Planung Gehweg an der L671 in Bad Liebenwerda, OT Burxdorf, Bereich Dorfstraße
17/26 VG-BaLi-Pö Planung Gehweg an der L671 in Bad Liebenwerda, OT Burxdorf, Bereich Dorfstraße Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich der teilhabegerechten öffentlichen Zuwegung Ausbau Bedarfe. So ist in Burxdorf die Ortslage nicht sicher erreichbar. Zur Beantragung von Fördermitteln muss eine Genehmigungs...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
17/26 VG-BaLi-Pö Planung Gehweg an der L671 in Bad Liebenwerda, OT Burxdorf, Bereich Dorfstraße Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich der teilhabegerechten öffentlichen Zuwegung Ausbau Bedarfe. So ist in Burxdorf die Ortslage nicht sicher erreichbar. Zur Beantragung von Fördermitteln muss eine Genehmigungsplanung beim Land...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Verbandsgemeinde Liebenwerda
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 02. Juni 2026
- Thema: Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
17/26 VG-BaLi-Pö Planung Gehweg an der L671 in Bad Liebenwerda, OT Burxdorf, Bereich Dorfstraße Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich der teilhabegerechten öffentlichen Zuwegung Ausbau Bedarfe. So ist in Burxdorf die Ortslage nicht sicher erreichbar. Zur Beantragung von Fördermitteln muss eine Genehmigungsplanung beim Landesbetrieb Straßenwesen eingereicht werden. Nach Zusage der Fördermittel wird eine Ausführungsplanung herbeigeführt, Ausgeschrieben und der Bau ausgeführt. Für die genannten Leistungen wird ein Ingenieurbüro gesucht. Dieses wird im ersten Schritt mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI 2021 Leistungsbild 13.1 Verkehrsanlagen (§ 45 - 48 HOAI 2021) beauftragt. Nach Bestätigung der Zusage auf Förderung (ca. ab Dezember) und vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel, wird das Büro Schrittweise zur Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, 7 Mitwirken bei der Vergabe und 9 Objektbetreuung beauftragt. Die Auftragserteilung kann aufgrund von Sitzungsfolgen erst zum 24.06.2026 hin erfolgen. Die abgestimmte Genehmigungsplanung hat zwingend bis zum 1. Mai 2027 zu erfolgen. Bau ist für das Jahr 2028 vorgesehen (Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2024) vom 16. Mai 2024). An der Allgemeinen Beschreibung ist ein Auszug der Fördermittelrichtlinie angehangen. Die dort notwendigen Forderungen müssen erfüllt werden. Für die Angebotserstellung soll durch das Ingenieurbüro die Honorarzone III angenommen werden. Es soll ein Angebot erstellt werden, in dem der Gesamtpreis für das Honorar Verkehrsanlagen gem. §47 der Lph. 1-9 inklusive örtlicher Bauüberwachung, Erstellung Leitungsbestandsplan, Bodengutachten inkl. Deklaration gem. Ersatzbaustoffverordnung und Planungsvermessung (Lp 1 bis 4) enthalten sind. Technische Ausrüstung gem. § 55 Lp 1-9 i der Honorarzone II. Es wird ein Vertrag in Anlehnung an die Leistungsphasen der aktuellen HOAI geschlossen. Die Kostenberechnung bildet die Grundlage für das Honorar. Die übergaben der Leistungsphasen haben digital und 1x analog zu erfolgen. Weitere Angaben - siehe Leistungsbeschreibung ...
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9YJJHKS5.zip
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18/26 VG-Fb-Pö Planung teilhabegerechter Ausbau Bushaltestellen in Falkenberg/Elster und Ortsteile Im Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen im Bereich des teilhabegerechten öffentlichen Personennahverkehrs Mängel. Um diese zu beseitigen, plant die Verbandsgemeinde Liebenwerda den Ausbau von mehreren Bushaltestellen nach Stand der Technik. Zur Planung Zur Beantragung von Fördermitteln muss eine Genehmigungsplanung beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Nach Zusage der Fördermittel wird eine Ausführungsplanung herbeigeführt, ausgeschrieben und der Bau ausgeführt. Für die genannten Leistungen wird ein Ingenieurbüro gesucht. Dieses wird im ersten Schritt mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI 2021 Leistungsbild 13.1 Verkehrsanlagen (§ 45 - 48 HOAI 2021) beauftragt. Nach Bestätigung der Zusage auf Förderung (ab Dezember) und vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel, wird das Büro Schrittweise zur Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, 7 Mitwirken bei der Vergabe und 9 Objektbetreuung beauftragt. Die Auftragserteilung kann aufgrund von Sitzungsfolgen erst zum 24.06.2026 hin erfolgen. Die Unterlagen für die Genehmigungsplanung haben zwingend bis zum 1. Mai 2027 zu erfolgen. Bau ist für das Jahr 2028 vorgesehen (Die Förderrichtlinie: Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest)). An der Allgemeinen Beschreibung ist ein Auszug der Fördermittelrichtlinie angehangen. Die dort notwendigen Forderungen müssen erfüllt werden. Angebotserstellung Für die Angebotserstellung soll durch das Ingenieurbüro die Honorarzone II angenommen werden. Es soll ein Angebot erstellt werden, in dem der Gesamtpreis für das Honorar der Lph. 1-9 inklusive örtlicher Bauüberwachung, Erstellung Leitungsbestandsplan, Bodengutachten inkl. Deklaration gem. Ersatzbaustoffverordnung und Planungsvermessung (Lp 1 bis 4) enthalten sind. Es wird ein HOAI Vertrag geschlossen, sodass die Kostenberechnung die Grundlage für das Honorar darstellt. Jede Haltestelle soll einzeln abrechenbar sein. Vergabe Die Vergabe erfolgt an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter. Es wird ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird ein Schwerpunkt auf Zeit und Eignung gelegt. Ein Muster der Bewertungsmatrix ist beigefügt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter des Bauamtes. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfung auch durch nicht technisches Personal erfolgt. Im Falle der gleichen Punktzahl, zwischen mehreren Bietern, erfolgt ein Bietergespräch. Sollte kein Zufriedenstellendes Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Der Planungsprozess wird Schrittweise weiterbeauftragt, da die Maßnahme abhängig von Fördermitteln ist.
- Stadt DuderstadtDuderstadtFrist: 07. Mai
Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Duderstadt 2030
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, LP 1-9), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Die Vergütung für die Grundlagenermittlung wird in Anbetracht der Vorleistungen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung gekürzt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen müssen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewähr-leisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Alle Parkanlagen und Freiflächen werden in die Honorarzone V eingeordnet, sofern Auftragsgegenstand, werden Platzflächen und verkehrsberuhigte Bereiche in die Honorarzone IV eingeordnet. Die Regelungen zu anrechenbaren Kosten bei Fußgängerbereichen lt. § 38 HOAI Absatz 2 finden Anwendung. Ein Umbauzuschlag wird gewährt, eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz ist nicht vorgesehen. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Der ggf. zu beteiligende Ingenieur ist grundsätzlich Nachunternehmer des Landschaftsarchitekten. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2030 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten, die mit dem Vorhaben Landesgartenschau in Verbindung stehen.
- Stadt Duderstadt
Ideen- und Realiserungswettbewerb Landesgartenschau D 2029
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, LP 1-9), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Die Vergütung für die Grundlagenermittlung wird in Anbetracht der Vorleistungen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung gekürzt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen müssen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewähr-leisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Alle Parkanlagen und Freiflächen werden in die Honorarzone V eingeordnet, sofern Auftragsgegenstand, werden Platzflächen und verkehrsberuhigte Bereiche in die Honorarzone IV eingeordnet. Die Regelungen zu anrechenbaren Kosten bei Fußgängerbereichen lt. § 38 HOAI Absatz 2 finden Anwendung. Ein Umbauzuschlag wird gewährt, eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz ist nicht vorgesehen. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Der ggf. zu beteiligende Ingenieur ist grundsätzlich Nachunternehmer des Landschaftsarchitekten. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2030 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten, die mit dem Vorhaben Landesgartenschau in Verbindung stehen.
Objektplanung Innenräume gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.3 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.3 HOAI über die LP 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LP 1 bis 4 bezüglich des gesamten Scheunengebäudes (1. Bauabschnitt Nordteil und 2. Bauabschnitt Südteil) beauftragt. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 für den 1. Bauabschnitt Nordteil erfolgt optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 1 bis 4 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf den 1. Bauabschnitt (Scheune Nordteil). Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt), 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 5 - 7. Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil) zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Stufe 1 (LP 1 bis 4), KG 600 (netto, gesamt) 193.277,31, Stufe 2, (LP 5 bis 9), KG 600 (netto, 1. Bauabschnitt Teilkosten Nordteil) 115.966,39. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
- Mindener Parkhaus GmbHMinden
Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen.
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
- Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
GIS_BKJ_TA
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt in 4 Stufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-3 nach HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 4 nach HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 5-7 nach HOAI - Stufe 4: Leistungsphase 8-9 nach HOAI Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt. Anforderung Haustechnik: Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind. Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern. Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen. Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden. Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt. Anlagengruppen Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation Vorläufige Projektkosten entsprechend Grobkostenschätzung Machbarkeitsstudie: KGR 300 8.163.506,07 EUR netto KGR 400 3.336.549,29 EUR netto Grundlagen der Leistungserbringung Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: - Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten. - Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG - Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.
- Frist: 24. Apr.
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 // Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen hat in nunmehr 53 Betriebsjahren zahlreiche Erweiterungen, Umstrukturierungen und Erneuerungen erfahren, die der medizinischen und medizintechnischen Entwicklung Rechnung getragen haben. Im letzten Bauabschnitt BA 7 lag der Fokus bei der Sanierung des Bettentraktes. In der aktuell im Jahr 2020 erarbeiteten Bestandsbewertung des Klinikums - sowohl aus baulicher als auch aus medizinischer Sicht - wurden notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Strukturverbesserung identifiziert. Diese liegen schwerpunktmäßig in Strukturen und Flächen der Intensivmedizin, der Zentralen Notfallaufnahme wie auch der gegebenen Struktur des Mutter-Kind Zentrums mit Entbindung, Neonatologie und Kinderintensivmedizin. Darauf aufbauend wurde im nächsten Schritt ein Raum- und Funktionsprogramm mit Soll- Ist – Vergleich erstellt. Auf Basis dieser Flächenwerte wurden im Anschluss die Varianten der Ziel- und Entwicklungsplanung erarbeitet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandenen Schwachstellen und Flächendefizite nur mit Flächenzugewinn in einem Erweiterungsbauteil zu lösen sind. Mitzubeachten sind die Folgeschritte der Zielplanung, die nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Ersatzbauten mit den erforderlichen Rochaden möglich sein werden. -- Das Projekt Strukturverbesserung und Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen (8. Bauabschnitt) umfasst folgende Bauteile: • Einen Erweiterungsbaukörper mit zwei unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen • Die Anbindung der Ver- und Entsorgungsfunktionen an das Flursystem im UG • Ein neues Wertstoff- und Entsorgungszentrum für das gesamte Klinikum • Eine Elektrozentrale • Einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Klinikum und der geplanten Energiezentrale -- Das Bauvorhaben umfasst ebenfalls die Herstellung zahlreicher Provisorien zur temporären Unterbringung von während der Bauzeit zu verlagernden Funktionen (dem Wertstoffzentrum, der Kapelle, Verbindungsfluren usw.), bauliche Anpassungen und Ertüchtigungen im Bestand im Bereich des Anschlusses an das bestehende Klinikgebäude sowie umfassende Schutzmaßnahmen und infrastrukturelle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines durchgängig funktionsfähigen, sicheren und reibungslosen Klinikbetriebs während der gesamten Bauausführung. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Bauwerkskosten gem. DIN 276 in Euro brutto (nur KG 410,420,430, 470 sowie 480) sind auf ca. 30 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Baubeginn BA8 ist für den Mai 2027 vorgesehen, Inbetriebnahme geplant im April 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform /Boorberg orientieren.
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
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- Der Auftraggeber ist Verbandsgemeinde Liebenwerda.
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