Mittagsverpflegung Kita
Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) für die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von derzeit circa 90-100 Mittagessen täglich (Höchstanzahl: 140) für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren (aktuell: 31 Kinder von 1-3 Jah...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) für die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von derzeit circa 90-100 Mittagessen täglich (Höchstanzahl: 140) für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren (aktuell: 31 Kinder von 1-3 Jahren, 53 Kinder vo...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutscher Bundestag - Vergabereferat
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung (Warmverpflegung) für die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von derzeit circa 90-100 Mittagessen täglich (Höchstanzahl: 140) für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren (aktuell: 31 Kinder von 1-3 Jahren, 53 Kinder von 3-6 Jahren) für die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages in Form der Warmverpflegung. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in dieser Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen in eigenen, externen Küchen und organisiert die Anlieferung des Mittagessens in die Kindertagesstätte des Bundestages, Otto-von-Bismarck-Allee 2, 10557 Berlin. Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) stellt keine Kochmöglichkeiten in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zur Verfügung. Die Mahlzeiten werden durch das eigene Personal der AG portioniert und auf eigenem Geschirr der AG ausgegeben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- No ID
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- Gemeinde Graben-Neudorf
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Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grundschule und Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule plant weiterhin einen Ganztagsbetrieb mit insgesamt acht Gruppen (2 GT-Züge a 4 Klassenstufen) und liegt im Ortsteil Graben. Rechnungsanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Seiteneingang der Mensa und ist an das jeweilige Verfahren angepasst, mit Rücksicht auf die Pausenzeiten. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Adolf-Kußmaul- Schule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag ca 150 Unterrichtstage plus Freitag ca.30 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Ganztagesschulkinder verpflichtend. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftragnehmer von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr in vier Schichten (1. Schicht von 12.30 Uhr bis 13:00 Uhr, 2. Schicht von 13.00 Uhr bis 13:30 Uhr, 3. Schicht von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, 4. Schicht von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr).
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Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
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Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
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Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Infrastruktur Einkauf, Supply Chain, Produktion Einkauf Technologie, BahnsteuerungBern 65Frist: 30. Juni
Diagnosetriebzug
Der Fachbereich Mess- und Diagnosetechnik (MUD) ist verantwortlich für die maschinelle Zustandsdatenüberwachung (Fahrbahn inkl. Weichen und Fahrstromsysteme) im Normalspurnetz der SBB AG sowie bei verschiedenen Infrastrukturbetreiber in der Schweiz. Zustandsdaten werden mithilfe von SBB-eigenen Infrastrukturdiagnosefahrzeugen und externen Dienstleistern erhoben. Die zwei heute eingesetzten Infrastrukturdiagnosefahrzeuge müssen voraussichtlich 2031 und 2034 ersetzt werden. Mit dem Ziel, die hohen Anforderungen an die Zustandsdatenüberwachung weiterhin sicherzustellen und fortlaufend zu optimieren, werden bis zu 3 Infrastrukturdiagnosefahrzeuge einer neuen Generation beschafft. Gegenstand und Umfang der Ausschreibung umfasst 2 Lose. Fixer Auftrag: Los 1: Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines Infrastrukturdiagnosefahrzeug (inklusive Wartung Peripheriesysteme) Los 2: Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines Fahrbahn- und Schieneninspektionssystem Die SBB AG beabsichtigt den Bezug von * 1 Infrastrukturdiagnosefahrzeug inkl. Peripherie- und Supportsysteme sowie Service und Support für die Peripherie- und Supportsysteme (Los 1) * 1 Fahrbahn- und Schieneninspektionssystem (TSIS) sowie Service und Support für das Peripheriesystem während der gesamten Vertragslaufzeit. (Los 2) Optionen: Die dazugehörigen Optionen können nach Ermessen der SBB AG einzeln vergeben werden. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Optionen vollumfänglich, in Teilen oder gestaffelt nachzubestellen: • 2 zusätzliche Infrastrukturdiagnosefahrzeuge Los1 • 2 zusätzliche Fahrbahn- und Schieneninspektionssysteme Los 2 • Instandhaltung und Supportleistungen für die Infrastrukturdiagnosefahrzeuge (Rollmaterial ohne Peripherie- und Supportsysteme) Los 1 • Vorbereitung der Integration TC Messsysteme (SBB entscheidet über diese Optionseinlösung vor Werkvertragsunterzeichnung) und Integration Mobilfunkantenne Los 1 • Riffelmesssystem RCMS Los 2 • Erweiterungen zum TSIS-Teil-Peripheriesystem RSIS, TMS und REIS Los 2 Die Anbieterin ist berechtigt, ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) oder ausschliesslich für eines der Lose (nur Los 1 bzw. nur Los 2) einzureichen. Die Bewertung sowie Zuschlag erfolgt für jedes Los einzeln. Sollte nur für Los 2 ein Angebot eingereicht werden, für Los 1 jedoch nicht, ist die SBB berechtigt, keinen Zuschlag zu erteilen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutscher Bundestag - Vergabereferat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.