JugendOrientierungsCamps 2026
Maßnahmen mit laufenden Einstieg an mehreren Standorten in Niederösterreich, Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, Inhalt: Stabilisierung, Kompetenzerhebung, berufliche (Neu)Orientierung, Beginn ab 30.03.2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Maßnahmen mit laufenden Einstieg an mehreren Standorten in Niederösterreich, Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, Inhalt: Stabilisierung, Kompetenzerhebung, berufliche (Neu)Orientierung, Beginn ab 30.03.2026
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Arbeitsmarktservice Niederösterreich
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Maßnahmen mit laufenden Einstieg an mehreren Standorten in Niederösterreich, Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, Inhalt: Stabilisierung, Kompetenzerhebung, berufliche (Neu)Orientierung, Beginn ab 30.03.2026
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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8- Arbeitsmarktservice Niederösterreich
JugendOrientierungsCamps 2026
JugendOrientierungsCamps 2026: Maßnahmen zur Stabilisierung, Kompetenzerhebung und beruflichen (Neu)Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene (18-24 Jahre) an mehreren Standorten in Niederösterreich, Beginn: 30.03.2026
- Landkreis SaarlouisFrist: 22. Apr.
Vergabe einer arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
Fortführung und Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme 'Startbahn25' im Landkreis Saarlouis ab 2026. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II mit erheblichen Vermittlungshemmnissen (z.B. fehlende Abschlüsse, Flucht-/Migrationshintergrund). Umfang: 120 Teilnehmendenplätze (plus bis zu 15 %). Ziel: Stabilisierung, Abbau von Hemmnissen, Heranführung an Ausbildung oder Beschäftigung, langfristige Integration. Maßnahmen: intensive individuelle Beratung, aufsuchende Arbeit, Kooperation mit regionalen Arbeitgebern, Netzwerkarbeit, digitale Beratung. Umsetzung durch Landkreis und Land, gefördert durch ESF-Mittel.
- Frist: 22. Apr.
Vergabe einer arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Startbahn25" unterstützt seit 2013 im Landkreis Saarlouis junge Menschen unter 25 Jahren im SGB-II-Leistungsbezug bei der Stabilisierung ihrer Lebenssituation und der Heranführung an Ausbildung und Arbeitsmarkt. Durch Entwicklungen wie die Fluchtbewegungen infolge des Syrienkriegs und des Ukrainekriegs hat sich die Teilnehmendenstruktur verändert, wodurch höhere Unterstützungsbedarfe entstanden sind. Daher soll die Maßnahme auch ab 2026 fortgeführt und weiterentwickelt werden, insbesondere durch intensive Beratung, stärkere Kooperation mit regionalen Arbeitgebern und die Einbindung lokaler Netzwerke. Die Maßnahme wird gemeinsam vom Landkreis und dem Land umgesetzt und durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt. Diese Finanzierung ermöglicht zusätzliches Personal und eine intensivere Betreuung, z. B. durch aufsuchende Arbeit bei Fehlzeiten. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II mit erheblichen Vermittlungshemmnissen, z. B. durch fehlende Schulabschlüsse, abgebrochene Ausbildungen, instabile Lebensverhältnisse, psychosoziale Belastungen oder Flucht-/Migrationshintergrund. Umfang: 120 Teilnehmendenplätze (mit möglicher Erhöhung um bis zu 15 %). Ziel der Maßnahme: Stabilisierung der persönlichen Situation Abbau von Vermittlungshemmnissen Heranführung an Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langfristige berufliche und gesellschaftliche Integration Vermeidung dauerhaften Transferleistungsbezugs Die Maßnahme setzt dabei auf individuelle Betreuung, Netzwerkarbeit, digitale Beratung und Kompetenzförderung, um jungen Menschen eine nachhaltige berufliche Perspektive und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Weitere Informationen & Leistungsanforderungen etc. entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- Frist: 17. Apr.
Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden - Los 30 - Heizungsbauarbeiten
Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden Das Westpfalz-Klinikum liegt am westlichen Stadtrand von Kirchheimbolanden und besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Entstehungszeiten. Den ältesten Teil der Anlage stellt das Bettenhaus 5 sowie der nördlich angebundene Behandlungsbau (Ambulanzen + OP) aus Mitte der 50er Jahre dar. In den 90er Jahren folgten Erweiterungsbauten an der OP-Abteilung, dem Eingangsbereich mit Cafeteria/Personalspeiseversorgung und der Intensivabteilung. Ab 2000 entstanden Anbauten am Kreißsaal, gefolgt von dem ambulanten OP-Zentrum und dem neuen Chefarztbereich 2011. Als letzter Baustein entstand in direkter Anbindung zur Notaufnahme das 4-geschossige MVZ. In südlicher, östlicher und nördlicher Richtung befinden sich Wohngebiete, in westlicher Richtung existiert in direkter Nähe keine Bebauung, sondern grüne Wiesen und Felder, die hangaufwärts zu bewaldeten Flächen führen. Im Zuge der geplanten Maßnahme erhält das Krankenhaus einen Neubau an der östlichen Seite des Klinikums, sowie eine Aufstockung in einem nord-östlichen Gebäudeteil.
- Frist: 29. Apr.
Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021/RBBau, Sanierung Kavalierhaus/Künstlerhaus Schloss Rheinsberg
Bei dem Gebäudekomplex "Kavalierhaus" handelt es sich um ein Agglomerat mehrerer Bauten aus unterschiedlichen Errichtungszeiten. Seine heutige Gestalt und Größe ist das Ergebnis mehrfacher Erweiterungen und Umgestaltungen. Nach Entwürfen von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff wurde der mittige Kernbau 1738-1740 zur Unterbringung des Hofstaates vis à vis der Schlossinsel erbaut. Unter Prinz Heinrich wurde dieser in den 1760er Jahren mit rückwärtigen Anbauten, dem seeseitigen sog. Domestikenhaus und dem stadtseitigen Marktflügel bzw. Amtshaus, zum Kavalierhaus aufgewertet. Mit der Erbauung des vorgelagerten Theaterflügels mitsamt eines Kulissenhauses und des Neuen Flügels entstand ein repräsentatives, in die Parkanlage eingebettetes Ensemble, das sich gestalterisch als Dreiflügelanlage zum Schloss orientiert. Anhand der Grundrissstruktur sind trotz historischer wie jüngster Um- und Ausbauten, Teilzerstörungen in Folge von Leerstand im 19. Jahrhundert bzw. in Folge des Zweiten Weltkriegs und des Verfalls in den Nachfolgedekaden noch heute die vielschichtigen Bauphasen ablesbar. Zuletzt fanden in den 1990er und in den 2010er Jahren folgende Baumaßnahmen statt: am Neuen Flügel und am Marktflügel Fassaden- und Dachinstandsetzungen; am Theaterflügel Fassadensicherungen, die Rekonstruktion des Daches und der Innenausbau als neues Theater und jüngst die Dach- und Innenrauminstandsetzungen am Marktflügel. Anstelle des verlorenen Domestikenhauses wurde 1997-1999 ein neues Gästehaus errichtet. Der Gebäudekomplex ist ein elementarer Bestandteil der einzigartigen Gesamtanlage des Schlosses. Als einst repräsentatives Kavalierhaus und zugleich Bestandteil des Musenhofs unter Prinz Heinrich spiegelt es einen wichtigen Part des gesamten bau- und kunsthistorischen Entwicklungsprozesses des 18. Jahrhunderts in Rheinsberg wider. Der Fokus denkmalpflegerischer Bemühungen am Kavalierhaus lag und liegt auf dem Erhalt der überkommenen Gebäudebestandteile aus der Zeit des Rokoko bzw. des Frühklassizismus. Die Leistungen der Tragwerksplanung werden ihren Schwerpunkt im Neuen Flügel (Teil des Kavalierhauses) haben. Optional können bei der Strangsanierung im Künstlerhaus Leistungen abgerufen werden, siehe hierzu auch die Datei Aufgabenstellung und 202509_Plansatz_Bearbeitungsgrenzen.pdf. Die noch unsanierten, denkmalgeschützten Teile des Neuen Flügels im Erd- und Obergeschoß sind bei maximalem Erhalt die historischen Raumoberflächen zu modernisieren. Im Erdgeschoss werden darüber hinaus auch die alten Installationsleitungen für Waschbecken aus der Sanatoriumszeit zurück gebaut. Die Funktionsbereiche: Proberäume der städtischen Musikschule und der MKR, Empfang, Verwaltung, Notenarchiv sollen neu organisiert werden. Die vorhandene Raumdisposition und Raumerschließung sollen möglichst nur in geringem Umfang verändert werden. Dabei ist mit Rücksicht auf die denkmalgeschützte Bausubstanz entsprechend umsichtig zu planen und vorzugehen. Der laufende Betrieb der MKR ist nach Möglichkeit nicht durch die Baumaßnahmen zu stören. Ergänzend zur Planung und Baudurchführung durch die koordinierende Objektplanerin werden weitere Fachplaner im Planungsprozess hinzugezogen werden. Dies werden u.a. sein: Fachplanung Technische Ausrüstung, Restaurierungsplanung und Gutachter. In 2024 wurde als Grundlage der Planung ein Raumbedarfsprogramm der MKR (MusikKulturRheinsberg) genehmigt. Darauf basierend wurde ein Bedarfsprogramm (Stand 05.05.2025) erstellt und mit Datum vom 14.05.2025 genehmigt. Innerhalb des Neuen Flügel (19.JH.) liegen bisher unbekannte Schadstoffbelastungen vor. Die Dekontaminierung soll auf Grundlage eines zu erstellenden Schadstoffgutachtens durch Maßnahmen, die im Zuge der Planung bestimmt werden, erfolgen. Bei der Sanierung sind in besonderem Maß die Belange des baulichen Denkmalschutzes zu beachten, alle Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte mit der SPSG als Untere Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt als Obere Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die vorläufig anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 für die Leistungen der Tragwerksplanung betragen 633.222,14 EUR netto.
- TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH
Beschaffung von Serverinfrastruktur (4 Höheneinheiten mit 60 Festplatten á 24 TB am vorhandenen Controllerpaar NetApp 2720) für den wissenschaftlichen Anwendungsbereich der TRON
Der Storage Cluster DC FR7 ist mit einem Diskpool von 90 Festplatten à 8 TB ausgestattet. Die Serverkapazitäten am FR7 speichern u.a. Daten von Volumes, auf denen das T?Laufwerk sowie Ablagestrukturen für Daten wissenschaftlicher Geräte (z.B. Sequencer) liegen. Die Speicherinfrastruktur ist essenziell für den laufenden Forschungsbetrieb. Die vorhandene Speicherkapazität muss dringend erweitert werden, da die Festplatten nahezu ausgelastet sind. Aktuell liegt die Speicherauslastung bei über 95 % und steigt kontinuierlich. Für einen ausfallsicheren Betrieb ist jedoch ausreichend freier Speicher erforderlich, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und kritische Systemzustände zu vermeiden. Bei einem kritischen Zustand würden die Systeme bis zum Stillstand ausgebremst, Datenoperationen wären nicht mehr möglich. Durch unerwartet hohe Datenmengen der neuen Laborgeräte mit schlechter Komprimierungs- und Deduplizierungsrate entstehen wöchentlich mehrere Terabyte neuer Forschungsdaten. Prinzipbedingt lassen sich keine verlässlichen Annahmen zur Effizienz der Datenreduktion treffen, da diese von datenspezifischen Faktoren wie Änderungsfrequenz und Datenstruktur abhängt. Im Allgemeinen können nur Daten mit erkennbaren inneren Mustern besser komprimiert werden. Um einen systemkritischen Zustand zu vermeiden, müssen ab einer bestimmten Auslastungsgrenze unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf den wissenschaftlichen und administrativen Betrieb haben können. So müssten z.B. Sequencer zwangsabgeschaltet werden, um neue große Datenmengen zu verhindern. Dies würde die wissenschaftliche Arbeit massiv einschränken. Diese Gefahr besteht akut, wenn der Status quo fortgeführt wird. Eine Auslastung von ca. 98 % wird voraussichtlich binnen weniger Wochen erreicht. Spätestens dann muss mit der Verschiebung der Daten auf einen neuen Speicherort begonnen werden. In einem ersten Schritt sind rund 140 TB zu migrieren, was etwa vier bis fünf Tage dauern wird. Erst danach kann der Systemzustand wieder als unkritisch gelten. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahme steht TRON vor besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Serverstandort FR7 ergeben. Die Kapazitätserweiterung muss innerhalb derselben Struktur erfolgen. Der Schrankplatz in beiden Storage-Schränken ist begrenzt; für ein komplett neues System fehlen sowohl Einbauplatz als auch Netzwerkinfrastruktur. Eine Migration der gesamten Datenmenge in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit ist unmöglich. Hinzu kommt, dass Daten teilweise für mehrere Jahre im Archiv gesperrt sind; diese Sperren können nur systemintern übertragen werden. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Backups, der auch mit Administratorrechten nicht umgangen werden kann. Aus dieser Zwangslage sieht sich TRON gezwungen, die Speicherkapazitäten im Rahmen der vorhandenen Produkte auszubauen und einen Anbieter zu wählen, der die erforderlichen Modifikationen kurzfristig vornehmen kann. Technisch bedeutet dies die Installation eines effizienten Shelfs mit 4 HE und 60 Festplatten à 24 TB (ca. 1,5 PB) an das vorhandene Controllerpaar NetApp 2720 des bestehenden Clusters. Die Datenvolumes werden anschließend innerhalb des Clusters von den alten Diskshelfs auf das neue Diskshelf verschoben. Danach können die zwei alten Diskshelfs deinstalliert werden. Dadurch werden 2 × 4 HE frei; das neue Diskshelf benötigt nur 4 HE, sodass insgesamt 4 HE für weitere Anwendungen verbleiben. Der Speicherplatz für die vorhandenen Volumes wird faktisch verdoppelt, das End-of-Service-Life-Problem (Supportende ab September 2026) gelöst und es werden keine zusätzlichen Netzwerkports benötigt. Der Leistungsumfang ist nicht reduzierbar. Eine Reduktion durch Installation weniger Festplatten wäre technisch nicht zweckdienlich, da die Platten in Aggregaten zusammengefasst sind. Mit 60 × 24 TB liegt man ohne Cache an der Untergrenze; darunter entstünden Write Hotspots mit entsprechenden Performance-Engpässen. Zudem wird der Plattenstapel als Einheit mit 60 Platten geliefert. Aus Sicht von TRON ist dieses technische Set-up die einzige Möglichkeit, den kritischen Ist-Zustand zu beseitigen. Komponenten anderer Hersteller kommen nicht in Betracht, weil sie nicht in die vorhandenen Rahmenbedingungen integrierbar sind. Da die Systemumgebung hochspezialisiert, auf TRON zugeschnitten und die Umsetzung zeitkritisch ist, reduziert sich der in Frage kommende Anbietermarkt aus fachtechnischer Sicht faktisch auf null. TRON benötigt einen leistungsstarken Auftragnehmer, der die Umsetzung unmittelbar beginnen kann und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Einarbeitungs- oder umfangreiche Projektvorbereitungszeiten sind unbedingt zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt TRON, die Firma CRIMSON Technology zu beauftragen. Das spezialisierte Systemhaus kann kurzfristig die benötigten Komponenten bereitstellen und ist durch frühere Projekte am FR7 bereits umfassend in die bestehenden Rahmenbedingungen eingearbeitet. CRIMSON ist nach Einschätzung von TRON der einzige Anbieter, der unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann.
- Kreis HerfordHerfordFrist: 12. Mai
Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Schulbeschreibung Wittekindschule: Die Wittekindschule ist eine Förderschule im Halbtag mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Unterrichtszeiten beginnen um 8 Uhr und enden spätestens um 13.15 Uhr. Der Unterricht findet zielgleich statt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Förderung von Kindern, die Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Sprache verstehen haben. Die Kinder werden in der Witte-kindschule auf einen Wechsel und die erfolgreiche Teilhabe in der Regelschule vorbereitet. Das Kollegium der Wittekindschule besteht aus 18 Lehrkräften, einer Stelle Schulsozialarbeit, einem Hausmeister, einer Sekretärin und einer Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Schule von 161 Schülerinnen und Schülern besucht. Für die Schulform der Förderschulen wird kein Schulsozialindex ausgewiesen. Die Schülerschaft kann als heterogen und herausfordernd beschrieben werden. Der Anteil an männlichen Schülern und an Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch. Das Schulgebäude liegt an der Erdbrügge 14 in 32120 Hiddenhausen im Ortsteil Eilshausen. Am Standort gibt es ein Hauptgebäude mit Erweiterungsbau. Zudem werden zwei Pavillons auf dem Schulhof genutzt. Zielgruppe: Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wittekindschule. Dabei han-delt es sich um Kinder mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache. Zusätzlich bestehen Schnittmengen zu den angrenzenden Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Ziele des Auftrags: Das Ziel des Auftrags liegt in dem jahrgangsweisen Aufbau eines kompletten OGS-Betriebs an der Wittekindschule. Dazu sind die Rahmenbedingungen des ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu beachten. Für das Schuljahr 2026/2027 soll die OGS ausschließlich Schülerinnen und Schülern der 1. Jahrgangsstufe aufnehmen. An der Wittekindschule werden im Schuljahr 2026/2027 zwei bis drei Eingangsklassen mit einer maximalen Klassenstärke von 17 Kindern gebildet. Wie viele Schülerinnen und Schüler davon einen OGS-Platz benötigen, kann aufgrund der fehlenden Vorerfahrung nicht genau prognostiziert werden. Der Träger soll für den jahrgangsweise aufwachsenden OGS-Betrieb an der Wittekindschule ein an den Bedarfen der Kinder und der Schule orientiertes Konzept entwickeln. Dazu soll das Konzept darstellen, wie die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt werden und welche inhalt-lichen Schwerpunkte vorgesehen sind. Zugleich muss das Konzept die Ausgangssituation bzw. den Startpunkt der Wittekindschule als Halbtagsschule berücksichtigen. D.h. für einen Übergangszeitraum ist es erwartbar, dass sich die OGS qualitativ und inhaltlich zunächst im Aufbau befinden und im laufenden Betrieb fortentwickelt wird. An dieser Stelle ist Flexibilität und Kooperation von allen Beteiligten erfor-derlich. Das Konzept sowie die darin festgelegten Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen sollen so aufgebaut sein, dass eine enge Abstimmung mit der Schulleitung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der OGS erfolgen kann. Das grundsätzliche Ziel des Angebots liegt in der Stärkung des Selbstvertrauens bzw. der Selbstwirksamkeit der Kinder. Es soll dabei unterstützen, Schule als positiv besetzen Raum erleben zu können und neben der Stärkung von emotionalen und sozialen Fähigkeiten auch lebenspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Konzeption und Ausführung der Leistung: Der Bieter bewirbt sich über Los A auf die Konzeption und Umsetzung eines OGS-Angebotes für die Wittekindschule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in der Primarstufe - im Anschluss an die Schulendzeiten an fünf Tagen in der Woche. Das Angebot endet täglich um 16.00 Uhr. Die Art und Weise der Umsetzung ist seitens des Bieters in dem vorzulegenden Konzept zu beschreiben. Dabei sind folgende grundsätzliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Wittekindschule als Schule der Primarstufe stellt den jeweiligen Beginn der individuellen Schulbiographien der dort beschulten Kinder dar. Ein Schwerpunkt liegt demnach darauf zu verstehen, mit welchen Voraussetzungen die Kinder im Schulsystem ankommen. Die OGS umfasst damit unter anderem die Teilaspekte: - Beziehungsarbeit durch vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich der Vermitt-lung sozialer Schlüsselqualifikationen - Vermittlung von am Lernplan orientierten Inhalten: o Unterstützung bei der Bewältigung der Hausaufgaben o Enge Kooperation mit den zuständigen Klassenleitungen - Bewegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Grob- und Feinmotorik In welcher Form und mit welchen Methoden mit den Kindern gearbeitet wird, obliegt dem Bie-ter. Hier kann es ggfls. sinnvoll sein, die Kinder und ihre Besonderheiten in der Anfangsphase zunächst kennenzulernen, die gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit Ihnen zu berücksich-tigen und im weiteren Verlauf die gewählten Angebote und Methoden weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Ausgestaltung sollte in enger Abstimmung mit dem Lehrpersonal der Witte-kindschule stattfinden. Das Angebot soll in Kooperation mit der Schule umgesetzt werden. Eine übergeordnete Ab-stimmungsfunktion hat zudem die Schulverwaltung des Kreises Herford. Die weitere Beschreibung und Vorgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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