Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein und geht von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.413.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.412.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 prognostiziert ca. 185.000 EUR / KGr 420 prognostiziert ca. 160.000 EUR / KGr 430 prognostiziert ca. 69.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung,Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
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Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6 - Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 prognostiziert ca. 217.000 EUR / KGr 450 prognostiziert ca. 56.000 EUR / KGr 460 prognostiziert ca. 73.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Evang.-Luth. GesamtkirchengemeindeNürnberg
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Objektplanung Gebäude
Generalsanierung des dreigruppigen Kindergartens St. Jobst (ca. 700 m² BGF) in Nürnberg. Leistungen: Objektplanung Gebäude. Maßnahmen umfassen: Ertüchtigung der Gebäudehülle, Dachsanierung, Erneuerung der Haustechnik inkl. Photovoltaik, Herstellung der Barrierefreiheit, Brandschutzanpassung sowie Umstrukturierung der Räume gemäß aktuellem Nutzungskonzept und Musterraumprogramm. Teilweise Umnutzung von Garagen im Untergeschoss zur Flächenerweiterung.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 ca. 3.380.000 EUR / KGr 400 ca. 950.000 EUR.
- Evang.-Luth. GesamtkirchengemeindeNürnberg
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Tragwerksplanung
Generalsanierung des Kindergartens St. Jobst (ca. 700 m² BGF) in Nürnberg. Leistungen: Tragwerksplanung. Maßnahmen umfassen: Ertüchtigung der Gebäudehülle, Dachsanierung, Erneuerung der Haustechnik inkl. Photovoltaikanlage, Herstellung der Barrierefreiheit, Brandschutzanpassung sowie Umstrukturierung der Räume inkl. Umnutzung von Garagenflächen im Untergeschoss gemäß Musterraumprogramm der Stadt Nürnberg.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Erweiterungsbau. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. _____Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) für den Erweiterungsbau aus: KGr 300 ca. 2.720.000 EUR / KGr 400 ca. 770.000 EUR. _____ Ggf. werden darüber hinaus Umstrukturierungsmaßnahmen der angrenzenden Bestandsbereiche notwendig. Arbeiten am Bestand werden nach Aufwand berechnet.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II / Anlagengruppe 8: III. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 ca. 168.000 EUR / KGr 420 ca. 203.000 EUR / KGr 430 ca. 113.000 EUR / KGr 480 ca. 49.000 EUR.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6: II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 ca. 308.000 EUR / KGr 450 ca. 66.000 EUR / KGr 460 ca. 47.000 EUR.
- HWK UlmUlm
Objektplanung Gebäude (Projektskizze) Modernisierung der Bildungsakademie der HWK Ulm mit Neubauteil
Die Handwerkskammer Ulm beauftragt die Objektplanung (HOAI § 34 ff.) für die Teilmodernisierung der Bildungsakademie Ulm (Köllestraße 55). Geplant sind LPH 2-8 (optional 9). Planung (LPH 3/4) soll ab April 2026 bis Juli 2027 abgeschlossen sein (Kostenberechnung). Baubeginn ist bis Ende 2028, Fertigstellung bis 2032/33. Bieter müssen einen Meilensteinplan vorlegen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach VgV-Verfahren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.