Marktschau Zufahrtsschutz Polizei Berlin
Die Polizei Berlin führt mit dieser Bekanntmachung eine Marktschau durch, um festzustellen, ob es einen Anbietermarkt gibt, der zum Schutz von Veranstaltungen temporär mobile und zertifizierte Zufahrtsschutzelemente im Berliner Stadtgebiet aufstellen kann. Die Marktschau soll zur Informationsgewinnung für die interne E...
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Polizei Berlin führt mit dieser Bekanntmachung eine Marktschau durch, um festzustellen, ob es einen Anbietermarkt gibt, der zum Schutz von Veranstaltungen temporär mobile und zertifizierte Zufahrtsschutzelemente im Berliner Stadtgebiet aufstellen kann. Die Marktschau soll zur Informationsgewinnung für die interne Entscheidungsfindu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Polizei Berlin
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Polizei Berlin führt mit dieser Bekanntmachung eine Marktschau durch, um festzustellen, ob es einen Anbietermarkt gibt, der zum Schutz von Veranstaltungen temporär mobile und zertifizierte Zufahrtsschutzelemente im Berliner Stadtgebiet aufstellen kann. Die Marktschau soll zur Informationsgewinnung für die interne Entscheidungsfindung einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dienen und ein eventuell entsprechend nachfolgendes Vergabeverfahren vorbereiten. Für die Marktschau wurden von der Fachdienststelle die Rahmenbedingungen in Form eines Entwurfs einer Leistungsbeschreibung bereits zusammengestellt. Die vorgesehenen detaillierten Anforderungen können diesem Entwurf entnommen werden, der Ihnen bei Interesse separat zur Verfügung gestellt wird. Folgende grundlegenden Anforderungen sind zu berücksichtigen: Die Fahrzeugsperren sollen sich im Eigentum des Auftragnehmers befinden (Anmietungs-Modell). Der Auftragnehmer muss somit auch die vollständige Logistik (Anfahrt, Auf- und Abbau, Wartung) übernehmen. Die Sperrelemente sollen mobil und geeignet für das Aufstellen im öffentlichen Straßenraum sein. Sie sollen vollständig zertifiziert sein (technische Richtlinie „mobile Fahrzeugsperren“ der Deutschen Hochschule der Polizei [Schutzklasse SK1B] oder DIN SPEC 91414-1 oder ISO 22343-1 [Klassifizierung N2A bei ~48km/h]. Die Bekanntgabe des Aufstellzeitraum und –ort für etwa 10-40 Veranstaltungen pro Jahr erfolgt durch den Auftraggeber spätestens 14 Tage im Voraus. Es werden benötigt: - maximal 300 Meter mobile Zufahrtsschutzsysteme ohne Öffnungsfunktion - maximal 260 Meter mobile - temporär öffnungsfähige - Zufahrtssysteme zur kontrollierten Durchfahrt Sie werden im Rahmen der Marktschau gebeten, zu den vorgesehen Modalitäten aus dem Blickwinkel des Auftragnehmers Stellung zu nehmen und Hinweise für die Ausgestaltung und Beschreibung der Anforderungen zu geben. Für die geplante Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur internen Entscheidungsfindung bitten wir zudem um eine unverbindliche Preisnotation pro Meter/pro Tag. Sollten Auf- und Abbau nicht inkludiert sein, sind diese Kosten extra auszuweisen. Darüber hinaus ist die Darstellung alternativer Preismodelle möglich. Die Laufzeit der Marktschau ist bis zum 30.06.2026 vorgesehen. Ihre Antwort bitten wir bis zum 05.06.2026 schriftlich an Polizei Berlin, Dir ZS TL B 11, Friesenstraße 16, 10965 bzw. per E-Mail an ZS-TL-B11-FEM@polizei.berlin.de zu übermitteln. Abschließend wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese beschaffungsbezogene Markterkundung zum Zwecke der Informationsgewinnung und zur Schaffung eines Marktüberblicks durchgeführt wird. Die direkte Vergabe eines Auftrages ist mit der Markterkundung nicht verbunden. Interessierte Unternehmen melden sich bitte bei der in dieser Vorinformation genannten Kontaktstelle, um den Entwurf der Leistungsbeschreibung zu erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Unternehmen werden durch die Teil- /Nichtteilnahme an der Markterkundung keine Nachteile im eigentlichen Verfahren entstehen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
5- BwFuhrparkService GmbH
Gleitschutzketten
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden. Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw. Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL (https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten. Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten. Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt. Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenFrist: 11. Mai
PP Eiche Haus 42 - Fachplanung Tragwerksplanung
Das geplante Bürogebäude soll in Modulbauweise mit einem nachhaltigen Tragwerkskonzept entwickelt werden. Das Konzept muss die Anforderungen an die Nutzung der Büroräume sowie die besonderen Bedingungen der Modulbauweise berücksichtigen. Der Tragwerksplaner soll zusammen mit dem Architekten ein Entwurfskonzept erarbeiten welches die Aspekte des modularen Tragwerks, der Transport- und Montagevorgaben entsprechen und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Die Vorgaben der unteren Denkmalpflege zur Fassadengestaltung müssen berücksichtig werden, sowie den Einfluss welches das Volumen und die Kubatur des Baukörpers auf die Sichtachsen der oben genannten UNESCO-Welterbestätte hat. Durch begrenzte Möglichkeiten der Wärmeerzeugung auf der Liegenschaft müssen die Erkenntnisse und Vorgaben des HLS-Planers berücksichtigt werden und in die Planung integriert werden. Das gesamte Bauvorhaben wird von einem BNB-Koordinator begleitet. Das Ergebnis der Tragwerksplanung soll ein normekonformer und praxisgerechter Entwurf sein, der als Grundlage für die Fertigung und Montage der Module dient und die langfristige Funktionalität und Flexibilität des Bürogebäudes sicherstellt. Ziel ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung mit der das Gebäude nach der Planungsphase vergeben werden kann. In einem parallelen Verfahren wird geprüft, inwieweit die benötigten Medien anliegen und inwieweit eine autarke Versorgung möglich ist. Der Neubau enthält verschiedene Arbeits- und Büroräume unterschiedlicher Größen für ca. 95 Arbeitsplätze. Da es sich bei diesem Bauvorhaben um eine Liegenschaft der Inneren Sicherheit handelt ist von erhöhten Anforderungen an die Sicherheit auszugehen. Grunddaten der Baumaßnahme: 1. Art der Baumaßnahme: Neubau 2. Kosten der Baukonstruktion (netto): KG 300 - 7 Mio. 3. Kosten der techn. Anlagen (netto): KG 400 - 4 Mio. Durch BWK von über 10 Mio. EUR sind wir im Sinne des GEG dazu verpflichtet eine Zertifizierung des BNB Standards Silber zu erlangen. Diese soll auf Grundlage der Systemvariante BNB_BN_2015 umgesetzt werden. Daher ist eine nachhaltige Konzeption gewünscht und erwartet. Nachhaltige Gebäudestrukturen, Materialien sowie auch nachhaltige technische Ausstattungen sollen untersucht werden. Das Gebäude soll in hochwertiger Bauweise umgesetzt werden. Die Grundrisse müssen dementsprechend Spielraum für die gängigen Rastermaße lassen, um in der Ausführungsplanung auf das jeweilige System angepasst werden zu können. Der Entwurf soll die Gesichtspunkte des klimaangepassten Bauens betrachtet. Ein feststehender und/oder außenliegender sommerlicher Wärmeschutz ist zu bevorzugen. Natürliche Lüftung, Auftriebslüftung und die Betrachtung der Konzepte der sommerlichen Nachtauskühlung sollten ebenfalls mit einfließen. Ein Aufheizen des Gebäudes in den heißen Monaten ist zu minimieren, daher spielen Positionierung, Menge und Verhältnis der Fassadenöffnungen bei der Betrachtung ebenso eine wichtige Rolle. Das Baufeld und große Teile der Liegenschaft befinden sich in einem Trinkwasserschutzgebiet (III A), die damit einhergehenden Besonderheiten müssen unbedingt Beachtung finden. Die Baumaßnahme wurde der Stadtplanung Potsdam am 26.05.2020 vorgestellt und als genehmigungsfähig nach §34 BauGB befunden. Des Weiteren wurde es auch der unteren Denkmalbehörde sowie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vorgestellt. Dabei wurden keine Bedenken geäußert. Dennoch muss im Zuge der Planung eine Höhensimulation des Neubaus durchgeführt werden. Weiterhin ist die farbliche Gestaltung des Gebäudes mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Im Weiteren befindet sich das Gebiet nicht in einer Kampfmittelverdachtsfläche, sollten jedoch Kampfmittel gefunden werden, besteht nach §2 KampfmV Anzeigepflicht (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV vom 09. November 2018; BGVI. II/18, [Nr. 82]) Es sind Planungsleistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen vorgesehen: - Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1. Tragwerksplanung §§ 49 52 .V. mit Anlage 14 HOAI LP 2-8 (optional) Diese sollen jeweils mit Angaben zu Kosten, Terminplan und planungsrechtlicher Umsetzbarkeit hinterlegt werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Vertrag werden vorerst die LP 2-4 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungsphasen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen - "Aufgabenstellung_Zuschlagskriterien".
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
PP Eiche Haus 42 - Fachplanung Tragwerksplanung
Das geplante Bürogebäude soll in Modulbauweise mit einem nachhaltigen Tragwerkskonzept entwickelt werden. Das Konzept muss die Anforderungen an die Nutzung der Büroräume sowie die besonderen Bedingungen der Modulbauweise berücksichtigen. Der Tragwerksplaner soll zusammen mit dem Architekten ein Entwurfskonzept erarbeiten welches die Aspekte des modularen Tragwerks, der Transport- und Montagevorgaben entsprechen und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Die Vorgaben der unteren Denkmalpflege zur Fassadengestaltung müssen berücksichtig werden, sowie den Einfluss welches das Volumen und die Kubatur des Baukörpers auf die Sichtachsen der oben genannten UNESCO-Welterbestätte hat. Durch begrenzte Möglichkeiten der Wärmeerzeugung auf der Liegenschaft müssen die Erkenntnisse und Vorgaben des HLS-Planers berücksichtigt werden und in die Planung integriert werden. Das gesamte Bauvorhaben wird von einem BNB-Koordinator begleitet. Das Ergebnis der Tragwerksplanung soll ein normekonformer und praxisgerechter Entwurf sein, der als Grundlage für die Fertigung und Montage der Module dient und die langfristige Funktionalität und Flexibilität des Bürogebäudes sicherstellt. Ziel ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung mit der das Gebäude nach der Planungsphase vergeben werden kann. In einem parallelen Verfahren wird geprüft, inwieweit die benötigten Medien anliegen und inwieweit eine autarke Versorgung möglich ist. Der Neubau enthält verschiedene Arbeits- und Büroräume unterschiedlicher Größen für ca. 95 Arbeitsplätze. Da es sich bei diesem Bauvorhaben um eine Liegenschaft der Inneren Sicherheit handelt ist von erhöhten Anforderungen an die Sicherheit auszugehen. Grunddaten der Baumaßnahme: 1. Art der Baumaßnahme: Neubau 2. Kosten der Baukonstruktion (netto): KG 300 - 7 Mio. 3. Kosten der techn. Anlagen (netto): KG 400 - 4 Mio. Durch BWK von über 10 Mio. EUR sind wir im Sinne des GEG dazu verpflichtet eine Zertifizierung des BNB Standards Silber zu erlangen. Diese soll auf Grundlage der Systemvariante BNB_BN_2015 umgesetzt werden. Daher ist eine nachhaltige Konzeption gewünscht und erwartet. Nachhaltige Gebäudestrukturen, Materialien sowie auch nachhaltige technische Ausstattungen sollen untersucht werden. Das Gebäude soll in hochwertiger Bauweise umgesetzt werden. Die Grundrisse müssen dementsprechend Spielraum für die gängigen Rastermaße lassen, um in der Ausführungsplanung auf das jeweilige System angepasst werden zu können. Der Entwurf soll die Gesichtspunkte des klimaangepassten Bauens betrachtet. Ein feststehender und/oder außenliegender sommerlicher Wärmeschutz ist zu bevorzugen. Natürliche Lüftung, Auftriebslüftung und die Betrachtung der Konzepte der sommerlichen Nachtauskühlung sollten ebenfalls mit einfließen. Ein Aufheizen des Gebäudes in den heißen Monaten ist zu minimieren, daher spielen Positionierung, Menge und Verhältnis der Fassadenöffnungen bei der Betrachtung ebenso eine wichtige Rolle. Das Baufeld und große Teile der Liegenschaft befinden sich in einem Trinkwasserschutzgebiet (III A), die damit einhergehenden Besonderheiten müssen unbedingt Beachtung finden. Die Baumaßnahme wurde der Stadtplanung Potsdam am 26.05.2020 vorgestellt und als genehmigungsfähig nach §34 BauGB befunden. Des Weiteren wurde es auch der unteren Denkmalbehörde sowie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vorgestellt. Dabei wurden keine Bedenken geäußert. Dennoch muss im Zuge der Planung eine Höhensimulation des Neubaus durchgeführt werden. Weiterhin ist die farbliche Gestaltung des Gebäudes mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Im Weiteren befindet sich das Gebiet nicht in einer Kampfmittelverdachtsfläche, sollten jedoch Kampfmittel gefunden werden, besteht nach §2 KampfmV Anzeigepflicht (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV vom 09. November 2018; BGVI. II/18, [Nr. 82]) Es sind Planungsleistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen vorgesehen: - Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1. Tragwerksplanung §§ 49 52 .V. mit Anlage 14 HOAI LP 2-8 (optional) Diese sollen jeweils mit Angaben zu Kosten, Terminplan und planungsrechtlicher Umsetzbarkeit hinterlegt werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Vertrag werden vorerst die LP 2-4 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungsphasen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen - "Aufgabenstellung_Zuschlagskriterien".
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenFrist: 11. Mai
PP Eiche Haus 42 - Fachplanung Tragwerksplanung
Das geplante Bürogebäude soll in Modulbauweise mit einem nachhaltigen Tragwerkskonzept entwickelt werden. Das Konzept muss die Anforderungen an die Nutzung der Büroräume sowie die besonderen Bedingungen der Modulbauweise berücksichtigen. Der Tragwerksplaner soll zusammen mit dem Architekten ein Entwurfskonzept erarbeiten welches die Aspekte des modularen Tragwerks, der Transport- und Montagevorgaben entsprechen und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Die Vorgaben der unteren Denkmalpflege zur Fassadengestaltung müssen berücksichtig werden, sowie den Einfluss welches das Volumen und die Kubatur des Baukörpers auf die Sichtachsen der oben genannten UNESCO-Welterbestätte hat. Durch begrenzte Möglichkeiten der Wärmeerzeugung auf der Liegenschaft müssen die Erkenntnisse und Vorgaben des HLS-Planers berücksichtigt werden und in die Planung integriert werden. Das gesamte Bauvorhaben wird von einem BNB-Koordinator begleitet. Das Ergebnis der Tragwerksplanung soll ein normekonformer und praxisgerechter Entwurf sein, der als Grundlage für die Fertigung und Montage der Module dient und die langfristige Funktionalität und Flexibilität des Bürogebäudes sicherstellt. Ziel ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung mit der das Gebäude nach der Planungsphase vergeben werden kann. In einem parallelen Verfahren wird geprüft, inwieweit die benötigten Medien anliegen und inwieweit eine autarke Versorgung möglich ist. Der Neubau enthält verschiedene Arbeits- und Büroräume unterschiedlicher Größen für ca. 95 Arbeitsplätze. Da es sich bei diesem Bauvorhaben um eine Liegenschaft der Inneren Sicherheit handelt ist von erhöhten Anforderungen an die Sicherheit auszugehen. Grunddaten der Baumaßnahme: 1. Art der Baumaßnahme: Neubau 2. Kosten der Baukonstruktion (netto): KG 300 - 7 Mio. 3. Kosten der techn. Anlagen (netto): KG 400 - 4 Mio. Durch BWK von über 10 Mio. EUR sind wir im Sinne des GEG dazu verpflichtet eine Zertifizierung des BNB Standards Silber zu erlangen. Diese soll auf Grundlage der Systemvariante BNB_BN_2015 umgesetzt werden. Daher ist eine nachhaltige Konzeption gewünscht und erwartet. Nachhaltige Gebäudestrukturen, Materialien sowie auch nachhaltige technische Ausstattungen sollen untersucht werden. Das Gebäude soll in hochwertiger Bauweise umgesetzt werden. Die Grundrisse müssen dementsprechend Spielraum für die gängigen Rastermaße lassen, um in der Ausführungsplanung auf das jeweilige System angepasst werden zu können. Der Entwurf soll die Gesichtspunkte des klimaangepassten Bauens betrachtet. Ein feststehender und/oder außenliegender sommerlicher Wärmeschutz ist zu bevorzugen. Natürliche Lüftung, Auftriebslüftung und die Betrachtung der Konzepte der sommerlichen Nachtauskühlung sollten ebenfalls mit einfließen. Ein Aufheizen des Gebäudes in den heißen Monaten ist zu minimieren, daher spielen Positionierung, Menge und Verhältnis der Fassadenöffnungen bei der Betrachtung ebenso eine wichtige Rolle. Das Baufeld und große Teile der Liegenschaft befinden sich in einem Trinkwasserschutzgebiet (III A), die damit einhergehenden Besonderheiten müssen unbedingt Beachtung finden. Die Baumaßnahme wurde der Stadtplanung Potsdam am 26.05.2020 vorgestellt und als genehmigungsfähig nach §34 BauGB befunden. Des Weiteren wurde es auch der unteren Denkmalbehörde sowie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vorgestellt. Dabei wurden keine Bedenken geäußert. Dennoch muss im Zuge der Planung eine Höhensimulation des Neubaus durchgeführt werden. Weiterhin ist die farbliche Gestaltung des Gebäudes mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Im Weiteren befindet sich das Gebiet nicht in einer Kampfmittelverdachtsfläche, sollten jedoch Kampfmittel gefunden werden, besteht nach §2 KampfmV Anzeigepflicht (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV vom 09. November 2018; BGVI. II/18, [Nr. 82]) Es sind Planungsleistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen vorgesehen: - Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1. Tragwerksplanung §§ 49 52 .V. mit Anlage 14 HOAI LP 2-8 (optional) Diese sollen jeweils mit Angaben zu Kosten, Terminplan und planungsrechtlicher Umsetzbarkeit hinterlegt werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Vertrag werden vorerst die LP 2-4 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungsphasen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen - "Aufgabenstellung_Zuschlagskriterien".
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Polizei Berlin.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.