Lückenschluss Glasfaserausbau Stadt Falkenstein/Harz
Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Stadt Falkenstein/Harz) und deren Ortsteilen (Wirtschaftlichkeitslücke)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Stadt Falkenstein/Harz) und deren Ortsteilen (Wirtschaftlichkeitslücke)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Falkenstein/Harz
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Stadt Falkenstein/Harz) und deren Ortsteilen (Wirtschaftlichkeitslücke)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) für die der Anlage 2 der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmenden Adressen auf dem Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün abzugeben.
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Planungsleistungen für die zentrale Schmutzwasserableitung
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Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien - Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % - Konzept zur Leistungserbringung 50 % - Honorar/Preis 30 %
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NEUKIRCHEN VORM WALD-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun-dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Neukirchen vorm Wald zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gi-gabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Stadt Falkenstein/Harz.
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