Modernisierung der Feldlafette mittleres Maschinengewehr
Es ist eine neue modernisierte Feldlafette MG zu entwickeln. Der AN muss dem AG zwei Nachweismuster liefern. Im Anschluss möglich Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung in höhe von 996 EA zu gewährleisten.
Angebotsfrist:16. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Es ist eine neue modernisierte Feldlafette MG zu entwickeln. Der AN muss dem AG zwei Nachweismuster liefern. Im Anschluss möglich Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung in höhe von 996 EA zu gewährleisten.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 16. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Es ist eine neue modernisierte Feldlafette MG zu entwickeln. Der AN muss dem AG zwei Nachweismuster liefern. Im Anschluss möglich Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung in höhe von 996 EA zu gewährleisten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Tragwerksplanung für den Neubau und Sanierung des Kombibads Crana Mare Kronach
Bayerngrund beabsichtigt den Neubau des Erlebnisbades Crana Mare in Kronach und die Sanierung der Außenbecken im Freibadbereich, hier insbesondere das geflieste Sportbecken (50 Meter) mit Sprungturm. Mit erfolgtem Neubau des Hallenbadbereichs, soll das derzeitige Hallenbad zurück gebaut und die Flächen der Außenbereichsgestaltung zugeführt werden. Während der Bauphase soll eine Nutzung des bisherigen Erlebnisbades weiterhin gewährleistet sein. Projektanschrift ist die Gottfried-Neukam-Straße 25, in 96317 Kronach. Das Erlebnisbad hat folgende Bereiche: 1. Hallenbad 2. Freibad mit Kinderbecken, Freizeitbecken, Sportbecken, Sprungturm und Rutschenanlage 3. Liegewiese mit Sportbereich 4. Parkplatzflächen Die Neubaumaßnahmen im Hallenbadbereich umfassen: a) Neubau Hallenbad mit Gastroflächen (inkl. Technischer Ausrüstung) b) Umverlegung des Haupteingangs c) Erweiterung um ein Lehrschwimmbecken, ggf. mit Hubboden d) Erweiterung um einen Saunabereich e) Mögliche Integration des Bestandsgebäudes Die Sanierungs- Umbaumaßnahmen im Freibadbereich umfassen: a) Neugestaltung Freizeitbecken b) Neugestaltung Liegewiesen c) Sanierung des Sportbeckens und Sprungturm d) Anschluss an die neue Anlagentechnik Das bisherige Erlebnisbad wurde von 1968-1970 errichtet und 1992-1994 im Rahmen einer Modernisierung um Erweiterungsbauten ergänzt. Der genaue Umfang der Sanierung und Neukonzeptionierung mit dem Neubau ist aus der Projektaufgabe heraus, angelehnt an die bereits durchgeführten Voruntersuchungen, zu entwickeln. Der Hallenneubau bedingt auch eine neue technische Ausrüstung der Schwimmbadtechnik, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und nachhaltiger Aspekte, sowie im Hinblick auf einen ressourcenschonenden Betrieb. Auch die Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs ist zu gewährleisten. Bei der Sanierung und Neubau sind die staatlichen Vorgaben, u.a. aus Förderprogrammen einzuhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Planung ist u.a. daraufhin auszurichten. Die Leistungen der Tragwerksplanung sind auf die vorgenannten Aspekte auszurichten. Lösungen und Konzeptionierungen sind aus der Aufgabe heraus zu entwickeln.
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- Frist: 27. Apr.
Druckdienstleistungen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich zum einen um die Produktion und Weiterverarbeitung der vom Beitragsservice jährlich auszubringenden personalisierten Briefe sowie die Produktion von sonstigen Papieren. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die für den Briefversand benötigten Aussende- und Antwortbriefhüllen beschafft werden. Ziel der Vergabemaßnahme ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem wirtschaftlichsten Bieter. Der Rahmenvertrag soll für eine vierjährige Festlaufzeit abgeschlossen werden. Frühester Leistungsbeginn ist der 01.10.2026. Auftraggeber (AG) sind die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt). Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können, beabsichtigt der Beitragsservice im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag über die nachfolgend geforderten Leistungen mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Der Auftragnehmer (AN) wird nach erfolgreichem Abschluss einer Testphase sowohl die Produktion und Weiterverarbeitung der vom AG jährlich auszubringenden personalisierten Briefe (Simplex- bzw. Duplexdruck, teilweise TwoUp) als auch und die Produktion von sonstigen Papieren auf Farbdigitaldruckern übernehmen. Die Druckdienstleistungen sind ausschließlich an einem Standort des AN zu erbringen. Eine Standortverlagerung ist nur ausnahmsweise und mit vorheriger Zustimmung des AG möglich. Der AN muss über die erforderliche technische Ausstattung, insbesondere über IT-Technik, Hard- und Software sowie ausreichend dimensionierte Druck- und Kuvertiermaschinen für den Transaktionsdruck verfügen. Der AG beabsichtigt, seine Textverarbeitung sukzessive auf die Software Inspire der Fa. Quadient umzustellen und im Rahmen der Vertragslaufzeit Druckdaten bspw. im Inspire Native Format inkl. TNO an den AN zu liefern. Der AG sucht mit diesem Vergabeverfahren einen Druckdienstleister, der sowohl die fach- und fristgerechte Materialbeschaffung (Papiere und Briefhüllen etc.) als auch die Produktion und Weiterverarbeitung seiner personalisierten Briefe im Farb-Transaktionsdruck sowie die Produktion von sonstigen Papieren sicherstellt. Ziel ist es, dass der AN für eine ausreichende und rechtzeitige Materialbeschaffung sorgt (Papiere, Briefhüllen, Briefbehälter etc.), die personalisierten Briefe arbeitstäglich nach Vorgabe des AG produziert und die Briefe zur Abholung um 14:00 Uhr durch den vom AG eingesetzten PDL bereitstellt. Zusätzlich hat der AN "sonstige Papiere" die vom AG verwendet werden, in jährlich zwei Abrufen zu produzieren bzw. zu beschaffen und kostenfrei an den Standort des AG zu liefern. Zur Erfüllung seiner Aufgabenstellung benötigt der AG folgende Leistungen: - Lagerung und Produktion auf Endlos-Blankopapier Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: Für das Regelverfahren werden 157,6 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 164,8 Mio. Briefen benötigt. Für das Mailingverfahren werden voraussichtlich 23,6 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 22,3 Mio. Briefen im Rahmen der Marktbearbeitung benötigt. Für den MDA 2026 werden im Jahr 2027 zusätzlich voraussichtlich 3,8 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 3,7 Mio. Briefen benötigt. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 185,0 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion benötigt. - Lagerung und Produktion sowie Lieferung von sonstigen Papieren an den AG Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: voraussichtlich 1,048 Mio. Formbriefe 0330 für den Einzelblattdruck. voraussichtlich 6,0 Mio. Anträge auf Befreiung/Ermäßigung (7420) für den Einzelblattdruck voraussichtlich 4,4 Mio. Trennblätter (4006) für den Scanbetrieb. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 11,4 Mio. sonstige Papiere benötigt. - Beschaffung und Lagerung von Briefhüllen für die personalisierten Briefe Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: Für das Regel- und Mailingverfahren werden voraussichtlich 187,1 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) für Test und Produktion während der Vertragslaufzeit (4 Jahre) benötigt. Für den MDA 2026 werden im Jahr 2026/2027 zusätzlich voraussichtlich 3,7 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) für Test und Produktion benötigt. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 190,8 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) benötigt. Für das Regelverfahren werden ca. 600 Versandtaschen (0028) für Test und Produktion der geplanten Großbriefe benötigt. Für den Brief 9692 werden voraussichtlich 2,5 Mio. Antwortbriefhüllen (0006) für Test und Produktion benötigt. Die vorstehenden Planmengen dienen ausschließlich der Kalkulation. Der Beitragsservice muss berechtigt sein, von den genannten Planmengen abzuweichen sowie größere und auch geringere Mengen abzurufen. Die vom Beitragsservice prognostizierten Planmengen stellen keine garantierte Mindestabnahmemenge dar. Die Planmengen können somit nicht für die Vertragslaufzeit garantiert werden und unterliegen Schwankungen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden. Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
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Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. 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- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
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