Papierbeschaffung MFP und Drucker
Das Kompetenzzentrum für Publikationsmedien ist für die Beschaffung und den Einkauf ausgewählter Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von Papieren für MFP und Drucker an einen Anbieter vergeben werden. Die Ausschreibungsunterlagen enthal...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Kompetenzzentrum für Publikationsmedien ist für die Beschaffung und den Einkauf ausgewählter Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von Papieren für MFP und Drucker an einen Anbieter vergeben werden. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Staatskanzlei - Kompetenzzentrum für Publikationsmedien (Drucksachen)
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Kompetenzzentrum für Publikationsmedien ist für die Beschaffung und den Einkauf ausgewählter Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von Papieren für MFP und Drucker an einen Anbieter vergeben werden. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zum geplanten Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Papier für MFP und Drucker. Dieses Verbrauchsmaterial ist ausschliesslich für den Eigenbedarf der Verwaltung des Kantons Solothurn sowie der bezugsberechtigten Stellen bestimmt. Die Ausschreibung beinhaltet die Beschaffung eines hochweissen Papiers aus Frischfaser FSC, im Format A4 und A3. Die Beschaffungsmengen und Spezifikationen der Anforderungen sind im Angebotsformular aufgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Papierbeschaffung MFP und Drucker
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- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
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- Der Auftraggeber ist Staatskanzlei - Kompetenzzentrum für Publikationsmedien (Drucksachen).
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