- Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Zunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen: aus Leistungsphase 5: - Erstellung eines detaillierten Raumbuches; Übergabe als Excel-/ PDF- Datei (u.a. Angaben zur Ausstattung, Einbauten, Materialien, Reinigungs-, Glasflächen) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung aus Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten Sonstige Besondere Leistungen: - Erstellung Flucht- und Rettungswegepläne sowie der Feuerwehrpläne - Mitwirken bei der Beantragung, Abforderung und Abrechnung von Fördermitteln Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
- Stadt Gütersloh
Gesamtkonzeption und Teilneubau Betriebshof Goethestraße - Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Auftraggeber ist Eigentümer der Liegenschaft Goethestraße 16 in 33330 Gütersloh. Diese umfasst die bestehenden Betriebs-, Werkstatt- und Hallengebäude des städtischen Betriebshofes. Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, eine ganzheitliche und zukunftsfähige Neustrukturierung des Betriebshof-Campus unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude, der Grundstücksgrenzen und der innerstädtischen Lage umzusetzen. Dazu ist ein zukunftsfähiges, funktional optimiertes Betriebshofkonzept zu entwickeln. Bestandsgebäude und Neubauten sind dabei zu verknüpfen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist nicht die vollständige Umsetzung des perspektivischen Konzeptes, sondern ausschließlich der erste Bauabschnitt. Dabei sind insbesondere mehrere Gebäude abzureißen, ferner ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes und einer Kalthalle, von technischen Anlagen sowie die temporäre Unterbringung der betroffenen Mitarbeitenden während der Bauzeit zu planen und die Umsetzung zu begleiten. Die weitergehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Umsetzung der übrigen Maßnahmen über den definierten Bauabschnitt 1 hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, in maximal drei Beauftragungsstufen. Auftragsgegenstand sind - vorbehaltlich der stufenweisen Vergabe - alle Grundleistungen der Leistungsphasen ("LPH") 1 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI für Gebäude und Innenräume. Alle Grundleistungen beauftragter Leistungsphasen sind vollständig zu erbringen. Ausnahmen: Bei der LPH 7 werden jeweils die Grundleistungen des Zusammenstellens der Vergabeunterlagen, das Führen von Bietergesprächen und das Einholen von Angeboten durch den Auftraggeber durchgeführt bzw. veranlasst und sind vom Auftragnehmer nicht zu erbringen. Neben den Grundleistungen sind auch umfangreiche Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen, die Sie u.a. dem Entwurf der Leistungsbeschreibung entnehmen können. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie einige Besondere Leistungen und Zusatzleistungen direkt beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart. Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe ("KG") 200 (Herrichten und Erschließen), hier Abbrucharbeiten in Höhe von EUR 454.713,68 netto, KG 300 (Baukonstruktion) in Höhe von EUR 5.329.738,35 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von EUR 2.567.726,21 netto. Die vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle. Zuwendungen sind bislang nicht beantragt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, sollte eine Zuwendung beantragt werden. Die Vorgaben des Förderprogramms bzw. des Zuwendungsbescheides sind dann vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung zu beachten. Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung), der Technischen Ausrüstung (TGA) HLS und TGA-Elektro werden für dieses Projekt als weitere Lose in separaten EU-weiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Aufteilung der Vergabe der Leistungen in getrennte Verfahren dient der Vereinfachung der EU-weiten Vergaben. Bieter können grundsätzlich an einem, mehreren oder an allen der genannten Vergabeverfahren teilnehmen.
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
- FHH Bezirksamt HH-Mitte vertreten durch Sprinkenhof GmbH
Soziales Stadtteilzentrum Veddel - Technische Ausrüstung
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt die Planung und den Bau eines sozialen Stadtteilzentrums auf dem Grundstück Wilhelmsburger Straße 73, Flurstück 437, Gemarkung Veddel (Kirchengrundstück/ Teilbereich 1, Anlage 1 des Vertrags). Es handelt sich um das zentrale Schlüsselprojekt der RISE-Gebietsentwicklung Veddel, welches im Integrierten Entwicklungskonzept Veddel (IEK) verankert ist. Der Neubau soll das rückzubauende Pastoratsgebäude ersetzen und das bestehende Kirchenschiff integrieren. Auf rund 1.800 m² BGF (1.500 m² im Neubau und 300 m² im umzubauenden Bestandsgebäude) soll das zukünftige soziale Stadtteilzentrum schwerpunktmäßig Platz für ärztliche und gesundheitliche Angebote bieten und den AWO-Seniorentreff aufnehmen. Zudem will die Beratungs- und Bildungseinrichtung „BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH“ regelmäßig Flächen des Zentrums nutzen und auch die Kirchengemeinde selbst soll mit sozialen und kulturellen Projekten weiterhin am Standort vertreten sein. Darüber hinaus sollen vielfältig nutzbare Flächen für (soziokulturelle) Veranstaltungen geschaffen werden, um Begegnungen in der Nachbarschaft zu fördern und den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken. Entsprechend des Staatsgrundüberlassungsvertrages von 1903, wird das Grundstück mit Gebäudebestand nach Aufgabe der religiösen Nutzung in das Verwaltungsvermögen der FHH/LIG zurückfallen und von dort in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übertragen. Das Bauvorhaben steht insbesondere unter der Notwendigkeit, den vorgesehen Kosten-rahmen von 6.379.000,00 EUR netto für KG 300 und KG 400 und den Fertigstellungstermin, den 15.12.2029, nicht zu überschreiten. Die Einhaltung der Baukosten und die termingerechte Leistungserbringung sind wesentliche Vertragsziele, die der AN zu erreichen hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verfahrensbrief. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: Leistungsphase 7-8 (Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) Stufe 4: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
- Industrie-Center Neustadt GmbHNeustadt in SachsenFrist: 26. Mai
Bauvorhaben "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C"
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch) HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10 (Abbruch) zu den §§ 34 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto) 5.156.867,93 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verbandsgemeinde Liebenwerda.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.