Los 4: Transporter mind. 4,2 to. mit Dieselantrieb
Rahmenvereinbarung - Transporter mind. 4,2 to. mit Dieselantrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 3 / Schätzmenge 5 / Obergrenze 10; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung!
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung - Transporter mind. 4,2 to. mit Dieselantrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 3 / Schätzmenge 5 / Obergrenze 10; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung!
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtwerke Augsburg Holding GmbH
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung - Transporter mind. 4,2 to. mit Dieselantrieb; Fahrzeuganzahl: Untergrenze 3 / Schätzmenge 5 / Obergrenze 10; Mindestausstattung sowie Zusatzausstattung (zusätzliche Konfigurationsmöglichkeit) gemäß Leistungsbeschreibung!
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Stadtwerke Augsburg Holding GmbHFrist: 22. Mai
Fahrzeugbeschaffung swa-Konzern 2026
Rahmenvereinbarungen zum Abruf von Fahrzeugen im Kalenderjahr 2026 durch die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und die swa Netze GmbH aufgeteilt in folgenden Losen: Los 1: Servicefahrzeug mit E-Antrieb Los 2: Transporter 3 to. mit E-Antrieb Los 3: Transporter mind. 3,5 to. mit Dieselantrieb Los 4: Transporter mind. 4,2 to. mit Dieselantrieb
- Landeshauptstadt München, Baureferat
Rahmenvereinbarung zum Kauf von fabrikneuen Kleintransportern mit Elektroantrieb
Los 1: Batterie-elektrischer Transporter mit zwei Sitzplätzen (zGG max. 2.500 kg) und kurzem Laderaum Geschätzte Abrufmenge: 5 Stück, Höchstabrufmenge: 6 Stück - batterie-elektrischer Transporter mit kurzem Laderaum - Fahrzeuglänge max. 4.500 mm - Laderaumlänge mind. 1.700 mm - Motorleistung mind. 80 kW - WLTP-Reichweite mind. 240 km - Traktionsbatterie mind. 40 kWh - Ganzjahresbereifung - Option 5-1: Sommer- und Winterbereifung - Lackfarbe weiß - Option 6-1: Farbe dunkles blau - Option 6-2: Farbe rot - Option 6-3: Farbe tieforange - Option 6-4: Sicherheitskennzeichnung DIN 30710 - Heckdrehtüren verglast - Schiebetüre rechts verglast - restlicher Laderaum verblecht - Option 6-5 Heckklappe, verglast - Option 6-6: Schiebetüre links, verglast - Option 6-7: Laderaum rundum verglast - Option 6-8: Rundumkennleuchte mit Magnetfuß - Option 6-9: Rundumkennleuchte fest - Einparkhilfe mind. hinten - Option 6-10: Einparkhilfe vorne - Rückfahrkamera - Option 7-1: Sitzflächen in Kunstleder - Sitzheizung Fahrer und Beifahrer - Front- und Seitenairbags - Option 7-2: Navigationssystem - Klimaanlage - Trennwand mit Fenster - Option 7-3: Trenngitter - Option 7-4: Holzboden und Verkleidung Radkästen im Laderaum - 6 St. Verzurrösen - drei Schlüssel - Option 8-1: Dachträgersystem - Option 8-2: Anhängerkupplung Die vollständige Produktbeschreibung ist der detaillierten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Q/E2AL/R9225-BAAINBw E2.1 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen für Chaff-/Flaremagazine
Gegenstand der Vergabeentscheidung ist der Abschluss einer Bündelungsrahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren sowie einem Optionszeitraum von 5 Jahren über die Lieferung von insgesamt 1.000 Transportboxen für Chaff-/Flaremagazine inklusive 3 verschiedenen Ausführungen von Inlays je Box sowie weiteren 300 Inlays (100 je Inlay-Typ) als Ersatz gemäß der hierzu vorgegebenen Leistungsbeschreibung.
- Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Abt. Einkauf, Permoserstraße 15, 04318 LeipzigFrist: 17. Apr.
Vhv 041_26 UFZ - Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten
Veröffentlichung - HIER EIN AUSZUG - KOMPLETT siehe LINK Angefragt und Veröffentlicht: Donnerstag, 26.03.2026 Frist zur Einreichung von Bieterfragen:Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr Veröffentlichung der Bieterfragen und Antworten:Freitag, 10.04.2026 Angebotsfrist:Freitag, 17.04.2026, 10:00 Uhr Bindefrist:Montag, 01.06.2026 Beschaffung betrifft eine Rahmenvereinbarung: Ja Losaufteilung vorgesehen: Nein Nebenangebote zugelassen:Nein Vergabeverfahren gemäß UVgO:Verhandlungsvergabe (Vhv) /Verfahrensnummer:Vhv 041_26 UFZ Beschaffungsgegenstand:Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten, wobei die Transportgeräte auch gleichzeitig als Lager-/Aufbewahrungvariante geeignet sind. Die in den Mindestkriterien benannten Mengen, stellen den Erstbeauftragungswert dieser Rahmenvereinbarung, welche eine Laufzeit von 6 Jahren und einem Maximalbetrag von 90.000,00 EUR netto hat, dar. Bitte benennen Sie für Abrufe, welche nach dem Erstbeauftragungswert möglich sind, pauschale Anlieferungskosten für die UFZ Standorte: Magdeburg, Leipzig und Halle. Die benannte finanzielle RV-Obergrenze bezieht sich auf die gesamte Dauer der Vereinbarung, ist abzüglich der Auftragssumme für den Erstbeauftragungswert und nicht als Auftragswert zu verstehen. Die Definition der Obergrenze dient der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und bedeutet, dass bei Erreichen dieser möglichen Obergrenze die Rahmenvereinbarung endet. Kurze Beschreibung:Für den Standort Magdeburg der Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ werden für einen Veranstaltungsraum hochwertige Konferenztische und -stühle beschafft. Der auszustattende Raum wird u. a. auch für Repräsentationszwecke und Veranstaltungen mit Stakeholdern und Externen genutzt. Es ist vorgesehen, die angebotenen Produkte zu begutachten. Die Vor-Ort-Begutachtung der angebotenen Modelle soll in der 18. od. 19. KW 2026 am UFZ-Standort Magdeburg (Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg) stattfinden. Dabei spielt die Farbgebung der bemusterten Modellen keine Rolle. Es müssen aber alle Funktionalitäten gemäß der Leistungsbeschreibung ersichtlich sein. Anzahl Erstbeauftragung:3 Möbelarten und 2 Transportvehikel Liefer- bzw. Leistungsort Erstbeauftragung:Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg Die Lieferung muss frei Verwendungsstelle erfolgen. Der Zugang ist ebenerdig bzw. mit Fahrstuhl erreichbar (Incoterms 2020: DPU entladen). Hinweis zur Angebotsabgabe:Jedes eingereichte Angebot muss detailliert aufgeschlüsselt sein (Komponenten mit Einzelpreisen, technische Datenblätter zur Verifizierung von Angaben), den angebotenen Gegenstand klar benennen und außerdem unter Einhaltung der Mindestanforderungen, folgende Angaben enthalten: ° Die Gesamtkosten für den benannten Beschaffungsgegenstand inklusive Anlieferung, Vor-Ort-Aufbau bzw. Installation, Inbetrieb- und Abnahme sowie die für den Betrieb notwendige Einweisung/Schulungen ° Optionale Positionen, welche unter dem Punk: "Zwingend als Option ist anzubieten" aufgelistet sind. Bieterfragen:Im Vergabeverfahren sind bis zum 08.04.2026, 10:00 Uhr Bieterfragen möglich. Die Fragen sind schriftlich per E-Mail mit dem Betreff: *Bieterfrage zu Vhv 041_26 UFZ* an Frau Nadine Parchwitz (nadine.parchwitz@ufz.de) und an Herrn Tilo Prenzel (tilo.prenzel@ufz.de) zu richten. Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten wird bis zum 10.04.2026 erfolgen. WICHTIGER HINWEIS:Die Anfragen der Bewerber haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann. Ansonsten ist der Auftraggeber zu einer Beantwortung dieser Anfragen nicht verpflichtet. Spätestens ab Samstag, dem 11.04.2026 stehen Ihnen dann die veröffentlichten Fragen und Antworten zu Verfügung. Bitte informieren Sie sich, damit Ihr einzureichendes Angebot den Verfahrensbedingungen entspricht. Erläuterungen, Ergänzungen, alle Download-Dokumente finden Sie unter:https://www.ufz.de/index.php?de=34273 ES WERDEN KEINE DOKUMENTE VERSANDT.Bitte nutzen Sie den freien Zugang zu allen Unterlagen. LINK:https://www.ufz.de/index.php?de=34273&ek_data[mvc]=Ausschreibung/detailVergabe&ek_data[aseid]=1278 Konferenzmöbel, Tisch, Stuhl, Tische, Stühle
- Kreiswerke ChamChamFrist: 26. Mai
Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten und Metallschrott – Landkreis Cham
Leistungsspektrum bei Los 1: 1. Betreffend EAG der Gruppe 1: - Abholung der lose erfassten Altgeräte von den WSH - Verladen der von den WSH eingesammelten Altgeräte in 36m³-Großraumbehälter, welche von ear/den Herstellern gestellt werden - Transport der Altgeräte zu einer vom Auftragnehmer zu stellenden genehmigten Übergabestelle im Landkreis Cham - Betrieb einer Übergabestelle an stiftung ear mit Gestellung einer Fläche für die Aufstellung von max. drei Großraumbehältern mit einem Fassungsvolumen von mind. 36m³. - Wenn mindestens zwei Großraumbehälter befüllt sind, ist eine sogenannte Vollmeldung (z.B. per E-Mail) an die Kreiswerke zur Erstellung der Abholung an stiftung ear durchzuführen. Die Behälter werden durch die Beauftragten der ear gestellt. Die Abholung der als voll gemeldeten Behälter erfolgt ebenfalls durch die Beauftragten der ear 2. Betreffend EAG der Gruppe 2: - Der Auftragnehmer stellt geeignete Rollwagen, Gitterboxen, o.ä. (Volumen 2-5m³) für die Erfassung an der jeweiligen Sammelstelle (WSH) für die Sammlung, insgesamt ca. 60 Corletten. Gitterboxen für die getrennte Erfassung batteriebetriebener Geräte werden von der stiftung ear gestellt und sind nicht vom Auftragnehmer bereitzuhalten. - Betrieb einer Übergabestelle an die stiftung ear mit Gestellung einer Fläche für die Aufstellung von max. drei Großraumbehältern mit einem Fassungsvermögen von je mind. 36m³ für die Übergabe der erfassten Altgeräte der Gruppe 2 sowie von sieben Gitterboxen für die Untergruppe batteriebetriebene Geräte. - Abholung der Altgeräte der Gruppe 2 von den WSH im Landkreis Cham einschl. Transport zur Übergabestelle und ordnungsgemäßem Verladen (nicht schütten) der von den WSH eingesammelten Altgeräte in die dortigen 36m³-Großraumbehälter sowie der batteriebetriebenen Altgeräte in Gitterboxen - Wenn mindestens zwei Großraumbehälter (ohne batteriebetriebene Altgeräte) sowie sieben Gitterboxen (batteriebetriebene Altgeräte) befüllt sind, ist eine sogenannte Vollmeldung (z.B. per E-Mail) an die Kreiswerke zur Erstellung der Abholmeldung an stiftung ear durchzuführen. Die Behälter werden durch die beauftragten der ear gestellt. Die Abholung der als voll gemeldeten Behälter erfolgt ebenfalls durch diese. 3. Betreffend EAG der Gruppe 3: - Der mit EAG der Gruppe 3 gefüllte Sammelsack oder ggf. der gesamte Behälter ist mitzunehmen bzw. zu tauschen und zur Übergabestelle ear zu transportieren. Je nach Anfall und Größe des WSH kann eine vierteljährliche Abholung erforderlich werden. - Die EAG sind in die von der stiftung ear zur Verfügung gestellten Behälter an der Übergabestelle umzufüllen und dort bereitzustellen, vorzuhalten ist dafür eine Fläche für mindestens sechs spezielle Gitterboxen/Rungenpaletten. - Vollmeldung (z.B. per E-Mail) für die Behälter der Gruppe 3 an die Kreiswerke Cham, wenn vier der sechs Behälter voll sind, zur Erstellung der Vollmeldung ggü. stiftung ear. - Die Behälter für die Übergabestelle werden durch Dritte (Beauftragte der Hersteller) gestellt. Die Abholung der als voll gemeldeten Behälter erfolgt ebenfalls durch diese. - Bei der Abholung durch diese Dritten hat der Auftragnehmer die Verwiegung der übergebenen Masse der Gruppe 3 im Wege der Differenzverwiegung der Transportahrzeuge einschl. Transportgefäßen sicherzustellen. 4. Betreffend EAG der Gruppe 5: - Gestellung von geeigneten Rollwagen, Gitterboxen, o.ä. (Volumen 2-5m³) je nach Sammelstelle) für die Sammlung an den WSH, insgesamt aktuell ca. 170 Gitterboxen. Für die Untergruppe batteriebetriebene Geräte sind an den großen WSH je ca. 1- 2 Gitterboxen für die batteriebetriebenen Elektroaltgeräte, aus denen Akku nicht entfernt werden kann, vom Auftragnehmer zu stellen. An den anderen WSH werden hierfür von den Kreiswerken Weithalsfässer gestellt. -Abholung der an den WSH erfassten Geräte von den WSH und Transport zur vom Auftragnehmer gestellten Übergabestelle/Umladestation, welche Platz bieten muss für drei 36m³-Abrollcontainer für diese Gruppe zzgl. der Behältnisse mit den batteriebetriebenen Altgeräten. - Schonendes Verladen der von den Wertstoffhöfen eingesammelten Geräte (getrennte Verladung batteriebetriebene und nicht batteriebetriebene Altgeräte) in die an der Übergabestelle von Dritten (Beauftragter der ear) gestellten 36m³-Großraumbehälter (Trennung von batteriebetriebenen und nicht batteriebetriebenen Altgeräte) - Wenn mindestens zwei Großraumbehälter an der Übergabestelle befüllt sind, ist eine Vollmeldung (z.B. formlos per E-Mail) durchzuführen: Im Fall der künftigen Optierung für diese Gruppe ist die Vollmeldung dem Auftragnehmer des Loses 2 zu übermitteln, ansonsten ist auch hier die Vollmeldung den Kreiswerken zur Veranlassung der Abholung gemäß Koordinierung mit der stiftung ear mitzuteilen. Die Behälter für die Abholung von der Übergabestelle werden durch Dritte entweder die Beauftragten der ear oder den Auftragnehmer des Loses 2 im Fall der Optierung) gestellt. Die Abholung der als voll gemeldeten Behälter erfolgt ebenfalls entweder durch die Beauftragten der ear oder bei Optierung durch den Transporteur des beauftragten Verwerters aus Los 2. 5. Anforderungen an die zu stellende Übergabestelle im Landkreis Lage: Entfernung (Radius) von max. 25 km vom Sitz der Kreiswerke Cham, Mittelweg 15; sie muss allen rechtlichen, gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen genügen und Bereitstellungsplatz für folgende Container bieten: - drei 36m³ Abrollcontainer für Gruppe 1 - drei 36m³ Abrollcontainer für Gruppe 2 - ca. 20m² Stellplatz für Sammelbehälter zur Lagerung der Gruppe 3 unter Dach - drei 36m³ Abrollcontainer für Gruppe 5 - mindestens 10 Gitterboxen für batteriebetriebene EAG. Zusätzlich ist dort für die Gruppe 3 Direktanlieferung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 11 Uhr
- Stadtverwaltung Lahnstein
Los 4 - Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht mindestens den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung entsprechen und dabei einen energetischen Standard erreichen, der die Beantragung von Fördermitteln (z. B. Effizienzhaus 40 nach BEG) ermöglicht. Angestrebt werden ein sehr niedriger Primärenergiebedarf, eine hochgedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) sowie eine effiziente Anlagentechnik - Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 – 8 (Los 4) (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis zum 31.10.2026 erbracht werden. Der Antrag für Fördermittel bei der Kreisverwaltung sowie der Bauantrag sollen bis zum 31.10.2026 beendet sein. Der Baubeginn ist für den 01.10.2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für den 31.12.2028 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Kfz-Innung München Oberbayern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Neubau Bildungszentrum der Kfz-Innung München-Oberbayern - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4, 5 und 6, Lph. 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Kfz-Innung München-Oberbayern wurde 1932 als Handwerksinnung für das Kfz-Handwerk gegründet. Räumlich ist die Kfz-Innung als Körperschaft des öffentlichen Rechts für den gesamten Regierungsbezirk Oberbayern zuständig. Sie vertritt die Interessen von 2.000 Autohäusern und Kfz-Betrieben. Damit ist die Kfz-Innung München-Oberbayern die größte Handwerksinnung Deutschlands. Jetziger Standort: Die Kfz-Innung München-Oberbayern betreibt an ihrem Standort in der Gärtnerstr. 86-90, 80992 München zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Geschäftsstelle mit 25 Angestellten sowie ein eigenes Berufsbildungszentrum mit 27 hauptamtlichen technischen Ausbildern. Zusätzlich befindet sich in der Liegenschaft der Sitz des Landesinnungsverbands des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes mit weiteren 10 Mitarbeitern. Dieser vertritt als Zusammenschluss der sieben bayerischen Kfz-Innungen deren Interessen auf Landes- und Bundesebene. Bauliche Kapazitätsgrenze ausgeschöpft Die kontinuierlich gestiegenen Anforderungen an Art und Umfang des Bildungsprogramms haben dazu geführt, dass die Kapazitäten des Standorts Gärtnerstraße 86-90 ausgeschöpft sind. Diese Situation führte in den letzten Jahren sukzessive zu notwendigen Anmietungen zusätzlicher Objekte. Aktuell betreibt die Kfz-Innung München-Oberbayern zusätzlich zwei Satellitenstandorte zur Durchführung von kraftfahrzeugtechnischen Kurseinheiten in Garching bei München und Dachau. In der Metropolregion München sieht die Kfz-Innung München-Oberbayern das strategische Erfordernis, die derzeitigen Satellitenstandorte in einem baulich erweiterten und funktional neu strukturierten neuen Standort zusammen zu führen. Um den aktuellen Anforderungen sowie den erwarteten zukünftigen Entwicklungen gerecht zu werden, ist eine grundsätzliche bauliche Neuentwicklung notwendig. Öffentliche Förderung des Vorhabens Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie“. Die Gesamtmaßnahme wird daher hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes-, und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind einzuhalten. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB etc. wird vorausgesetzt. Baugrundstück Die Kfz-Innung München-Oberbayern hat zur Realisierung des Projekts ein unbebautes baureifes Grundstück (14.500 qm) erworben. Es befindet sich am östlichen Stadtrand der Kreisstadt Dachau. Nach einer Bedarfsanalyse stellen sich die erforderlichen Parameter für einen Neubau wie folgt dar: • Grundstücksfläche mind. 12.000 qm, besser 15.000 qm • Geschoßfläche 12-15.000 BGF • davon ca. 2/3 Kfz-Werkstattflächen (im Idealfall ebenerdig anfahrbar, ggf. vorzugsweise über Parkhaus-Nebengebäude für Kfz-Einbringung erschließbar) Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf Basis einer groben Machbarkeitsstudie auf ca. 21,3 Mio. EUR netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 1. Quartal 2026. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4, 5 und 6: Leistungsphasen 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Augsburg Holding GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.