Neustadt an der Donau - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Stadt Neustadt an der Donau schreibt den flächendeckenden Ausbau einer Gigabitinfrastruktur im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aus. Ziel ist die Bereitstellung leistungsfähiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Teilbereichen gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die Fördermittel werden als Investi...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Neustadt an der Donau schreibt den flächendeckenden Ausbau einer Gigabitinfrastruktur im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aus. Ziel ist die Bereitstellung leistungsfähiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Teilbereichen gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die Fördermittel werden als Investitionskostenbeihil...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Neustadt an der Donau
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Neustadt an der Donau schreibt den flächendeckenden Ausbau einer Gigabitinfrastruktur im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aus. Ziel ist die Bereitstellung leistungsfähiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Teilbereichen gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen für den Bau und Betrieb der Gigabitnetze weitergeleitet.
Weiterführende Details
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Neustadt an der Donau - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde PrackenbachPrackenbachFrist: 07. Mai
Prackenbach - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die bewilligten Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, um den Bau und Betrieb leistungsfähiger Gigabitinfrastrukturen zu ermöglichen, da eine flächendeckende Versorgung derzeit und in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich erfolgt.
- Gemeinde Prackenbach
Prackenbach - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die bewilligten Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, um den Bau und Betrieb leistungsfähiger Gigabitinfrastrukturen zu ermöglichen, da eine flächendeckende Versorgung derzeit und in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich erfolgt.
- Gemeinde IttlingenIttlingenFrist: 27. Apr.
Ittlingen - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die bewilligten Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, um den Bau und Betrieb leistungsfähiger Gigabitinfrastrukturen zu ermöglichen, da eine flächendeckende Versorgung derzeit und in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich erfolgt.
- Gemeinde PrackenbachPrackenbachFrist: 07. Mai
Prackenbach - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde Ittlingen
Ittlingen - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde HainsfarthHainsfarthFrist: 30. März
Hainsfarth - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Die Gebietskörperschaft hat Fördermittel nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 für den flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell erhalten. Ziel ist die Weiterleitung dieser Mittel als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen in einem unterversorgten Teilbereich, da aktuell keine leistungsfähige Infrastruktur vorhanden ist.
- Frist: 13. Apr.
Hainsfarth - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde MünsingMünsingFrist: 27. Mai
Münsing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde Münsing
Münsing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Stadt Neustadt an der Donau.
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