Pflegebetten
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO 12952 / EN 597-1&...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsklinikum Münster
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO 12952 / EN 597-1&2 / BS 7175 Für medizinisch elektrische Geräte gilt: - Die Geräte müssen sicher arbeiten innerhalb der folgenden Toleranzbereiche - Statisch plusminus 1 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzspannung. - Statisch plusminus 4 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzfrequenz. - Die Geräte sind für eine Nennspannung von 230 V, 50 Hz auszulegen. - Nach Spannungseinbrüchen, Kurzunterbrechungen und Spannungsausfällen müssen die Geräte den Betrieb mit den ursprünglich eingestellten Werten automatisch fortsetzen. - Die Geräte dürfen durch Überspannungen oder Netzrückwirkungen nicht gestört werden oder ausfallen. Die Geräte dürfen durch Stromausfall keinen Schaden nehmen. Die Verfügbarkeit von Ersatz-und Verschleißteilen muss für mindestens 10 Jahre ab der letzten Lieferung der Geräte sichergestellt sein. Zum geschuldeten Leistungsumfang des AN gehört die Lieferung, Einrichtung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung der angebotenen Pflegebetten und Nachtschränke (Los 1) und/oder Matratzen (Los 2). Die Leistungen des AN sind während des laufenden Klinikbetriebes auszuführen. Trotz der Einbringung der Geräte muss der Klinikbetrieb weiterhin allen erforderlichen hygienischen Anforderungen entsprechen, um gesundheitliche Schäden für alle Beteiligten abzuwenden. Hierzu ist die Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Davon sind nicht nur die besonders schutzbedürftigen Bereiche (OP, Labore, Reinräume etc.), sondern teilweise auch allgemeine Bereiche mit Patientenkontakt (z. B. Treppenhäuser, Flure etc.) betroffen. Die Entsorgung des gesamten Verpackungsmaterials und Abfalls der angebotenen Waren obliegt dem AN. Sofern dies in Einzelfällen nicht erfolgt, wird dies auf Kosten des jeweiligen AN durch den AG gesondert durchgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Pflegebetten
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO 12952 / EN 597-1&2 / BS 7175 Für medizinisch elektrische Geräte gilt: - Die Geräte müssen sicher arbeiten innerhalb der folgenden Toleranzbereiche - Statisch plusminus 1 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzspannung. - Statisch plusminus 4 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzfrequenz. - Die Geräte sind für eine Nennspannung von 230 V, 50 Hz auszulegen. - Nach Spannungseinbrüchen, Kurzunterbrechungen und Spannungsausfällen müssen die Geräte den Betrieb mit den ursprünglich eingestellten Werten automatisch fortsetzen. - Die Geräte dürfen durch Überspannungen oder Netzrückwirkungen nicht gestört werden oder ausfallen. Die Geräte dürfen durch Stromausfall keinen Schaden nehmen. Die Verfügbarkeit von Ersatz-und Verschleißteilen muss für mindestens 10 Jahre ab der letzten Lieferung der Geräte sichergestellt sein. Zum geschuldeten Leistungsumfang des AN gehört die Lieferung, Einrichtung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung der angebotenen Pflegebetten und Nachtschränke (Los 1) und/oder Matratzen (Los 2). Die Leistungen des AN sind während des laufenden Klinikbetriebes auszuführen. Trotz der Einbringung der Geräte muss der Klinikbetrieb weiterhin allen erforderlichen hygienischen Anforderungen entsprechen, um gesundheitliche Schäden für alle Beteiligten abzuwenden. Hierzu ist die Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Davon sind nicht nur die besonders schutzbedürftigen Bereiche (OP, Labore, Reinräume etc.), sondern teilweise auch allgemeine Bereiche mit Patientenkontakt (z. B. Treppenhäuser, Flure etc.) betroffen. Die Entsorgung des gesamten Verpackungsmaterials und Abfalls der angebotenen Waren obliegt dem AN. Sofern dies in Einzelfällen nicht erfolgt, wird dies auf Kosten des jeweiligen AN durch den AG gesondert durchgeführt.
- Grün und Gruga
Grugapark/Friedhöfe - Baumpflege/Baumfällungen (Rahmenvertrag) 2026
Rahmenvertrag für Baumpflege und Baumfällungen im Grugapark und auf Friedhöfen der Stadt Essen bis zum 31.12.2026. Die Leistungen erfolgen per Einzelabruf ohne Abnahmeverpflichtung. Das Leistungsverzeichnis umfasst zwei Teillose (Grugapark und Friedhofsgruppen). Angebote müssen mindestens ein Teillos vollständig abdecken. Bei Zuschlag für mehrere Lose ist der Nachweis über ausreichende Kapazitäten zur parallelen Bearbeitung erforderlich. Schäden sind vom Auftragnehmer instand zu setzen.
- Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Auftragserteilung EKG-Geräte
Lieferung von 17 EKG-Geräten: 15 mobile 12-Kanal- und 2 mobile 15-Kanal-Ruhe-EKG-Systeme für klinischen Routinebetrieb. Geräte müssen europäischen Richtlinien entsprechen (MDR 2017/745, DIN EN 60601-1, etc.), mit Sauganlage und Klebeelektroden betreibbar sein. Barcode-Scan-Funktion mit Scanner im Lieferumfang. Nutzereinweisung und Erstausstattung an Zubehör/Verbrauchsmaterialien inklusive. Betriebssystem muss KRITIS-tauglich, unter Wartung und mit Sicherheitsupdates sein. Ethernet (mind. 100MBit/s) und WLAN (2,4/5 GHz, WPA2/3) mit zertifikatbasierter Verbindung erforderlich. DICOM-Schnittstelle mit Modality Worklist und DICOM send (Worklist-Provider: Mediconnect, Ziel: Syngo.Carbon). DICOM ECG waveform Format und automatische EKG-Auswertung müssen unterstützt werden. Middleware für Schnittstellen kann im Angebot enthalten sein.
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergFrist: 30. Apr.
Gartenpflege_RIM_ Kiel
Gartenpflege RIM Kiel Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Kiel betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume, Zwischen- und Randbepflanzung von Parkplatzanlagen), gepflasterten Flächen sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe. Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind. Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen. Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN). Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich. Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden. Soweit möglich stellt das RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich. Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen. Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden. Die Belange der Dienststellen vor Ort haben Vorrang. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen AG und AN einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im en und Lage vergleichbaren Liegenschaft.
- Stadt Wiesloch
Trägerschaft "KiTa am Bach"
Neueinrichtung einer Kita für 70 Kinder: 1 U3-Gruppe (10 Kinder), 3 Ü3-Gruppen (je 20 Kinder). Bei Umstellung auf VÖ bis zu 25 Kinder pro Gruppe. Ganztagsbetreuung mit flexiblen Anpassungen. Betrieb und Konzept müssen § 2a KiTaG BW und dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung (Stand 15.03.2011) entsprechen. Tägliches Mittagessen erforderlich. Leistungen umfassen die Möblierung der Räumlichkeiten sowie die Ausstattung des Küchenbereichs.
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
- Große Kreisstadt DachauFrist: 12. Mai
H92 KiHa Pollnstraße - Loses Mobiliar
Baumaßnahme H92 KiHa Pollnstraße — Neubau einer sechsgruppigen, zweigeschossigen Kindertagesstätte mit viergruppiger Kinderkrippe (U3), zweigruppigem Kindergarten (Ü3) sowie integrierten barrierefreien Wohnungen. Pollnstraße 5a und 5b, 85221 Dachau. Holzbau mit Brettsperrholzkonstruktion in Sichtqualität, hinterlüftete Weißtanne-Fassade Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und ggf. Montage von losem Mobiliar für sämtliche Funktionsbereiche der Kindertagesstätte. Das Leistungsverzeichnis umfasst 29 Leistungsbereiche mit insgesamt ca. 280 Einzelpositionen. Alle Möbel müssen robust, pflegeleicht, sicher und kindgerecht sein und den Anforderungen gemäß DIN EN 1729, DIN EN 312, DIN EN 438, DIN EN 71-3 und DIN 4102-1 / DIN EN 13501-1 entsprechen. Alle zu liefernden Möbel sind für den dauerhaften Einsatz in einem Kinderhaus mit Krippen- und Kindergartenbetrieb (U3 / Ü3) geeignet. Sie müssen robust, pflegeleicht, sicher und kindgerecht ausgeführt sein und den erhöhten Anforderungen an Hygiene, Gebrauchssicherheit und mechanische Belastbarkeit entsprechen. Die Möbel müssen mindestens folgende Grundanforderungen erfüllen: · Verwendung von Spanplatten gemäß DIN EN 312, emissionsarm, mindestens Emissionsklasse E1 · Verwendung von Lacken ohne zugesetzte Schwermetalle, speichel- und schweißecht gemäß DIN EN 71-3 · Verwendung von Beizen auf Wasserbasis · Verwendung von Schaumstoffen ohne FCKW · Einsatz ungedämpfter Furniere europäischer Herkunft Die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen durch geeignete, prüffähige Nachweise (z. B. Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate) nachzuweisen. Als Beschichtungsmaterialien sind Hochdruck-Schichtstoffplatten (HPL) gemäß DIN EN 438 und ISO 4586 zu verwenden. Die Materialien müssen für den Einsatz in Kinderbetreuungseinrichtungen geeignet sein und frei von Asbest, Cadmium, polybromierten Diphenylethern (PBDE) sowie lösemittelhaltigen Bestandteilen sein. Mindestanforderung: Anwendungsklasse 333. Polstermaterialien müssen frei von Formaldehyd, FCKW und PCP sein. Das Raumgewicht des Schaumstoffs muss mindestens 30 kg/m³ gemäß DIN EN ISO 845 betragen. Möbelstoffe, Bezüge und Teppiche sind schwer entflammbar auszuführen, gemäß DIN 4102-1, Baustoffklasse B1, oder gleichwertig gemäß DIN EN 13501-1, mindestens Euroklasse C-s2,d0. Die Materialien müssen abriebfest, schadstoffarm und für den Einsatz im Kinderbereich geeignet sein. Gläser und Spiegel sind als Sicherheitsglas gemäß DIN 18008 auszuführen.
- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland
- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.;
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Münster.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.