Objektplanung: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte
Das Bestandsgebäude von 1911 ist zweigeschossig, unterkellert und teils massiv, teils in klassischem Fachwerk errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. Um das Energiekonzept effizienter zu gestalten, soll geprüft werden, inwieweit die Energieversorgung auf Grundlage des Bestandes verändert oder modernisiert werden kann....
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Bestandsgebäude von 1911 ist zweigeschossig, unterkellert und teils massiv, teils in klassischem Fachwerk errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. Um das Energiekonzept effizienter zu gestalten, soll geprüft werden, inwieweit die Energieversorgung auf Grundlage des Bestandes verändert oder modernisiert werden kann. Eine Lüftungsanl...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Bad Bevensen
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 09. Juni 2026
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Das Bestandsgebäude von 1911 ist zweigeschossig, unterkellert und teils massiv, teils in klassischem Fachwerk errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. Um das Energiekonzept effizienter zu gestalten, soll geprüft werden, inwieweit die Energieversorgung auf Grundlage des Bestandes verändert oder modernisiert werden kann. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Klimatisierung sind nicht geplant. Weitere besondere Angaben zur Lüftungstechnik werden nicht gemacht. Die Auftraggeberin legt Wert auf helle und freundliche Räumlichkeiten mit einem strapazierfähigen und pflegeleichten Fußboden. Der Auftragnehmer soll den vorhandenen im Stadtrat abgestimmten Vorentwurf mit der festgelegten Anordnung des Gebäudes auf dem Gelände mit Spielbereich und Parkplätzen abschließend in den HOAI-Leistungsphasen 5 - 9 bearbeiten. Es wird eine Stufenbeauftragung vorgesehen, die sich in die Stufe 1 (LPH 5-7) und Stufe 2 (LPH 8-9) unterteilen wird. Im Außenbereich sollen weiterhin Zuwegungen, Fahrradständer sowie die Lage des Spielplatzes geplant werden. Die Planung der Außenanlagen ist Bestandteil dieser Planung. Die Ausstattung des Spielplatzes wird im Rahmen der Sanierung separat beauftragt. Ziel der Fertigstellung: Kindergartenhalbjahr Ende 2027 Anrechenbare Kosten: 2.000.000 € (netto) Honorarzone: III (Basissatz)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) ObjektplanungGebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 38 ff) |stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nurStufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem.Vertragsmuster nach HAV-KOM | Spezifische Besondere Leistungen: Die Maßnahmen KG200 zum Herrichten und Rückbauten im Bestand sowie der Abbruch des bestehendenZwischenbaus sollen durch den Architekten geplant und betreut werden ● b) ObjektplanungFreianlagen (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff) | stufenweiseBeauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nachHAV-KOM | Spezifische Besondere Leistungen: keine ● c) Allgemeine / Gemeinsame Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) |Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) |Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl.Machbarkeitsstudie gem. § 8 HOAI ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung derFinanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie dieBeauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurdennoch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Eine Machbarkeitsstudieeinschl. grober Kostenschätzung als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. ● DieZielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgVabgeschlossen. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erstmit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.
- Gemeinde Laufach vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Friedrich FleckensteinLaufach
Sanierung Kindercampus Hain, Laufach – Objektplanung Gebäude und Innenräume +Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) ObjektplanungGebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 38 ff) |stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nurStufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem.Vertragsmuster nach HAV-KOM | Spezifische Besondere Leistungen: Die Maßnahmen KG200 zum Herrichten und Rückbauten im Bestand sowie der Abbruch des bestehendenZwischenbaus sollen durch den Architekten geplant und betreut werden ● b) ObjektplanungFreianlagen (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff) | stufenweiseBeauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nachHAV-KOM | Spezifische Besondere Leistungen: keine ● c) Allgemeine / Gemeinsame Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) |Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) |Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl.Machbarkeitsstudie gem. § 8 HOAI ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung derFinanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie dieBeauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurdennoch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Eine Machbarkeitsstudieeinschl. grober Kostenschätzung als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. ● DieZielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgVabgeschlossen. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erstmit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein und geht von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.413.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-StiftungBamberg
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-Stiftung
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Stadt TegernseeTegernseeFrist: 07. Apr.
Stadt Tegernsee - Sanierung Ludwig-Thoma-Saal, Lokal und Wohnbereich - Objektplanung Gebäude LPH 1-9
Die Stadt Tegernsee plant die umfassende Sanierung des Ludwig-Thoma-Saals, eines Lokals und eines Wohntrakts. Beauftragt werden Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume (HOAI §§ 34 ff, LPH 1-9). Ziel ist die bauliche, technische und funktionale Ertüchtigung (Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz). Der Komplex umfasst ca. 45x29m, bestehend aus einem südlichen Altbau (Gaststätte, Wohnungen) und einem nördlichen Teil (Saal für ca. 270 Personen, Bühne, Nebenräume).
- Gemeinde SalzbergenSalzbergenFrist: 07. Mai
Umbau und Sanierung des Hannoverschen Güterschuppens in Salzbergen, Objektplanung Gebäude
Bei dem vorhandenen Gebäude handelt es sich um den Hannoverschen Güterschuppen in Salzbergen. Das Gebäude ist ein eingetragenes Einzeldenkmal und besitzt eine besondere wirtschafts- und technologiegeschichtliche Bedeutung. Der Güterschuppen wurde etwa im Jahr 1857 durch die Hannoversche Eisenbahnverwaltung errichtet. Er befindet sich aktuell in einem seinem Alter und der Nutzung entsprechenden baulichen Zustand. Ziel der Maßnahme ist die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Proben-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte für die örtlichen Musikvereine. Im Zuge der Planung und Umsetzung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Proberaum: Es ist ein Proberaum mit einem Mindestmaß von 8,00 m x 10,00 m herzustellen. Eine größere Raumdimensionierung zur Verbesserung der Raumakustik ist ausdrücklich erwünscht. • Lagerräume: Es sind geeignete Lagerräume für Musikinstrumente, Noten sowie Dokumente vorzusehen. Dabei ist insbesondere auf geeignete klimatische Bedingungen zu achten. • Energetische Sanierung: Das Gebäude ist im Rahmen der Sanierung sowohl hinsichtlich der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik energetisch zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu planen. • Raumakustik und Raumklima: Es ist eine für Musikproben geeignete Raumakustik sicherzustellen. Gleichzeitig ist ein konstantes und für Musikinstrumente geeignetes Raumklima (insbesondere hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zu gewährleisten. • Lärm- und Erschütterungsschutz: Aufgrund des angrenzenden Bahnbetriebs sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und gegebenenfalls Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. • Das Grundstück befindet sich gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Salzbergen Ortskern“ und wird aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Die Vorschriften aus der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF, NI) sind einzuhalten. Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden zu entwickeln und umzusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude. o Grundleistungen: -Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1–4 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Ziffer 10.1. -Die Beauftragung der Leistungsphasen 5–7 sowie 8–9 erfolgt optional. o Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Erstellung und Bearbeitung eines 3D-Gebäudemodells incl. der Modellierung von Innenräumen, im Sinne der Building Information Modelling (BIM)-Methodik (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 2) - Analyse von Alternativen bzw. Varianten einschließlich deren Wertung sowie Durchführung von Kostenuntersuchungen zur Optimierung der Planung (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sowie der Planung der Technischen Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens und werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Planung der Freianlagen wurde bereits in einem separaten Verfahren vergeben und ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Bezirk Oberfranken - namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO)
ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)
Architektenleistungen Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 9,7 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplan verdeutlicht die Lage der Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf dem Gelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt. Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der weiteren Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bad Bevensen.
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