Planer Tragwerksplanung
Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 3, Konzerthalle im Schlachthaus Sonderbau. Die Konzerthalle stellt keine Versammlungsstätte dar (199 Besucher). Anlass und Ziel Im Süden der Fürstenfeldbrucker Innenstadt liegt das rund 7.300 m² große Areal mit dem prägenden und weitgehend erhaltenen Gebäudebestand des ehemaligen Schlachtho...
Angebotsfrist:15. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 3, Konzerthalle im Schlachthaus Sonderbau. Die Konzerthalle stellt keine Versammlungsstätte dar (199 Besucher). Anlass und Ziel Im Süden der Fürstenfeldbrucker Innenstadt liegt das rund 7.300 m² große Areal mit dem prägenden und weitgehend erhaltenen Gebäudebestand des ehemaligen Schlachthofs, welcher auf G...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
- Veröffentlicht: 13. Mai 2026
- Frist: 15. Juni 2026
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 3, Konzerthalle im Schlachthaus Sonderbau. Die Konzerthalle stellt keine Versammlungsstätte dar (199 Besucher). Anlass und Ziel Im Süden der Fürstenfeldbrucker Innenstadt liegt das rund 7.300 m² große Areal mit dem prägenden und weitgehend erhaltenen Gebäudebestand des ehemaligen Schlachthofs, welcher auf Grundlage der Pläne von Adolf Voll 1911 errichtet wurde. Durch die seit längerem angestrebte Verlagerung des städtischen Bauhofes eröffnet sich im Bereich der Lände die Möglichkeit einer städtebaulichen Neuordnung. Hierzu wurde 2020 im Rahmen eines städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb ein innovativer Entwurf für ein lebendiges, heterogenes Gebiet gesucht, der zentrumsnahes Wohnen, Kultur- und Kreativwirtschaft, Gastronomie, Jugendkultur und Erholung mit dem anspruchsvollen Bestand von Wasserlandschaft und historischen Gebäuden vereint. Zusätzlich wurde eine Machbarkeitsstudie zur Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Schlachthofs erstellt. Darauf aufbauend wurde mit dem 2026 durchgeführten Wettbewerb ein Entwurf für das Gebäudeensemble des ehemaligen Schlachthofs gefunden, der die einmalige Chance ergreift das Nutzungskonzept unter Würdigung des Einzeldenkmals von nationalem Rang im Bestand auf kreative und innovative Art umzusetzen und einen Ort der Kultur, Kreativität und Innovation zu schaffen. Nach zwei Jahren Planung und zwei Jahren Bauzeit soll das Projekt fertiggestellt sein. Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden unter anderem Fördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung) beantragt. Die Sanierung des ehemaligen Schlachthofs und seiner Freiflächen ist Teil des Rahmenplans für das neue Kreativquartier Fürstenfeldbruck und wird eine der ersten Baumaßnahmen sein. Das historische Gebäudeensemble wird durch den Neubau eines Atelier- / Werkstattgebäudes und eines Mobility-Hubs (beide nicht Teil der jetzigen Planungsaufgabe) ergänzt und zu einem Kultur- und Kreativhub mit Räumen für kreative Arbeitsformen und Veranstaltungen entwickelt.
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3- Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle
Umnutzung ehem. Schlachthofgebäude, Planung Techn. Ausrüstung, Veranstaltungstechnik §§ 55/56 HOAI LP 1-3/5-9
Planungsleistung Technische Ausrüstung, Veranstaltungstechnik (§§ 55/56 HOAI) LP 1-3/5-9 stufenweise, zunächst LP 1-3 Anlagengruppen 4/5/7 (§ 53 HOAI); Das Schlachthofquartier ist ein städtebaulich prägender Gebäudekomplex nordwestlich der Innenstadt von Offenburg, in der Wasserstraße 22. Das zentrale Gebäude wurde 1905/06 im Stil des Historismus erbaut und als Schlachthof bis 2019 betrieben. Nach dem Beschluss zur Nutzungsänderung des Kulturdenkmals wurde das neu definierte Sanierungsgebiet mit Finanzmitteln zweier Bund-Länder-Programme in Höhe von ca. 5 Mio € ausgestattet. 2020/21 wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zum Schlachthofquartier durchgeführt, den K9 Architekten Freiburg mit w+p Landschaftsarchitekten gewannen. Sutter3 Architekten aus Freiburg erstellten 2022 ein Nutzungskonzept zur Weiterentwicklung des Schlachthofquartiers zum Kreativzentrum CANVAS+. Erste Gebäude auf dem Gelände wurden bzw. werden bereits umgebaut bzw. errichtet. Die hier ausgeschriebenen Gebäude werden im Nutzungskonzept wie folgt beschrieben: - 1.1 Schlachthofgebäude (3000 m² BGF, 1950 m² NUF) - 1.2 Schweinestall (120 m² BGF, 80 m² NUF) - 1.3 Pumpenhaus (130 m² BGF, 80 m² NUF) - 2 Jugendkultureinrichtung (550 m² BGF, 360 m² NUF) Diese denkmalgeschützten Gebäude müssen saniert und instandgesetzt werden. Der historische Bestand und das Gesamtbild bleiben auch nach der Baumaßnahme in ihrem industriellen Charakter erhalten. Wanddurchbrüche und Öffnungen werden mit der Denkmalbehörde abgestimmt. Das Schlachthofgebäude soll klimaneutral umgebaut werden, zum Teil mit Außendämmung (Dach), zum Teil mit Innendämmung (Wände und Boden). Im Konzept werden die Flächen des Schlachthofs auf die neue Nutzung wie folgt verteilt: - 560 m² Gemeinschaftsfläche (Haupthalle) - 650 m² Kunst+Kulturszene - 920 m² Kreativwirtschaft/Startups - 710 m² Veranstaltungsstätte und Jugendkulturzentrum - 250 m² Gastronomie Im Bereich des ehemaligen Elektrizitätswerk als Teil des alten Schlachthofgebäudes, entsteht eine neue Veranstaltungsstätte mit individuellem und multifunktionalem Charakter. Ziel ist es, die bestehende kulturelle Infrastruktur der Stadt Offenburg sinnvoll zu ergänzen und einen flexiblen Raum für unterschiedlichste Veranstaltungsformate zu schaffen. Der zentrale Veranstaltungssaal wird mit einer modularen, ebenerdig versenkbaren Bühne ausgestattet, die eine vielseitige Bespielung ermöglicht. Durch den Verzicht auf eine feste Bestuhlung entsteht eine maximal nutzbare, offene Fläche von rund 365 m², die flexibel an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann. Die erforderlichen Nebenräume - etwa für Technik, Lagerung, Künstlergarderoben oder Catering - sind funktional und direkt angrenzend zum Saal angeordnet, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Die Veranstaltungsstätte soll auch vom Betreiber des benachbarten Arthouse-Programmkinos genutzt werden. Daher ist eine enge Abstimmung mit dem entsprechenden Fachplaner für Kinotechnik unerlässlich. Zusätzlich wird die Zusammenarbeit mit einem separat beauftragten Fachplaner für Raumakustik erforderlich, um eine optimale akustische Qualität für alle Veranstaltungsformate sicherzustellen. Mit diesem Verfahren wird nun ein Planer für das Gewerk Veranstaltungstechnik gesucht, der die Leistungsphasen nach HOAI bis zur Inbetriebnahme erbringt.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium - Tragwerksplanung
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und VergabestelleBamberg
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Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 15. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.