Instandsetzung Handlauf an Fahrtreppen und Fahrsteigen
Aus dem Anlagenbestand der Fraport AG werden Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrsteigen ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen hauptsächlich den Austausch von Handläufen und deren Systemkomponenten. Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit der Anlagen sind die Leistungen unverzüglich ...
Angebotsfrist:10. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Aus dem Anlagenbestand der Fraport AG werden Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrsteigen ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen hauptsächlich den Austausch von Handläufen und deren Systemkomponenten. Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit der Anlagen sind die Leistungen unverzüglich auszuführen. Im A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Fraport AG
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 10. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Aus dem Anlagenbestand der Fraport AG werden Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrsteigen ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen hauptsächlich den Austausch von Handläufen und deren Systemkomponenten. Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit der Anlagen sind die Leistungen unverzüglich auszuführen. Im Anlagenbestand der Fraport AG befinden sich in den Terminals 1, 2 und 3 etwa 412 Fahrtreppen und Fahrsteige verschiedener Hersteller und Ausführungen. Für diese Anlagen und deren Komponenten werden Instandsetzungsleistungen vergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Sowohl der Mengenbedarf als auch die einzelnen Artikel können aufgrund des nicht planbaren Reparaturaufkommens nicht konkret benannt werden. Fraport AG stellt hier eine Kalkulationsgrundlage auf Basis der letzten drei Jahre zur Orientierung bereit. Die Leistung umfasst jährlich ungefähr folgende Mengen: - Austausch von ca. 2700m Handlauf an etwa 33 Fahrtreppen und Fahrsteige - Austausch von ca. 21 Handlaufantriebsketten - Austausch von ca. 32 Handlaufantriebsriemen - Austausch von ca. 25 Handlaufantriebsrollen - Austausch von ca. 26 Handlaufantriebsräder - Austausch von ca. 8 Hauptantriebsketten - Austausch von ca. 3 Handlaufumlenkführungen - Austausch von ca. 480 Stufenrollen Alle Leistungen sind durch sach- und fachkundige Personen für Fahrtreppen und Fahrsteige gemäß den Herstellerangaben sowie den sich befassenden Regelwerken zu erbringen. Dabei sind alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Der Flughafen Frankfurt am Main ist in land- und luftseitige Bereiche unterteilt, wobei sich einige Anlagen in hochsensiblen Bereichen mit laufendem Flughafenbetrieb und Fluggastverkehr befinden. Die Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs hat stets Vorrang. Dies ist bei der Planung der Leistungserbringung und des Mitarbeitereinsatzes zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind in den land- und luftseitigen Betriebsbereichen gemäß dem geltenden Luftsicherheitsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Ausweisbeantragung, auszuführen. Der Bieter ist verpflichtet alle einschlägigen Normen, Gesetze, Verordnungen von Bund und Land, technische Vorschriften und Richtlinien zu befolgen, die für die sorgfältige Erfüllung des Vertrages notwendig sind.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- Fraport AG
Rahmenvereinbarung Wartung Wasser - und Abwasseranlagen
Wartungsarbeiten an Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen in den Terminal- sowie Service- und Verwaltungsgebäuden des Flughafen Frankfurt. Der Leistungsinhalt in diesem Leistungsverzeichnis (LV) umfasst folgende Tätigkeitsfelder nach DIN 31051 für Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen aus dem Anlagenbestand der Fraport AG, im Weiteren AG bezeichnet, Flughafen Frankfurt am Main. Zu den Tätigkeitsgebieten gehören: -Wartung der Anlagen und Anlagenkomponenten -Instandsetzung der Anlagen und Anlagenkomponenten nach Bedarf -Sachkundigenprüfung der Anlagen und Anlagenkomponenten Im Anlagenbestand des AG befinden sich 318 Stück Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen unterschiedlicher Hersteller und Ausführung zur Vergabe. Die Anlagen befinden sich im öffentlichen Bereich, im Betriebsbereich sowie im Sicherheitsbereich. Der Zugang bedarf einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung und personenbezogene Flughafenausweise. Die Wartung darf nur von geschultem und qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für die betreffenden elektrischen Anlagen ist ggf. eine vollständige Prüfung nach DIN VDE 0105 Teil 100 (verweist auf Inhalte durchzuführender Prüfungen, u.a. nach DIN VDE 0100-600) sowie DGUV Vorschrift 4 durchzuführen. Der Bieter ist verpflichtet alle einschlägigen Normen, Gesetze, Verordnungen von und Land, technische Vorschriften und Richtlinien zu befolgen, die für die sorgfältige Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Dies betrifft z.B. DIN EN, BGB, AGB, EnEV, VDE, EX, SGU. Qualifikationen: VDI 6023, Herstellerbezogene Sachkundenachweise
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Outputmanagement Printpoint Systeme
Die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide ("Fraport") betreibt den Flughafen Frankfurt/Main und daneben allein oder gemeinsam mit Dritten weltweit mehrere weitere Flughäfen, Terminals und Dienstleistungsgesellschaften. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Fraport AG betreibt an Ihrem Standort "Flughafen Frankfurt am Main" in der Bundesrepublik Deutschland ca. 310 multifunktionale Kopier- und Drucksysteme. In einem Gerät werden jeweils die Funktionalitäten Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen und OCR-Texterkennung abgebildet. Neben den MFP werden ca. 150 Tischdrucker eigenverantwortlich durch Fraport eingesetzt und betrieben, die sich je nach Verwendung, in Einzelplatz-, Netzwerk- und Heimarbeitsplatzdrucker unterteilen. Die Serviceleistungen für vorgenannte Endgeräte beinhalten den Betrieb der Infrastruktur, Austausch von Verbrauchsmaterial, Wartung, Reparaturen sowie die funktionale und bedarfsgerechte Ausgestaltung der multifunktionalen Kopier- und Drucksysteme an die unternehmerischen Erfordernisse. Eine automatisierte Funktions- und Fehlerüberwachung und proaktive Instantsetzung aller im Netzwerk eingebundenen Systeme ist zwingend erforderlich. Die Verteilung der ca. 310 MFP erstreckt sich über aktuell 73 Gebäude auf dem Flughafen Campus und bei Unternehmenstöchtern im näheren Umland bis 50 km. Alle MFP werden mit einem zertifizierten Universaldruckertreiber in das zentrale Drucksystem integriert und sind in vier Gerätetypen unterteilt. Des Weiteren ist das gesamte Drucksystem mit den Funktionalitäten • "Follow-Me" (Die Möglichkeit Druckaufträge durch den Benutzer an jedem beliebigen Gerät im System auszudrucken (Die Druckaufträge "folgen" dem Benutzer zu jedem beliebigen Gerät) und • "Secure-Printing" (Druckaufträge werden an einen Drucker gesendet, jedoch erst gedruckt, wenn sich der Benutzer auf dem Gerät authentifiziert hat.) versehen. Die gesamte Infrastruktur des zentralen Drucksystems (bestehend aus mehreren Print-Servern) stellt bei der Fraport AG ein System der Priorität 1 dar. Die als "Prio-1" eingestuften Systeme bei der Fraport AG sind Kernsysteme des Flughafenbetriebes 24/7 im Einsatz. Die durchschnittliche Gesamtverfügbarkeit der Prio-1 Systeme liegt dabei bei 99,94 %. Folglich ist die Infrastruktur hoch redundant ausgelegt, um Betriebsausfälle in den kritischen Bereichen des Flughafens zu vermeiden (z.B. Vorfeld). Eine automatische Verwaltung von Sicherheitszertifikaten und deren Verteilung auf die einzelnen MFP´s im 365 Tagesrythmus ist zwingend erforderlich. Ein Support-Team bestehend aus mindestens 2 Service-Technikern muss auf dem Flughafen-Campus während der Arbeitszeit permanent (eigene Niederlassung/Büro) im Einsatz sein. Es wird während des Vergabeverfahrens eine Teststellung durch den Bieter zur Verfügung gestellt, an dem die Mindestanforderungen durch Fraport überprüft werden können.
- Stadtwerke Stade GmbHStadeFrist: 13. Mai
Wasserwerksneubau Stade - Teilprojekt 01 - Bautechnik
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau des Wasserwerkes Stade Süd. Der Leistungsumfang beinhaltet die Errichtung des Wasserwerksgebäudes als mehrge-schossiger, bereichsweise aufgeteilter Stahlskelett-/Massiv-Bau mit Flachdächern zur Einhausung der separat ausgeschriebenen Maschinentechnik und Gebäudetech-nik. Ausführung des Daches als Trapezblechkonstruktion mit Wärmedämmung, Dachab-dichtung und Gründach inkl. Aufstellungskonstruktion für die separat ausgeschrie-bene PV-Anlage. Die Außenabmessungen des Wasserwerksgebäudes betragen ca. 32 m in der Breite und etwa 25 m in der Tiefe. Es gibt ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss auf mehreren Ebenen. Das Teil-Untergeschoss wird als WU-Kon-struktion ausgebildet. Zur Errichtung des Teil-Untergeschosses sind eine Grundwas-serabsenkung und ein Baugrubenverbau notwendig. Die Baugrube soll als Trä-gerbohlwand ausgeführt werden. Als Fassade und zur Wärmedämmung erhält die Filterhalle oberhalb des Stahlbeton-Sockels eine Verkleidung aus Sandwichpanee-len. Der Betriebsgebäudeteil wird verklinkert. Verlegung diverser Freigefälle- und Druckleitungen bis DN 400, Herstellung eines Abtankplatzes nach AwSV sowie Schächte im Baufeld. Erstellung der erforderlichen Erdarbeiten, Vegetationsarbeiten und Oberflächenarbeiten sowie die Herstellung neuer Pflasterflächen. Alle Leistungen sind gemäß den einschlägigen Normen, Richtlinien und technischen Regelwerken sowie unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorgaben auszuführen. Die Anlagen sind betriebsfertig zu errichten, fachgerecht zu dokumen-tieren und einschließlich Einweisung des Betriebspersonals zu übergeben.
- Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-WürttembergFrist: 08. Juni
EWA Leasing 2026
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
- Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Transporter neutral
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
- Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbHFrist: 08. Juni
Rahmenvertrag über die Durchführung von Schädlingsbekämpfung
Nationale Ausschreibung nach BGB Gewerbliche Ausschreibung Vergabenr.: LWB_ZE-2026-0056 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH Wintergartenstraße 4 04103 Leipzig Deutschland Telefonnummer: +49 341 9922 0 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: einkauf@lwb.de Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe: Verfahrensart: Einkaufsverfahren der LWB mbH c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag über die Durchführung von Schädlingsbekämpfung Menge und Umfang: Gegenstand der Beauftragung ist die Schädlingsbekämpfung durch - soweit jeweils erforderlich - die Akutbekämpfung, Vergrämung ggf. Umsiedlung und/oder Vernichtung von Hygiene- und Gesundheitsschädlingen, Vorratsschädlingen, Materialschädlingen im Gebäudebestand und auf den Grundstücken der LWB im Stadtgebiet Leipzig nach Bedarf. Die am häufigsten vorkommenden Bekämpfungsmaßnahmen beziehen sich auf Nager (Ratten und Mäuse) sowie Insekten wie Ameisen, Schaben, Flöhe, Wespen etc im In- und/oder Außenbereich. Die Maßnahmen sind nach dem aktuellen Stand der Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (TNRS) durchzuführen. Für die Arbeiten dürfen nur Schädlingsprüfer mit geeigneter Sachkunde eingesetzt werden. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Gebrauchshinweise, Gefahrenhinweise, Schutzvorschriften etc., die bei der Schädlingsbekämpfung berücksichtigt werden müssen, sind zwingend zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Chemikaliengesetz (ChemG), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 523, das Tierschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung, die DIN EN 16636, das Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). Erforderliche Warnhinweise erfolgen durch den AN. Das Auslegen von Ködern bzw. von Giften hat so zu erfolgen, dass gesundheitliche Schädigungen von Personen sowie Vergiftungen von Haustieren ausgeschlossen sind. Sollten sich bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Gesundheitsstörungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, allergische Reaktionen bei Personen zeigen, ist dies dem AG unverzüglich in Textform anzuzeigen und sind die Maßnahmen unverzüglich einzustellen. Der AN kann den Einsatz der jeweiligen Präparate der Befallsituation und dem Stand der Präparatsentwicklung anpassen, dem AG entstehen hierdurch keine Zusatzkosten. Nach dem Ausbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. nach dem Abschluss der Schädlingsbekämpfungsmaßnahme sind - soweit erforderlich - Dekontaminations- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Kadaverentsorgungen durchzuführen, die Kosten hierfür sind in die Preise einzukalkulieren. Ort der Leistung: Stadtgebiet Leipzig e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026 Ende: 31.08.2027 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19df7cb9576-28dcf9543411841b i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 08.06.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 31.07.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - 2 Referenzen über Leistungen, abgeschlossen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind - Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer - Nachweise der Fachkunde (Eintragung in Handwerksrolle, Mitgliedschaft in IHK etc.) - Nachweis staatl. anerkannter Abschluss als geprüfter Schädlingsbekämpfer, Qualifikation/Zertifizierung/Berechtigung (Mitgliedschaft in Berufskammer etc.) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Handelsregisterauszug aktueller Stand, nicht älter als 1 Jahr - Versicherungsnachweis Haftpflicht Sonstiges: Schädlingsbekämpfung
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist: 11. Mai
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau auf den Teilflächen A, B und C, Jagdhausstraße, Wildeberstraße und Großbeerenstraße in 14480 Potsdam (VOEK 659-25)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA genannt) verfügt bundesweit über zahlreiche Liegenschaften im Eigentum des Bundes. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurden auf dem Wohngipfel weitreichende Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, insbesondere in stark nachgefragten städtischen Lagen neuen Wohnraum zu schaffen und damit die Wohnungsfürsorge des Bundes dauerhaft zu stärken. Die BImA kommt ihrer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung nach, indem sie systematisch Potenziale für preisgedämpften Wohnraum auf eigenen Liegenschaften, insbesondere in urbanen Lagen mit hohem Wohnungsbedarf, identifiziert und aktiviert. Auch im innerstädtischen Raum der Landeshauptstadt Potsdam wurden entsprechende Grundstücke auf ihre städtebauliche Entwicklungstauglichkeit geprüft. Eine dieser Flächen ist das Grundstück der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam. Die vormals durch Verwaltungsgebäude genutzte Bundesliegenschaft wurde im Zuge eines Totalrückbaus vollständig freigeräumt und für eine städtebauliche Nachnutzung vorbereitet. Ziel ist es, durch eine qualitätsvolle Neubebauung mit differenziertem Wohnungsmix insgesamt etwa 135 neue Mietwohnungen zu realisieren. Diese werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Die Grundstücke befinden sich in verkehrsgünstiger und zugleich ruhiger Lage im südlichen Stadtgebiet Potsdams. Sie liegen im unbeplanten Innenbereich und werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Laut rechtsverbindlichem Flächennutzungsplan sind die Flächen als Wohnbaufläche W3 ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Auf Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Gestaltungsrat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Potenziale der Liegenschaft herausarbeitet. Die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit wurde im Jahr 2021 durch eine positiv beschiedene Bauvoranfrage bestätigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung der Gebäude, Nebenanlagen und Freiflächen auf der Teilflächen A, B und C. Das Baufeld A befindet sich im südlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den ersten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Das Baufeld der Teilfläche B befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den zweiten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Das Baufeld der Teilfläche C befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den dritten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Bauleistungen, die für die Umsetzung der vorliegenden Planung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die Ausführung der in dieser FLB beschriebenen Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nebst der Herrichtungsleistungen für das Baugrundstück. Die Herstellung muss schlüsselfertig und bezugsfertig bereit zur Inbetriebnahme erfolgen und zu den vereinbarten Kosten, Terminen und Qualitäten an den AG übergeben werden. Die baulichen Anlagen dienen der Wohnnutzung und beinhalten Nebenräume zur Versorgung und technischen Erschließung des Gebäudes. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb erforderlichen behördlichen Auflagen sind einzuhalten. Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschl. Anlagen zu entnehmen (Anlagen C-02.1 und C-02.2).
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Fraport AG.
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