Prackenbach - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die bewilligten Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, um den Bau und...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die bewilligten Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, um den Bau und Betrieb leistung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Prackenbach
- Veröffentlicht: 01. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau im unterversorgten Teilbereich mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die bewilligten Fördermittel werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet, um den Bau und Betrieb leistungsfähiger Gigabitinfrastrukturen zu ermöglichen, da eine flächendeckende Versorgung derzeit und in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich erfolgt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
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Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
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Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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