Los 4
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt ihren Bedarf für die Lieferung von Netzwerkkomponenten der Firma Cisco Systems für zwei Jahre zu vergeben, wobei zusätzlich eine Verlängerungsoption über weitere zwei Jahre ausgeschrieben wird. Im Falle der Inanspruchnahme dieser Verlängerung verdoppeln sich die angegebenen St...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt ihren Bedarf für die Lieferung von Netzwerkkomponenten der Firma Cisco Systems für zwei Jahre zu vergeben, wobei zusätzlich eine Verlängerungsoption über weitere zwei Jahre ausgeschrieben wird. Im Falle der Inanspruchnahme dieser Verlängerung verdoppeln sich die angegebenen Stückschätzungen. A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt ihren Bedarf für die Lieferung von Netzwerkkomponenten der Firma Cisco Systems für zwei Jahre zu vergeben, wobei zusätzlich eine Verlängerungsoption über weitere zwei Jahre ausgeschrieben wird. Im Falle der Inanspruchnahme dieser Verlängerung verdoppeln sich die angegebenen Stückschätzungen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Lieferung der Komponenten und bei Bedarf die Installation vor Ort. Bei der Installation vor Ort sind anschließend am Aufstellungsort Funktions- und Betriebsabnahmetests entsprechend den Erfordernissen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierüber schriftliche Abnahmeerklärungen auszustellen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerkkomponenten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen zur Erweiterung der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt ihren Bedarf für die Lieferung von Netzwerkkomponenten der Firma Cisco Systems für zwei Jahre zu vergeben, wobei zusätzlich eine Verlängerungsoption über weitere zwei Jahre ausgeschrieben wird. Im Falle der Inanspruchnahme dieser Verlängerung verdoppeln sich die angegebenen Stückschätzungen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Lieferung der Komponenten und bei Bedarf die Installation vor Ort. Bei der Installation vor Ort sind anschließend am Aufstellungsort Funktions- und Betriebsabnahmetests entsprechend den Erfordernissen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierüber schriftliche Abnahmeerklärungen auszustellen.
- Department of FinanceDublin 2
Supply of two high volume digital colour cut page production printing machines with associated delivery, installation, servicing, consumables, and replacement parts cover for a minimum of 5 years
Beschaffung, Lieferung und Installation von zwei digitalen Hochleistungs-Farbdrucksystemen (Einzelblatt). Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen sowie einen Wartungsvertrag für mindestens fünf Jahre. Inbegriffen ist die Vor-Ort-Betreuung durch Servicetechniker innerhalb definierter Reaktionszeiten.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Rahmenvertrag Umweltbaubegleitung (UBB) - Los 4: Spezielle UBB Artengruppe Amphibien/Reptilien
Mit diesem Vergabeverfahren werden auf Abruf Leistungen zur generellen Umweltbaubegleitung im Zuge örtlich getrennter Vorhaben und Einsätze an Bundesautobahnen innerhalb des Streckennetzes der Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Dresden, Großenhainer Straße 7, 01097 Dresden (Auftraggeber (AG)) ausgeschrieben. Der Abruf der übertragenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Miniwettbewerbs, in dem alle AN zur Abgabe eines projektspezifischen Angebotes auf Grundlage des Rahmenvertrages aufgefordert werden. Der AN mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die angefragte Leistung. Die Mengensätze wurden für 40 örtlich getrennte Vorhaben und Einsätze und eine Vertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt. Die tatsächlichen Abrechnungsmengen je Vorhaben ergeben sich auf Grundla-ge des Angebotes, welches im Rahmen des Miniwettbewerbs mit konkretem Projektbezug abgegeben werden muss. Der jeweilige im Rahmenvertrag vereinbarte Einheitspreis gilt unabhängig von der Abrechnungsmenge als Höchstbetrag. Der Einheitspreis darf im Miniwettbewerb nicht über dem des Rahmenvertrages liegen. Ein Anspruch auf den Abruf einer garantierten Menge an einzelnen Leistungen besteht seitens des Auftragnehmers (AN) nicht.
- Ministerium für Bildung und Kultur
Los Homburg
Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden.
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Grugapark/Friedhöfe - Baumpflege/Baumfällungen (Rahmenvertrag) 2026
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2026. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich bearbeitet und spätestens nach 14 Werktagen beendet werden. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Grugapark und Friedhöfe, bestehend aus zwei Friedhofsgruppen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen.
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvertrag für die Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen u. Gutachten im Bundesbau
Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet.
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Los 7 gemäß Loskarte der Teilnahmewettbewerbsunterlagen
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 (hier überwiegend LPh 1-3 und 5-9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften zu vergeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung, Tragwerkplanung, Brandschutz und Bauphysik auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. en kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Gros der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Architektur- oder Ingenieurbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis). Zur Erhöhung der Flexibilität und Beschleunigung der Umsetzung der Bau-Maßnahmen behält sich der Auftraggeber vor, pro Los bis zu zwei Architektur- bzw. Ingenieurbüros mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.