Planung einer Radwegeverbindung inkl. Vermessung zwischen Eschborn und dem Radschnellweg FRM5 Vordertaunus
Die Gesamtlänge des zu planenden 4. Realisierungsabschnitts (RA) des Radweges beträgt ca. 3,9 km. Teil A: Radwegeverbindung Eschborn - Radschnellweg FRM5, 2.700 m (Radwegestandard) Teil B: Radschnellweg FRM5 auf Gemarkung Eschborn, 1.210 m (Radschnellwegestandard)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gesamtlänge des zu planenden 4. Realisierungsabschnitts (RA) des Radweges beträgt ca. 3,9 km. Teil A: Radwegeverbindung Eschborn - Radschnellweg FRM5, 2.700 m (Radwegestandard) Teil B: Radschnellweg FRM5 auf Gemarkung Eschborn, 1.210 m (Radschnellwegestandard)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Regionalverband FrankfurtRheinMain
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gesamtlänge des zu planenden 4. Realisierungsabschnitts (RA) des Radweges beträgt ca. 3,9 km. Teil A: Radwegeverbindung Eschborn - Radschnellweg FRM5, 2.700 m (Radwegestandard) Teil B: Radschnellweg FRM5 auf Gemarkung Eschborn, 1.210 m (Radschnellwegestandard)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Frist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich AurichAurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) angebunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwässerung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Nach der im Jahr 2021 durchgeführten Verkehrszählung weist die L 1 im Bereich des Landkreises Aurich (nördlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 5.410 Kfz/24h (SV-Anteil 5,4 %) und im Bereich des Landkreises Leer (südlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 2.613 Kfz/24h (SV-Anteil 4,7 %) auf. Da die Infrastruktur der Region stark landwirtschaftlich geprägt ist, ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge entsprechend hoch. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte. Die Befestigung des Radweges soll in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 2,50 m gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgeführt werden.
- Landratsamt BodenseekreisFriedrichshafen
Berufsschulzentrum Friedrichshafen Sanierung Sheddächer und Fassade Werkstatt - Metallbauarbeiten II
- LEISTUNGSGEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG Gegenstand dieser Ausschreibung ist im wesentlichen die Fertigung, Lieferung und Montage: a) der Oberlichter als Teil der neu zu erstellenden Scheddächer, b) der raumseitigen Oberlichter als Trennwände in Shed-Längsrichtung c) Giebelwände quer zum Shed in leichter Bauart - HINWEISE ZUR ABSCHNITTSWEISEN BEARBEITUNG Die Sheddachsanierung ist auf insgesamt 4 Abschnitte gegliedert, wobei die ersten beiden Abschnitte bereits in 2025 ausgeführt wurden. In Längsrichtung werden die Sheddächer in zwei Abschnitte unterteilt. Der Übergang neuer Scheddachbereiche zu alten Sheddachbereichen mit provisorischer Abdichtung der unterschiedlichen Geometrien erfolgt über einem Querflur. Die inneren Schutzmaßnahmen werden nach Fertigstellung Abschnitt 1 in den nächsten Abschnitt umgesetzt. Sie überlappen die Bauabschnitte jeweils um den Querflur. Der Austausch der Sheddächer je Bauabschnitt erfolgt nacheinander von Shed 7 bis Shed 1. Die Arbeitsreihenfolge je Abschnitt wird in den Vorbemerkungen des Titels SHEDDACHSANIERUNG nochmals gesondert beschrieben. - ALLGEMEINE HINWEISE SHEDDACHSANIERUNG Zur Sanierung vorgesehen sind insgesamt 14 baugleich ausgeführte Sheddachkonstruktionen über den bestehenden Werkstätten mit einer: Gesamtbreite von ca. 2,70m einer Höhe von ca. 1,50m Einzellänge von ca. 76,50m einer Gesamtlänge von 14 Sheds x 76,50m = 945,00 m. Teil dieser Ausschreibung sind die Lichtbänder in den Sheddächern 1-7 auf der Nordseite. Das Sheddach 1 an der Längsseite des Gebäudes weicht am Fußpunkte geringfügig von den Regelsheds 2-7 ab, da eine Innenliegende Rinne den Übergang zur bestehenden VHF-Fassade bildet. Die Gesamtbreite der Sheds 1 und 14 beträgt ca. 3,10m. Das Lichtband wird jedoch in annähernd gleicher Konstruktion eingebaut. Im Gebäude sind in überwiegenden Bereichen feuchtigkeitsempfindliche Bodenbeläge (Parkett) und feuchtigkeitsempfindliche Einrichtungen vorhanden. Alle Schutzmaßnahmen und die werktägliche Arbeitsabfolge müssen mit dem Ziel geplant sein, jegliche Wassereintritte in das Gebäude zu vermeiden. Die Räume werden während der Sanierung der Sheddächer nach Einbau der Raumseitigen Durchsturzsicherung mit Schutzabdeckungen weiter genutzt. Die Arbeiten finden unter den Schutzdächern in beengtem Arbeitsraum statt (siehe Bilddokumentation). Die Arbeiten im beengtem Arbeitsraum sind einzukalkulieren. - ABSCHNITTSWEISE BEARBEITUNG SHEDDACHSANIERUNG Der Rückbau bzw. der Austausch der bestehenden Sheddachkonstruktion erfolgt in Längsrichtung der Sheds in zwei Bauabschnitten. Die Trennung bzw. den Übergang zum nächsten Bearbeitungsabschnitt bildet der Querflur im Gebäude. Der AN liefert die Lichtbänder in jedem Shed in zwei Bauabschnitten. Für den Austausch eines Bauabschnitts incl. Rückbau und Erneuerung der Konstruktion mit Einbau Lichtband sind jeweils 2 Wochen Ausführungsdauer vorgesehen: 1. Woche: Rückbau Bestandshed und Mauerwerksgiebel, Einbau neuer Giebeltrennwände aus STB für neue Shedgeometrie 2. Woche: Montage der Stahl-UK incl.Trapezblech, Montage Lichtband, Einbau Dampfsperre als Notabdichtung ca. 8,40m statt, die den gesamten Bauabschnitt überdecken (Max 6 Stück x 8,40m = 50m). Die Schutzdächer werden für Materialtransporte durch jeden AN eigenverantwortlich und kurzzeitig geöffnet. Nach Abschluss eines Bauabschnitts werden die Schutzdächer im 2-wöchigen Rhythmus an den nächsten Bauabschnitt versetzt. Unabhängig vom vorbeschriebenen Montagerhythmus werden die Dämmung und Dachdeckung incl. Verblechungen, die Innenverdunkelung und Trennwände im Innenbereich (Leistung des An) ausgeführt. Abschnittsbildung und Ausführungszeiträume siehe auch beiliegende Terminpläne: 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 2.pdf 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 4.pdf - WERK- UND MONTAGEPLANUNG Für die bisher ausgeführten Sheddächer der Südhälfte des Gebäudes liegt die Werk- und Montageplanung des bsherigen AN im PDF- und dwg-Format vor. Systemgeber der bsiherigen Konstruktionen ist WICONA mit dem System Wickline 75 evo. Das System wird nicht zwingend für die Weiterführung vorgeschrieben, da die Lichtbände nicht im Zusammenhang sichtbar sind. Lediglich Bautiefe und konstruktive Möglichkeiten sind einzuhalten. Für den noch auszuführenden Bereich hat der bsiherige AN ebenfalls bereits Werk- und Montagepläne im PDF -Format erstellt. Diese können als Grundlage für die eigene Werk- und Montageplanung des AN im Format PDF übergeben werden (Siehe auch beiliegende Bilddokumentation). - FRISTEN Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten. Für jeden Bauabschnitt sind die Bauelemente vorzufertigen, "just in time" an die Baustelle zu liefern und umgehend einzubauen. Die Lagerkapazitäten auf dem Gelände und den Baustelleneinrichtungsflächen sind begrenzt. Die im Rahmenterminplan aufgeführten Termine sind vor allem im Hinblick auf die Arbeitsabfolge mit beteiligten Gewerken zu verstehen. Sie sind vertraglich vereinbarte Einzelfristen. Die Einzeltermine sind durch den AN in einem eigens zu verfassenden Ausführungsterminplan zu planen. Eine enge Abstimmung mit AG und Nutzer (Schule) ist hierbei zwingend erforderlich. Ausführungszeiträume siehe beiliegende Terminpläne: 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 2.pdf 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 4.pdf Folgende Einzelfristen sollen Vertragsgrundlage werden: Werk- und Montageplanung, Materialvorbereitung ab 13.05.2026 Montagebeginn ab 06.07.2026 jeweils im 14-tägigem Rhythmus Fertigstellung 12.02.2027
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Regionalverband FrankfurtRheinMain.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.