2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt A...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) angebunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwässerung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Nach der im Jahr 2021 durchgeführten Verkehrszählung weist die L 1 im Bereich des Landkreises Aurich (nördlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 5.410 Kfz/24h (SV-Anteil 5,4 %) und im Bereich des Landkreises Leer (südlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 2.613 Kfz/24h (SV-Anteil 4,7 %) auf. Da die Infrastruktur der Region stark landwirtschaftlich geprägt ist, ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge entsprechend hoch. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte. Die Befestigung des Radweges soll in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 2,50 m gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgeführt werden.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten
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2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. 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BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.
- Stadt Wittmund
Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) 2026
In den Ortschaften Burhafe, Buttforde und Willen soll in Siedlungslagen die Asphaltstraße durch das Aufbringen einer Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise saniert werden. Die genauen Abschnitte sind auf Lagenpläne hinterleget. Die Maßnahmen können nur unter Vollsperrung erfolgen. Die Anlieger werden vorab von der Stadt Wittmund informiert hierfür ist entscheidend, dass der geplante Ausführungstermin frühzeitig bekanntgegeben wird. In Burhafe Friesenstraße, An der Leide, Struckhusen soll die Vollsperrung nach Möglichkeit Abschnittsweise erfolgen. Carolinensiel, Hespenhausener Straße: Das staatlich anerkannte Nordseeheilbad Carolinensiel ist die nordlichste Ortschaft der Stadt Wittmund. Bei dem zu sanierenden Abschnitt handelt es sich um einen überregionalen Radweg, welcher zum Radwegenetz Harlebucht gehört. Der Radweg ist i.M. 1,80m breit, die Beschickung der Verlegemaschine kann nur über den zu sanierenden Radweg erfolgen. Westlich des Radwegs befindet sich ein Gewässer, östlich endet nach ca. 50cm das städtische Flurstück und eine landwirtschaftliche Fläche beginnt. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung ausgeführt werden, der Radverkehr muss über Leittafeln umgeleitet werden. Eine Empfehlung für die Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr ist als Kalkulationsgrundlage beigefügt. Blersum, Notiser Weg Bei der Straße Notiser Weg handelt es sich um eine Zufahrtsstraße 2,40m breit zu einem städtischen Kindergarten. Im Bereich des Wendehammers sind Parkplätze angelegt. Die Straße kann nur außerhalb der Betreuungszeiten 7:30h-15:00h oder während der Sommerferien vom 20.07.2026-07.08.2026 saniert werden.
- Stadt Wittmund
Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) 2026
In den Ortschaften Burhafe, Buttforde und Willen soll in Siedlungslagen die Asphaltstraße durch das Aufbringen einer Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise saniert werden. Die genauen Abschnitte sind auf Lagenpläne hinterleget. Die Maßnahmen können nur unter Vollsperrung erfolgen. Die Anlieger werden vorab von der Stadt Wittmund informiert hierfür ist entscheidend, dass der geplante Ausführungstermin frühzeitig bekanntgegeben wird. In Burhafe Friesenstraße, An der Leide, Struckhusen soll die Vollsperrung nach Möglichkeit Abschnittsweise erfolgen. Carolinensiel, Hespenhausener Straße: Das staatlich anerkannte Nordseeheilbad Carolinensiel ist die nordlichste Ortschaft der Stadt Wittmund. Bei dem zu sanierenden Abschnitt handelt es sich um einen überregionalen Radweg, welcher zum Radwegenetz Harlebucht gehört. Der Radweg ist i.M. 1,80m breit, die Beschickung der Verlegemaschine kann nur über den zu sanierenden Radweg erfolgen. Westlich des Radwegs befindet sich ein Gewässer, östlich endet nach ca. 50cm das städtische Flurstück und eine landwirtschaftliche Fläche beginnt. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung ausgeführt werden, der Radverkehr muss über Leittafeln umgeleitet werden. Eine Empfehlung für die Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr ist als Kalkulationsgrundlage beigefügt. Blersum, Notiser Weg Bei der Straße Notiser Weg handelt es sich um eine Zufahrtsstraße 2,40m breit zu einem städtischen Kindergarten. Im Bereich des Wendehammers sind Parkplätze angelegt. Die Straße kann nur außerhalb der Betreuungszeiten 7:30h-15:00h oder während der Sommerferien vom 20.07.2026-07.08.2026 saniert werden.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B158 KP L31 Blumberg - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, plant auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.12.2024 (mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002) den Umbau des Knotenpunktes B158/ L31 zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung West (B158 nach Ahrensfelde) und aus Richtung Nord (L31 nach Bernau) werden aufgrund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von 224 m und ca. 185 m umverlegt. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung Osten (B158 nach Werneuchen) und aus Richtung Süden (Berliner Straße) werden im Wesentlichen im Bestand umgebaut und angepasst. In Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wird ein Gehweg an der westlichen Seite der L31 und weiterführend nördlich der B168 bis zur Bahnhofsstraße mit geplant. Der Knotenpunkt B158/ L31 befindet sich im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung. Die Ausführungsplanung für das Projekt wird im I. Quartal 2026 begonnen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im III. Quartal 2027 begonnen. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf 14 Monate geschätzt. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden: Objektplanung Verkehrsanlage Umgestaltung Knotenpunkt zum Kreisverkehr B158/ L31 Die Planung umfasst den Ausbau der B 158 von Abschnitt 230, km 0,270 bis Abschnitt 220, km 4,115 und der L 31 von Abschnitt 010, km 0,000 bis Abschnitt 010, km 0,198 im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/ L 31. Beschreibung der Verkehrsanlage - Damm von Bau km 0+110 bis km 0+280, im Durchschnitt 1,00 m Höhe - Keine Schutzgebiete vorhanden - Keine Besonderheiten bezüglich Lärm, Erschütterungen Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. Im Bereich des Vorhabens ist derzeit ein Bodendenkmal im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) registriert: - BD 40560 Blumberg 5, 8 Schloss Neuzeit, Einzelfund slawisches Mittelalter, Kirche deutsches Mittelalter, Altstadt Neuzeit, Altstadt deutsches Mittelalter Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Frist: 24. Apr.
B158 KP L31 Blumberg - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, plant auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.12.2024 (mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002) den Umbau des Knotenpunktes B158/ L31 zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung West (B158 nach Ahrensfelde) und aus Richtung Nord (L31 nach Bernau) werden aufgrund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von 224 m und ca. 185 m umverlegt. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung Osten (B158 nach Werneuchen) und aus Richtung Süden (Berliner Straße) werden im Wesentlichen im Bestand umgebaut und angepasst. In Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wird ein Gehweg an der westlichen Seite der L31 und weiterführend nördlich der B168 bis zur Bahnhofsstraße mit geplant. Der Knotenpunkt B158/ L31 befindet sich im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung. Die Ausführungsplanung für das Projekt wird im I. Quartal 2026 begonnen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im III. Quartal 2027 begonnen. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf 14 Monate geschätzt. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden: Objektplanung Verkehrsanlage Umgestaltung Knotenpunkt zum Kreisverkehr B158/ L31 Die Planung umfasst den Ausbau der B 158 von Abschnitt 230, km 0,270 bis Abschnitt 220, km 4,115 und der L 31 von Abschnitt 010, km 0,000 bis Abschnitt 010, km 0,198 im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/ L 31. Beschreibung der Verkehrsanlage - Damm von Bau km 0+110 bis km 0+280, im Durchschnitt 1,00 m Höhe - Keine Schutzgebiete vorhanden - Keine Besonderheiten bezüglich Lärm, Erschütterungen Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. Im Bereich des Vorhabens ist derzeit ein Bodendenkmal im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) registriert: - BD 40560 Blumberg 5, 8 Schloss Neuzeit, Einzelfund slawisches Mittelalter, Kirche deutsches Mittelalter, Altstadt Neuzeit, Altstadt deutsches Mittelalter Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Landkreis FreudenstadtFrist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich.
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