Objektplanung Freianlagen (FA)
Los 1.4. Objektplanung Freianlagen Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und S...
Typ:Ausschreibung
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Los 1.4. Objektplanung Freianlagen Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster i...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1.4. Objektplanung Freianlagen Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Bewirtschaftungszentrale Lohsa: Planungsleistungen: Los 1.1: OPL für Gebäude und Innenräume, Los 1.2: TWPL, Los 1.3: Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, Los 1.4: Objektplanung Freianlagen
• Los 1.1. Objektplanung für Gebäude und Innenräume Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
Aufbau Bewirtschaftungszentrale, Planungsleistungen Lose 1-4, Hier: Los 1: Gebäude und Außenanlagen (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung AG 1 bis 3, Freianlagen)
Neubau einer Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen, zentralen Steuerung der Wasserdargebote in den Flusseinzugsgebieten der Spree, Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz. Ziel ist der proaktive Erhalt der blau-grünen Infrastruktur angesichts angespannter Wasserressourcen durch Kohleausstieg und Klimawandel. Das Projekt umfasst einen Leitstand zur Verteilung des Wasserdargebots sowie Funktionsbereiche für hoheitliche Aufgaben.
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
Aufbau Bewirtschaftungszentrale Lohsa, Vergabe von Planungsleistungen im Losverfahren (Lose 1-4), Hier: Los 4: Fachplanungs- und Beratungsleistungen Vermessung, Grund- und Besondere Fachplanungsleistungen der Ingenieurvermessung gem. Anlage 1, Punkt 1.4 HOAI 2021
Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirt- schaftung um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu hal- ten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen lnfrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Folgende Leistungen sollen mit dem Los 4 vergeben werden: Los 4: Fachplanungs- und Beratungsleistungen Vermessung, Grund- und Besondere Fachplanungsleistungen der Ingenieurvermessung gem. Anlage 1, Punkt 1.4 HOAI 2021 Auf Grundlage des Berichtes zur Grundlagenermittlung der Objektplanung LPH 1 und parallel zur Vorplanung sollen notwendige planungsbegleitende Ingenieurvmerssungsleistungen eingetaktet und durchgeführt werden. Durch den AN sind die ingenieurtechnischen Leistungen entsprechend des Leistungsbildes der planungsbegleitenden Ingenieurvermessung und entsprechenden Grundleistungen zu erbringen. Aktuell ist von einer erforderlichen Punktdichte von 204 bis 244 Punkten/ha auszugehen. Die hier geforderte Punktdichte und Honorarzonenzuordnung ist im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. notwendige Änderungen/Anpassungen im Ergebnis der Grundlagenermittlung anzumelden und zu begründen. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: (LPH 1-4) Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
Aufbau Bewirtschaftungszentrale, Planungsleistungen Lose 1-4, Hier: Los 4: Ingenieursvermessung gem. Anlage 1, Pkt. 1.4 HOAI
Neubau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) in Lohsa zur nachhaltigen Steuerung des Wasserhaushalts in Spree, Lausitzer Neiße und Schwarzer Elster. Angesichts des Kohleausstiegs und Klimawandels dient die BWZ als zentraler Leitstand für Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer. Das Projekt umfasst den Neubau eines Gebäudes am LTV-Standort Lohsa, inklusive Leitstand und Funktionsbereichen für hoheitliche Aufgaben zur Sicherung der Wasserressourcen.
- Mainova AGFrist: 08. Juni
Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen nach HOAI Objektplanung - Ingenieurbauwerke und Fachplanung - Technische Ausrüstung in 2 Losen
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Stromleitungen umfassen Spannungsebenen von 0,4 kV bis 30 kV. Planungsleistungen für Gas umfassen die Druckbereiche ND, MD und HD (ggfls. Steuerbegleitkabel). Im Hochdruckbereich (HD) sind insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Materialwahl, Trassierung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Planung muss den einschlägigen technischen Regeln wie DVGW G 463 und G 466-1 entsprechen.
- Stadt PaderbornPaderbornFrist: 18. Mai
Paderborner Zukunftsquartier 1. Entwicklungsabschnitt, Objektplanung Freianlagen
Der ehemalige Kasernenstandort Barker Barracks gilt mit seinen rd. 52 Hektar als die größte freiwerdende innerstädtische Konversionsfläche der Stadt Paderborn. Nach dem Freizug vom britischen Militär im November 2019 ist die Fläche an die BImA zurückgegeben worden und konnte im Juli 2024 von der Stadt Paderborn erworben werden. Somit steht die Stadtverwaltung Paderborn vor der großen Aufgabe, die ehemals militärisch genutzte Fläche zu einem urbanen Stadtquartier zu entwickeln. Das Zukunftsquartier befindet sich knapp 2km östlich vom historischen Stadtkern Paderborns. Die ehemalige Kaserne liegt inselartig im Stadtgebiet und wird südlich von der Driburger Straße, westlich vom Berliner Ring und nördlich durch den Piepenturmweg begrenzt. Östlich schließt der vorhandene Grünzug ‚Springbachpark‘ an sowie das dahinter liegende Gewerbegebiet Benhauser Feld. Es wurde der Masterplan Zukunftsquartier erarbeitet, der für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Areals maßgebend ist. Zukünftig soll ein maximal durchmischtes Quartier mit urbanem Charakter entstehen, in dem aktiv Klimaschutz erfolgt. Der Masterplan Zukunftsquartier formuliert sechs Leitziele für die Entwicklung des Quartiers: Maximale Mischung und Produktivität, Vernetzung von Stadt und Region, Testraum für digitale Innovation, Klimaresilienz und Nachhaltigkeit, maximale Adaptivität und Co-Kreative und partizipative Formen des Stadtmachens. Das Zukunftsquartier wird in seiner Entwicklung in zwei Teilabschnitte unterteilt. In den nächsten zehn Jahren wird zunächst der erste Teilabschnitt im Süden des Quartiers geplant und umgesetzt. Bei den öffentlichen Grünflächen fallen Teile der Grünen Meile, des Hashtags und des Grünen Rings in den ersten Entwicklungsabschnitt. Die Herstellung der Freiflächen im Bereich der Urbanen Meile wurden auf Grund der umliegenden Bebauungsstruktur erst für den zweiten Entwicklungsabschnitt vorgesehen. Zur Entwicklung des ersten Bauabschnitts trägt die Städtebauförderung bei. Die Gesamtmaßnahme „Paderborner Zukunftsquartier, Erster Teilbereich“ wurde im Programmjahr 2025 in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen, sodass bis mindestens 2031 Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, Herstellung öffentlicher Freiräume sowie Konzeptionsphasen, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden können. Das Konzept zur Freiflächenplanung sieht dabei eine Multicodierung der Flächen vor, sodass verschiedene Nutzungen (Sport, Spiel, Aufenthalt, Natur, Regenwassermanagement, Mobilität, etc.) übereinander gelagert werden können. Auf eine Vereinbarkeit der Freizeitnutzungen mit den Prinzipien der Schwammstadt ist zu achten, sodass ein System aus offenen Mulden und unterirdischen Überläufen den Standort auch bei Starkregenereignissen absichern. Detaillierte weiterführende Beschreibung ist dem Dokument „Information zum Leistungsgegenstand“ zu entnehmen. Beginn 09.11.2026 und endet voraussichtlich 2036 (LPH 9), Anfang 2031 soll die Bauarbeiten der Freianlagen abgeschlossen werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die LPH 1 - 3.
- Stadt Ibbenbüren
Erweiterung kommunale Grundschule "Mauritiusschule" - Vergabe der Objektplanung nach §§ 34, 39 HOAI sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Stadt Ibbenbüren hat den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die gesamte räumliche Situation an allen Grund-schulen der Stadt Ibbenbüren zu untersuchen. Auf Grundlage eines bereits erstellten Raumprogramms wurde im Vorfeld die Machbarkeit der Schulerweiterungen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Grundstücksrahmenbedingungen (städtebauliche Aspekte) an sieben Standorten geprüft. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden Vorentwurfskonzepte konkretisiert und die Kostenrahmen der einzelnen Schulen festgelegt. Demnach soll in einem ersten Schritt die hier gegenständliche "Mauritiusschule" erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die bauliche Ergänzung der bestehenden Räumlichkeiten, insbesondere um folgen-de Funktionen: - Küche (Neubau) - Mensa (Neubau) - Lehrkräfteraum (Neuordnung im Bestand) - Personalraum OGS (Neuordnung im Bestand) - Büro päd. Personal. (Neuordnung im Bestand) - 2. Sprechzimmer (Neuordnung im Bestand) - 2 Klassenzimmer (Neubau) - Verkehrsfläche Treppenhaus/Aufzug (Neubau) Für die Erweiterung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 600 nach DIN 276 ausgegangen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit ressourcenschonend und klimaneutral umgesetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen) sowie die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Stadt Ibbenbüren
Erweiterung kommunale Grundschule "Mauritiusschule" - Vergabe der Objektplanung nach §§ 34, 39 HOAI sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Stadt Ibbenbüren hat den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die gesamte räumliche Situation an allen Grund-schulen der Stadt Ibbenbüren zu untersuchen. Auf Grundlage eines bereits erstellten Raumprogramms wurde im Vorfeld die Machbarkeit der Schulerweiterungen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Grundstücksrahmenbedingungen (städtebauliche Aspekte) an sieben Standorten geprüft. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden Vorentwurfskonzepte konkretisiert und die Kostenrahmen der einzelnen Schulen festgelegt. Demnach soll in einem ersten Schritt die hier gegenständliche "Mauritiusschule" erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die bauliche Ergänzung der bestehenden Räumlichkeiten, insbesondere um folgen-de Funktionen: - Küche (Neubau) - Mensa (Neubau) - Lehrkräfteraum (Neuordnung im Bestand) - Personalraum OGS (Neuordnung im Bestand) - Büro päd. Personal. (Neuordnung im Bestand) - 2. Sprechzimmer (Neuordnung im Bestand) - 2 Klassenzimmer (Neubau) - Verkehrsfläche Treppenhaus/Aufzug (Neubau) Für die Erweiterung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 600 nach DIN 276 ausgegangen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit ressourcenschonend und klimaneutral umgesetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen) sowie die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 19. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.