Pflegebetten
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO ...
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO 12952 / EN 597-1&...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsklinikum Münster
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO 12952 / EN 597-1&2 / BS 7175 Für medizinisch elektrische Geräte gilt: - Die Geräte müssen sicher arbeiten innerhalb der folgenden Toleranzbereiche - Statisch plusminus 1 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzspannung. - Statisch plusminus 4 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzfrequenz. - Die Geräte sind für eine Nennspannung von 230 V, 50 Hz auszulegen. - Nach Spannungseinbrüchen, Kurzunterbrechungen und Spannungsausfällen müssen die Geräte den Betrieb mit den ursprünglich eingestellten Werten automatisch fortsetzen. - Die Geräte dürfen durch Überspannungen oder Netzrückwirkungen nicht gestört werden oder ausfallen. Die Geräte dürfen durch Stromausfall keinen Schaden nehmen. Die Verfügbarkeit von Ersatz-und Verschleißteilen muss für mindestens 10 Jahre ab der letzten Lieferung der Geräte sichergestellt sein. Zum geschuldeten Leistungsumfang des AN gehört die Lieferung, Einrichtung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung der angebotenen Pflegebetten und Nachtschränke (Los 1) und/oder Matratzen (Los 2). Die Leistungen des AN sind während des laufenden Klinikbetriebes auszuführen. Trotz der Einbringung der Geräte muss der Klinikbetrieb weiterhin allen erforderlichen hygienischen Anforderungen entsprechen, um gesundheitliche Schäden für alle Beteiligten abzuwenden. Hierzu ist die Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Davon sind nicht nur die besonders schutzbedürftigen Bereiche (OP, Labore, Reinräume etc.), sondern teilweise auch allgemeine Bereiche mit Patientenkontakt (z. B. Treppenhäuser, Flure etc.) betroffen. Die Entsorgung des gesamten Verpackungsmaterials und Abfalls der angebotenen Waren obliegt dem AN. Sofern dies in Einzelfällen nicht erfolgt, wird dies auf Kosten des jeweiligen AN durch den AG gesondert durchgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Auftragserteilung EKG-Geräte
Lieferung von 17 EKG-Geräten: 15 mobile 12-Kanal- und 2 mobile 15-Kanal-Ruhe-EKG-Systeme für klinischen Routinebetrieb. Geräte müssen europäischen Richtlinien entsprechen (MDR 2017/745, DIN EN 60601-1, etc.), mit Sauganlage und Klebeelektroden betreibbar sein. Barcode-Scan-Funktion mit Scanner im Lieferumfang. Nutzereinweisung und Erstausstattung an Zubehör/Verbrauchsmaterialien inklusive. Betriebssystem muss KRITIS-tauglich, unter Wartung und mit Sicherheitsupdates sein. Ethernet (mind. 100MBit/s) und WLAN (2,4/5 GHz, WPA2/3) mit zertifikatbasierter Verbindung erforderlich. DICOM-Schnittstelle mit Modality Worklist und DICOM send (Worklist-Provider: Mediconnect, Ziel: Syngo.Carbon). DICOM ECG waveform Format und automatische EKG-Auswertung müssen unterstützt werden. Middleware für Schnittstellen kann im Angebot enthalten sein.
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergFrist: 30. Apr.
Gartenpflege_RIM_ Kiel
Gartenpflege RIM Kiel Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Kiel betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume, Zwischen- und Randbepflanzung von Parkplatzanlagen), gepflasterten Flächen sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe. Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind. Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen. Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN). Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich. Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden. Soweit möglich stellt das RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich. Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen. Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden. Die Belange der Dienststellen vor Ort haben Vorrang. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen AG und AN einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im en und Lage vergleichbaren Liegenschaft.
- Große Kreisstadt DachauFrist: 12. Mai
H92 KiHa Pollnstraße - Loses Mobiliar
Baumaßnahme H92 KiHa Pollnstraße — Neubau einer sechsgruppigen, zweigeschossigen Kindertagesstätte mit viergruppiger Kinderkrippe (U3), zweigruppigem Kindergarten (Ü3) sowie integrierten barrierefreien Wohnungen. Pollnstraße 5a und 5b, 85221 Dachau. Holzbau mit Brettsperrholzkonstruktion in Sichtqualität, hinterlüftete Weißtanne-Fassade Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und ggf. Montage von losem Mobiliar für sämtliche Funktionsbereiche der Kindertagesstätte. Das Leistungsverzeichnis umfasst 29 Leistungsbereiche mit insgesamt ca. 280 Einzelpositionen. Alle Möbel müssen robust, pflegeleicht, sicher und kindgerecht sein und den Anforderungen gemäß DIN EN 1729, DIN EN 312, DIN EN 438, DIN EN 71-3 und DIN 4102-1 / DIN EN 13501-1 entsprechen. Alle zu liefernden Möbel sind für den dauerhaften Einsatz in einem Kinderhaus mit Krippen- und Kindergartenbetrieb (U3 / Ü3) geeignet. Sie müssen robust, pflegeleicht, sicher und kindgerecht ausgeführt sein und den erhöhten Anforderungen an Hygiene, Gebrauchssicherheit und mechanische Belastbarkeit entsprechen. Die Möbel müssen mindestens folgende Grundanforderungen erfüllen: · Verwendung von Spanplatten gemäß DIN EN 312, emissionsarm, mindestens Emissionsklasse E1 · Verwendung von Lacken ohne zugesetzte Schwermetalle, speichel- und schweißecht gemäß DIN EN 71-3 · Verwendung von Beizen auf Wasserbasis · Verwendung von Schaumstoffen ohne FCKW · Einsatz ungedämpfter Furniere europäischer Herkunft Die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen durch geeignete, prüffähige Nachweise (z. B. Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate) nachzuweisen. Als Beschichtungsmaterialien sind Hochdruck-Schichtstoffplatten (HPL) gemäß DIN EN 438 und ISO 4586 zu verwenden. Die Materialien müssen für den Einsatz in Kinderbetreuungseinrichtungen geeignet sein und frei von Asbest, Cadmium, polybromierten Diphenylethern (PBDE) sowie lösemittelhaltigen Bestandteilen sein. Mindestanforderung: Anwendungsklasse 333. Polstermaterialien müssen frei von Formaldehyd, FCKW und PCP sein. Das Raumgewicht des Schaumstoffs muss mindestens 30 kg/m³ gemäß DIN EN ISO 845 betragen. Möbelstoffe, Bezüge und Teppiche sind schwer entflammbar auszuführen, gemäß DIN 4102-1, Baustoffklasse B1, oder gleichwertig gemäß DIN EN 13501-1, mindestens Euroklasse C-s2,d0. Die Materialien müssen abriebfest, schadstoffarm und für den Einsatz im Kinderbereich geeignet sein. Gläser und Spiegel sind als Sicherheitsglas gemäß DIN 18008 auszuführen.
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHFrist: 30. Apr.
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahme – Wiesenmahd auf 6 Wiesen bei Siptenfelde
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: 1.1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Vergabestelle: Einkauf Kali-Spat-Erz, Am Petersenschacht 9, 99706 Sondershausen, Tel.: 03632 720142, Fax.: 03632 720122, E-Mail.: Sonja.Krause@LMBV.de; 1.2) Zuschlag erteilende Stelle: wie unter 1.1); 1.3 Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: wie unter 1.1) 2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, UVgO; Vergabe-Nr.: K26K546307. 3. Form der Angebote: Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe siehe Vergabeunterlagen Formblatt 631UVgO "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" Pkt. 7 und 9.3. 4. Herunterladen der Vergabeunterlagen: siehe Nr. 9 5. Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: GWRA Uhlenbachtal, Uhlenbachweg 1, 06493 Harzgerode, OT Siptenfelde; Titel der Leistung: Landschaftspflegerische Begleitmaßnahme - Wiesenmahd auf 6 Wiesen bei Siptenfelde und Straßberg 2026 - 2029; Art und Umfang der Leistung: Wiesenmahd mit Maschinen auf einer Fläche von insgesamt 52.137 m² verteilt auf 6 Wiesen. 5 Wiesen im Uhlenbachtal bei Siptenfelde, 1 Wiese bei Straßberg. Schaden, Aufnehmen und Abfahren des Schnittgutes incl. Entsorgung bzw. Weiterverwertung. 6. Aufteilung in Lose: nein 7. Nebenangebote: nicht zugelassen 8. Ausführungsfrist: Juni 2026 - Oktober 2029 9. Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können von unserem elektronischen Bieterportal einkauf.lmbv.de angefordert und heruntergeladen werden. Anforderung ab: 09.04.2026; Anforderung bis: 30.04.2026; Online-Plattform: einkauf.lmbv.de 10. Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: 30.04.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 22.05.2026 11. Geforderte Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von .. v.H. der Auftragssumme, Mängelbürgschaft in Höhe von .. v.H. der Auftragssumme einschließlich Nachträge. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß Vergabeunterlage. 13. Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Der Bieter hat entsprechend den Vergabeunterlagen Formblatt 631UVgO Pkt. 3 mit dem Angebot bzw. auf gesonderte Nachforderung zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Angaben (Eigenerklärung) gemäß § 33 UVgO zu machen*: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; - Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren , gerechnet ab Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; - Eintragung in das Berufsregister des jeweiligen Staates oder andere Weise erlaubte Berufsausübung; - keine Tatbestände nach § 31 Abs. 1 UVgO vorliegen; Insolvenzverfahren, in Liquidation befindlich, nachgewiesene schwere Verfehlungen, zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie SV-Beiträge und Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist, keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.; - Kein Tatbestand gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegal Beschäftigten vorliegt; - Die Eignung kann auch durch eine direkt abrufbare Eintragung in der Liste der bundesweiten Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-
- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland
- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.;
- Stadt LeipzigFrist: 28. Apr.
Lieferung von Desinfektionstabletten zur Trinkwasseraufbereitung
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: L-10.33-2026-00109 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zas-vol@leipzig.de Internet-Adresse: https://www.leipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Beschaffung von Desinfektionstabletten zur Trinkwasseraufbereitung aus Notwasserbrunnen Menge und Umfang: Lieferung von 4.851.000 Chlortabletten zur Trinkwasserdesinfektion. Für die Aufbereitung und Desinfektion des Wassers aus Trinkwassernotbrunnen dürfen nur Aufbereitungsstoffe eingesetzt werden, die in der aktuellen Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung veröffentlicht wurden und die den dort vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Ort der Leistung: 04105 Leipzig (1 Lieferadresse) e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung alle Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2026 Ende: 31.10.2026 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.04.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 15.06.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Leipzig für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen - ZAV Stadt Leipzig (jeweils aktueller Stand ist den Vergabeunterlagen beigefügt). l) die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, für die Beurteilung der Eignung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: können dem beigefügten Fragebogen zur Eignungsprüfung entnommen werden Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c94e41089-2419499531875218 m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Chemikalien
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Münster.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.