Mitarbeitendenbefragung in der NRW.BANK
Die erste Befragung wird im September 2026 durchgeführt. Die Information aller Führungskräfte über die Befragungsergebnisse ihrer Zuständigkeitsbereiche soll spätestens im November 2026 erfolgt sein. Die Workshops zur Bearbeitung der Befragungsergebnisse schließen unmittelbar an die erste Befragung an und erfolgen auf ...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die erste Befragung wird im September 2026 durchgeführt. Die Information aller Führungskräfte über die Befragungsergebnisse ihrer Zuständigkeitsbereiche soll spätestens im November 2026 erfolgt sein. Die Workshops zur Bearbeitung der Befragungsergebnisse schließen unmittelbar an die erste Befragung an und erfolgen auf Abruf. Nach der e...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: NRW.BANK AöR
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die erste Befragung wird im September 2026 durchgeführt. Die Information aller Führungskräfte über die Befragungsergebnisse ihrer Zuständigkeitsbereiche soll spätestens im November 2026 erfolgt sein. Die Workshops zur Bearbeitung der Befragungsergebnisse schließen unmittelbar an die erste Befragung an und erfolgen auf Abruf. Nach der ersten Befragung wird der Turnus für die Folgebefragungen festgelegt: Dieser kann 12, 18 oder 24 Monate betragen. Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) bzw. der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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6- Verbandsgemeinde Hachenburg
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Landesbetrieb Information und Technik NRW
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- AquaDuctus Pipeline GmbH
Markterkundung zum Planungskauf Bunde-Dykhausen
Bei dem betreffenden Leitungsabschnitt handelt es sich um einen 78 km langen Leitungsabschnitt im Bereich Bunde Ost - Dykhausen, welcher Teil der Wasserstoffleitung NRL II ist. Die Open Grid Europe (nachfolgend: OGE), ein Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, plante zunächst den Neubau des NRL II. Dieser ist Bestandteil des Wasserstoffkernnetzes. Mehrere Ingenieurbüros wurden mit der Planung der Leitung beauftragt, die Arbeiten jedoch vor etwa zwanzig Monaten unterbrochen und in diesem Zuge aus dem Projektportfolio der OGE entfernt. Es stellt sich nun die Frage nach der Übernahme der bereits erstellten Planungsunterlagen sowie den Eintritt in bereits bestehende Planungsverträge. Im Rahmen der Markterkundung sollen insbesondere Erkenntnisse zu nachfolgenden Thematiken gewonnen werden: Die Planungsunterlagen sind zu etwa 80% abgeschlossen. Zahlreiche Erkundungsarbeiten wurden durchgeführt. Hierzu wurden ca. 200 Bohrungen auch auf Grundstücken privater Eigentümer durchgeführt, die zumindest nach hiesigem Kenntnisstand keine Zustimmung zu erneuten Bohrungen erteilt haben. Für die Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen durch ein hierzu befähigtes Ingenieurbüro sind unter anderem geotechnische Berichte von Fachfirmen erforderlich. Die hierzu erforderlichen Informationen existieren bislang jedoch nur in Form von Rohdaten. An diesen Rohdaten verfügt die OGE über Nutzungsrechte und kann diese der Aquaductus gegen Entgelt im Wege einer Direktvergabe überlassen. Ggf. verfügt aber auch ein anderes Unternehmen bzw. verfügen mehrere andere Unternehmen hierüber, die eine fristgerechte Leistung sicherstellen können. Die vollständigen Planungsunterlagen werden bis zum 01.01.2027 benötigt, damit in Q2/2027 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann. Eine spätere Feststellung der Planungsunterlagen ist daher nicht möglich. Die Markterkundung soll Erkenntnisse darüber bringen, inwieweit die OGE, die bislang beauftragten Ingenieurbüros und/oder etwaige hier derzeit unbekannte Dritte in der Lage sind, - die vorhandenen Unterlagen und Rohdaten der Aquaductus gegen Entgelt zu überlassen, sowie - ob und ggf. in welchem Umfang sie über eigene Nutzungsrechte an vorhandenen Planungsunterlagen und Rohdaten verfügen, die sie Aquaductus einräumen können. Zudem soll geklärt werden, ob Ausschließlichkeitsrechte an den vorhandenen Daten bestehen oder ob etwaigen Dritten z.B. Bearbeitungs- oder Unterlizenzierungsrechte eingeräumt wurden bzw. über welche Nutzungsrechte hieran derjenige, der über die Planungsunterlagen bzw. Rohdaten verfügt und sie gegen Entgelt überlassen kann, verfügt. Soweit Marktteilnehmer derzeit nicht über die für das Bauvorhaben bzw. einen Teil davon erforderlichen Planungsunterlagen verfügen und/oder diese dem Auftraggeber nicht gegen Entgelt überlassen können, soll geklärt werden, ob die erforderlichen Planungsunterlagen vollständig neu erstellt werden können. Für diesen Fall wird um Angaben dazu gebeten, - ob eine Neuerstellung möglich ist, - mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen ist, - welcher Mitwirkungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers hierfür erforderlich sein wird und - bis zu welchem konkreten Zeitpunkt die vollständigen Planungsunterlagen erstellt werden können. Soweit Marktteilnehmer derzeit nicht über die vollständigen Planungsunterlagen verfügen und/oder diese dem Auftraggeber nicht gegen Entgelt überlassen können, soll ferner geklärt werden, - ob auf Grundlage bereits vorhandener Planungsunterlagen weitere Planungsleistungen erbracht werden können, um die Planung fertigzustellen. Für diesen Fall wird um Angaben dazu gebeten, - ob eine solche Fertigstellung möglich ist, - mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen wäre, - welcher Mitwirkungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers hierfür erforderlich wäre und - bis zu welchem konkreten Zeitpunkt die Fertigstellung erreicht werden könnte. Falls eine Fertigstellung bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.01.2027) nicht möglich ist, wird um Mitteilung gebeten, bis zu welchem späteren konkreten Zeitpunkt sie erfolgen können. Außerdem sollen Interessierte mitteilen, ob und ggf. welche Schnittstellen- und Gewährleistungsprobleme sie für möglich halten, wenn und soweit sie die fremde, bereits vorliegende Planung für das Bauvorhaben fertigstellen bzw. von anderen Büros erhobenen Rohdaten verwenden. Insbesondere sollen sie darauf eingehen, ob die Bereitschaft besteht, unter Zugrundelegung dieser Rohdaten zu arbeiten, also auf eine erneute Erhebung der Daten insbesondere im Wege der Bohrung auf fremden Grundstücken, zu verzichten, und wie lang der Auftragnehmer benötigen würde, um die Qualität der Rohdaten für seine Zwecke verbindlich einzuschätzen. Bitte wenden Sie sich bis spätestens 07.05.2026, 23:59 Uhr, an markterkundung@abante.de, wenn Sie Interesse an einer Beteiligung an der hiesigen Markterkundung haben. Eine Vergütung Ihrer Beteiligung erfolgt nicht. Auch ein Anspruch auf Beteiligung an einem u.U. sich anschließenden Vergabeverfahren besteht nicht; die Frist "22. Mai 2026" für eine Bekanntmachung wurde nur wegen der Formularvorgaben angegeben. Die Entscheidung, ob ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, soll gerade erst durch die hiesige Markterkundung herbeigeführt werden. Sie erhalten nach fristgerechter Bekundung Ihres Interesses eine detaillierte Übersicht der vorhandenen Unterlagen mit der Bitte um Beantwortung der o.g. Fragen binnen einer Frist von zwei Wochen. Geben Sie in Ihrer initialen Anfrage bitte bereits möglichst detailliert an, was Sie qualifiziert und welche Kapazitäten Sie haben, um die angedachten Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sich für eine Beschaffung am Markt entscheidet. Dies ist nötig, um die Seriosität der Anfrage beurteilen zu können.
- AquaDuctus Pipeline GmbHKasselFrist: 27. Mai
Markterkundung zum Planungskauf Bunde-Dykhausen
Bei dem betreffenden Leitungsabschnitt handelt es sich um einen 78 km langen Leitungsabschnitt im Bereich Bunde Ost - Dykhausen, welcher Teil der Wasserstoffleitung NRL II ist. Die Open Grid Europe (nachfolgend: OGE), ein Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, plante zunächst den Neubau des NRL II. Dieser ist Bestandteil des Wasserstoffkernnetzes. Mehrere Ingenieurbüros wurden mit der Planung der Leitung beauftragt, die Arbeiten jedoch vor etwa zwanzig Monaten unterbrochen und in diesem Zuge aus dem Projektportfolio der OGE entfernt. Es stellt sich nun die Frage nach der Übernahme der bereits erstellten Planungsunterlagen sowie den Eintritt in bereits bestehende Planungsverträge. Im Rahmen der Markterkundung sollen insbesondere Erkenntnisse zu nachfolgenden Thematiken gewonnen werden: Die Planungsunterlagen sind zu etwa 80% abgeschlossen. Zahlreiche Erkundungsarbeiten wurden durchgeführt. Hierzu wurden ca. 200 Bohrungen auch auf Grundstücken privater Eigentümer durchgeführt, die zumindest nach hiesigem Kenntnisstand keine Zustimmung zu erneuten Bohrungen erteilt haben. Für die Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen durch ein hierzu befähigtes Ingenieurbüro sind unter anderem geotechnische Berichte von Fachfirmen erforderlich. Die hierzu erforderlichen Informationen existieren bislang jedoch nur in Form von Rohdaten. An diesen Rohdaten verfügt die OGE über Nutzungsrechte und kann diese der Aquaductus gegen Entgelt im Wege einer Direktvergabe überlassen. Ggf. verfügt aber auch ein anderes Unternehmen bzw. verfügen mehrere andere Unternehmen hierüber, die eine fristgerechte Leistung sicherstellen können. Die vollständigen Planungsunterlagen werden bis zum 01.01.2027 benötigt, damit in Q2/2027 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann. Eine spätere Feststellung der Planungsunterlagen ist daher nicht möglich. Die Markterkundung soll Erkenntnisse darüber bringen, inwieweit die OGE, die bislang beauftragten Ingenieurbüros und/oder etwaige hier derzeit unbekannte Dritte in der Lage sind, - die vorhandenen Unterlagen und Rohdaten der Aquaductus gegen Entgelt zu überlassen, sowie - ob und ggf. in welchem Umfang sie über eigene Nutzungsrechte an vorhandenen Planungsunterlagen und Rohdaten verfügen, die sie Aquaductus einräumen können. Zudem soll geklärt werden, ob Ausschließlichkeitsrechte an den vorhandenen Daten bestehen oder ob etwaigen Dritten z.B. Bearbeitungs- oder Unterlizenzierungsrechte eingeräumt wurden bzw. über welche Nutzungsrechte hieran derjenige, der über die Planungsunterlagen bzw. Rohdaten verfügt und sie gegen Entgelt überlassen kann, verfügt. Soweit Marktteilnehmer derzeit nicht über die für das Bauvorhaben bzw. einen Teil davon erforderlichen Planungsunterlagen verfügen und/oder diese dem Auftraggeber nicht gegen Entgelt überlassen können, soll geklärt werden, ob die erforderlichen Planungsunterlagen vollständig neu erstellt werden können. Für diesen Fall wird um Angaben dazu gebeten, - ob eine Neuerstellung möglich ist, - mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen ist, - welcher Mitwirkungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers hierfür erforderlich sein wird und - bis zu welchem konkreten Zeitpunkt die vollständigen Planungsunterlagen erstellt werden können. Soweit Marktteilnehmer derzeit nicht über die vollständigen Planungsunterlagen verfügen und/oder diese dem Auftraggeber nicht gegen Entgelt überlassen können, soll ferner geklärt werden, - ob auf Grundlage bereits vorhandener Planungsunterlagen weitere Planungsleistungen erbracht werden können, um die Planung fertigzustellen. Für diesen Fall wird um Angaben dazu gebeten, - ob eine solche Fertigstellung möglich ist, - mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen wäre, - welcher Mitwirkungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers hierfür erforderlich wäre und - bis zu welchem konkreten Zeitpunkt die Fertigstellung erreicht werden könnte. Falls eine Fertigstellung bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.01.2027) nicht möglich ist, wird um Mitteilung gebeten, bis zu welchem späteren konkreten Zeitpunkt sie erfolgen können. Außerdem sollen Interessierte mitteilen, ob und ggf. welche Schnittstellen- und Gewährleistungsprobleme sie für möglich halten, wenn und soweit sie die fremde, bereits vorliegende Planung für das Bauvorhaben fertigstellen bzw. von anderen Büros erhobenen Rohdaten verwenden. Insbesondere sollen sie darauf eingehen, ob die Bereitschaft besteht, unter Zugrundelegung dieser Rohdaten zu arbeiten, also auf eine erneute Erhebung der Daten insbesondere im Wege der Bohrung auf fremden Grundstücken, zu verzichten, und wie lang der Auftragnehmer benötigen würde, um die Qualität der Rohdaten für seine Zwecke verbindlich einzuschätzen. Bitte wenden Sie sich bis spätestens 07.05.2026, 23:59 Uhr, an markterkundung@abante.de, wenn Sie Interesse an einer Beteiligung an der hiesigen Markterkundung haben. Eine Vergütung Ihrer Beteiligung erfolgt nicht. Auch ein Anspruch auf Beteiligung an einem u.U. sich anschließenden Vergabeverfahren besteht nicht; die Frist "22. Mai 2026" für eine Bekanntmachung wurde nur wegen der Formularvorgaben angegeben. Die Entscheidung, ob ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, soll gerade erst durch die hiesige Markterkundung herbeigeführt werden. Sie erhalten nach fristgerechter Bekundung Ihres Interesses eine detaillierte Übersicht der vorhandenen Unterlagen mit der Bitte um Beantwortung der o.g. Fragen binnen einer Frist von zwei Wochen. Geben Sie in Ihrer initialen Anfrage bitte bereits möglichst detailliert an, was Sie qualifiziert und welche Kapazitäten Sie haben, um die angedachten Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sich für eine Beschaffung am Markt entscheidet. Dies ist nötig, um die Seriosität der Anfrage beurteilen zu können.
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist NRW.BANK AöR.
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