Kommandowagen
Beschaffung von 4 Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Basis gültiger Normen: DIN EN 1846 (Feuerwehrfahrzeuge), DIN 14502-2, DIN 14502-3 (Farbgebung), DIN 14610 (akustische Warneinrichtungen), DIN 14800 (Ausrüstung), EMV-Richtlinien, StVZO, UVV und sonstige anerkannte Regeln der Technik.
Angebotsfrist:10. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von 4 Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Basis gültiger Normen: DIN EN 1846 (Feuerwehrfahrzeuge), DIN 14502-2, DIN 14502-3 (Farbgebung), DIN 14610 (akustische Warneinrichtungen), DIN 14800 (Ausrüstung), EMV-Richtlinien, StVZO, UVV und sonstige anerkannte Regeln der Technik.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 10. Juni 2026
- Thema: Sonderfahrzeuge
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von 4 Kommandowagen KdoW nach DIN SPEC 14507-5 auf Basis gültiger Normen: DIN EN 1846 (Feuerwehrfahrzeuge), DIN 14502-2, DIN 14502-3 (Farbgebung), DIN 14610 (akustische Warneinrichtungen), DIN 14800 (Ausrüstung), EMV-Richtlinien, StVZO, UVV und sonstige anerkannte Regeln der Technik.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Lieferung eines Abrollbehälters (AB) Einsatzleitung / ELW-2 "Führung"
Beschaffung eines Abrollbehälters für Einsatzleitung (AB ELW-2 "Führung") mit zwei Slide-Out-Modulen. Der Behälter muss gemäß den Normen DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN EN 1846-3, DIN 14505 in Verbindung mit DIN SPEC 14502-1, E-DIN 14502-2, DIN 14502-3, DIN 14507 und DIN 30772-1 gefertigt werden. Die Lieferung umfasst das Grundgestell, den Aufbau sowie die Beladung.
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Neubeschaffung Einsatzleitwagen ELW für die ÖEL / UG-ÖEL Freiwillige Feuerwehr der Stadt Memmingen
Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846 1-3, DIN 14502 Teil 2 und Teil 3, sowie teilweise DIN 14507 und den weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern (Fachtechnische Auflagen aus dem Förderbescheid der Regierung von Schwaben) entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Bei einer getrennten Vergabe von Fahrgestell und Aufbau sind die Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen aufeinander abzustimmen. Der Anbieter hat für das Fahrzeug einschl. aller DIN (bzw. EN) Ausstattungen und zusätzlicher Beladung, Sonderausstattungen mit den Ausschreibungsunterlagen eine für die feuerwehrtechnische Abnahme verbindliche Gewichtsbilanz vorzulegen. Das Gesamtfahrzeug darf einschließlich Mannschaft 12.000 kg nicht überschreiten. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
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- Frist: 08. Apr.
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
Beschafft wird ein (1) neues Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 nach DIN 14530 Teil 5, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau (geschuldeter Erfolg). Das Fahrzeug muss nachfolgenden Normen und Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung entsprechen: DIN EN 1846 Teil 1 - 3, DIN 14530 Teil 5, 14502 Teil 2 und 3 (Restnorm), der EMV Richtlinie für Kraftfahrzeuge, der Richtlinie 2004/104/EG über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugen (ergänzt durch 2005/49/49/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG und 2009/19/ EG), EN 50081 : 1998, EN 50082: 1998, ETS 300 113 und 300 390 für ETSI-Spezifikation Tetra-Standard, den Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers, allen einschlägigen UVV-Richtlinien, den Vorschriften über elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VDE-/ DIN-Normen). Es muss geliefert werden einschließlich der Unterbringung der feuerwehrtechnischen Beladung in dem Feuerwehraufbau und aufgesetzt auf einem Fahrgestell. Die über die Norm hinaus gehenden unterschiedlichen Beladungen sind bestimmungsgemäß, den Vorgaben dieser Ausschreibung und des Auftraggebers zu lagern.
- Landkreis Gifhorn
Los 1: Fahrgestell
Neben den in der folgenden Beschreibung gemachten Anforderungen gelten die folgenden Normvorschriften in der aktuellsten Ausgabe sowie alle darin aufgeführten mitgeltenden Normen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten, solange keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden: DIN EN 1846-1 DIN EN 1846-2 DIN EN 1846-3 DIN EN 15182-2 DIN SPEC 14502-1 DIN 82101 DIN 14420 DIN 14620 DIN 14 502-2 DIN 14 502-3 DIN 14 530-22 Darüber hinaus gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO sowie der UVV Fahrzeuge. Der Grundpreis ergibt sich aus allen nachfolgenden Positionen. Die Auslieferung des Fahrgestelles hat an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller in Deutschland zu erfolgen. Die Kosten hierfür müssen im Angebot enthalten sein. Mehrkosten für eine Lieferung an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller im europäischen Ausland können gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgter Fertigstellung des Aufbaus und Fahrzeugübergabe an die Besteller-Gemeinde ist nach zeitlicher Absprache seitens des Fahrgestell-Herstellers eine Einweisung für mindestens 5 Teilnehmer in die Fahrgestelltechnik am Standort zu erteilen.
- Landkreis Gifhorn
Los 2: Aufbau
Neben den in der folgenden Beschreibung gemachten Anforderungen gelten die folgenden Normvorschriften in der aktuellsten Ausgabe sowie alle darin aufgeführten mitgeltenden Normen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten, solange keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden: DIN EN 1846-1 DIN EN 1846-2 DIN EN 1846-3 DIN EN 15182-2 DIN SPEC 14502-1 DIN 82101 DIN 14420 DIN 14620 DIN 14 502-2 DIN 14 502-3 DIN 14 530-22 Darüber hinaus gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO sowie der UVV Fahrzeuge. Der Grundpreis ergibt sich aus allen nachfolgenden Positionen. Die Auslieferung des Fahrgestelles hat an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller in Deutschland zu erfolgen. Die Kosten hierfür müssen im Angebot enthalten sein. Mehrkosten für eine Lieferung an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller im europäischen Ausland können gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgter Fertigstellung des Aufbaus und Fahrzeugübergabe an die Besteller-Gemeinde ist nach zeitlicher Absprache seitens des Fahrgestell-Herstellers eine Einweisung für mindestens 5 Teilnehmer in die Fahrgestelltechnik am Standort zu erteilen.
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 10. Juni
Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz - VOEK 639-25
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Inspektion von Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170): Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensat-behandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRBerlin
Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage (Biomassezentrum) von biologischen Abfällen am Standort Hennickendorf
Planung einer funktionstüchtigen Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage für biologische Abfälle inkl. der dazugehörigen Anlagentechnik, der Erfassung und Behandlung von der Abluft, sonstiger Nebengewerke wie z.B. der Medien Zu- und Abführung, der Zufahrtslogistik unter Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen und der Infrastruktur des Standorts nach dem Stand der Technik. Diese Planung bezieht sich im Wesentlichen auf die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03-04), angelehnt an die HOAI 2021. Zum Vorhaben gehört weiterhin die Planung der bei allen Konfigurationen erforderlichen Medienanbindungen für Wasser (auch Löschwasser), Abwasser, Regen- und Oberflächenwasser sowie die Anbindung der elektrischen Versorgung und der IT. Dabei sind alle geltenden Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, Vorschriften (wie die der Berufsgenossenschaften und der Arbeitssicherheit), Richtlinien, DIN EN Normen, gültige Abwassersatzungen und Empfehlungen der einschlägigen Verbände einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Es soll die Weiterentwicklung des bisherigen Stands der Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01-02) über die Entwurfsplanung (LPH 03) bis hin zur Genehmigungsreife im Sinne der baurechtlichen Anforderungen erfolgen (LPH 04). Die erarbeiteten Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers. Hierzu gehören die Leistungen des Leistungsbilds § 43 Ingenieurbauwerke (Objektplanung) sowie die der Fachplanungen für die Technische Ausrüstung (§ 55) und dem Tragwerk (§ 51) in Verbindung mit den dazugehörigen Anlagen (HOAI). Des Weiteren sind die Leistungen für die Baufeldfreimachung/ Rückbau (AHO-Heft Nr.18) und dem Brandschutz (AHO Heft Nr.17) zu berücksichtigen. Der AN übernimmt die Rolle eines Generalplaners. Er ist damit verantwortlich für die Gesamtkoordination sämtlicher Planungsgewerke (Fachplanung) sowie für die fristgerechte und qualitätsgesicherte Erstellung der vollständigen und genehmigungsfähigen Unterlagen. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Optional sollen Teilleistungen der LPH 06 und 07 zur Vorbereitung für eine Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen Bau sowie Anlagen- und Verfahrenstechnik durch den AN erbracht werden. Diese Leistung steht unter dem Vorbehalt der einseitigen optionalen Beauftragung durch den AG. Dies bedeutet, dass der AG sich vorbehält, nach dem Erhalt des Genehmigungsbescheids die Option zu ziehen, d.h. eine Beauftragung kommt nur durch eine gesonderte einseitige Willenserklärung des AGs zu Stande und ist nicht automatisch Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Hauptauftrag. Als Voraussetzung der Beauftragung der Leistung gilt die Zustimmung der Gremien des AGs.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.