Landesgymnasium für Sport Leipzig, Erweiterung Internat, Neubau
Am Standort des Landesgymnasiums für Sport, Leipzig, Marschnerstraße 30 soll das bestehende Internat, saniert und um 40 Plätze erweitert werden. Es ist geplant zunächst einen Neubau für die 124 Bewohner des Bestandsinternats auf dem Grundstück zu errichten und den Bestand nach dem Umzug halbseitig zu sanieren. Die jetz...
Typ:Ausschreibung
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Am Standort des Landesgymnasiums für Sport, Leipzig, Marschnerstraße 30 soll das bestehende Internat, saniert und um 40 Plätze erweitert werden. Es ist geplant zunächst einen Neubau für die 124 Bewohner des Bestandsinternats auf dem Grundstück zu errichten und den Bestand nach dem Umzug halbseitig zu sanieren. Die jetzige Maßnahme bein...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Am Standort des Landesgymnasiums für Sport, Leipzig, Marschnerstraße 30 soll das bestehende Internat, saniert und um 40 Plätze erweitert werden. Es ist geplant zunächst einen Neubau für die 124 Bewohner des Bestandsinternats auf dem Grundstück zu errichten und den Bestand nach dem Umzug halbseitig zu sanieren. Die jetzige Maßnahme beinhaltet den Neubau. Die Sanierung erfolgt mit einer separaten Maßnahme. Das Objekt soll in Leipzig an der Marschnerstraße im Ortsteil Zentrum-West errichtet werden. Das Baufeld befindet sich auf dem Standort des Landesgymnasiums für Sport. Derzeit befindet sich an der zur Bebauung geplanten Stelle ein Hockeyfeld (Sportfeld 1). Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI. Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Vertrag zu entnehmen sowie der Anlage zu § 6 - Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
Weiterführende Details
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10- Stadt BochumFrist: 08. Mai
Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
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Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 // Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen hat in nunmehr 53 Betriebsjahren zahlreiche Erweiterungen, Umstrukturierungen und Erneuerungen erfahren, die der medizinischen und medizintechnischen Entwicklung Rechnung getragen haben. Im letzten Bauabschnitt BA 7 lag der Fokus bei der Sanierung des Bettentraktes. In der aktuell im Jahr 2020 erarbeiteten Bestandsbewertung des Klinikums - sowohl aus baulicher als auch aus medizinischer Sicht - wurden notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Strukturverbesserung identifiziert. Diese liegen schwerpunktmäßig in Strukturen und Flächen der Intensivmedizin, der Zentralen Notfallaufnahme wie auch der gegebenen Struktur des Mutter-Kind Zentrums mit Entbindung, Neonatologie und Kinderintensivmedizin. Darauf aufbauend wurde im nächsten Schritt ein Raum- und Funktionsprogramm mit Soll- Ist – Vergleich erstellt. Auf Basis dieser Flächenwerte wurden im Anschluss die Varianten der Ziel- und Entwicklungsplanung erarbeitet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandenen Schwachstellen und Flächendefizite nur mit Flächenzugewinn in einem Erweiterungsbauteil zu lösen sind. Mitzubeachten sind die Folgeschritte der Zielplanung, die nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Ersatzbauten mit den erforderlichen Rochaden möglich sein werden. -- Das Projekt Strukturverbesserung und Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen (8. Bauabschnitt) umfasst folgende Bauteile: • Einen Erweiterungsbaukörper mit zwei unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen • Die Anbindung der Ver- und Entsorgungsfunktionen an das Flursystem im UG • Ein neues Wertstoff- und Entsorgungszentrum für das gesamte Klinikum • Eine Elektrozentrale • Einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Klinikum und der geplanten Energiezentrale -- Das Bauvorhaben umfasst ebenfalls die Herstellung zahlreicher Provisorien zur temporären Unterbringung von während der Bauzeit zu verlagernden Funktionen (dem Wertstoffzentrum, der Kapelle, Verbindungsfluren usw.), bauliche Anpassungen und Ertüchtigungen im Bestand im Bereich des Anschlusses an das bestehende Klinikgebäude sowie umfassende Schutzmaßnahmen und infrastrukturelle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines durchgängig funktionsfähigen, sicheren und reibungslosen Klinikbetriebs während der gesamten Bauausführung. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Bauwerkskosten gem. DIN 276 in Euro brutto (nur KG 410,420,430, 470 sowie 480) sind auf ca. 30 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Baubeginn BA8 ist für den Mai 2027 vorgesehen, Inbetriebnahme geplant im April 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform /Boorberg orientieren.
- Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.RegensburgFrist: 08. Mai
TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
- Gemeinde HünstettenHünstetten-Wallbach
Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach, Los 2 - Technische Ausrüstung HLS
Die Gemeinde Hünstetten plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach. Vorgesehen für den Neubau ist ein Grundstück süd-östlich der Gemeinde Oberlibbach "Vor dem Kippelchen" mit einer Zufahrt von der Borngasse. Das Flurstück 83 (Flur 1) mit einer Größe von 9.741 m² wird noch entsprechend parzelliert. Das Gelände ist in Richtung Borngasse leicht abschüssig. Angrenzend soll eventuell eine Wohnbebauung entstehen. Der Bebauungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Zerlegungsvermessung wurde beauftragt, Fläche für Feuerwehr ca. 2000 m². Info im Anhang. Weitere Infos zu neuen Flurstücken folgen. Geplant ist die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Nutzung durch ca. 35-40 Mitglieder der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von ca. 20 Personen. Das Feuerwehrhaus wird über eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen verfügen und der Unterbringung der Wechselbeladung dienen. Im Weiteren sollen im Feuerwehrhaus u.a. die Einsatzbekleidung der Angehörigen der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr vorgehalten werden. Das Feuerwehrhaus soll zudem über einen ausreichend großen Schulungsraum verfügen, in dem die theoretische Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt optional die Ausschreibung einer Eigenstromanlage (PV-Anlage). Die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen umfassen auch die Doppelgarage für den Förderverein und die Jugend. Bei der Festlegung des Rauminhalts und der Raumgröße ist die DIN 14092-1 maßgeblich. Die Vorgaben für den Bau von Rettungswachen im Rettungsdienst in Hessen (Musterrettungswache) sind zu beachten. Hinsichtlich der umzusetzenden Fläche ist die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Gemeinde Hünstetten eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Deren Ergebnisse sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Der Vorentwurf wird zur Grundlage gemacht und kann bei dem Abbilden der Preise in der Planungsphase berücksichtigt werden. Die Auftragserteilung ist für das Ende 2025 geplant. Die Fertigstellung der Leistungsphase 4 soll spätestens 6 Monate nach der Auftragserteilung erfolgen. Für die Ausführung sind 12 Monate vorgesehen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
- Gemeinde HünstettenHünstetten-Wallbach
Verhandlungsrunde 1 - Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach, Los 4 - Tragwerksplanung
Die Gemeinde Hünstetten plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach. Vorgesehen für den Neubau ist ein Grundstück süd-östlich der Gemeinde Oberlibbach "Vor dem Kippelchen" mit einer Zufahrt von der Borngasse. Das Flurstück 83 (Flur 1) mit einer Größe von 9.741 m² wird noch entsprechend parzelliert. Das Gelände ist in Richtung Borngasse leicht abschüssig. Angrenzend soll eventuell eine Wohnbebauung entstehen. Der Bebauungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Zerlegungsvermessung wurde beauftragt, Fläche für Feuerwehr ca. 2000 m². Info im Anhang. Weitere Infos zu neuen Flurstücken folgen. Geplant ist die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Nutzung durch ca. 35-40 Mitglieder der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von ca. 20 Personen. Das Feuerwehrhaus wird über eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen verfügen und der Unterbringung der Wechselbeladung dienen. Im Weiteren sollen im Feuerwehrhaus u.a. die Einsatzbekleidung der Angehörigen der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr vorgehalten werden. Das Feuerwehrhaus soll zudem über einen ausreichend großen Schulungsraum verfügen, in dem die theoretische Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt optional die Ausschreibung einer Eigenstromanlage (PV-Anlage). Die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen umfassen auch die Doppelgarage für den Förderverein und die Jugend. Bei der Festlegung des Rauminhalts und der Raumgröße ist die DIN 14092-1 maßgeblich. Die Vorgaben für den Bau von Rettungswachen im Rettungsdienst in Hessen (Musterrettungswache) sind zu beachten. Hinsichtlich der umzusetzenden Fläche ist die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Gemeinde Hünstetten eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Deren Ergebnisse sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Der Vorentwurf wird zur Grundlage gemacht und kann bei dem Abbilden der Preise in der Planungsphase berücksichtigt werden. Die Auftragserteilung ist für das Ende 2025 geplant. Die Fertigstellung der Leistungsphase 4 soll spätestens 6 Monate nach der Auftragserteilung erfolgen. Für die Ausführung sind 12 Monate vorgesehen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
- Gemeinde HünstettenHünstetten-Wallbach
Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach, Los 1 - Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung
Die Gemeinde Hünstetten plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach. Vorgesehen für den Neubau ist ein Grundstück süd-östlich der Gemeinde Oberlibbach "Vor dem Kippelchen" mit einer Zufahrt von der Borngasse. Das Flurstück 83 (Flur 1) mit einer Größe von 9.741 m² wird noch entsprechend parzelliert. Das Gelände ist in Richtung Borngasse leicht abschüssig. Angrenzend soll eventuell eine Wohnbebauung entstehen. Der Bebauungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Zerlegungsvermessung wurde beauftragt, Fläche für Feuerwehr ca. 2000 m². Info im Anhang. Weitere Infos zu neuen Flurstücken folgen. Geplant ist die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Nutzung durch ca. 35-40 Mitglieder der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von ca. 20 Personen. Das Feuerwehrhaus wird über eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen verfügen und der Unterbringung der Wechselbeladung dienen. Im Weiteren sollen im Feuerwehrhaus u.a. die Einsatzbekleidung der Angehörigen der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr vorgehalten werden. Das Feuerwehrhaus soll zudem über einen ausreichend großen Schulungsraum verfügen, in dem die theoretische Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt optional die Ausschreibung einer Eigenstromanlage (PV-Anlage). Die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen umfassen auch die Doppelgarage für den Förderverein und die Jugend. Bei der Festlegung des Rauminhalts und der Raumgröße ist die DIN 14092-1 maßgeblich. Die Vorgaben für den Bau von Rettungswachen im Rettungsdienst in Hessen (Musterrettungswache) sind zu beachten. Hinsichtlich der umzusetzenden Fläche ist die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Gemeinde Hünstetten eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Deren Ergebnisse sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Der Vorentwurf wird zur Grundlage gemacht und kann bei dem Abbilden der Preise in der Planungsphase berücksichtigt werden. Die Auftragserteilung ist für das Ende 2025 geplant. Die Fertigstellung der Leistungsphase 4 soll spätestens 6 Monate nach der Auftragserteilung erfolgen. Für die Ausführung sind 12 Monate vorgesehen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM)Frist: 01. Mai
Generalunternehmerleistungen für den Neubau der KGS Rather Kreuzweg in Düsseldorf
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg (KGS) sowie der Zweifeld-Sporthalle am Rather Kreuzweg 21 in 40472 Düsseldorf in 2 Losen zu vergeben. Das neue Schulgebäude für die Grundschule (Los 1) ist auf dem hinteren Teil des Grundstückes, entlang der S-Bahnstrecke an der südlichen Flurgrenze zu errichten. Nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes wird das alte Schulgebäude und die vorhandene Einfeld-Sporthalle bauseits zurückgebaut, so dass anschließend an gleicher Stelle die Zweifeld-Sporthalle (Los 2) errichtet werden kann. - Schulgebäude: 3.440 m² BGF - Sporthalle: 2.070 m² BGF Kurzbeschreibung des Schulgebäudes: Vom Eingang mit Windfang aus gelangt man direkt ins großzügige Haupttreppenhaus mit Aufzug. Im Erdgeschoss befinden sich im eingeschossigen Gebäudeteil die Pausentoiletten, die Küche und die Mensa. Auf der anderen Seite des Haupteingangs ist die gesamte Verwaltung angeordnet. Das 1. und 2. Obergeschoss sind baugleich geplant. Im Anschluss an das Treppenhaus befindet sich das Garderobencluster, bestehend aus Mehrzweckraum, Lehrerstation und Pausentoiletten. Nach Durchquerung des Garderobenraumes gelangt man in das das Haupt-Cluster mit vier Klassen, vier Differenzierungsräumen und einer Lernlandschaft in der Mitte je Geschoss. Am Ende des Clusters gibt es ein zweites Treppenhaus. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Lagerräume und die Technikzentrale befinden sich zentral im Erdgeschoss. Die Gründung erfolgt über eine flächige Stahlbetonbodenplatte mit Bodenverbesserung. Die Dächer sind als extensive Gründächer mit maximaler Belegung von Photovoltaik vorgesehen. Kurzbeschreibung der Sporthalle: Die Sporthalle erhält einen zentralen Eingang mit Foyer, aus dem beide Hallenteile erschlossen werden können. Angegliedert an das Foyer befinden sich im EG pro Hallenteil eine Lehrerumkleide und eine barrierefreie Umkleide, sowie die Treppe zum Obergeschoss. Außerdem sind im Erdgeschoss die Geräteräume sowie Lager- und Technikflächen verortet. Über die Treppenhäuser mit direktem Ausgang auf den Hof erfolgt der Zugang zu den Umkleiden, die im Obergeschoss liegen. Eine Verbindung der Umkleiden im Obergeschoss ist über eine Brücke im Foyer geplant. Es ist eine Flachgründung mit Streifen im Bereich der Bäume vorgesehen. Die Dachflächen werden extensiv begrünt und mit Photovoltaikelementen belegt. Kurzbeschreibung der Fassaden: Die Sporthalle soll im Erdgeschoss eine Klinkerfassade erhalten, die farblich mit der Putzfassade der Hauptschule harmoniert. Die Aufdopplung jeder zweiten Reihe erzeugt eine Struktur, welche die Mächtigkeit der Fassade bricht. Die Halle erhält im Bereich des Luftraumes eine gedämmte Industrieverglasung, der Sozialtrakt wird im Obergeschoß einfache Klinkerfassade, passend zum Erdgeschoss, vorgesehen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden und die Herstellung der Außenanlagen sowie weitere begleitende Maßnahmen erfolgen bauseits.
- Stadt HilpoltsteinHilpoltsteinFrist: 04. Mai
Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - HLS
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung hinsichtlich der Anlagengruppen 1 - 3 und 8, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
- Stadt HilpoltsteinHilpoltsteinFrist: 04. Mai
Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - Tragwerk
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 § 49 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 6, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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