Gleitschutzketten
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerun...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BwFuhrparkService GmbH
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Auftragswert: 655.000.000 €
Ausschreibungsbeschreibung
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden. Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw. Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL (https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten. Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten. Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt. Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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10- BwFuhrparkService GmbHFrist: 08. Mai
Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen. Nacharbeiten gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs- teilnehmer muss ausgeschlossen sein. Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuellen Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden ist.
- Frist: 21. Apr.
Beschaffung von fünf Kommandowagen für den Katastrophenschutz im Oberbergischen Kreis
Das Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz des Oberbergischen Kreises beschafft fünf Kommandowagen für den Katastrophenschutz. Die Beschaffung orientiert sich an den in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Standards und Normen und muss diesen entsprechen. Der Fahrzeughersteller ist Auftragnehmer und wird als Generalunternehmer gesehen. Alle Einbauten, die von anderen Firmen (Subunternehmen) getätigt werden sollen, müssen mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber bekannt gegeben werden. Eine aktuelle Zertifizierung aller ist bei Gebotsabgabe mit einzureichen.
- Gemeinde EnseFrist: 01. Juni
Beschaffung eines Geräteträgers für den kommunalen Bauhof
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und den aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen - der StVZO und der STVO entsprechen - den TLF (Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und - Betriebsdienstes) Teil A entsprechen - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen - die üblichen Sicherheitsstandards erfüllen, u. a. General Safety Regulation (GSR) der Europäischen Union. Reifendruckkontrollsystem, Frontguard Assist, Ru?ckfahrkamera und Aufmerksamkeits-Assistent - vor Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein - so ausgestattet sein, dass folgende Maschinen und Geräte problemlos angebaut und betrieben werden können. Der Umbau der Kabeltrennung erfolgt in Eigenregie. Folgende Geräte müssen vom Vorgängermodell (Unimog U318) übernommen werden: o Frontanbau-Schneeschild Schmidt F1-3.1 ca. 2,60 m breit o Aufbaustreuer Schmidt Stratos B20-18 VCX-490 auf Pritsche o Dücker Frontausleger DUA 700 Zapfwellenangetrieben mit unterschiedlichen Arbeitsgeräten Die Gerätefreigabe der oben genannten Anbaugeräte muss durch den Hersteller gegeben sein.
- Gemeinde Ense
Beschaffung eines Geräteträgers für den kommunalen Bauhof
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und den aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen - der StVZO und der STVO entsprechen - den TLF (Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und - Betriebsdienstes) Teil A entsprechen - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen - die üblichen Sicherheitsstandards erfüllen, u. a. General Safety Regulation (GSR) der Europäischen Union. Reifendruckkontrollsystem, Frontguard Assist, Ru?ckfahrkamera und Aufmerksamkeits-Assistent - vor Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein - so ausgestattet sein, dass folgende Maschinen und Geräte problemlos angebaut und betrieben werden können. Der Umbau der Kabeltrennung erfolgt in Eigenregie. Folgende Geräte müssen vom Vorgängermodell (Unimog U318) übernommen werden: o Frontanbau-Schneeschild Schmidt F1-3.1 ca. 2,60 m breit o Aufbaustreuer Schmidt Stratos B20-18 VCX-490 auf Pritsche o Dücker Frontausleger DUA 700 Zapfwellenangetrieben mit unterschiedlichen Arbeitsgeräten Die Gerätefreigabe der oben genannten Anbaugeräte muss durch den Hersteller gegeben sein.
- Gemeinde EnseEnseFrist: 01. Juni
Beschaffung eines Geräteträgers für den kommunalen Bauhof
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und den aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen - der StVZO und der STVO entsprechen - den TLF (Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und - Betriebsdienstes) Teil A entsprechen - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen - die üblichen Sicherheitsstandards erfüllen, u. a. General Safety Regulation (GSR) der Europäischen Union. Reifendruckkontrollsystem, Frontguard Assist, Ru?ckfahrkamera und Aufmerksamkeits-Assistent - vor Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein - so ausgestattet sein, dass folgende Maschinen und Geräte problemlos angebaut und betrieben werden können. Der Umbau der Kabeltrennung erfolgt in Eigenregie. Folgende Geräte müssen vom Vorgängermodell (Unimog U318) übernommen werden: o Frontanbau-Schneeschild Schmidt F1-3.1 ca. 2,60 m breit o Aufbaustreuer Schmidt Stratos B20-18 VCX-490 auf Pritsche o Dücker Frontausleger DUA 700 Zapfwellenangetrieben mit unterschiedlichen Arbeitsgeräten Die Gerätefreigabe der oben genannten Anbaugeräte muss durch den Hersteller gegeben sein.
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
- Technische Hochschule WildauFrist: 09. Mai
Beschaffung einer webbasierten Office-Softwarelösung zur Integration in einer Nextcloud-Umgebung
Die Technische Hochschule hat eine webbasierte Office-Softwarelösung zur Integration in ihrer Nextcloud-Umgebung im Einsatz. Um weiterhin mit bestehenden und in den nächsten 3 Jahren zu erstellenden Dokumenten kompatibel zu bleiben beabsichtigt die TH Wildau die Beschaffung von Softwarelizenzen und Support für diesen Zeitraum. Die Lösung soll die Erstellung, Bearbeitung und gemeinsame Nutzung von: - Textdokumenten - Tabellenkalkulationen - Präsentationen ermöglichen. Die Lösung muss im On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur der Auftraggeberin betrieben werden können. Derzeit ist eine webbasierte Office-Softwarelösung in der bestehenden Nextcloud-Umgebung produktiv im Einsatz (aktuell eingesetzte Lösung: ONLYOFFICE). Ziel der Vergabe ist die weitere Nutzung einer geeigneten Lösung in der bestehenden Systemlandschaft. Dabei soll sowohl die Weiterführung der bestehenden Lösung als auch die Einführung einer funktional gleichwertigen, kompatiblen Alternative ermöglicht werden. Im Falle eines Wechsels auf eine andere Lösung umfasst die Leistung zusätzlich: - Installation und Inbetriebnahme der Software - Integration in die bestehende Systemlandschaft - Unterstützung bei der Migration bestehender Daten und Strukturen Die Bereitstellung der Lizenz hat schnellstmöglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Auftragserteilung zu erfolgen. Die Lizenz soll lebenslang gültig sein und 36 Monate Support und Updates ab dem Zeitpunkt der Aktivierung beinhalten. Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Lizenzumfang während der Vertragslaufzeit ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert oder reduziert wird. 1. Support Im Leistungsumfang sollen 3 Jahre Support und Updates enthalten sein. Der Support muss mindestens umfassen: - Fehleranalyse und -behebung - Unterstützung bei Installation, Konfiguration und Betrieb - Unterstützung bei der bestehenden Integration in Nextcloud - Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates - Supportleistungen müssen für die bestehende Systemumgebung geeignet sein - Unterstützung bei Erstinstallation und Konfiguration - Unterstützung bei Migration - Unterstützung bei Hochverfügbarkeits- oder Clusterlösungen 2. Mindestanforderungen Die nachfolgenden Mindestanforderungen definieren die von der anzubietenden Lösung zwingend zu erfüllenden funktionalen, technischen und organisatorischen Kriterien. Sie ergeben sich aus den Anforderungen der bestehenden IT-Infrastruktur, insbesondere der Integration in die vorhandene Nextcloud-Umgebung, sowie aus den betrieblichen Erfordernissen des Auftraggebers. 2.1 Lizenz und Nutzung - Bereitstellung einer unbefristeten Nutzungslizenz - Lizenzierung für mindestens 500 gleichzeitige Verbindungen (Concurrent Users) - Keine verpflichtenden laufenden Lizenzkosten für die Nutzung 2.2 Funktionale Anforderungen - Webbasierte Bearbeitung von: Textdokumenten Tabellenkalkulationen Präsentationen - Unterstützung gängiger Dateiformate, insbesondere: DOC, DOCX, ODT, RTF, TXT XLS, XLSX, ODS, CSV PPT, PPTX, ODP PDF 2.3 Kollaboration - Gleichzeitiges Bearbeiten von Dokumenten in Echtzeit - Kommentarfunktion - Änderungsverfolgung - Anzeige aktiver Bearbeitender (Presence-Funktion) 2.4 Integration in Nextcloud (zwingend) Die Lösung muss vollständig in eine bestehende Nextcloud-Instanz integrierbar sein und folgende Funktionen unterstützen: - Öffnen, Bearbeiten und Speichern von Dokumenten direkt aus der Nextcloud-Oberfläche - Integration in die Nextcloud-Dateiverwaltung (Files-App) - Nutzung bestehender Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen - Unterstützung gemeinsamer Bearbeitung von Dateien innerhalb von Nextcloud - Keine Einschränkung der Versionierungsfunktion von Nextcloud - Bereitstellung eines offiziell unterstützten Connectors, Plugins oder einer standardisierten Schnittstelle - Kompatibilität mit aktuellen stabilen Versionen von Nextcloud - Integration muss ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Systemarchitektur möglich sein 2.5 Technische Anforderungen - On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur des Auftraggebers - Unterstützung gängiger Serverumgebungen (z. B. Linux) - Unterstützung von Virtualisierung oder Containerisierung (z. B. Docker) ist wünschenswert - Bereitstellung dokumentierter Schnittstellen (APIs) 2.6 Migration und Einführung Im Falle eines Systemwechsels sind folgende Leistungen zu erbringen: - Unterstützung bei der Migration bestehender Dokumente - Sicherstellung der Weiterverwendbarkeit vorhandener Dateiformate - Unterstützung bei der Übernahme bestehender Strukturen (z. B. Ordnerstrukturen und Berechtigungen, soweit technisch möglich) - Installation und Inbetriebnahme der Lösung - Integration in die bestehende Nextcloud-Umgebung - Durchführung einer Funktionsprüfung nach Einführung
- Landeshauptstadt DresdenFrist: 12. Mai
RV Metallbau und Korrosionsschutz 2026-2028
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: mwappler@dresden.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026-66-00010 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Dresden f) Art und : : 2026-66-00010 Rahmenvereinbarung für Metallbau und Korrosionsschutz 2026 bis 2028 : Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Straßen- und Tiefbauamt, Abt. Brücken- und Ingenieurbau, Sachgebiet Brückeninspektion verfügt über eine Vielzahl von Brücken- und Stützbauwerken, die in der Regel durch ein Stahl- und in Ausnahmefällen durch ein Aluminiumgeländer gegen Absturz gesichert sind. Wesentliche Leistungen sind: Technische Vorbereitung und Hilfsleistungen zur Absicherung der jeweiligen Baustelle Erdarbeiten Geländerabbau Vorbereitung für den Korrosionsschutz Korrosionsschutz Geländerinstandsetzung Geländereinbau Geländer herstellen und einbauen Geländerverankerung Sonstige Schlosserleistungen im Bereich der Ingenieurbauwerke Beton- und Stahlbetonarbeiten Austausch Holzbohlenbelag gegen Kunstholzbelag Es ist beabsichtigt, mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Gesamtwertumfang maximal 500 TEUR brutto je Los. Einzelaufträge bis 75 TEUR brutto. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 17.08.2026 Ende: 31.07.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ce12c1299-6b7f176b102ed517 m) -entfällt- o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 12.05.2026 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 05.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 12.05.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : I. Der Bieter ist entweder präqualifiziert und im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen oder hat zum Nachweis seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsangabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1. Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation 2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Registereintragungen Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe Jahresumsatz und Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages 4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angabe mind. 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers) in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angabe, dass die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen II. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende Nachweise vorzulegen: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer je eine Referenzbescheinigung für die genannten Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an den Vordruck Referenzbescheinigung Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal III. Die Vergabestelle behält sich vor, die o. g. Angaben und Nachweise der Nachunternehmer abzufordern. IV. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende zusätzlichen Angaben und Nachweise vorzulegen: Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: post@lds.sachsen.de) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenbe - Telefax: Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Beton/ Stahlbeton,Korrosionsschutz,Metallbau/ Stahlbau (Ausbau),Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv)
- Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHFrist: 18. Mai
BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Fachplanung Schadstoffe
Die Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.
- Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Fachplanung Schadstoffe
Die Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.
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