Kontrolldienst und Inkasso
Ab Januar 2027 Fahrausweiskontrolle auf dem Liniennetz der BBA, inklusive vorrechtliches / rechtliches Inkasso.Los 1: Durchführung Fahrausweiskontrollen durch Personal des Auftragnehmers inkl. Bereitstellung der Kontrollgeräte, vollständiges Inkasso inkl. Kundendienst.Los 2: Vollständiges Inkasso durch Personal des Auf...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Ab Januar 2027 Fahrausweiskontrolle auf dem Liniennetz der BBA, inklusive vorrechtliches / rechtliches Inkasso.Los 1: Durchführung Fahrausweiskontrollen durch Personal des Auftragnehmers inkl. Bereitstellung der Kontrollgeräte, vollständiges Inkasso inkl. Kundendienst.Los 2: Vollständiges Inkasso durch Personal des Auftragnehmers inkl....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Busbetrieb Aarau AG (BBA)
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ab Januar 2027 Fahrausweiskontrolle auf dem Liniennetz der BBA, inklusive vorrechtliches / rechtliches Inkasso.Los 1: Durchführung Fahrausweiskontrollen durch Personal des Auftragnehmers inkl. Bereitstellung der Kontrollgeräte, vollständiges Inkasso inkl. Kundendienst.Los 2: Vollständiges Inkasso durch Personal des Auftragnehmers inkl. Kundendienst sowie Kontrollmittel für Billettkontrolle.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- Hallesche Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 18. Mai
Beratung zu Messdienstleistungen
Freiwillige Bekanntmachung Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (im Folgenden auch „HWG“), Hansering 19, 06108 Halle (Saale) beabsichtigt, zukünftig die Messdienstleistungen für einen definierten Teilbestand des Portfolios der HWG selbst zu erbringen und sucht im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen externen Berater zur Strategieentwicklung und Durchführung der Ausschreibung. Die aufgeführten Beratungsleistungen sollen mit einem Leistungsbeginn zum 01.10.2026 ausgeschrieben und die Leistungen an einen vorher definierten Teilnehmerkreis vergeben werden. Die HWG beschafft nicht als öffentlicher Auftraggeber. Die HWG führt kein Vergabeverfahren und auch kein vergabeähnliches Verfahren im Sinne des nationalen oder europäischen Vergaberechts durch. Die HWG kann das Verfahren jederzeit ändern oder abbrechen, ohne dass es dazu dem Vorliegen eines wichtigen Grundes bedarf. Die Auswahl des künftigen Auftragnehmers unterliegt der freien Entscheidungskompetenz der HWG. Ziel der Ausschreibung ist die Analyse der bestehenden Prozesse und Vertragsstrukturen rund um Messdienstleistungen sowie die Entwicklung eines rechtssicheren, wirtschaftlichen und technisch tragfähigen Mess- und Abrechnungskonzepts für den Aufbau und Betrieb eines unternehmenseigenen Messdienstes für Heizung, Klima-/Kälte und Warmwasser gemäß den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) für einen Teilbestand des Unternehmens. Die aktuelle Abhängigkeit von externen Dienstleistern soll analysiert und Strategien für die Einführung eigener Mess- und Funktechnik, die Erlangung der Datenhoheit und den Aufbau eines internen Abrechnungsprozesses gemäß HKVO entwickelt werden. Die Beratungsleistung soll die Erstellung eines vollständigen Sollkonzepts inklusive Mess-, Funk- und Softwareinfrastruktur, die Definition aller organisatorischen Abläufe sowie die Ableitung konkreter Umsetzungsempfehlungen für einen strategischen Systemwechsel ab 2026/2027 umfassen. Ziel ist die Vorbereitung der vollständigen Selbstabrechnung für Wärme und Warmwasser, die Reduzierung externer Vergaben und eine nachhaltige Steigerung der Wertschöpfung im Unternehmen. Die Ergebnisse dienen unmittelbar als Entscheidungsgrundlage und Vorbereitung der anschließenden Ausschreibung der Messdienstleistung, die ebenfalls durch das Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Eine Weitergabe der Leistung an Nachunternehmen ist ausgeschlossen. Sofern Ihr Interesse für diese Ausschreibung geweckt ist, bewerben Sie sich in deutscher Sprache bis spätestens 18.05.2026, 09.00 Uhr elektronisch bei der Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH, Team Zentraler Einkauf, Hansering 19 in 06108 Halle (Saale) unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse: zentraler-einkauf@hwgmbh.de Ihrer Interessenbekundung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei: - Nachweis der fachlichen Qualifikation unter Darstellung der Beratungsschwerpunkte, insbesondere in den Bereichen: Messdienstleistungen (Wärme, Wasser, Funktechnik),Heizkostenverordnung (HKVO) / EED, Strategieberatung im Immobilien-/Wohnungswirtschaftsumfeld); - Angabe von mind. 2 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, z.B.: - Einführung oder Beratung zu unternehmenseigener Messtechnik oder - Strategieberatung für Mess- oder Abrechnungsprozesse oder - Durchführung von Ausschreibungen im Messdienstleistungsbereich und - Projekte in kommunalen oder wohnungswirtschaftlichen Unternehmen Die HWG behält sich vor, eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten sich Fragen ergeben, sind diese schriftlich per E-Mail an zentraler-einkauf@hwgmbh.de einzureichen.
- Stadtverwaltung Neuwied
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Stadtverwaltung NeuwiedFrist: 05. Mai
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Klinikum Esslingen GmbHEsslingen a. N.Frist: 05. Mai
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen
Gefordert wird ein biplanares Angiographiesystem für die interventionelle Neuroradiologie. Das anzubietende System muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. ALLGEMEINE MINDESTANFORDERUNGEN: - Das angebotene System ist ein biplanares Angiographiesystem, das für interventionelle neuroradiologische Eingriffe geeignet ist. - Zulässig sind neue sowie neuwertige Gebrauchtsysteme / generalüberholte bzw. factory-refurbished Systeme, sofern diese die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. - Für gebrauchte / generalüberholte Systeme ist ein nachvollziehbares Refurbishment-Konzept vorzulegen. Dieses hat mindestens Angaben zu Herkunft, Erstinbetriebnahme, Umfang der Aufarbeitung, ausgetauschten Hauptkomponenten, Qualitätsprozess, Hygienefreigabe, Sicherheitsprüfung, aktuellem Software- und Betriebssystemstand sowie verbleibender Hersteller- bzw. Ersatzteilunterstützung zu enthalten. - Das angebotene System muss den in Deutschland einschlägigen Anforderungen des Medizinprodukterechts, des Strahlenschutzrechts sowie den einschlägigen Sicherheits-, EMV- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. - Für alle angebotenen Systembestandteile ist eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung bzw. eine für die angebotene Konfiguration rechtlich zulässige Konformitätslage nachzuweisen. - Das System muss bei Abnahme einen aktuellen, supportfähigen Softwarestand sowie ein aktuelles, supportfähiges Betriebssystem aufweisen. - Der Bieter hat eine Mindest-Sachmängelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme zu gewährleisten. - Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 10 Jahre ab Abnahme verbindlich zu gewährleisten. - Betriebs-, Service- und Anwenderdokumentation sind in deutscher Sprache bereitzustellen. - Der vollständige Liefer- und Leistungsumfang einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten ist transparent aufzulisten. STATIVSYSTEM: - Das System ist als biplanare Konfiguration mit zwei simultan nutzbaren Bildebenen auszuführen. - Das Stativsystem ist decken- und/oder bodenmontiert oder in technisch gleichwertiger Weise auszuführen und muss motorisierte, freie sowie reproduzierbare Positionierungen ermöglichen. - Es müssen speicher- und abrufbare Arbeits- und Parkpositionen vorhanden sein. - Kollisionsschutz und definierte Parkpositionen zur Gewährleistung von Patiententransfer, Notfallzugang und Anästhesiezugang sind vorzusehen. - Die Geometrie des Systems muss einen freien Zugang zum Kopfbereich des Patienten im klinischen Routinebetrieb ermöglichen. RÖNTGENGENERATORSYSTEM: - Mikroprozessorgesteuerter Hochfrequenzgenerator mit automatischer Dosisleistungsregelung für Durchleuchtung und Akquisition. - Generatorleistung mindestens 100 kW bei 100 kV oder ein gleichwertiger, für biplanare neurointerventionelle Anwendungen geeigneter Leistungsnachweis. - Spannungsbereich mindestens 40 bis 125 kV oder gleichwertig. - Unterstützung gepulster Durchleuchtung sowie biplanarer Akquisitions- und Roadmap-Anwendungen. - Unterstützte Bildgebungsmodi müssen mindestens Fluoroskopie inkl. Last-Image-Hold und Fluoro-Store/Loop, DSA inkl. Roadmap/Overlay sowie rotationsbasierte 3D-Akquisitionen umfassen. - Die maßgeblichen Generatorleistungsdaten sind im Angebot nachvollziehbar anzugeben. RÖNTGENSTRAHLER: - Hochleistungs-Röntgenröhrensystem, geeignet für längere neurointerventionelle Prozeduren mit Durchleuchtung, Serien, DSA und 3D-Rotationsangiographie. - Mindestens zwei Fokus- / Betriebsarten oder eine technisch gleichwertige Lösung zur Sicherstellung hoher Bildqualität und thermischer Belastbarkeit. - Gepulste Durchleuchtung mit optimiertem Dosismanagement für kurze Pulszeiten. - Die angebotene Konfiguration muss unter klinisch relevanten Randbedingungen eine für neurointerventionelle Eingriffe ausreichende thermische Reserve aufweisen; die maßgeblichen Leistungsdaten sind im Angebot darzustellen. ERBRINGUNG ZUGEHÖRIGER DIENSTLEISTUNGEN: - Projektmanagementleistungen einschließlich Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. - Bereitstellung sämtlicher gerätebezogener Planungsunterlagen, Anschlusswerte, Lastangaben, Aufstellungs- und Schnittstellenpläne sowie Angaben zu Sicherheits- und Freihaltebereichen. - Lieferung, Transport, Transportversicherung, Einbringung, Montage, Positionierung, Installation und Inbetriebnahme des Systems. - Überprüfung und Justage der Systemparameter, Bildqualität, Sicherheitsfunktionen, Tisch- und Stativbewegungen sowie der bestellten Optionen und Schnittstellen. - Initiale Einweisung / Schulung der vom Auftraggeber benannten Key-User durch qualifiziertes Fachpersonal einschließlich Anwendungs- und Bedienerschulung. - Übergabe der Dokumentation, Wartungs- und Prüfunterlagen sowie der Abnahme- / Inbetriebnahmeprotokolle. - Durchführung der Funktions- und Abnahmeprüfung sowie Unterstützung des Auftraggebers bei den für die Inbetriebnahme erforderlichen qualitätssichernden bzw. sachverständigenbezogenen Prüfungen nach den einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. - Bauseitige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer hat jedoch die hierfür erforderlichen Schnittstellen- und Planungsinformationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. ABSCHLUSS SERVICEVERTRAG: Zum Auftrag gehört der Abschluss eines Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 8 Jahren: Erbringung von Vollservicevertragsleistungen für den gesamten Lieferumfang einschließlich der wesentlichen Systemkomponenten, Workstations, Displays und der USV; Weitere Anforderungen an das Gesamtsystem (u. a. Tiefenblende/Kollimation, Detektor, Patiententisch, Displaysystem, Bildverarbeitungssystem, Softwarepakete, Anzeige-/Bedienkonzept, Video-Integration, DMS, Notstromversorgung/USV, Zubehör, IT-Systemintegration) sowie an die Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Vergabe von Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Baden-Württemberg (Los 1) und Thüringen (Los 2), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 538-25)
Die ausgeschriebene Leistung unterteilt sich auf zwei Gebietslose: Los 1: Forsteinrichtung FoBIS Variante A BFB Heuberg Los 2: Forsteinrichtung FoBIS Variante A BFB Thüringen-Erzgebirge --- Forsteinrichtung (Los 1 und 2): Leistungsgegenstand ist die Durchführung der integrierenden Forsteinrichtung auf Liegenschaften des Bundes, die durch die Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betreut werden, nach den Vorgaben der Geschäftsanweisung Forsteinrichtung (Anlage „03.4_GA_FE07_V04.01.pdf“, Ordner C-03a_FOBIS-FE). Die Auftragnehmerin erfasst bzw. übernimmt (inventarisiert) alle örtlich relevanten, nutzerspezifischen und allgemeinen Funktionen, rechtlichen Verpflichtungen, ökologischen Standorts- und Biotopmerkmale, naturalen und nutzerbezogenen Eigenschaften des Bundeswaldes sowie seiner räumlich verbundenen sonstigen Biotoptypen. Die Liegenschaften (FEBU-Projekte) sind in Form eines Forsteinrichtungsprojektes mit dem Ziel der Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes (Forstbetriebsgutachtens) zu bearbeiten. Die Eingabe der Erfassungsergebnisse erfolgt in das FE-Programm FEBU. Die Forsteinrichtung kann gemäß GA FE 2007 nach den folgenden FE Verfahren durchgeführt werden: Fortschreibung, Pflichtfeld, Normal sowie in Ausnahmefällen als Stichprobeninventur. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, wird im Leistungsverzeichnis bestimmt. Der Auftraggeberin sind die qualitätsgesicherten Ergebnisse zunächst digital als Entwurf zu übergeben. Nach erfolgter Abstimmung (Abnahme) sind mit Abschluss der Forsteinrichtung folgende Unterlagen zu liefern: - FE-Werk und Erläuterungsbericht gemäß Standard (Anlage „03.4_GA_FE07_Anlage_F_FEwerk_1_0.pdf“, Ordner C-03a_FOBIS-FE) im Format *.docx, *.xlsx, *.pdf und als Ausdruck (die exakte Anzahl der nötigen Ausdrucke wird im Leistungsverzeichnis bestimmt) - FEBU-Datensatz im Format *.feb und *.xlsm - alle weiteren schriftlichen Unterlagen wie Protokolle, Festlegungen, Absprachen, Präsentationen, Gesamtauswertungen, in den für den jeweiligen Anwendungszweck gängigen Microsoft-Formaten Alle oben aufgelisteten Unterlagen sind strukturiert als Gesamtprojekt der Auftraggeberin auf Daten CD/DVD zu übergeben. Den Datenträgern sind ergänzend ein vollständiges Inhaltsverzeichnis mit Verzeichnisstruktur und Dateinamen mit entsprechendem Booklet beizulegen. Die AN erstellt das Kartenlayout sowie die Plots und Klappkarten (inklusive Versand der Plots und Klappkarten). Standortkartierung (NUR Los 1): Die Forstliche Standortskartierung erfasst waldökologische Grundlagen für einen naturnahen Waldbau und stellt die Ergebnisse flächenhaft dar. Die Ergebnisse der Standortskartierung werden digital erfasst und fließen in den digitalen Geodatenbestand der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg ein. Die Sachdaten sind in einer Datenbank zusammengefasst und werden für Auswertungen bereitgestellt. Die Standortskarten werden analog in Atlasform (Maßstab 1:10.000) mit Beiheften und Berichten herausgegeben. Digital werden die Daten über das Geoinformationssystem FOKUS 2000 / Modul InFoGIS bereitgestellt. Neben der Dokumentation der Ergebnisse erfolgt die am Ziel der naturnahen Waldwirtschaft orientierte standortskundliche Beratung, Aus- und Fortbildung der Forstbediensteten und Waldbesitzer. Die Standortsdaten stehen darüber hinaus für vielerlei Auswertungen und wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung.
- Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden. Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Busbetrieb Aarau AG (BBA).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.