Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Ad...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projekt...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Hansestadt Herford
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 02. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 215 Adressen.
- Gemeinde Spatzenhausen
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen beträgt 8 Adressen.
- Markt Holzkirchen
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Lückenschlussprogramm Aufruf 2024
Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Lückenschlussprogramm Aufruf 2024). Der Auftrag umfasst die Erschließung von insgesamt 23 Adressen unter Einhaltung der geltenden Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
- Markt Holzkirchen
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Lückenschlussprogramm Aufruf 2024
Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Lückenschlussprogramm Aufruf 2024). Der Auftrag umfasst die Erschließung von insgesamt 23 Adressen unter Einhaltung der geltenden Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
- Markt Holzkirchen
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Lückenschlussprogramm Aufruf 2024
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 22 Adressen.
- Gemeinde Riegsee
Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen in Los 3 Mühlhagen, Lothdorf, Guglhör und Standortschießplatz beträgt 13 Adressen.
- Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur (Lückenschluss) in der Gemeinde Heiningen, Los 4
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den Lückenschluss-Gebieten der Gemeinde Heiningen. Ziel ist die Anbindung von 23 unterversorgten Adressen an ein Gigabitnetz. Die genauen Standorte sind in den Ausschreibungsunterlagen (B.1-B.3) definiert. Das Projekt erfolgt im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 und der VwV Gigabitmitfinanzierung. Der Auftragnehmer muss alle Vorgaben der Zuwendungsbescheide einhalten und das maximale Gesamtprojektvolumen beachten.
- Frist: 29. Mai
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Rosbach vor der Höhe (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der G
Die Stadt Rosbach vor der Höhe sucht Telekommunikationsunternehmen für Konzessionsverträge zum Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Erbringung von Endkundendienstleistungen. Ziel ist flächendeckender Gigabit-Ausbau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Es liegen Fördermittelbewilligungen nach Gigabit-Richtlinie 2.0 (Lückenschluss-Programm) und hessischer Förderrichtlinie vor. Förderung betrifft Investitionskosten (Barwert der Erlöse über mind. 7 Jahre und Netzaufbaukosten), nicht Netzbetriebskosten. Maximal 1.000.000 EUR netto Fördersumme; Angebote mit höherem Finanzierungsbedarf werden nicht berücksichtigt.
- Zweckverband Gigabit Landkreis GöppingenGöppingenFrist: 18. Mai
Gigabitausbau in den Kommunen Albershausen, Börtlingen, Dürnau und Heiningen -Lückenschluss-Programm
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Gemeinde Albershausen. Ziel ist die Anbindung von 7 unterversorgten Adressen an ein Gigabitnetz. Die genauen Standorte sind über Geodaten in den Ausschreibungsunterlagen definiert. Das Projekt erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie der VwV Gigabitmitfinanzierung. Die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Zuwendungsbescheid darf nicht überschritten werden.
- Gemeinde KiedrichKiedrichFrist: 26. März
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kiedrich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Gemeinde Kiedrich sucht Telekommunikationsunternehmen für Konzessionsvertrag zum Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Erbringung von Endkundendienstleistungen. Ziel: flächendeckende leistungsfähige Gigabitzugänge, Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Förderung beantragt und bewilligt im Rahmen des Bundesförderprogramms 'Gigabit-Richtlinie 2.0' (Lückenschluss-Programm) sowie der hessischen 'Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung'. Förderung umfasst Investitionskosten (ermittelt aus Barwert aller Erlöse über mind. 7 Jahren und Barwert aller Netzaufbaukosten). Keine Förderung für Netzbetriebskosten (Betriebs-, Finanzierungskosten, Vorleistungsprodukte). Bundesförderung: Finanzierungskosten förderfähig, wenn sie der Zwischenfinanzierung von Sachkosten für Netzerrichtung dienen (z.B. Bauzeitzinsen). Hessische Förderung: Finanzierungskosten nicht förderfähig. Risiko bei Ausweisung von Finanzierungskosten in Wirtschaftlichkeitslückenberechnung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hansestadt Herford.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.