Neubau Kindertagesstätte Elfe in Lorup
Das Gebäude der kath. KiTa ELFE weist erhebliche Mängel auf. Um die Kita zukunftssicher zu gestalten, besteht dringender Handlungsbedarf. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kita neu gebaut werden soll. Hierfür muss zunächst das jetzige Jugendheim abgerissen werden. Der 2010 geschaffene Anbau, indem sich zu...
Angebotsfrist:12. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Gebäude der kath. KiTa ELFE weist erhebliche Mängel auf. Um die Kita zukunftssicher zu gestalten, besteht dringender Handlungsbedarf. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kita neu gebaut werden soll. Hierfür muss zunächst das jetzige Jugendheim abgerissen werden. Der 2010 geschaffene Anbau, indem sich zurzeit die Krippe ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Werlte
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 12. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das Gebäude der kath. KiTa ELFE weist erhebliche Mängel auf. Um die Kita zukunftssicher zu gestalten, besteht dringender Handlungsbedarf. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kita neu gebaut werden soll. Hierfür muss zunächst das jetzige Jugendheim abgerissen werden. Der 2010 geschaffene Anbau, indem sich zurzeit die Krippe befindet, soll aufgrund des guten Zustandes erhalten bleiben. Im Gruppenraum soll die Bücherei untergebracht werden. Die anderen Räumlichkeiten sollen für die Kita umgenutzt werden. Das jetzige Kita-Gebäude soll während des Neubaus stehen bleiben. So müssen während der Bauphase keine Ersatzräumlichkeiten für die Kinder geschaffen werden. Nach Fertigstellung und Bezug des neuen Gebäudes wird die alte Kita abgerissen. Auf dem frei werdenden Platz wird anschließend der neue Spielplatz errichtet. Das Gebäude und das Grundstück befinden sich zurzeit im Eigentum der kath. Kirchengemeinde Lorup. Die Gemeinde Lorup wird Bauherrin des neuen Gebäudes und mittels Erbpachtvertrag auch Eigentümerin des Gebäudes werden. Die Trägerschaft wird weiterhin bei der Kirchengemeinde bleiben. Zeitplan: 1. Bauvorhaben: Beginn nach Auftragserteilung 2. Genehmigungsplanung: ca. 3 Monate 3. Ausführungsplanung: ca. 3 Monate 4. Ausschreibung: Beginn Dezember 5. Bauphase: ca. 15 Monate 6. Einzug: Ende 2027/Frühjahr 2028
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10- Gemeinde Lorup (LK Emsland)
Generalplanungsleistungen zum Neubau der KiTa Elfe • Leistungsphasen 1-9 Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, HOAI 2021 • Leistungsphasen 1-9 Technische Ausrüstung §§ 53 ff. HOAI 2021 • Leistungsphasen 1-6 Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI 2021 • Brandschutzplanung AHO Heft 17 • Ggf. Besondere Leistungen
Das Gebäude der kath. KiTa ELFE weist erhebliche Mängel auf. Um die Kita zukunftssicher zu gestalten, besteht dringender Handlungsbedarf. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kita neu gebaut werden soll. Hierfür muss zunächst das jetzige Jugendheim abgerissen werden. Der 2010 geschaffene Anbau, indem sich zurzeit die Krippe befindet, soll aufgrund des guten Zustandes erhalten bleiben. Im Gruppenraum soll die Bücherei untergebracht werden. Die anderen Räumlichkeiten sollen für die Kita umgenutzt werden. Das jetzige Kita-Gebäude soll während des Neubaus stehen bleiben. So müssen während der Bauphase keine Ersatzräumlichkeiten für die Kinder geschaffen werden. Nach Fertigstellung und Bezug des neuen Gebäudes wird die alte Kita abgerissen. Auf dem frei werdenden Platz wird anschließend der neue Spielplatz errichtet. Das Gebäude und das Grundstück befinden sich zurzeit im Eigentum der kath. Kirchengemeinde Lorup. Die Gemeinde Lorup wird Bauherrin des neuen Gebäudes und mittels Erbpachtvertrag auch Eigentümerin des Gebäudes werden. Die Trägerschaft wird weiterhin bei der Kirchengemeinde bleiben. Zeitplan: 1. Bauvorhaben: Beginn nach Auftragserteilung 2. Genehmigungsplanung: ca. 3 Monate 3. Ausführungsplanung: ca. 3 Monate 4. Ausschreibung: Beginn Dezember 5. Bauphase: ca. 15 Monate 6. Einzug: Ende 2027/Frühjahr 2028
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 mit Anlage 14 /14.1 für den Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln
Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2021) für Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern (4-geschossig, Passivhaus, PV) und 2-geschossiger Kita (6-zügig) in Köln-Geisbergstr. 47-53. Abriss bestehender Gebäude, bauliche Interimslösung Kita in einem Wohnhaus während Bauphase. Konventionelle Bauweise, keine Tiefgarage. Gesamtkosten ca. 8,5 Mio. € (KG 300) + 2,6 Mio. € (KG 400). Abbruch nicht Teil der Ausschreibung.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 04. Mai
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 mit Anlage 14 /14.1 für den Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln
Tragwerksplanung für den Neubau von drei 4-geschossigen Obdachlosenwohnhäusern und einer 2-geschossigen, 6-zügigen Kita in Köln. Die Gebäude werden in konventioneller Bauweise (Passivhausstandard mit PV) errichtet. Inklusive Interimslösung für die Kita in einem Wohngebäude während der Bauphase und anschließendem Rückbau zur Wohnnutzung. Kostenrahmen: ca. 8,5 Mio. € (KG 300) und 2,6 Mio. € (KG 400) netto. Abbruchleistungen sind nicht enthalten.
- Stadt LehrteLehrte
TU-Vergabe "Neubau eines Dienstleistungszentrum in Osnabrück Eversheide" der Stadt Osnabrück (2.6 Bekanntmachung über Auftragsvergabe)
Der Neubau wird auf den Grundstücken Grüner Weg Flur 5, Flurstück 170/6 (4.463 m²) und Flur-stück 170/5 (896 m²) im Baugebiet Große Eversheide errichtet. Die Entfernung zum bisherigen Standort beträgt ca. 1,2 km. Als Übergangslösung wird eine Pavillonlösung für zwei Kita-Gruppen auf dem Flurstück 170/5 geschaffen, die zum Kita-Jahr 2025/2026 bezugsfertig sein soll. Diese Übergangslösung soll bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt werden und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Dienstleistungszentrum ist als Mehrzweckgebäude konzipiert und soll folgende Nutzungen vereinen: - Eine städtische Kindertagesstätte mit drei Gruppen (eine Integrationsgruppe, eine Krippengruppe, eine Regelgruppe). - Räumlichkeiten für den Regionalsozialdienst West. - Räumlichkeiten für die Familienbegleiterinnen. Eine Fertigstellung des Objektes wird für Juli 2027 (Beginn des neuen Kita-Jahres) angestrebt. Grundlage für die Planungen ist der aktuell gültige Bebauungsplan und dessen Festsetzungen. Die Grenzabsteckung ist dem aktuellen, beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Planung basiert auf einem detaillierten Raumprogramm. Die Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt 1.462 m², die Nettoraumfläche (NRF) 1.404 m² und die Nutzungsfläche (NUF) 975 m². Das Gebäude ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu planen und zu bauen. Ein Fernwärmeanschluss sowie die Einplanung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sind vorzusehen. Die Herstellung der Außenanlagen ist nur im Bereich von 3 m rund um das Gebäude erforderlich, die übrigen Außenanlagen sind bereits vorhanden. Eine Höhenplanung liegt bereits vor. Es ist geplant, die Baumaßnahme ressourcenschonend und innerhalb eines möglichst kurzen Zeitrahmens umzusetzen. Im Vorfeld des Verfahrens wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass das Totalunternehmermodell die wirtschaftlichste Realisierungsvariante darstellt. Aus diesem und weiteren Gründen (insbesondere Öffnung des Marktes für Modulbaulösungen) wird das Projekt als Totalunternehmermodell umgesetzt.
- Stadt Osnabrück
TU-Vergabe "Neubau eines Dienstleistungszentrum in Osnabrück Eversheide" der Stadt Osnabrück (2.6 Bekanntmachung über Auftragsvergabe)
Der Neubau wird auf den Grundstücken Grüner Weg Flur 5, Flurstück 170/6 (4.463 m²) und Flur-stück 170/5 (896 m²) im Baugebiet Große Eversheide errichtet. Die Entfernung zum bisherigen Standort beträgt ca. 1,2 km. Als Übergangslösung wird eine Pavillonlösung für zwei Kita-Gruppen auf dem Flurstück 170/5 geschaffen, die zum Kita-Jahr 2025/2026 bezugsfertig sein soll. Diese Übergangslösung soll bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt werden und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Dienstleistungszentrum ist als Mehrzweckgebäude konzipiert und soll folgende Nutzungen vereinen: - Eine städtische Kindertagesstätte mit drei Gruppen (eine Integrationsgruppe, eine Krippengruppe, eine Regelgruppe). - Räumlichkeiten für den Regionalsozialdienst West. - Räumlichkeiten für die Familienbegleiterinnen. Eine Fertigstellung des Objektes wird für Juli 2027 (Beginn des neuen Kita-Jahres) angestrebt. Grundlage für die Planungen ist der aktuell gültige Bebauungsplan und dessen Festsetzungen. Die Grenzabsteckung ist dem aktuellen, beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Planung basiert auf einem detaillierten Raumprogramm. Die Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt 1.462 m², die Nettoraumfläche (NRF) 1.404 m² und die Nutzungsfläche (NUF) 975 m². Das Gebäude ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu planen und zu bauen. Ein Fernwärmeanschluss sowie die Einplanung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sind vorzusehen. Die Herstellung der Außenanlagen ist nur im Bereich von 3 m rund um das Gebäude erforderlich, die übrigen Außenanlagen sind bereits vorhanden. Eine Höhenplanung liegt bereits vor. Es ist geplant, die Baumaßnahme ressourcenschonend und innerhalb eines möglichst kurzen Zeitrahmens umzusetzen. Im Vorfeld des Verfahrens wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass das Totalunternehmermodell die wirtschaftlichste Realisierungsvariante darstellt. Aus diesem und weiteren Gründen (insbesondere Öffnung des Marktes für Modulbaulösungen) wird das Projekt als Totalunternehmermodell umgesetzt.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 18. Mai
BIM_Merianstr.
Beschreibung: Die in den 1970er Jahren errichtete Schule in Stahlbetonskelettbauweise soll abgerissen werden und durch einen Neubau auf dem bestehenden Grundstück ersetzt werden. Die Baumaßnahme besteht aus einer Gesamtschule für zur Zeit circa 1660 Schülerinnen und Schüler und einer 6-Feld.Sporthalle. Umgesetzt wird das Projekt unter laufendem Betrieb. Die Bestandsschule wird in Gänze als Interim genutzt. Detaillierte Beschreibung der Beschaffung Das Schulgebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Chorweiler wurde 1974/75 in 3-geschossiger Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Es handelt sich um eine achtzügige Gesamtschule inklusive 6-Feld-Sporthalle. Das Schulgebäude hat die Abmessungen 188,0 m x 44,0 m. Die Schule wurde für circa 3.100 Schüler konzipiert. Derzeit werden 1660 Schülerinnen und Schüler beschult. Gebäude / Nutzung: Im Erdgeschoss befinden sich der Eingangsbereich, die Verwaltung, die Aula und die Ganztageseinrichtungen. Die Klassenräume liegen vorwiegend im 1. OG, die Fachräume im UG. Die Mensa befindet sich im abgesenkten Bereich des UG. Die Gesamtschule soll nach 50 Jahren Betriebszeit abgerissen und als Clusterschule neu erbaut werden. Beginnend mit dem Abriss der Turnhalle soll Platz geschaffen werden für ein 4 bis 5 geschossiges Schulgebäude. Der Altbau wird in Gänze als Interimsschulgebäude genutzt. Die gesamte Durchführung der Baumaßnahme inklusive Abbruch, Schadstoffsanierung, Neubau von Schulgebäude und Sporthalle sowie die Herstellung von Infrastruktur und Außenanlagen, soll durch einen Totalunternehmer (TU) erfolgen. Vorab wird eine Interimssporthalle, auf einem Grundstück nord-westlich der Gesamtschule gelegen, errichtet. Die Fertigstellung dieser Turnhalle ist die Voraussetzung für einen Abriss der Bestandshalle. Dies ist eine rein informative Mitteilung und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Planung ist grundsätzlich unter Anwendung der BIM-Methodik zu erbringen. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des AG. Der Auftragnehmer schuldet über sämtliche Maßnahmen und Auftragsstufen hinweg eine Leistung, welche die Anforderungen der AlA des AG erfüllt. Die Bauherrin beabsichtigt, die Planung des Neubaus von Beginn an mit der BIM-Methodik umzusetzen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen BIM - Qualitätsmanager. Es ist vorgesehen den BIM-Manager sowie den BIM-Gesamtkoordinator beim Totalunternehmer anzusiedeln. Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
BIM_Merianstr.
Die in den 1970er Jahren errichtete Schule in Stahlbetonskelettbauweise soll abgerissen werden und durch einen Neubau auf dem bestehenden Grundstück ersetzt werden. Die Baumaßnahme besteht aus einer Gesamtschule für zur Zeit circa 1660 Schülerinnen und Schüler und einer 6-Feld.Sporthalle. Umgesetzt wird das Projekt unter laufendem Betrieb. Die Bestandsschule wird in Gänze als Interim genutzt. Detaillierte Das Schulgebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Chorweiler wurde 1974/75 in 3-geschossiger Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Es handelt sich um eine achtzügige Gesamtschule inklusive 6-Feld-Sporthalle. Das Schulgebäude hat die Abmessungen 188,0 m x 44,0 m. Die Schule wurde für circa 3.100 Schüler konzipiert. Derzeit werden 1660 Schülerinnen und Schüler beschult. Gebäude / Nutzung: Im Erdgeschoss befinden sich der Eingangsbereich, die Verwaltung, die Aula und die Ganztageseinrichtungen. Die Klassenräume liegen vorwiegend im 1. OG, die Fachräume im UG. Die Mensa befindet sich im abgesenkten Bereich des UG. Die Gesamtschule soll nach 50 Jahren Betriebszeit abgerissen und als Clusterschule neu erbaut werden. Beginnend mit dem Abriss der Turnhalle soll Platz geschaffen werden für ein 4 bis 5 geschossiges Schulgebäude. Der Altbau wird in Gänze als Interimsschulgebäude genutzt. Die gesamte Durchführung der Baumaßnahme inklusive Abbruch, Schadstoffsanierung, Neubau von Schulgebäude und Sporthalle sowie die Herstellung von Infrastruktur und Außenanlagen, soll durch einen Totalunternehmer (TU) erfolgen. Vorab wird eine Interimssporthalle, auf einem Grundstück nord-westlich der Gesamtschule gelegen, errichtet. Die Fertigstellung dieser Turnhalle ist die Voraussetzung für einen Abriss der Bestandshalle. Dies ist eine rein informative Mitteilung und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Planung ist grundsätzlich unter Anwendung der BIM-Methodik zu erbringen. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des AG. Der Auftragnehmer schuldet über sämtliche Maßnahmen und Auftragsstufen hinweg eine Leistung, welche die Anforderungen der AlA des AG erfüllt. Die Bauherrin beabsichtigt, die Planung des Neubaus von Beginn an mit der BIM-Methodik umzusetzen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen BIM - Qualitätsmanager. Es ist vorgesehen den BIM-Manager sowie den BIM-Gesamtkoordinator beim Totalunternehmer anzusiedeln. Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Landkreis RothRothFrist: 05. Mai
TNW_HLS_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baumaßnahme alternativ im Wege des Systembaus umzusetzen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Die KG 400 umfasst für beide Bauabschnitte ca. 976.000 EUR netto Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 (HLS) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Besondere Leistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Werlte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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