Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn - ab Sauerlach
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftr...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gena...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 02. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
3 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 26/1-SBL_GyS - Los 1 (ab Grünwald)
- 26/1-SBL_GyS - Los 2 (ab Sauerlach)
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Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026/2027.
Schülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Frist: 05. März
Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
EU-weites offenes Verfahren des Landkreises Harburg für Individualbeförderung von Schülern (SuS) in Kleinbussen oder Spezialfahrzeugen für behinderte SuS. Beförderung erfolgt, wenn ÖPNV nicht möglich. Verträge mit verschiedenen Dienstleistern für Regionallos. Umfang kann sich jährlich oder innerhalb eines Schulhalbjahres ändern (Anzahl, Wohnsitz, Behinderung der SuS). Auftragnehmer garantiert Beförderung unter Einhaltung der Vergabevoraussetzungen. Daten zu SuS werden datenschutzkonform übermittelt.
- Frist: 05. März
Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
EU-weites offenes Verfahren des Landkreises Harburg für Individualbeförderung von Schülern (SuS) in Kleinbussen oder Spezialfahrzeugen für behinderte SuS. Beförderung erfolgt, wenn ÖPNV nicht möglich. Verträge mit verschiedenen Dienstleistern für Regionallos. Umfang kann sich jährlich oder innerhalb eines Schulhalbjahres ändern (Anzahl, Wohnsitz, Behinderung der SuS). Auftragnehmer garantiert Beförderung unter Einhaltung der Vergabevoraussetzungen. Daten zu SuS werden datenschutzkonform übermittelt.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Landkreis AltöttingAltötting
Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 1 - Linie N2: Gemeindegebiet Stammham Gemeindegebiet Marktl Gemeindegebiet Haiming Teilgebiet Neuötting (u.a. Alzgern) Schule Möhrenbachstraße Neuötting Schule Sebastiansplatz Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags) Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
13011_11 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: ElektroPkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: ca. 31.635, Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum AdolfWeberGymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: Anpassungen der Stundenpläne, sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, kurzfristigen Veränderungen der Abhol und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b36c2ec822254efa9c5fd9d23b41f8dd Interne Kennung: 13011_11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
13011_10 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026-2027
Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der JosefLandesSchule –sonderpädagogisches Förderzentrum mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu, Weg oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b8db8288f3d0443ebdcec594bcba1f27 Interne Kennung: 13011_10 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein https://ted.europa.eu/TED Page 1/7
- Gemeinde Bad SchönbornBad SchönbornFrist: 29. Mai
Lieferleistung Verpflegung an Schulen in der Gemeinde Bad Schönborn ab dem Schuljahr 2026/2027
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende-Gemeinschaftsschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der Schüler mit einem nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Verpflegungsangebot. Der Bieter hat die Vergabeunterlagen samt ihren Anhängen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zwingend zu beachten und seiner verbindlichen Angebotsabgabe zu Grunde zu legen. Soweit der Auftraggeber für bestimmte Angaben Formulare vorgesehen hat, sind ausschließlich diese Formulare zu verwenden. Der Auftragnehmer (AN) hat alle einschlägigen gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien, technischen Vorschriften, Herstellervorgaben, anerkannte Regeln der Technik und relevante Regelwerke des Auftraggebers (AG), die für eine einwandfreie Erfüllung der Leistung erforderlich sind, zu identifizieren und einzuhalten. Für die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hat der AN sämtliche erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen und die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Mit dem in den Verdingungsunterlagen verwendeten Begriff Auftragnehmer (AN) wird vor der Zuschlagserteilung der jeweilige Bieter bezeichnet. Mit dem verwendeten Begriff Auftraggeber (AG) wird die Gemeinde Bad Schönborn bezeichnet. Kapazität Mensa: 120 Sitzplätze, Verpflegung in Schichten Betriebstage: Montag bis Donnerstag (an Schultagen) Verpflegungszeiten täglich (außer Freitag) von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr Schülerzahl gesamt zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Basis amtliche Schulstatistik 2025/ 2026) Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 VK Klasse Schülerzahl 73 69 67 68 46 44 12 ∑ 379 Schüler Bestellmenge aktuell täglich zwischen 75-115 Essen (schwankend und abhängig vom Speisenangebot) Gästeprofil: Schüler (Alter 10-17 Jahre, unterschiedliche Nationalitäten) Lehrkräfte selten: Gäste der Schule/ Gemeinde Die Michael-Ende-Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagesschule in gebundener Form. Die Teilnahme am Mittagessen ist Teil des pädagogischen Konzepts und daher von der Schule ausdrücklich erwünscht. Eine Verpflichtung der Schüler und auch der Lehrkräfte zur Essensteilnahme ist nicht möglich. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
- MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
freigestellte Schülerverkehre Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule“ und „Johann-Hinrich-Wichern-Schule“
Die „Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule“ ist eine Schule mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Die Schule ist eine gebundene Ganztagsschule (Profil 3), d.h. Montag bis Mittwoch werden die Kinder bis 15:00 Uhr unterrichtet. Es werden Schüler/-innen der 1. Bis 12. Klasse unterrichtet. Mit Planungsstand September 2025 sind schultäglich 121 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle abgeholt bzw. abgegeben. Bei Kindern der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule fahren Busbegleiter in den Fahrzeugen nach folgendem Schlüssel mit: • 8-Sitzer-Fahrzeuge = 1 Busbegleitung • Fahrzeuge bis 25 Sitzplätze = 2 Busbegleitungen • Fahrzeuge mit mehr als 25 Sitzplätze = 3 Busbegleitungen Die Busbegleitungen werden gestellt. Die „Johann-Hinrich-Wichern--Schule“ ist eine Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“. Die Schule ist eine anerkannte Ganztagsschule (Profil 1); an drei Tagen (montags, dienstags und donnerstags) können Schüler bis 15.00 Uhr betreut werden. Es werden Schüler/-innen der Klassenstufen 1 bis 11 unterrichtet. Mit Planungsstand September 2025 sind schultäglich 43 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle abgeholt bzw. abgegeben. Beide Schulen: Die Beförderung der Schüler erfolgt für beide Schulen mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer), KBR (Rollstuhlkleinbus), Midi-Bus (min. 22-Sitzer) und Reisebus (min. 51-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 3 KBR, 4 KB, 4 Midi und 1 Reisebus zu fahren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.